Ich als Versicherungskaufmann hatte dieses Fall schon diverse Male und es sieht wie folgt aus.
Das betrunken Fahren war eine Obliegenheitsverletzung durch die es (so wird unterstellt) zum Schaden gekommen ist.
Die Versicherung muss trotzdem für den Haftpflichtschaden Leisten, nur von der Kaskoleistung (Schäden am eigenen KFZ) wird sie frei. Ist auch logisch, weil es soll ja kein Geschädigter auf seinen Kosten sitzen bleiben!
ABER die Versicherung kann durch diese Obliegenheitsverletzung einen Regress (also eine Zuzahlung zum Schaden) in Höhe von maximal 5000,-€ fordern. Das ist der absolute Normalfall, alles andere sind sehr theoretische Konstrukte die hier kaum greifen.
Die interessante Frage ist: Wie hoch war der Schaden insgesammt?
Fall1: Schaden deutlich über 5000,-€, dann musst du 5000,-€ dazu zahlen und wirst auch noch heruntergestuft in der Schadenfreiheitsklasse!
Fall2: Schaden z.B. 3000,-€ plus 250,-€ Anwaltskosten deiner eigenen Versicherung (für Akteneinsicht z.B.) In diesem Fall fordert die Versicherung 3250,-€ von dir und will dich trotzdem Rückstufen.
Achtung wichtiger Tip aus der Praxis: Liegt Fall2 vor schreibst du nun an deine Versicherung: Du möchtest den Schaden Rückkaufen! In diesem Fall musst du nämlich nur die 3000,-€ zahlen und das beste: Du wirst nicht herabgestuft!
Einen Anwalt würde ich an deiner Stelle nicht beauftragen, wofür auch?
Noch zur Frage warum kam von der Versicherung deiner Freundin (noch?) nichts, aber von der Versicherung der Mitfahrerin schon?
Wird man im KH oder beim Arzt wegen eines Unfalles behandelt, so genannte "S" Diagnose, dann schicken viele Krankenkassen einen Unfallfragebogen in dem unter anderem gefragt wird, ob wer anders Schuld an dem Unfall ist! Diesen wird die Mitfahrerin ausgefüllt haben, so ist die Krankenkasse auf dich gekommen. Hätte sie (natürlich rein theoretisch) eingetragen der Unfall sei selbst verschuldet, dann hättest du dir die Kosten sparen können!
Und die ganzen Moralapostel sollten sich mal Fragen, ob Sie sich selbst immer und in allen Lebenslagen korrekt verhalten. Der Threadersteller hat seine Strafe erhalten und damit ist es gut!
Ihn noch im Schutze des Internets an den Pranger zu stellen hat hier nichts verloren!
Edit:
Zitat:
Für was den Anwalt? Das man sagen kann ich habe einen Anwalt?
Hast du Stoff im Blut und baust einen Unfall, traurigerweise wie so oft mit Verletzten, dann wirds einfach nur teuer. Da hilft der beste Anwalt nichts.
Wer heutzutage nicht gecheckt hat, dass man mit 1,1 Promille nicht in ein Auto sitzt, dem nützt auch ein Anwalt nichts.
Auch nicht gegen Dummheit im Endstadium.
Selten so viel Unsachlichkeit gelesen, hier ist ja wirklich jede Aussage falsch! Ich erspare mir jetzt die oberen drei Aussagen zu widerlegen, die ja in einem reißerischen Kontext verpackt 3x das selbe weismachen wollen. Da spricht die leztte zeile schon für dich äh sich!
Bearbeitet von: Bierkönig am 21.06.2013 um 12:41:21