Unfall mit Alkohol, Hilfe gefragt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Hallo
Ich hatte im September letzten Jahres einen unfall mit 1.11 Promille. Habe auch schon meibe Strafe und alles bekommen, muss also nur noch auf den Lappen warten,jedoch kam jetzt ein Schreiben der Autoversicherung. Die Krankenversicherung der Mitfahrerin stellt Ansprüche daher soll ich Angaben zum Unfall machen. Wenn ich die 1.1 promille angeben zahlt meine Versicherung das nicht oder ? Komischerweise kam von der Versicherumg meiner Freundin, die auch im Auto saß nichts. Die andere muss dann wohl Schmerzensgeld gefordert haben oder?
Danke für jegliche Hilfe
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Helldriver91,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall mit Alkohol, Hilfe gefragt"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Die andere muss nur beim Arzt gewesen sein weil sie einen Schaden davongetragen hat...schon hast du ihre Versicherung am Hals. Du wirst auf deinen Lappen nichtnur warten, sondern auch ein bisschen was dafür tun müssen (MPU etc.)
Wie kann man sich mit 1,1 noch hinters Steuer setzen....unglaublich
Ich bin zwar nicht der Meinung, dass du irgendwelche Hilfe verdienst aber an deiner Stelle würde ich mir einen guten Anwalt besorgen ;)
Bearbeitet von: Krischi23 am 20.06.2013 um 18:00:28
Für was den Anwalt? Das man sagen kann ich habe einen Anwalt?
Hast du Stoff im Blut und baust einen Unfall, traurigerweise wie so oft mit Verletzten, dann wirds einfach nur teuer. Da hilft der beste Anwalt nichts.
Wer heutzutage nicht gecheckt hat, dass man mit 1,1 Promille nicht in ein Auto sitzt, dem nützt auch ein Anwalt nichts.
Auch nicht gegen Dummheit im Endstadium.
So drastisch wollte ich es nicht ausdrücken, kann mich aber nur anschließen^^
Mitglied seit: 28.07.2010
Oberhausen
Deutschland
441 Beiträge
Zitat:
Wie kann man sich mit 1,1 noch hinters Steuer setzen....unglaublich
Ich bin zwar nicht der Meinung, dass du irgendwelche Hilfe verdienst aber an deiner Stelle würde ich mir einen guten Anwalt besorgen ;)
Bearbeitet von: Krischi23 am 20.06.2013 um 18:00:28
(Zitat von: Krischi23)
Wieso muss hier eigentlich jeder immer auf Moralapostel sobald jemand irgendwelche Sachen postet, in denen er Scheiße gebaut hat?
Die Beiträge beantworten weder seine Frage, noch sind sie in irgendeiner anderen Art und Weise hilfreich. Dass er Scheiße gebaut hat weiß er mit Sicherheit selber, da brauch er keinen der ihn als Unmensch darstellt..
Weiterhin bin ich mir sicher, dass die Leute, die mit solchen Sprüchen kommen, mit einem Heiligenschein durch die Gegend laufen. Ihr seid sicherlich noch nieeeeeeeeee betrunken Auto gefahren oder habt in welcher Art auch immer irgendeine Scheiße angestellt, nicht?!
(Bitte nicht auf die Frage eingehen, die war rhetorisch.)
Bearbeitet von: Chilly am 20.06.2013 um 18:14:03
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Ich hab meine Strafe und alles bekommen und weiß was das fürne verantwortungslose Aktion war. Ich bin mittlerweile seid 9 Monaten ohne führerschein ubd ne Mpu ist ab 1.6 promille. Die beiden waren im Krankenhaus zur Überprüfung, jedoch kam nur von einer Krankenkasse Ansprüche. Es war auch wirklich nur zur Überprüfung weil zum Glück nichts passiert ist außer sachschaden. Deshalb wollte ich jetzt eigentlich nur wissen ob ich das zahlen muss oder meine kfz versicherung. Von der kam nämlich das Schreiben.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
An einer Unfallfahrt mit 1,1 Promille oder allein an einer folgenlosen Alkoholfahrt von dem Kaliber gibt es nix zu beschönigen. Diese Leute sind ganz einfach charakterlich nicht dazu geeignet ein KFZ zu führen. Und ich nehme nicht an dass der Treatsteller mit anfang 20 schon alkoholkrank ist und von einer Situation die die Fahrt gerechtfertigt hätte lese ich auch nichts. Dumm und verantwortungslos.
Jetzt hackt doch nicht alle auf ihn rum. Wir haben alle unsere Fehler und haben mal Scheisse gebaut.
Er hat seine Strafe bekommen und gut ist.
Ich würde mir einen guten Anwalt nehmen. Mehr kann man dazu nicht sagen.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Mitglied seit: 28.07.2010
Oberhausen
Deutschland
441 Beiträge
Zitat:
An einer Unfallfahrt mit 1,1 Promille oder allein an einer folgenlosen Alkoholfahrt von dem Kaliber gibt es nix zu beschönigen. Diese Leute sind ganz einfach charakterlich nicht dazu geeignet ein KFZ zu führen. Und ich nehme nicht an dass der Treatsteller mit anfang 20 schon alkoholkrank ist und von einer Situation die die Fahrt gerechtfertigt hätte lese ich auch nichts. Dumm und verantwortungslos.
(Zitat von: Krischi23)
Ich versuche es keines Wegs schünzureden, denn da gibt es nichts schönes dran. Aber ich kann mich jetzt wochenlang drüber aufreden und ihn mit Tomaten bewerfen, was er denn für ein verantwortungsloser Mensch ist, aber es wird verdammt nochmal nichts ändern!!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Brauch ich dafür jetzt nochmal einen Anwalt? Hatte schon 600 € Anwaltskostem wegen dem Urteil. Es war ja auch alles schon abgeschlossen und ich müsste nur noch 4 Wochen warten bis ich wieder fahren darf und jetzt kommt das Schreiben meiner Kfz versicherung.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Wenn ihr jetzt alle denkt, dass ich mein Leben lang mit Alkohol am Steuer fahren werde, dann tut das. Ich weiß selbst dass ich es nicht mehr tun werde und das reicht mir. Es war mir eine Lehre und ich hab genug gebüßt. Es hätte viel mehr passieren können. Das weiß ich. Ich bin einfach nur froh dass nur mein Auto schrott ist und will damit abschließen.
Ich denke kann dann wohl wiedrr zu gemacht werdem hier, wenn eh jeder nur meint dass ich ein schlechter Mensch wäre
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Mit den Versicherungen musst du aufpassen. Die haben eine eigene Rechtsabteilung.
Das heisst, dass du denen immer unterlegen bist, weil du kein Anwalt bist.
Hatte einige unverschuldete Unfälle und würde niemals ohne einen Anwalt mit denen korrespondieren.
DIe Versicherungen wollen nur eins: Nichts oder nur wenig bezahlen. Egal um was es geht. Und die kenne jeden Trick und jede Möglichkeit um genau das zu erreichen.
Eine falsche undurchdachte Angabe von dir und du hast den Mist.
Ein Anwalt holt das Bestmögliche für dich raus. Nachher geht alles schief und du ärgerst dich, weil du keinen Anwalt beauftragt hast.
Gerade mit solchen Dingen würde ich aufpassen. Das ist nicht witzig.
Lern aus der Sache und mach sowas nicht mehr. Zum Glück ist niemandem etwas passiert.
Die Sache hätte auch anders ausgehen können und du hättest ein Kind überfahren/getötet usw.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Erstmal danke für die Hilfe. Es hätte alles passieren können ich weiß. Fahre auch tagtäglich an der Unfallstelle als Beifahrer vorbei und muss immer wieder dran denken was hätte passieren können und das wir verdammt viel Glück hatten.
Die 2 waren nur zur Überprüfung im Krankenhaus. Kann das denn soviel kosten, dass ich das nicht ohne Anwalt hinbekomme?
Sie war nicht angeschnallt und hatte eine Prellung und ein paar Kratzer. Ich nehme mal an es ändert nichts an meiner Schuld, dass sie nicht angeschnallt war.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Mach wenigstens 1 Beratungsgespräch beim Anwalt.
1 Gespräch kostet nicht viel. Die Kosten kannst du am Telefon erfragen.
Die Sache ist so komplex.... Nicht angeschnallt, betrunken usw usw, dass die mit Sicherheit sie Zahlung verweigern werden.
Krankenhäuser sind teuer. Und dann auch noch 2 Personen.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Zitat:
Hallo
Ich hatte im September letzten Jahres einen unfall mit 1.11 Promille. Habe auch schon meibe Strafe und alles bekommen, muss also nur noch auf den Lappen warten,jedoch kam jetzt ein Schreiben der Autoversicherung. Die Krankenversicherung der Mitfahrerin stellt Ansprüche daher soll ich Angaben zum Unfall machen. Wenn ich die 1.1 promille angeben zahlt meine Versicherung das nicht oder ? Komischerweise kam von der Versicherumg meiner Freundin, die auch im Auto saß nichts. Die andere muss dann wohl Schmerzensgeld gefordert haben oder?
Danke für jegliche Hilfe
(Zitat von: Helldriver91)
Jetzt mal ohne rumhacken und auf´s Thema zurück.
Die KV deiner Insassin stellt die Ansprüche an deine KFZ-Haftpflicht.
Das ist rechtens und legitim, da die Behandlungskosten nicht durch eine Krankheit oder selbstverschuldeten (Sport)unfall verursacht wurden sondern durch dich mit deinem Fahrzeug.
Ich unterstelle mal das noch anderer Sachschaden entstand und deine KFZ Haftpflicht sowieso schon was regulieren muss, daher ist es aus deiner Sicht auch schon egal ob die KV Kosten noch draufkommen. Du hast normalerweise ein 6 Monatiges Rückkaufsrecht. D.h. du könntest die regulierten Kosten an deine Kfz Haftpflicht zurückzahlen und eine Hoch.-/ Rückstufung zu vermeiden bzw. Rückgängig zu machen. Da die med. Kosten heutzutage jedoch sehr hoch sind, wird das wohl keine Alternative für dich sein.
Anwalt kannst dir schenken, die Ansprüche die auftreten sind durch die Bank rechtens (was du hier geschildert hast)
Sieh es als Lehrgeld.
VG
Tom
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Es war nur die eine. Die andere ist meine Freundin. Von ihrer Versicherung kam auch nichts. Dann muss die andere doch Klage gestellt haben oder? Sonst wäre von meiner Freundin ihrer Versicherung ja auch was gekommen.ich ruf morgen mal meinen Anwalt, der mich im Strafverfahren vor Gericht vertreten hat, an.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
So jetzt kommen alle mal wieder runter! Beleidigungen braucht es nicht wirklich oder? Dass kann man auch sachlich schreiben.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Zitat:
ich ruf morgen mal meinen Anwalt, der mich im Strafverfahren vor Gericht vertreten hat, an.
(Zitat von: Helldriver91)
Beste Entscheidung!
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Ja richtig es kam von meiner Kfz Versicherung.Sonst ist kein Schaden entstanden außer mein Auto. Aber das hab ich als Schrott verkauft und abgemeldet.
Geh ich dann in der Schadensklasse hoch?
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Zitat:
Ja richtig es kam von meiner Kfz Versicherung.Sonst ist kein Schaden entstanden außer mein Auto. Aber das hab ich als Schrott verkauft und abgemeldet.
Geh ich dann in der Schadensklasse hoch?
(Zitat von: Helldriver91)
Wenn du keinen Rabattschutz / Rabattretter abgeschloßen hattest, wirst nach der Regulierung ab dem nächsten Jahr in eine höhere Klasse eingestuft.
Nein, sie muss keine Klage gestellt haben, es reicht aus das sie beim Arzt / Krankenhaus gesagt hat, "es war ein Verkehrsunfall"
Wenn die Versicherung alles abgegolten hat, kannst dort anrufen und dir eine Berechnung schicken lassen, wie hoch die Kosten für den Rückkauf sind. Dann kannst es dir überlegen ob du zurückzahlst oder dich hochstufen lässt. Ist eben eine Rechensache...
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.11.2010
Deutschland
99 Beiträge
Was bedeutet abgegolten?
Also meinst du ich muss nicht zahlen und geh dann in der Schadensklasse hoch oder ich zahle und geh nicht hoch?
Ich sag mal dazu ich werde so oder so die Versicherung wechseln aus anderen Gründen.
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."