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Hallo,
ich brauch mal Eure Hilfe! Habe mir einen E36 320i Touring gekauft, günstig, Topzustand, ohne Rost etc.! Wollte das Auto jetzt ummelden, da kam raus das gegen den Verkäufer/Halter ein Stilllegungsverfahren läuft was wohl mit der Reifen-Felgen Kombi zu tun hat, genau bekomme ich den Grund nicht raus! Ich kann das Fahrzeug nur ummelden, wenn ich jetzt den TÜV, der eh Ende September abläuft, erneuere und den Hokuspokus mit den Rädern kläre!
Da ich aber nicht mal weis ob es nur um die Breite der Reifen geht oder evtl. sogar um die Felge, könnte auch vom E46 sein, wollte ich mir erst mal hier Rat holen!
Die Felge ist die Original-BMW-Felge Styling 42/ 7,5x17 und die Reifen haben die Maße 225/45/17!
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte,
Danke
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Hallo Darkman73,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifen-Felgen Kombi"!
Gruß
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Hi
Laut Felgenkatalog von Bmw ist die Styling 42 in der Größe mit den Reifen für den E36 freigegeben.
http://felgenkatalog.auto-treff.com/Gruß
Jochen
Bearbeitet von: jochen78 am 09.08.2016 um 14:42:16
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Danke Jung´s für die schnelle Hilfe, heißt im Klartext ich muss nur die Gummi´s eintragen lassen, da diese nicht im Schein vermerkt sind!?
Da es die original am Werk so auf dem E36 gab, denke ich nicht das Du da irgendwas eintragen musst.
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Ich kann es nicht oft genug sagen:
Dieser fanerstellte Katalog ist stellenweise fehlerhaft!
Es mag zwar für manche Zwecke ein guter Anhalt sein, aber auf die dortigen Angaben kann man sich nicht zu 100% verlassen!
Ausschlaggebend sind immer noch die Fahrzeugpapiere.
Wie es in diesem Fall ist weiß ich leider nicht.
Aber aus dem Katalog werde ich so oder so nicht schlau:
Darf ich jetzt 4x die selben Felgen rundum fahren oder sind immer zwei Datenreihen eine Kombination?!
Wenn ich das anhand von Modellen vergleiche, bei denen ich es sicher weiß, dann läuft es eher auf letzteres hinaus.
Da der TE hier nur eine Dimension nennt, könnte das schon das Problem sein...
Bearbeitet von: Lennox-89 am 09.08.2016 um 15:23:40
Hi zusammen, hat er eine ABE in der die Reifen und die Felgen in Kombination für sein Auto freigegeben sind ist es o. K. - hat er das nicht, muss er es von TÜV absegnen und in die Papiere eintragen lassen . Gruß Peter
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@Lennox-89
Wenn es unterschiedlich breite Felgen sind steht doch unter Verwendung vorne bzw hinten in der Spalte...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Mag sein, verlass ist darauf trotzdem nicht...
Laut dem Katalog soll ich beispielsweise unterschiedliche Reifen und Felgen zwischen vorne und hinten auf meinem E61 fahren.
Dafür gibt es aber keine Freigabe.
Ich möchte außerdem nur warnen.
Ich habe nie behauptet, dass alles dort falsch ist.
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Nene sind 4x die gleiche Felge!!
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Nene sind 4x die gleiche Felge!!
(Zitat von: Darkman73)
Dann sollte das ja laut Katalog passen, auch mit den Reifen.
Endgültige Klarheit kannst du aber immer noch besser über deine Papiere erlangen.
Dann sollte das ja laut Katalog passen, auch mit den Reifen.
Endgültige Klarheit kannst du aber immer noch besser über deine Papiere erlangen.
(Zitat von: Lennox-89)
Manchmal frage ich mich, ob die antwortenden User auch die Beiträge lesen...
Die Reifengrößen stehen laut TE nicht im Schein. Das war der Ausgangspunkt seiner Frage.
Hi , genau Angry und wie schon geschrieben, hat er keine ABE mit Freigebe in der Kombi Reifen / Felgen, dann muss er zum TÜV und eintragen lassen !
Passen heißt nicht, das auch zugelassen, wie weitverbreitet immer angenommen wird und der Katalog ist auch nicht immer maßgebend, wie ja Lennox schon erwähnt hat. Traglast / ET usw. spielen hier auch noch eine Rolle je nach Fahrzeugtyp.
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Ich habe sehr wohl alles gelesen...
Ich schätze die Situation jetzt ganz einfach mal so ein:
Der TE hat das Fahrzeug kürzlich erworben, bedeutet auch erst kürzlich zugelassen.
Im neuen Schein steht ja mittlerweile nur noch eine Nennung von Rad-/ Reifenkombi, üblicherweise die kleinste.
In diesem Fall also wohl nicht die 17".
Das ist der Stand soweit.
Dass im Schein aber nur diese eine Größe steht, heißt NICHT, dass nur diese freigegeben ist.
Von diesem Schwachsinn muss endlich mal Abstand genommen werden...
Hi Lennox, Was heißt hier Schwachsinn ? Die Ausführung der Zulassungspapiere steht hier nicht zu Debatte - oder?
Klar Lennox, es kann ja sein das diese Reifengröße freigegeben ist, aber wo steht diese im Schein?
Bei einer Kontrolle kann es niemand lesen, oder meinst du der Kontroller sieht z.B. den Katalog wo dies vermerkt ist , wenn er den Schein ansieht ?
Das was zugelassen ist, muss eingetragen sein / werden und sonst gar nichts. Das macht der TÜV evtl. auch die DEKRA und die Zulassungsstelle.
Alles andere ist Gerede um den heißen Brei und hilft letztendlich niemandem.
Auch das Einschätzen hilft niemandem, denn es muss eingetragen sein im Fahrzeugschein, als Nachweis und sonst nichts !
Gruß Peter
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Das ist ein sehr interessantes Thema.
Darüber habe ich mir sehr wohl auch schon meine Gedanken gemacht.
Dazu habe ich auch meine eigene Meinung.
Im großen und ganzen hat die Bürokratie hier wieder vollkommen versagt wie ich finde.
Ich nehme mal mein Fahrzeug als Beispiel:
Im Fahrzeugschein ist auch nur eine Größe eingetragen. Glaube 15 oder 16".
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung die weiteren.
Diese mitzuführen ist gesetzlich nicht verlangt, tue ich dementsprechend auch nicht.
Ich fahre werkseitig freigegebene 19".
Ganz ehrlich: Wenn ich jetzt in eine Kontrolle gerate und mir jemand was will von wegen nicht eingetragen:
Ich lasse ganz sicher keine original freigegeben Räder zusätzlich eintragen.
Die Sache geht notfalls zum Anwalt.
Würde mich echt interessieren wie es dann weiter geht.
Bei der HU wollte mir der Prüfer vor ein paar Wochen genauso ankommen...
Ich hab ihm die Lage erläutert, er geht ins Büro, kommt nach 5 Minuten wieder und meint, ich hätte recht...
Freigabe ist Freigabe.
Das mit dem fehlenden Nachweis im Schein ist wie gesagt meiner Ansicht nach ein Problem der Bürokratie/ Gesetzgebung und sollte mMn übrigens nicht zu Lasten der Fahrer/ Eigentümer gehen.
Nochmal Lennox, ob das / dein Thema interessant ist oder nicht, interessiert hier nicht und war / ist auch hier nicht die Frage !
Auch ein Anwalt kann dir vielleicht nicht helfen !
Es geht ja darum, ob zugelassen oder nicht und das musst du bei einer Kontrolle erbringen.
Wenn zugelassen und eingetragen ist alles in Ordnung - die KBA Vorschrift lassen wir mal bei Seite.
Wenn es nicht in den Papieren steht, geht es demjenigen wie dir beim TÜV, du musst warten, weil er nach deiner Aussage nachsehen muss was stimmt.
Bei einer z.B. Polizeikontrolle kann der Polizist vermutlich nicht nachsehen, da er nicht im Besitz dieser Unterlagen ist und dann kann es sein das du eben wartest und wartest und wartest..................bis er eine Entscheidung getroffen hat - wie auch immer die aussieht !
Da ja der Vernünftigere nachgibt und ich z. B. mir den Stress nicht antue - Zeit ist Geld und davon habe ich nicht genug - habe ich alles eingetragen und komme in diese Situation erst gar nicht, was bei meinem Auto eh sehr ratsam ist !
Aber auch hier gilt das Gleiche wie überall, es kann jeder tun und lassen was er will, ob es allerdings klug ist wage ich sehr zu bezweifeln!
Gruß Peter
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Zeit ist Geld.
Eine Eintragung kostet auch Geld. Eine Eintragung von etwas, das eigentlich ohnehin freigegeben ist entspricht dann dem berühmten "Geld aus dem Fenster werfen".
Klar muss das jeder selbst abwägen. Ich für meinen Teil war jetzt in meinen nur 9 Jahren, in denen ich Autos bewege in noch nicht einer Kontrolle.
Und selbst wenn, dann kann ich mit reinem Gewissen behaupten, dass mir mein Gegenüber die kostbare Zeit stielt.
Eben auf Grund dieser bescheidenen Bürokratie...
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So Leute,
ich war jetzt heute bei der Prüfstelle (TÜV-Bayern), das Ergebnis ist ziemlich ernüchternd, weil ich es einfach nicht verstehe!
Erstmal, ja meine Original-Felge "Styling 42/ 7,5x17" ist für meinen 320i Touring E36 zulässig,......................
und jetzt das große ABER!!!
Eintragen muss/soll ich trotzdem Reifen UND Felgen, weil die Felge, obwohl sie zulässig ist "nur" als Zubehör deklariert wird! Soll heißen, da die Felge aller Wahrscheinlichkeit nachträglich auf das Auto montiert wurde, ist sie eintragungspflichtig!
Der Spaß soll mich jetzt 140 Euro kosten!
Für mich ergibt das null Sinn, zulässig Ja, trotzdem zahlen??
Abzocke oder Realität??
Im original Felgenkatalog von BMW gibt es am Ende der E36 Felgen (lSeite 41) einen Hinweis, welche Auflagen es gibt.....hier ist der Link
KLICK MICHDas ist auch gleichzeitig die Dokumentation für den TÜV......
Hau rein !