Wirtschaftlicher Totalschaden
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Hallo zusammen,
zu meinem Entsetzen ist mir in meinen 320i bei stockendem Verkehr ein Auto ins Heck gefahren, und hat mich so noch auf das vor mir zum stehen gekommende Auto geschoben. Da mein Auto nun vorne und hinten stark verschrammt ist, und auch nicht mehr das neueste mache ich mir Sorgen, dass es sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Nun wollte ich fragen ob jmd. vielleicht weiß wie das ist, wenn man den Restwert nach liste von der Versicherung ausbezahlt bekommt ob nun der Unfallwagen in meínem Besitz bleibt oder in den der Versicherung übergeht.
wenn sich da jmd. auskennt würde ich mich über Antworten freuen.
Mfg
Bearbeitet von - FL-87- am 16.11.2008 19:09:19Bearbeitet von - FL-87- am 16.11.2008 19:09:45
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Hallo FL-87-,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wirtschaftlicher Totalschaden"!
Gruß
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kommt drauf an.
wieviel km, bj etc........
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
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Mitglied seit: 12.07.2007
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Es handelt sich um einen E46 vfl 320i Bj.2000 mit 120000km, limo.
da muss es aber schon ordentlich gerumst haben...
MFG
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Ja der kofferraum ist innen auch gut "verkrempelt", das Auto ist mir anscheinend direkt auf die Einschraubvorrichtung zum Abschleppen gefahren und ich weiß jetzt auch nicht inwiefern die mit dem Rahmen verbunden ist.
Du bekommst von der Versicherung die Reparaturkosten ersetzt. Sollten die Rep. Kosten aber den Zeitwert deines Autos überschreiten, dann ist es ein Wirtschaftlicher Totalschaden und du bekommst den Zeitwert minus Restwert deines Autos ersetzt. Das Auto kannst du dann selber wieder herrichten oder aber den ""Schrott"" verkaufen.Es kommt in tausend Fällen vieleicht einmal vor, daß die Versicherung das Auto behalten will.
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Mitglied seit: 12.07.2007
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ok danke für die schnelle und sachliche Info, dann hoff´ich jetzt mal das Beste.....
Ich hatte einen wirtschaftlichen totalschaden mit meinem alten bimmer und die versicherung wollte mir den wagen abkaufen,was du dann auch machen musst da es sich dabei um das Schadenmilderungsrecht handelt!
Ich habe das Fahrzeug sofort verkauft und der Vater meiner freundin (anwalt) hat sich um die versicherung gekümmert...man beachte bei wr-totalschaden bitte das Schadenmilderungsrecht...
mfg
Mitglied seit: 16.12.2006
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8 Beiträge
Hi,
also ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor,wenn die Reparaturlosten großer sind als 70% od. 75% des aktuellen Wertes des Wagen.
Eigenerfahrung.Mir ist auch einer aufs Heck gefahren (mit 80km/h und ich stand!),es war auch Totalschaden.12.000€ Schaden
ein wirtschaftlicher totalschaden liegt vor wenn die reparaturkosten den widerbeschaffungswert überschreiten.
es gibt aber noch die 130% klausel.
du kannst dein auto bis zu einem schaden von 30% über wiederbeschaffungswert reparieren lassen. die versicherung ist dazu verpflichtet zu zahlen.
mal angenommen dein auto hat einen wiederbeschaffungswert von 9000€, dann dürfen die reparaturkosten also maximal 11700€ betragen.
Mitglied seit: 02.05.2008
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104 Beiträge
Zitat:
ein wirtschaftlicher totalschaden liegt vor wenn die reparaturkosten den widerbeschaffungswert überschreiten.
es gibt aber noch die 130% klausel.
du kannst dein auto bis zu einem schaden von 30% über wiederbeschaffungswert reparieren lassen. die versicherung ist dazu verpflichtet zu zahlen.
mal angenommen dein auto hat einen wiederbeschaffungswert von 9000€, dann dürfen die reparaturkosten also maximal 11700€ betragen.
(Zitat von: kerny0815)
genau so ist es mit den 30 prozent
mein kumpel hatte letzes jahr den fall bei seinem e39 5.20i
Mitglied seit: 24.01.2007
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36 Beiträge
hi,
hatte erst vor 2 wochen so einen fall
repparaturkosten 3990€ (inkl. Mwst.)
wiederbeschaffungwert 4200€
Restwert 1400€
hab aber nur 2800€ bekommen und kann meinen bimmer behalten oder für diese 1400€ verkaufen.
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Zitat:
hi,
hatte erst vor 2 wochen so einen fall
repparaturkosten 3990€ (inkl. Mwst.)
wiederbeschaffungwert 4200€
Restwert 1400€
hab aber nur 2800€ bekommen und kann meinen bimmer behalten oder für diese 1400€ verkaufen.
Häh? Hat etwa die Versicherung festgelegt, ob du dein Auto reparieren darfst, oder nicht?
Wenn du die Absicht hast, dein Auto weiter zu fahren, dann hast du in diesem vorliegenden Fall das Recht auf die Reparatur und damit die Begleichung der Rechnung, welche ja dann etwa 3990,-EUR sein wird.
Ich würde die Versicherung nochmal anschreiben und deutlich zum Ausdruck bringen, dass es so nicht geht, bzw. gleich nen Anwalt einschalten.
Gruß Mirko