Wirtschaftlicher Totalschaden
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Mitglied seit: 18.11.2006
Deutschland
6 Beiträge
Hi Leute.Bestimmt könnt ihr mir helfen.Ich hatte am Fr. einen Unfall ( ich war nicht Schuld ). Wurde von einem Twingo gerammt und dann mit meinem schönen 528(Bj.99 Vollausstattung) in die Leitplanke geknallt. So Gutachter war da.Wiederbeschaffungswert:8700€. Wert des Wagens 12000€.Die Rep. kostest aber 13300€->Totalschaden.Restwert konnte er noch nicht ermitteln.(Z.B 5000€)
So jetzt ist meine Frage.Wird der Restwert von den 12000 abgezogen oder bekomme ich den noch auf die 12000€?? Will ja soviel wiemöglich aus der Sache bekommen.Bitte helft mir den ich blick da nicht mehr durch!!Danke schonmal im Vorraus
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Domme,
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Gruß
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Mitglied seit: 11.12.2006
Breitenau
Deutschland
178 Beiträge
Normalerweise bekommst du bei Totalschaden die Summe des Wiederbeschaffungswertes. Ein Teil von der Versicherung und ein Teil vom Restwertbieter.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
wieso ist der wert des wagens 12000€, wenn der wiederbeschaffungswert mit 8700€ angegeben ist?
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Mich wundert diese Differenz auch sehr!
Meines Wissens nach, kann man den Restwert noch aufpeppen, wenn man Reparaturen der letzten Monate nachweisen kann.
Ich bin mal einem alten Polo reingefahren, der nichts mehr wert war.
Da die HAlterin aber erst sehr viel Geld reingesteckt hat, um noch 2 Jahre zu fahren, hat man ihr das vergütet.
Ich sehe das so, dass man bei einem Totalschaden Glück hat, wenn man viele anstehende Sachen nicht gemacht hat .
Deweiteren weiss ich aus dem Vollkaskobereich, dasss man der Versicherung das Fahrzeug abkaufen kann zum Restwert.
Also im konkreten Fall wäre das also die Auszahlung der 8700 euro.
Der Restwert scheint mir aber in Anbetracht der Schadenhöhe zu hoch angesetzt.
Dann müsste man ein Geschäft daraus machen können.
Unfallreparturen mit BMW Stundensätzen sind eh Wucher.
Die gleiche Reparatur macht eine freie Werkstatt für 40 % weniger.
So habe ich bei einigen kleinen unverschuldeten Unfällen so manchen 100O mark schein verdient. Einfach auf Kalkulationsbasis auszahlen lassen.
.
Hi,
ist der Gutachter von Dir oder der gegnerischen Versicherung beauftragt worden?
Da es ein Haftpflichtschaden (vom Unfallgegner) ist, darfst Du Dir den Gutachter aussuchen.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Hallo Domme,
es ist so, dass die gegn. Versicherung Dir den Wiederbeschaffungswert Deines KFZs bezahlt und einen möglichen Restwert hiervon abzieht. Über den Restwert erhältst Du Angebote von Händlern, die das Auto "begutachten" können (z.B. auf dem Hof der Werkstatt). Deren Angebot gilt als verbindlich.
Als Geschädigter hast Du alternativ aber die Möglichkeit, den Wagen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen.
Ausgezahlt wird dann nix.
Gruß Marc
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)
->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer