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Das kann ich dir sagen! Ich hatte im Winter tatsächlich einen "netten" Officer, der auf Teufel komm raus behauptete, dass ixh einen nich eingetragenen Motor mit mir herumfahre^^ Er behauptete dauerhaft, dass es so alte Kombis mit so großen Motoren (6 Zylinder) nicht gibt... Das war eine seeht lustige Kontrolle....also für mich. Für ihn wars stressig und peinlich XD
Danke an Hessenspotter und Flo_2302.
Einfach dafür, dass es mit euch noch Leute gibt, die im Gegensatz zu manch anderem hier noch ein wenig Ahnung haben.
Und Flo, du hast Recht damit, dass leider viele Prüfer selbst keine Ahnung haben...
Dazu zählen genauso auch manche Herren der Rennleitung...
(Zitat von: Lennox-89)
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Hallo Flo_2302,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifen-Felgen Kombi"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.08.2016
Eisingen
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Hi Jungs,
ich bin euch ja noch das Ende meiner Odysee schuldig!
Also wie gesagt, der TÜV wollte von mir 140 Euro nur um die Alu´s einzutragen + 60 Euro für die Reifen dann noch!
Ich hab mir dann gedacht, wenn ich schon was zahlen muss, kann ich auch woanders hin und bin zur DEKRA gefahren wegen meiner HU. Noch vor der eigentlichen Prüfung sagte ich zum Sachverständigen das ich gerne erstmal das mit der Felgen-Reifen-Kombi geklärt hätte und gab ihm den Auszug aus dem Felgenkatalog mit den Reifen die für die Felge zugelassen sind. Er sagte das reicht ihm völlig, wir tragen nichts ein, die Felge ist original und der Gummi zulässig.Ich sollte lediglich, für mich, falls ich kontrolliert werde, die den Auszug aus dem Felgenkatalog im Auto lassen, damit die Polizei besser klar kommt, weil er kennt wohl die Problematik, das Polizisten, die sich dann einfach nicht sicher sind, ob alles zulässig ist, dann einfach mal eine Mängelanzeige ausstellen und der TÜV die Eintragungen quasi nur vornimmt um dem vorzubeugen!
Auch eine schöne Umschreibung für Abzocke!!!!
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
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Freut mich für dich.
Manch einem hier wird das zwar immer noch nicht ausreichen, aber das kann uns ja egal sein :)
H Lennox , Hi Darkman, ob euch das egal ist - das ist mir egal !
Ich kenne die Vorschriften sehr genau, deshalb brauche ich auch nicht zu diskutieren, habe bereits am Anfang dazu Stellung bezogen.
Da wir hier in Westdeutschland sind , hat der TÜV die Hoheit und das Sagen , nicht die Dekra, sie ist hier nur untergeordnet !
Deshalb kann man die Aussage der Dekra getrost anzweifeln , oder hat er die Aussagen der Dekra schriftlich, sicherlich nicht !
In Ostdeutschland ist es anders , da hat die Dekra auch was zu sagen.
Ich gehe aber davon aus das @ Darkman im Westen zu hause ist !
Es gibt ja auch genug mit TÜV - Eintragungen, die hier unterwegs sind, die nicht Regelkonform sind, ist aber auch deren Problem !
Aber wie du so " schön " gesagt hast - ist mir egal, macht es wie ihr meint , es war / ist ja nur meine Meinung zum Thema !
Gruß Peter
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
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Du vergisst hier einfach das entscheidende...
Bei dem Thema TÜV und andere Prüfstellen in alten oder neuen Bundesländern hast du völlig recht.
Das ist hier aber nach wie vor völlig irrelevant, da wir nach wie vor von Rädern mit Werksfreigabe für das betroffene Fahrzeug sprechen...
Deiner Logik zu Folge bestellst du dir ein Fahrzeug bei BMW, gehst es irgendwann abholen und deine erste Fahrt wäre die zum TÜV, da du ja die originalen Räder, die von Werk aus montiert waren und freigegeben sind erst eintragen musst...
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich es schon mal gesagt habe. Du beweist hier mMn sehr oft gutes Fachwissen, hier aber liegst du einfach voll daneben, leider.
Hi Lennox, die Logik die du mir unterstellst ist doch falsch !
Wenn ich ein Auto ab Werk kaufen, brauche ich nicht zum TÜV, weil die Räder / Reifen sind ja eingetragen !
Aber wenn ich später andere draufmache, die bei mir nicht eingetragen sind , aber von BMW inzwischen freigegeben sind, muss ich diese eintragen lassen !
So ist es ja auch bei Darkman, oder ich habe das Thema ganz falsch verstanden. Deshalb war ja auch das Verfahren vermutlich eingeleitet worden, sonst
hätte er ja den ganzen " Zirkus " erst gar nicht gehabt .
Aber wir können da noch lang darüber diskutieren, es wird uns nicht weiterbringen. Aber es darf ja auch jeder seine eigene Meinung haben und was dann Recht ist oder nicht, das entscheidet dann im Ernstfall das Gericht und das kann dann evtl. für den Betroffenen zu einer Odyssee werden, wenn er im Unrecht war / ist ! Ich gehe Nummer sicher und baue mir kein Ärger ans Auto. Aber auch hier gilt wieder , jeder wie er will !
Übrigens vielen Dank für das Lob, das hört man ja doch gerne. Mit der Zeit und der Erfahrung eignet man sich halt doch einen gewissen Wissensstand an, den fehlenden Rest kann man ja erfragen, war ja bei meiner Umbauaktion auch nicht anders, ob gleich es ja hier eh eine Sonderabnahme war. Da gibt / gab es auch sehr kontroverse Meinungen über Sinn, Haltbarkeit usw. - mein Argument: man muss es nur richtig machen und Kompromisse eingehen dann klappt es schon, wie ja das Ergebnis zeigt.
Gruß Peter
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
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Wenn ich ein Auto ab Werk kaufen, brauche ich nicht zum TÜV, weil die Räder / Reifen sind ja eingetragen !(Zitat von: KW-Muffel)
Um das hier vernünftig zu klären oder Missverständnisse auszuschließen setzen wir am besten genau da an.
Wo finden deiner Ansicht nach Eintragungen statt, was gilt als solche und meinst du, dass diese zwingend notwendig ist?
Als vereinfachtes Beispiel nehmen wir mal mein Fahrzeug:
Ein E61 aus 2008 mit Sportpaket und ab Werk mit 18" ausgestattet. Im Fahrzeugschein sind nur 16" eingetragen.
Eingetragen sind die 18" dementsprechend nicht, was aber auch nicht notwendig ist, da die Freigabe dafür anderweitig nachgewiesen wird.
Das als Beispiel, aber im Prinzip geht es in diesem Thread um genau das gleiche.
Über den Sinn einer Eintragung kann man sich hier sicherlich streiten, über deren Notwendigkeit aber nicht.
Mitglied seit: 04.01.2013
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Ein E61 aus 2008 mit Sportpaket und ab Werk mit 18" ausgestattet. Im Fahrzeugschein sind nur 16" eingetragen.
Eingetragen sind die 18" dementsprechend nicht, was aber auch nicht notwendig ist, da die Freigabe dafür anderweitig nachgewiesen wird.
(Zitat von: Lennox-89)
Dafür gibt es dann die COC bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Das Papier gehört zum Fahrzeug dazu, ist aber den meisten Fahrzeugbesitzern nicht bewusst und darum wird diese bei einem Besitzerwechsel oft nicht mitgegeben. Wenn eine Rad-Reifen-Kombination auf dem Fahrzeug ist, die zwar nicht in der Zulassungsbescheinigung aber in der COC eingetragen ist, dann ist die COC zwingend mitzuführen.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
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@rick2601:
Das ist grundsätzlich meine Rede. Aber ich kann dir nur zu 99% beipflichten.
Die Mitnahme des COC ist nämlich nirgendwo vorgeschrieben.
Und genau das ist schon ein Problem. Da wären wir wieder an dem Punkt, an dem wie ich auf der ersten Seite schon beschrieben habe mMn die Bürokratie bzw. der Gestzgeber versagt hat... Und ich büße dafür nicht gerne ein.
In diesem Fall so oder so differenziert zu betrachten, da es bei angesprochenem Fahrzeug bei Auslieferung noch keine EG-Übereinstimmungsbescheingung gab.
Mich würde ja selbst interessieren, ob sich die dennoch nachträglich ausstellen lässt. Die entsprechenden Daten liegen ja vor.
Damit wäre hier endgültig alles geklärt und selbst nie Nachweisung zu 100% sichergestellt. Es bliebe nur diese gewisse "Bildungslücke".
Hi Lennox, du kannst es drehen und wenden wie du willst, es wird sich an der Sache und der Beweispflicht, in diesem Fall hier an der
Nachweispflicht für den Fahrzeughalter nichts ändern.
Diese liegt bei dir bzw. dem Halter des Fahrzeugs, das war schon immer so und wird auch so bleiben, da wurde nichts geändert !
Zur Vereinfachung bei neueren Fahrzeugen wurden ja deshalb dieses COC - Papier eingeführt , das gab es damals aber noch nicht, deshalb Abnahme und Eintragungsberechtigung vom TÜV !
Es gibt noch eine Möglichkeit, ohne Eintragung, wenn eine ABE für die Änderung vorhanden ist, dann geht es auch ohne Eintragung. Diese muss dann aber wie die Fahrzeugpapiere incl. TÜV / Dekra Haupt - Untersuchungsbericht, immer als Kontrollvorlage mitgeführt werden, ähnlich wie COC - Papier, wenn nicht eingetragen.
Bei ABE kann aber der TÜV / Dekra bei der Hauptuntersucheng nachprüfen, ob auch alle Auflagen laut ABE eingehalten wurde .
Bei Kombinationen die nicht im COC Papier stehen, gilt wieder die alte Regel - Sonderabnahme durch TÜV , nicht Dekra, zum Nachweis für den Halter !
So ich glaube jetzt habe ich alles gesagt zu diesem Thema und hoffentlich nichts vergessen.
Gruß Peter
Mitglied seit: 30.03.2015
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Hi Lennox, du kannst es drehen und wenden wie du willst, es wird sich an der Sache und der Beweispflicht, in diesem Fall hier an der
Nachweispflicht für den Fahrzeughalter nichts ändern.
Diese liegt bei dir bzw. dem Halter des Fahrzeugs, das war schon immer so und wird auch so bleiben, da wurde nichts geändert !(Zitat von: KW-Muffel)
Quelle dafür?
Hab ich bislang noch nicht gefunden...
Zumal viele auch genau das Gegenteil (Beweispflicht der Kontrolleure) behaupten.
Ganz ehrlich? Ich weiß nicht was hier stimmt. Das Argument, dass es schon immer so war ist aber das aller dümmste, dass du anführen kannst.
Zur Vereinfachung bei neueren Fahrzeugen wurden ja deshalb dieses COC - Papier eingeführt , das gab es damals aber noch nicht, deshalb Abnahme und Eintragungsberechtigung vom TÜV !(Zitat von: KW-Muffel)
Quelle dafür?
Die EG-Daten gibt es schließlich und diese sind auch im Umrüstkatalog (Ein Dokument, in welchem Werksfreigaben nachgewiesen sind) vermerkt...
ähnlich wie COC - Papier, wenn nicht eingetragen.(Zitat von: KW-Muffel)
Quelle dafür?
Siehe oben! Ich weiß, was ich mitzuführen habe, und das COC gehört genauso wenig dazu wie der letzte HU-Bericht (Ebenfalls so ein weit verbreiteter Irrglaube...)
Bei ABE kann aber der TÜV / Dekra bei der Hauptuntersucheng nachprüfen, ob auch alle Auflagen laut ABE eingehalten wurde .(Zitat von: KW-Muffel)
Die Prüfstellen können immer auf alle Werksfreigaben zugreifen. Ergo ist hierfür weder eine Eintragung noch die Mitführung des COC notwendig.
Bei Kombinationen die nicht im COC Papier stehen, gilt wieder die alte Regel - Sonderabnahme durch TÜV , nicht Dekra, zum Nachweis für den Halter !(Zitat von: KW-Muffel)
Zum Nachweis für den Halter?
Ich selbst muss mir doch nichts nachweisen?!
Du meinst hoffentlich für den Halter, als Nachweis für andere...
Hi Lennox , vergiss es einfach !
Mitglied seit: 30.03.2015
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Sorry, aber genau das kommt so oft.
Sobald man nach Quellenangaben für die Aussagen fragt wird abgewunken :(
Wenn du mir keinen Glauben schenken magst, dann geh doch bitte eine Seite weiter vor und lese dir den Beitrag von Hessenspotter nochmal durch.
Der bringt es genauso auf den Punkt und hat womöglich mehr Ahnung als ich.
Also ich war mit den M-Kontur Felgen beim TÜV Süd mit dem Felgenkatalog und habe mir das Fahrwerk eintragen lassen.
Hatte den Prüfer gefragt, wie das mit den Felgen und Reifen aussieht (Felgen: 7,5x17, Reifen: 225/45/17).
TÜVler: "Sind original BMW Felgen, die ab Werk am E36 ausgeliefert wurden, daher eintragungsfrei."
Woher soll nachher auch jemand wissen, ob der Wagen so vom Band gerollt ist oder nicht?
Kommt halt auch auf die Gegend an, wo du unterwegs bist. Manche müssen auch Sachen wie Auspuffblenden, Spoilerlippen etc. eintragen lassen, stört bei uns weder Polizei noch TÜV...
Hi xa4 , Woher soll nachher auch jemand .......,
Genau deshalb musst du als Halter den Nachweis erbringen , bei einer Kontrolle z. B. , das dies zugelassen ist, meist eben durch Eintragung oder anderweitiger Papieren !
Es gibt Gutachten, da steht es sogar drin, das nach Abnahme dies in die Papiere eintragen werden muss !
Auch auf der Abnahmebestätigung vom TÜV ist das zu lesen, natürlich nur, wenn man überhaupt eine durchführen lässt !
Ansonsten dient als Quelle, wie Lennox wissen möchte : STVO oder KBA Vorschriften, oder Gutachten ,da es hier auch meist vermerkt ist !
Zur Debatte stand ja nicht, wo und wie es allgemein gehandhabt wird ( Gebietsbezogen ) sondern was richtig ist !
Die Polizei sollte sich lieber um Verbrecher und Diebe kümmern, als um Auspuffblenden und dergleichen. Das ist ihre eigentliche Aufgabe, meiner Meinung nach, aber das währe wieder ein anderes Thema !
Das es Unterschiede zwischen den TÜV Stellen gibt, ist ja kein Geheimnis , aber richtig nach Vorschrift ist dies nicht !
So war es ja bei mir, als ich mich mit meiner Radkombi ähnlich an einen großen BMW Tuner gehalten habe. Der TÜV Prüfer hat das so eben nicht akzeptiert und wollte Nachbesserung am Fahrzeug . Er zeigte mir auch den Ausschnitt in der Vorschrift wo das so gefordert wird, z.T. eben in Amtsdeutsch .
Auch er kennt die " Lasche " Eintragungsweise anderer Kollegen , was für ihn aber nicht zählt und das mit Recht , wie ich meine !
Ich habe nachgebessert und alles war o K. und habe bei den zahlreichen Kontrollen bisher noch keinerlei Probleme gehabt, wobei einige auch nur das Auto ansehen wollten , so war zumindest mein Empfinden bei der Kontrolle.
Gruß Peter
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Lies dir bitte die §§ 19 (3) und 19 (4) StVZO komplett und richtig durch!
Dir wird hoffentlich auffallen, dass in den Fällen der Nummern 1, 3 und 4 des § 19 (3) StVZO eine Mitführ- sowie Aushändigungspflicht gemäß § 19 (4) StVZO herrscht.
Nicht davon berührt ist Nummer 2 des § 19 (3) StVZO, in der wir uns mit der Ursprungsthematik dieses Threads unweigerlich befinden.
Ich hoffe damit ist das jetzt endgültig geklärt...
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Kaisersesch
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Die Nicht-Zulässigkeit von Rad-Reifenkombis muss bei einer Kontrolle durch die Polizei nachgewiesen werden. Nicht der Halter hat die Zulässigkeit nachzuweisen. Dazu können im Zulassungssystem ZEVIS die zulässigen Rad-Reifenkombis abgefragt werden. Diese entsprechen dan den Eintragungen in den COC-Papieren.
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Die Nicht-Zulässigkeit von Rad-Reifenkombis muss bei einer Kontrolle durch die Polizei nachgewiesen werden. Nicht der Halter hat die Zulässigkeit nachzuweisen.(Zitat von: Superstrose)
So nicht ganz korrekt... Siehe oben!
Bearbeitet von: Lennox-89 am 16.09.2016 um 16:19:48
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
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Wo jetzt genau oben?
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Wo jetzt genau oben?(Zitat von: Superstrose)
Einen Beitrag vorher. Den von mir.
Dein Aussage stimmt nur bedingt. Sie ist soweit korrekt bei Serienrädern.
Bei sonstigen bist du natürlich dazu verpflichtet, die Unterlagen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen! Die stehen schließlich nicht in den Datenbanken der Polizei.