Kein Schadensersatz nach Parkrempler
Mitglied seit: 22.08.2002
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Deutschland
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Zitat:
Mit dem kleinen Riß in der Stoßstange hätte ich leben können, das sie jetzt wackelt nervt mich.
(Zitat von: sora969)
Zitat:
O-Ton: "Ganz einfach. Da schon ein Vorschaden bestand, lässt sich nur geltend machen, das die Stoßstange auf beiden Seiten aus der Halterung geschoben sei. Wenn das überhaupt vom Verursacher sei und nicht auch schon vom Vorschaden." O-Ton Ende
(Zitat von: sora969)
Joa, dann passt das ja jetzt soweit. Die Stoßstange war vorgeschädigt und ob durch den Anprall tatsächlich ein Schaden über den bereits vorhandenen Schaden hinaus entstanden ist, ist wohl nicht so richtig raus, oder? Von daher: Der eventuell entstandene Schaden wurde reguliert und jetzt ist alles i.O.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.