Das sind ganz normale Serienfelgen, mit denen einige E36 vom Band gerollt sind. Das ist auch bei einem Fahrzeug, das mit den Felgen bei BMW bestellt wurde nirgends eingetragen.(Zitat von: xa4)
Zumindest zu 99% nicht mehr.
Den Felgenkatalog hab ich nichtsdestotrotz sicherheitshalber im Auto liegen falls ich mal an einen Verkehrspolizisten gerate, der sich aufspielen möchte.
Du redest hoffentlich vom Umrüstkatalog.
Den kann ja gerne jeder freiwillig mitführen. Die Pflicht dazu besteht aber nicht, egal wie oft das hier noch fälschlicherweise behauptet wird...
Und ein Polizist, der behauptet, dass Serienräder eintragungspflichtig sind hat schon mal keine Ahnung. Fraglich, ob er dann überhaupt den Umrüstkatalog als Nachweis akzeptiert.
In die Papiere muss man nach meinem Kenntnisstand nichts mehr nachtragen lassen. Muss dann der neue Besitzer erledigen, wenn er sich einen neuen Schein ausstellen lässt. Sonst reicht es den Wisch vom Tüv mitzuführen. (Wurde mir zumindest so erklärt nach der Fahrwerkseintragung)
Das mag auf dein Fahrwerk zutreffen, nicht aber auf sonstige Sachen.
Das ist allgemein abhängig von Art und Inhalt des Gutachtens.
So oder so hier völlig Fehl am Platz.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 19.09.2016 um 10:54:46