Unter Alkohol unfall gebaut/ Mofa fahren erlaubt??
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Hamburg City
Deutschland
192 Beiträge
Moin leute,
leider habe ich gestern ca. 6 Std vor Sylvester nen Wagen unter Alkohol (ca.1Promille) gerammt.
Lappen ist jetzt leider erstmal weg. Es trifft mich sehr hat, da ich eigentlich auf mein Wagen angewiesen bin.
Naja, selbst schuld, kann man leider nicht mehr rückgänig machen.
Nun meine Frage...
...darf ich noch mit einem Mofa weiterfahren???
Wäre klasse, wenn jemd. davon ne Ahnung hat.
Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht...
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E36 Coupè,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unter Alkohol unfall gebaut/ Mofa fahren erlaubt??"!
Gruß
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Meiner Meinung nach dürftest nicht mal mitn Fahrrad mehr fahren dürfen.....
MfG .... der Boa
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--1312--
Zitat:
Meiner Meinung nach dürftest nicht mal mitn Fahrrad mehr fahren dürfen.....
MfG .... der Boa
(Zitat von: Boa)
besser kann man es nicht sagen! Sehe ich genauso!! Lasst doch diese scheisse sein, unter alk zu fahren. Sei froh das es nur nen blechschaden ist.
Weiterhin alles gute im neuen jahr!
Mitglied seit: 15.01.2007
Düsseldorf / Ruhrgebiet
Deutschland
405 Beiträge
http://www.hvv.de/fahrplaene-strecken/Wieso fährst du denn unter alk wenn du deinen
lappen so lieb hast ?
über die folgen macht man sich vorher keine bedanken.
Naja Selber Schuld sag ich da nur !
Mitglied seit: 27.11.2001
irgendwo in Bayern
Deutschland
4498 Beiträge
immer diese moralapostel *rolleyes*
postet doch mal was sinnvolles....
Fahrverbot: gilt auch für das Fahren von Mofas unabhängig davon, ob eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich bzw. vorhanden ist oder nicht.
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB: Verbot gilt nur für die mit Strafurteil entzogenen FE-Klassen. Wurde die Mofa-Prüfbescheinigung nicht ebenfalls entzogen oder benötigst Du gar keine, weil Du vor dem 1.4.1965 geboren bist, darfst Du ein Mofa trotz Entziehung fahren.
näheres dazu
hieroder hiereigeninitiative wäre sinnvoll. oder braucht man eine manual für google!?
mfg
chris
jungs, es bringt ihn nicht weiter, wenn jetzt jeder über ihn herzieht
er hat mist gebaut, dass weiss er auch, also braucht es dazu keine kommentare !
bei uns in der CH, sind bei solch einem vergehen, alle lappen weg, auch vom mofa
früher konnte man noch autos, die auf 45km/h begrenzt sind fahren, aber diese
gesetzeslücke wurde auch geschlossen, also in deinem fall, wird es wohl auf die
bahn/ÖV oder sich fahren lassen rauskommen ...
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
In Deutschland braucht man für das führen von Mofas eine gültige Fahrerlaubnis oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Hast du keines davon, darfst du auch nicht Mofa fahren. Ausnahme gibt es nur für ältere Leute. Ich glaube irgendwann in den 50ern oder 60ern geboren.
Mitglied seit: 15.06.2005
Amberg b. Buchloe
Deutschland
2370 Beiträge
Wenn du eine Mofa-Prüfbescheinigung hast, dann darfst du fahren.
E36 332tiMitglied im Regio Team Schwaben
Bei mir würde extra gesagt ich dürfte nix fahren mit Motor nichtmal Fahrrad mit Hilfsmotor :) wegen den Vergehn Alkohol !
PS Zu Sylvester den Lappen wegnehmen lassen ist schon echt ..... !
ganz großes kino...
den lappen solltest du meiner meinung nach nie wieder bekommen... nicht nur unter alk gefahren auch noch ne andere karre beschädigt...
und wenn du deinen lappen abgibst, dann für alle fzg die den erfordern... warst wenigstens über 1,1promille? dann wirds schön dicke für dich und du lernst draus...
junge, junge... das die leute sich durch alkohol immer alles kaputt machen müssen...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Ich hab meine Mofa Prüfbescheinigung mit 15 gemacht. Des ist ja nur son "Zettel".
Der Führerschein (Roller,Auto) ist ja eine Plastikkarte. Die Plastikkarte wird dir ja entzogen. Aber die Prüfbescheinigung hast du ja trotzdem noch.
Wenn du diese Prüfbescheinigung hast, dann dürftest du fahren. Meiner Meinung nach. Aber ich kenn mich da gesetzlich nicht so aus.
Wünsch dir übrigens viel Glück dass du ihn wieder bekommst. (Auch wenn hier viele wohl das Gegenteil dir wünschen).
Bearbeitet von - herr_welker am 01.01.2008 14:29:23
So weit ich weiß :
WEnn du den gemacht hast, darfst du fahren.. weil du den nicht verlieren kannst...
+++++++++++++++++++++++
Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück !
+++++++++++++++++++++++
Zitat:
warst wenigstens über 1,1promille?
is in dem fall unrelevant,da der unfall eine klare ausfallerscheinung darstellt und er sich dann eh nach §316 StGB strafbar gemacht hat
Mitglied seit: 27.11.2001
irgendwo in Bayern
Deutschland
4498 Beiträge
hat IRGENDJEMAND meinen post gelesen??
dort steht alles drin.
es kommt drauf an ob ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS oder FAHRVERBOT.
solange dies nicht geklärt ist, kann man keine defivinitve aussage treffen.
posten manche nur damit sie was schreiben??
außerdem sollte die frage mit dem link geklärt worden sein.
glaubenssachen helfen nicht. entweder fakten oder .....
mfg
chris
Zitat:
Zitat:
warst wenigstens über 1,1promille?
is in dem fall unrelevant,da der unfall eine klare ausfallerscheinung darstellt und er sich dann eh nach §316 StGB strafbar gemacht hat
(Zitat von: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^)
ah stimmt... dann wird der führerschein ja bestimmt entzogen, mit allem was dazu gehört! (aufbaukurs, mpu)
ist ja nix gegen dich persönlich e36 coupe, aber strafe muß sein...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Es ist ein schwieriger Fall. Ein Alkoholvergehen zeigt, dass man nicht die Fähigkeit hat ein Fahrzeug zu führen und damit auch nicht berechtig ist eine Fahrerlaubnis zu haben. Wenigstens in der Sperrfrist.
Aber zum Führen von Mofas ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. In der FeV steht lediglich, dass man die Prüfbescheinigung braucht. Alles andere gibt nur für die Fahrerlaubnis.
Warum ließt keiner die Posts von chris_s und King Kornflakes? *rolleyes*
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Und warum müssen einige immer hier den Moralapostel spielen ,er hat en Fehler gemacht keinen schönen aber er hats nun mal gemacht hoffe es trifft nie einen Freund von euch ....was müsste der sich anhören.
Übrigens wirds erst ab 1,6 so richtig fies
Zitat:
Warum ließt keiner die Posts von chris_s und King Kornflakes? *rolleyes*
(Zitat von: Maveric)
Stimmt. Da habe ich einen Teil überlesen.... In seinem Fall geht es aber auf jeden Fall um den Entzug der FE.
Das kommt auch drauf an wie alt du bist, da gibt es ne Grenze,
wenn du vor 19.. weiss ich nicht so genau geboren bist brauchst du keinen
Schein um Mofa zu fahren.
Aber da der Alterdurchschnitt hier im Forum nicht wirklich hoch ist, musst du wohl zu Fuss gehen!
Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor