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Mitglied seit: 23.07.2011
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Frage wenn ich Reifen kaufe 215/35 zr19 und die haben 85y is des ja 500 kg pro Rad des geht ja alles beim 1er aber für die Hinterachse brauch ich 225 weil die 88y haben dann würde es auch passen wegen der traglast aber jetzt meine Frage Kauf ich dann 225 /35 oder 225/30. Weiß net welchen Querschnitt
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Hallo Sepposteffi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifen felgen Kombi"!
Gruß
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Hallo Sepposteffi, Schreibfehler 215/35ZR19 ? du meinst doch 225/35 oder ! Was für ein 1er Modell hast du denn ? Im KFZ - Schein ist die Normalgröße ja eingetragen, nach der musst du dich im Normalfall richten. Die Traglastzahl darfst du nicht unterschreiten, aber jederzeit überschreiten !
Die Ziffer /30 oder /35 hängt ja mit der Größe zusammen ! Beispiel: 225/40 bei 18" oder 225/35 bei 19"
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen Gruß Peter
Mitglied seit: 16.02.2016
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1 Beitrag
Hallo bin neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann:(
Ich habe vor für meinen 1 er f20 neue Felgen anzuschaffen:
Er hat m sportfahrwerk (10mm)
Ich hätte gern 8,5x 18 ET46, Frage ist dies möglich ?, ohne etwas nacharbeiten zu müssen?
Welche Bereifung ist am sinnvollsten ...
Liebe Grüße
Hi Fussel12345, was für eine Motorisierung ist der F20 ? Schaue in den Papieren von deinem Auto nach, was für Reifen eigetragen sind.
Die Felgen 8,5" x 18" ET46 sollten passen, aber die haben ja ein Gutachten und darin steht für welchen Autotyp sie zugelassen sind. Außerdem ist da auch angegeben unter " Auflagen " was zu machen ist an ( Karosserie ja oder nein u.s.w. ). Auch die zulässigen Reifengrößen für dein Auto ist angegeben , vermutlich 225er rings herum oder 225 /245 das sollte auch funktionieren, aber wie gesagt das Gutachten ist ausschlaggebend. Am besten du schaust in der EU- Zulassung nach der Nummer e1* ........ , steht links unter der WBA Nummer dann gehst du ganz sicher. Gruß Peter
Hallo Freunde,
ich bin neu hier im Forum und hab da auch mal eine Frage zu einer bestimmten Felge.
Ich habe einen 2013er Schrägheck 125i und ich würde mir gerne die MSW24 Felgen mit der Grösse: 8J x 18H2 ET45 mit einem Reifen: Uniroyal Rainsport3 225/40/R18 montieren!
Hat jemand eine Ahnung, ob diese Kombination passt? Sie dürfen auf keinen Fall beim Radkasten vorschauen ( und auch nirgends streifen )!
Ich habe jetzt schon einige Felgenkonfiguratoren ausprobiert und diese Felgen werden eigendlich immer angeboten. Heißt das, dass ich mich darauf verlassen kann, dass die Felgen passen?
Nur zur Anmerkung, ich komme aus Österreich und bei uns ist das oft sehr schwierig mit die Alufelgen, wenn wir aufgehalten werden
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Hilfe
Bernd
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Mitglied seit: 23.07.2011
Friesenhausen
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38 Beiträge
Wenn du keine krasse tieferlegung hast geht das ohne Probleme, habe momentan 8.5J x 19 et35 ringsum und fahre sehr tief. Reifen sind momentan vorne 215/35 und hinten 224/35 montiert
.. Schleift gar nix
Guten Morgen Bernd und Seppostefffi, Bernd, 8" ET45 Felgen mit 225er geht problemlos, aber nicht immer ist das zulässig was geht !
Draufmontieren, passen und zugelassen sein sind zwei paar "Stiefel " ! ! Deshalb schaue im Gutachten nach, da steht alles drin !
Hinterachse hat 8" ET52 mit 245er, bei ET45 kommst du zwar 7 mm weiter nach außen, aber da wäre noch genug Platz. Da du ja nur 225er fährst,
wanderst du mit dem Reifen von außen wieder 10mm nach innen !
Sepposteffi, die Felgenbreite und der Reifen haben mit der Tieferlegung nichts zu tut ! A U ß E R bei diversen Gewindefahrwerken ! Da
gibt es welche die nur mit Spurplatten benutzt werden können, weil der Reifen sonst streift. Wenn du dann vorher schon an der Außengrenze
bist und fast keine Luft zum Kotflügel hast, hast du ein Problem, welches aber vom Fahrwerk kommt und nicht von der Felge / Reifen !
Bei deiner 8,5" ET35 Felge mit 225er Reifen kommst du gegenüber der Serie 17mm weiter raus und durch das 1/2 " mehr nochmals etwa 12 mm
weiter raus, aber durch den 225er Reifen wieder 10mm nach innen, deshalb sollte dies auch gerade so passen - aber Vorsicht, es gibt Reifen die
eine andere Laufflächenform haben und dann passt es wegen 5 mm nicht mehr, wenn es Regelkonform sein soll !
Siehe bei meinem Auto, da war es der Fall und ich musste die Kotflügel leicht ziehen, das es den Regeln entspricht, wobei nicht überall so darauf geachtet wird, ich habe das ja schon öfters hier gesagt ! So jetzt genug gefachsimpelt, noch eine schöne Ostern Gruß Peter
Bearbeitet von: KarlF20 am 28.04.2016 um 20:56:44
Mitglied seit: 30.03.2015
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2727 Beiträge
Die Traglastzahl darfst du nicht unterschreiten, aber jederzeit überschreiten !
(Zitat von: KW-Muffel)
Deine Antworten sind in der Regel sehr aufschlussreich und korrekt.
Hier liegst du aber daneben!
Der Traglastindex darf dank EU-Recht auch unterschritten werden. Was auch wichtig ist, da meine Freundin z.B. laut Fahrzeugschein Reifen fahren müsste, die es gar nicht gibt...
Hier mal ein Auszug des ADAC dazu, natürlich inklusive Quellenangaben:
Lastindex LI:
s. Punkt "Lastinedex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Neuerung seit Ende 2004 ¹)
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG