325ix Kaltlaufregler Euro2
Zitat:
@truckerteddy
die denken sich immer was dabei z.B. wenn es um die Erhöhung der TÜV Gebühren geht
der Motor bleibt aber der gleiche ob ix oder nur i das und zwar bei beiden ob m20 b25 oder M50
(Zitat von: e30325cab)
Wenn Du in deinem Job mehr Geld haben möchtest auf wen wird das umgelegt ????
Auf den Kunden.
Das nennt man Marktwirtschaft.
Höheres Gewicht bei gleichem Motor bedeutet erhöhten Kraftstoffverbrauch um die gleiche Leistung zu erbringen.
Erhöhter Kraftstoffverbrauch bedeutet ein schlechteres Abgasverhalten.
Bearbeitet von - Truckerteddy am 01.01.2008 16:31:03
BMW fährt man nicht
BMW lebt man
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Hallo Truckerteddy,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "325ix Kaltlaufregler Euro2"!
Gruß
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siegelsdorf
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richtig und wie jeder weiß sind die abgasnormen gesetzlich festgelegt und nicht von irgendjemanden und ich hätte doch mal gern die behauptung ausführlich erklärt wieso steuerhinterziehung und wie denn die strafverfolgung aussähe wenn doch die leut so gut darüber informniert sind?
klar als angehender kfz meister bekommt man nur schrott und müll vermittelt..
böse böse hwk/ihk..
christian glaubst du wirklich das bmw alle ausstattungsvarianten auf seinen abgasaustoß testen läßt??
müßte ja nach deinem verständniss der fall sein oder?
Bearbeitet von - bobafett am 01.01.2008 16:21:50
Zitat:
warum bekommt er dann die euro I wenn er doch schlechter ist??
dann lieber christaina,der ix verliert seinen wirkungsgrad durch den allrad da geb ich dir recht,aber selbst das macht keinen höheren abgasausstoß sondern erhöht nur den kraftstoffverbrauch weil ich mehr kraft aufwenden muß.
solltest aber auch mal gelernt haben oder?
(Zitat von: bobafett)
1. Wenn er Euro1 bekommt heißt es nicht auch, dass er auch Euro2 bekommt.
2. Natürlich verschlechtern sich die Abgaswerte nicht bei dem höheren Verbrauch, da Abgas ja auf Vol-% bezogen ist. Es könnte aber sein, dass der iX im Fahrzyklus aufgrund von anderen Betriebspunkten auch andere Abgaswerte hat. Aber genau wissen wir es doch beide nicht. Daher würde ich nie dafür unterschreiben, dass die Werte gleich sind und genau aus diesem Grund hat der Herr der das Gutachten zur Erteilung der ABE geschrieben hat das auch nicht gemacht.
3. Natürlich fährt BMW für jedes unterschiedliche Fahrzeug einen Abgastest. In der Typgenehmigung ist genau festgestellt, welche Variante und Ausführung welche Abgaswerte hat. Das steht im Anhang der Typgenehmigung eines Autos exakt beschrieben.
Wie der Fahrzyklus exakt aussieht habe ich nicht nachgelesen, dass ist für mich auch uninteressant, da ich keine Typgenehmigungen erteilen darft. Aber im Wiki stehen z.b. die Grenzwerte drin, die eingehalten werden müssen.
http://de.wikipedia.org/wiki/AbgasnormDen Fahrzyklus müßte ich im EG-Recht nachlesen und dazu habe ich am Feiertag sicherlich keine Lust.
Sicherlich hast du als angehender KFz-Meister viel Ahnung von Technik. Das steht außer frage. Aber das Thema Straßenverkehrsrecht wird in der Meisterschule sicherlich nur am Rande behandelt, da so etwas zum Aufgabengebiet der Sachverständigen gehört.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 01.01.2008 16:39:16
den link find ich gut, wieso ich nich selber drauf gekommen bin ^^
wenn du jetz noch die tatsächlichen werte von 325i und ix herausfindest, dann is alles bestens, zumindest von meiner seite aus.
„Der Ausgangspunkt für die großartigsten Unternehmungen liegt oft in kaum wahrnehmbaren Gelegenheiten.“
Mitglied seit: 09.11.2007
siegelsdorf
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179 Beiträge
ja,bmw fährt aber mit sicherheit nicht zig ausstattungsvarianten von einem 325i vor;-)
überleg mal wieviel varianten die da auf dem hof stehen hätten um das zu testen?!
laut bmw hat der ix in keinem punkt,andere abgaswerte als der i.
mein ix läuft auf euro II und da hier und da immer absurde behauptungen aufgestellt werden,hatte ich mir mal zeit genommen und hab erst bmw angeschrieben und dann mit dem schreiben von bmw an das kba geschrieben.
antwort vom kba war,da im ix der gleiche motor wie in einem i verbaut ist und dieser eine typengenehmigung hat ist es normal kein problem aden ix trotz fehlender schlüsselnr in der abe auf euro II umzurüsten,aber das liegt im ermessen der zulassungstelle ob die mir das so eintragen,ansonsten muß ich bei einer anerkannten prüfstelle vorbei fahren und mir den klr eintragen lassen.
hab denen geschrieben warum ich bei meinem ix keine euro II bekomme und mein i der den gleichen motor hat schon und eben diese antwort dann bekommen.
hab das mittlerweile auch schon mit prüfern und dienststellenleiter besprochen und keiner beim tüv sieht da ein problem,die meisten haben zu mir gesagt ich solls doch erst mal so probieren und wenn nicht kann ich immer noch zur eintragung kommen.
meine zulassung hat mir so das abgeändert.
nee steuerhinterziehung ist auch laut finanzamt nicht der fall,da ich den beweis erbracht habe das mein fahrzeug die euro II erfüllt.
jeder meint immer geht nicht,aber mit etwas arbeit geht alle.
mein anwalt hat sich selber ein auto gebaut und hat das abgenommen bekommen und das ohne beanstandungen,man muß sich nur selber informiern und schlau machen.
man kann doch nicht wirklich verlangen das ein prüfer alles weiß oder im kopf hat oder?
es gibt soviele dinge die kann man sich auch nicht einfach merken,aber hier wird dann immer gleich behauptet geht nicht,gibts nicht,istr strafbar und keiner stützt seine aussage oder hat sich mal richtig mit dem thema beschäftigt.
christian und du wirst als prüfer ja auch schon mal was gehabt haben,wo du gewußt hast das ist möglich und korrekt,aber es steht nicht in den papieren und hast dich dann immer daran aufgehängt?
es werden hier sachen teilweise eingetragen da langst dir als mechaniker an den kopf und fragst dich,wer hat das abgenommen und dann macht man aus so nem thema ein rießen faß..
wie der fahrzyklus abläuft wissen wir beid doch,es wird ein spezielles benzin eingefüllt und dann geht das kraftfahrzeug auf den rollenprüfstánd und spult die testbedingungen ab und das wars dann,das es aber im realen leben nicht der fall ist und andere bedingungen herrschen sind auch jedem klar oder?!
der verbraucherschutz und einige experten fordern schon seit langen das der fahrzyklus am rollenprüfstand ersetzt wird,da die verbrauchswerte und abgaswerte nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmt.
selbst wenn der ix die euro II grad so erfüllt,hat er sie genauso bestanden wie ein anderer der die prüfung mit gut besteht oder?
für was gibt es denn die toleranzen?
trucker,nur weil mehr kraftstoff verbrannt wird,ändert sich in diesem fall auch nicht der abgasausstoß und als werkstattbesitzer solltest auch wissen warum;-)
und die gebühren haben auch nichts mit der marktwirtschaft zutun,nur mal so am rande;-)
Bearbeitet von - bobafett am 01.01.2008 17:00:54
Laut Datenblatt ist der IX um genau 100KG schwerer als der I "Nackt". Die Toleranz im fahrbetrieb beläuft sich auf 0,37%. Der höhere Ausstoß bedingt durch die Drehmomentverlagerung das Zusatzgewicht sind also mimimal und lägen sogar noch im Emissionsgrenzbereich.
Bearbeitet von - CompactO am 01.01.2008 16:58:28
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
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@bobafett:
Ich denke schon, dass für i und ix zwei Abgasmessungen erforderlich waren, da der Typ ein anderer ist (Schlüsselnummer zu 3 bzw. 2.2)
Aber wenn BMW sagt, dass der IX im Abgasverhalten nicht schlechter ist, ist eine Einzelabnahme des KLR sicherlich kein Problem. Wir müsen ganz klar zwei Dinge unterscheiden, die hier immer gemeinsam genannt werden:
1. Bei einer Einzelabnahme nach 19(2) entscheidet der Sachverständige ob er den KLR einträgt oder nicht. Entweder er will ein Gutachten oder er geht aufgrund der damaligen Prüfung des i und ix auf Euro 1 davon aus, dass beide auch den Euro2-Zyklus gleich gut schaffen. In dem Fall ist es Ermessenssache und hat mit Steuerhinterziehung nichts mehr zu tun.
2. Wenn man den KLR aber nach 19(3) eintragen lassen will, ist der Prüfingenieur an den Wortlaut der ABE gebunden. Es gibt kein Ermessen beim Verwendungsbereich. Sicherlich habe ich mich bei einer HU oder bei einer 19(3) auch nicht immer exakt an alles gehalten. Aber gerade beim Verwendungsbereich ist es sehr kritisch. Da heißt es nämlich sehr schnell, man hat es bewusst falsch dokumentiert und setzt (selbst wenn es keine Steuerhinterziehung ist, da der Wagen die Norm erfüllt) damit seine persönliche Zuverlässigkeit aufs Spiel, welche Voraussetzung für die Betrauung als Prüfingenieur ist.
Ich persönlich würde nichts falsch dokumentieren, was ganz leicht nachvollziehbar ist. Vor allem bei der 19er, da sie ein Autoleben lang erhalten bleibt. Eine HU hingegen ist nach 2 Jahren vergessen.
Ich Bitte mal etwas auf einen netteren Umgangston zu achten!
Sachliche Argumente sind willkommen, die persönlichen Anmachen bleiben bitte draußen!
Danke pug
Nu mal los....
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Herscheid
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Hallo!
Das einzige Problem das KLR von Twin Tec eingetragen zu bekommen ist in meinem Fall eigentlich nur darin zu finden, daß ich einen Kombi fahre, ich also in den Fz.-Papieren 3/A als Typ eingetragen habe und nicht 3/1, somit läuft das Auto unter einer anderen ABE-Nr., welche nicht beim Druck der ABE für das KLR von Twin Tec leider nicht mit erfasst wurde,
nach ein bischen rumlaufen und erkundigungen einziehen ist die Abnahme über eine Werkstatt zwar schwierug weil die Werkstätten keine Einzeleintragungen durchführen dürfen, aber wenn man an einen Tüv-Prüfer gerät der sich die Arbeit macht, die Gutachten durchzusehen, steht einer Eintragung nicht mehr im Wege.
Alles in alem ist es mal wieder nur eine Formsache, welche nur ein Problem darstellt, welches durch die allgemein in Deutschland herschende Bürokratie entstanden ist. Alle denen es nicht zu mühseelig ist, den Amtsschimmel zu reiten sollten somit kein Problem mehr haben einen 325iX touring oder einen 325iX auf Euro2 umtragen zu lassen.
Ich muss noch mal die Twin Tec ABE raussuchen, dann werde ich die ABE-Nr. des KLR noch hier einstellen, damit allen die danach suchen schnell weitergeholfen werden kann.
AS Anhängervermietung und Geräteverleih
Weiße Ahe 3
58849 Herscheid
Tel./Fax 02357-601627
Mobil am WE 0178-8139294
Mobil 0160-99428399
Der normale ix 4 türer hat auch 3/A drinstehn ;)
das problem hast nicht nur du ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Zitat:
Der normale ix 4 türer hat auch 3/A drinstehn ;)
das problem hast nicht nur du ;)
(Zitat von: CompactO)
Eben. Der normaler Kombi ist ein 3/1. Nur der IX ist ein 3/A.
Das Problem mit der ABE hat nicht nur die Werkstatt. Es hat auch jeder der eine 19(3) mach will. Also Dekra, GTÜ,KÜS,... Nur der Tüv (im Osten der Dekra)darf mit Hilfe einer Einzelabnahme( 19(2)) über die ABE hinweg sehen.
Mitglied seit: 18.10.2007
Hallbergmoos
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Also ich kann dazu nur eins sagen... Mein Freund fährt nen IX mit dem KLR von Twin Tec. Eingetragen ist im FZGS Euro 2/D3.
Er hat ihn beim BMW Händler gekauft, selbst eingebaut, in der Werkstatt unterschreiben lassen dass er fachgerecht eingebaut wurde und das wars. Keine Probleme und 184€ Steuern.
Wer nicht vom Weg abkommt, der lernt die Gegend nicht kennen....
Dann hat wohl keiner den Verwendungsbereich der ABE gelesen. Weder die Werkstatt noch die Dame auf der Zulassungsstelle. Das kommt mal vor aber man sollte nicht drauf spekulieren.
naja das bmw nen i und nen ix zur abgasuntersuchung hingestellt hat dürfte klar sein,aber überlegt mal,ein vollausgestatteter 325i wird mit sicherheit das gleiche auf die waage bringen wie der ix oder glaubt ihr da was anderes?
du müßtest ja dann auch nen nackten und einen vollgepackten e30 zum tetsen hinstellen oder wollt ihr mir weismachen das dies beim normalen i nichts ausmacht,aber beim ix sollert das mehrgewicht dann ne rolle spielen?
geh einfach davon aus das man den ix einfach vergessen hat mit in die abe reinzuschreiben,soll ja vorkommen und wie der bobafett schon schrieb sehe ich das auch.
gleicher motor,gleiche leistung,warum soll er dann andere abgaswerte haben?
man fährt ja den ix auch etwas anders als nen i,überlegt doch doch mal,während der i so schon recht gut durchzieht,muß man beim ix etwas mehr drehzahl geben um ordentlich wegzukommen und im drehzahlbereich sollten bei beiden motoren ja dann logischerweiße auch die gleichenabgaswerte haben oder nicht?
Ich glaube die Verluste im Antriebsstrang können etwas ausmachen. Aber sicherlich nicht viel. Die Sache ist aber ganz einfach:
Der Hersteller des KLR hat keine Lust gehabt einen ix zu testen. Da es ein anderer Typ wie der i ist, hätten sie es machen müssen um ihn mit in die ABE aufzunehmen. Damit bleibt nur der Weg über die Einzelabnahme nach 19(2) offen, wobei man einen Prüfer finden muss, der einfach davon ausgeht, dass er die Werte genauso wie der i oder der 525i E34 (mit dem gleichen Motor) schafft.
Alles andere, also 19(3) oder Bescheinigung der Werkstatt ist nicht erlaubt, da weder der Prüfingenieur beim 19(3) noch der Werkstattmeister bei der Ändrungsbescheinigung die Befugnis hat etwas zu genehmigen was so nicht in der ABE steht. Es ist zwar nicht sinnvoll, aber Vorschriften sind Vorschriften. Das ist genauso sinnvoll wie die Scheinwerferhöhe von 50cm.
Ich war heut nochmal bei meinem Tüvprüfer und der sieht da überhaupt kein Problem darin.
Die Umschlüsselung von Schadstoffarm E auf E1 ist allerdings die Grundlage dazu und kann im Baureihenübergreifenden nachgelesen werden, die weitere Schlüsselung auf Euro2 ist somit legitim und Abnahmefähig so der Wortlaut meines Prüfers.
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Frage: Warum haben die Audi A4 und Audi A6 Fahrer das gleiche Problem wenn sie einen Allrad bis Bj 1995 fahren.
Die Modelle mit identischer Motorisierung können als Fronttriebler einen KLR einbauen und bekommen ihn eingetragen.
Der Allrad ist auch hier wie der IX beim E30 ausgeschlossen.
Bearbeitet von - Truckerteddy am 08.01.2008 20:32:12
BMW fährt man nicht
BMW lebt man
Zitat:
Ich war heut nochmal bei meinem Tüvprüfer und der sieht da überhaupt kein Problem darin.
Die Umschlüsselung von Schadstoffarm E auf E1 ist allerdings die Grundlage dazu und kann im Baureihenübergreifenden nachgelesen werden, die weitere Schlüsselung auf Euro2 ist somit legitim und Abnahmefähig so der Wortlaut meines Prüfers.
(Zitat von: CompactO)
Wenn der Prüfer vom Tüv (osten Dekra) ist und eine Einzelabnahme macht, ist das ja auch okay. Macht er aber eine 19(3) ohne eine für den Wagen gültige ABE, sollte er hoffen, dass es niemand merkt. Sonst gibt´s für ihn ´ne 19er Nachschulung und viel Ärger für den Kunden (also Dich).
er hats mir so erklärt:
Ich muß mit der Herstellerbescheinigung, dem KLR Gutachten zu ihm kommen, und er trägts mir ein bzw um. Er weiß das kein IX verzeichnet ist, ihm reicht aber die Motorkennnummer und der Fahrzeugaufbau dazu. Die Herstellerbescheinigung sagt ihm quasi das der Motor G-Kat hat und im Beispiel des IX die Kennnummer 256/K1 hat wie der normale 2,5er. Ist eine normale 19.3er Abnahme incl Katprüfung Regelkreis bei ihm.
Lasst mich das die nächsten 1-2 wochen vollziehen bis ich alles Erledigt hab. Dann kann ich euch GENAU erklären wie das funktioniert. Ich hab auch keinen Bock auf Schmu treiben, Sandkastenzeit is lang vorüber. Daher bin ich drauf bedacht das das alles seine Ordnung hat. Sobald es erledigt ist. Berichte ich davon.
Bearbeitet von - CompactO am 08.01.2008 20:49:42
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
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Das denke ich mir schon, dass er es so mach. Es klappt auch. Aber es ist dann definitiv eine Einzelabnahme, also eine 19(2) die er da macht. Natürlich stimmen Aufbau und Daten, aber er setzt sich halt über den Verwendungsbereich der ABE hinweg. Damit wird es 19(2). Es wäre das gleiche, wenn er per 19(3) einen KLR in ein Auto mit Nachrüstkat einträgt. Da ist auch alles gleich, nur die ABE passt nicht zum Fehrzeugtyp.
Ich vermute aber mal, dass es nie raus kommt. Ich denke mal fast alle Prüfingenieure haben schon mal versehentlich eine 19(2) gemacht.