Kein Schadensersatz nach Parkrempler
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Ja ich stand wirklich und auch hierfür gibt es Zeugen. (die gleichen die den "Unfall" gesehen haben.
Der Opa war alleine im Auto.
put the pedal to the metal
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Hallo sora969,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kein Schadensersatz nach Parkrempler"!
Gruß
Zitat:
Ja ich stand wirklich und auch hierfür gibt es Zeugen. (die gleichen die den "Unfall" gesehen haben.
Der Opa war alleine im Auto.
(Zitat von: sora969)
War nur eine Erklärung die der Opa angeben könnte, kein Zweifel an deinen Aussagen. :-)
RUFSCHT DU GDV UN MASCHT DU MÄÄÄÄLDUNG !
:-)
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
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@khtech04
Meinst Du die Polizei erzählt mir morgen etwas anderes als heute?
Die hat sich das Kennzeichen des Verursachers und die Adresse aus meinem Fahrzeugschein notiert. Das wars.
Sie wollte noch Fotos machen, steckte die Kamera aber wieder ein als sie die gerissene (Vorschaden) Stoßstange sah.
put the pedal to the metal
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@M6 Hippo
Okääääh, mach isch
put the pedal to the metal
ok, wenn du bei der Rennleitung schon warst, dann passt das eigentlich...
muss ich überlesen haben :-)
jetzt muss man sehen, was draus wird...die Cops werden den Herren anschreiben und er wird sich zur Sache äussern müssen...danach wirds dann wahrscheinlich erst richtig heikel
Dummerweise hast du ja auch keine Kontaktdaten sonst könntest du den Herren kontaktieren zwecks Schlichtungsgespräch und Verhandlung über Schadensersatz.
Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....
Letztendlich ist das ganze sehr ärgerlich...Hättste gleich die Polizei per Handy gerufen und das Kennzetchen durchgegeben, hätten die den vielleicht noch auffe Rennstrecke abgreifen können bzw hääten bei Ihm daheim gewartet auf ihn...weil unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist schon ne üble Sache und da versteht auch die Rennleitung keinen Spass ...."Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand nach §142"
...heikle Sache !
Zitat:
Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....
(Zitat von: khtech04)
Richtig. Und auf den Kosten würde er wahrscheinlich sitzen bleiben. Jedenfalls dann, wenns tatsächlich ein Bagatellschaden bleibt - wovon auszugehen ist. Dann braucht die Gegenseite die Gutachterkosten nicht zu übernehmen => die schon angesprochene Schadensminderungspflicht.
Kostenvoranschlag reicht vollkommen aus.
Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 21:05:09
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
ok, wenn du bei der Rennleitung schon warst, dann passt das eigentlich...
muss ich überlesen haben :-)
jetzt muss man sehen, was draus wird...die Cops werden den Herren anschreiben und er wird sich zur Sache äussern müssen...danach wirds dann wahrscheinlich erst richtig heikel
Dummerweise hast du ja auch keine Kontaktdaten sonst könntest du den Herren kontaktieren zwecks Schlichtungsgespräch und Verhandlung über Schadensersatz.
Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....
Letztendlich ist das ganze sehr ärgerlich...Hättste gleich die Polizei per Handy gerufen und das Kennzetchen durchgegeben, hätten die den vielleicht noch auffe Rennstrecke abgreifen können bzw hääten bei Ihm daheim gewartet auf ihn...weil unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist schon ne üble Sache und da versteht auch die Rennleitung keinen Spass ...."Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand nach §142"
...heikle Sache !
(Zitat von: khtech04)
Nicht sauer sein, aber du machst das ganze echt sehr drastisch. ;-)
Die Polizei verfolgt die Verkehrs-Strafrechtliche Seite. Sprich: Hat der Opa Fahrerflucht begangen oder nicht.
Dies hat aber auf deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Versicherung kein maßgeblichen Auswirkungen.
Wenn er die Luke Lukes angerufen hätte, und die hören dass der Verursacher da ist und es keinen Streit gibt, es sich um keinen Personen,. Sach,. oder Wildschaden handele, hätte die ihm gesagt, er soll die Daten austauschen und sich an die Versicherung wenden.
Aber wie gesagt, bitte nicht sauer sein. Nicht jeder Schaden und nicht jede Versicherung ist "böse"
LG
Tom
Bearbeitet von: M6_Hippo am 22.03.2013 um 21:06:21
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Zitat:
Zitat:
Kannst jetzt halt noch zum gutachter gehen, der kostet aber auch Geld....
(Zitat von: khtech04)
Richtig. Und auf den Kosten würde er wahrscheinlich sitzen bleiben. Jedenfalls dann, wenns tatsächlich ein Bagatellschaden bleibt - wovon auszugehen ist. Dann braucht die Gegenseite die Gutachterkosten nicht zu übernehmen => die schon angesprochene Schadensminderungspflicht
(Zitat von: mb100)
TOP !!!!
:-)
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So Freunde.
Habe eben beim Verband der Versicherungen die Versicherung des Verursachers gesagt bekommen.
Dort gleich angerufen und ein total relaxtes Gespräch mit der Dame gehabt.
Ich solle am Montag, mit der Schadensnummer die Sie mir gab, zum freundlichen gehen. Dort einen KV und Fotos machen lassen und diese einreichen.
Sie fragte mich auch gleich, ob sie mir das Geld nach Eingang gleich überweisen sollen oder wie ich's gern hätte.
Für Sie war es auch kein Ding, das der Opa abgehauen ist. O-Ton" Ja ja, das machen die älteren gerne. Die sind in solchen Situationen oft überfordert"
Mal sehen wie's weitergeht.
put the pedal to the metal
Zitat:
So Freunde.
Habe eben beim Verband der Versicherungen die Versicherung des Verursachers gesagt bekommen.
Dort gleich angerufen und ein total relaxtes Gespräch mit der Dame gehabt.
Ich solle am Montag, mit der Schadensnummer die Sie mir gab, zum freundlichen gehen. Dort einen KV und Fotos machen lassen und diese einreichen.
Sie fragte mich auch gleich, ob sie mir das Geld nach Eingang gleich überweisen sollen oder wie ich's gern hätte.
Für Sie war es auch kein Ding, das der Opa abgehauen ist. O-Ton" Ja ja, das machen die älteren gerne. Die sind in solchen Situationen oft überfordert"
Mal sehen wie's weitergeht.
(Zitat von: sora969)
:-))) Gleich überweisen..........und falls du Bock hast, schreib deine Telefonnummer mit drauf.....*lach*
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Es kommt auch sehr darauf an, bei welcher Versicherung man ist, hier gibt es große Unterschiede, nicht nur beim Service!
@MB100
Ich hab nur mit ihm gesprochen und er sagte bei Personenschäden, Vorfahrtsmissachtung und wenn etwas Beschädigt wird wie zB. Straßenschilder, Häuser, usw müssen sie kommen und den Unfall aufnehmen (das kannst du jetzt nennen wie du willst ;) )!
Ich würd die Fahrerflucht auf jeden Fall der Polizei melden, solche Leute denken sie können mit allem durchkommen!
Und wenn er schon wegen des "Unfalls" von der Polizei eins aufn Deckel bekommen hat, wird er sich ganz sicher einsichtiger zeigen als wenn garnichts kommt!
Denn so denkt er "ach da war doch eh nichts, der Depp (der TE) soll sich nicht so aufspielen!
Und vielleicht wird er sich ja das nächste mal dann Vorsichtiger und im Schadensfall auch richtig Verhalten?
Joa jetzt würd ich erstmal zu BMW, das Gutachten machen lassen und der Versicherung schicken!
Ich persöhnlich finde es eher wahrscheinlich, dass durch den Unfall die Frontschürtze sammt Dämpfung beschädigt wurde, diese soll einen Unfall bis 6kmh (oder waren es 7?) komplett abfangen!
Nach einem Unfall muss die Stoßstange also getauscht werden, da sich diese Dämpfung nicht nochmal verformen und somit den Stoß Absorbieren kann!
So hat es mir zumindest mein Freundlicher gesagt, bei dem ich schon 3 mal wegen Auffahrunfällen war!
Einmal war es auch nur ein sehr kleiner Rempler durchs Rückwärtsfahren meines Vordermanns!
Kosten waren immer deutlich über 1000€, für die Arbeit, die neue Stoßstange und den Lacker!
One of the last wild Ducks!
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@Fresh Prinz
Ich war ja gleich danach bei der Polizei (deren Revier nur wenige 100m entfernt vom "Tatort" ist)
Die Polizistin sagte mir, das ein Verfahren wegen Fahrerflucht eh abgewiesen werden würde. Warscheinlich wegen dem Vorschaden oder so. Keine Ahnung.
Sie würde den Verursacher aber mit 25€ verwarnen. Aber das macht meine Stoßstange auch nicht wieder heile.
Habe aber schon alles in die Wege geleitet, mit Hilfe der Versicherung des Opas und werde am Montag beim :-) stehen
put the pedal to the metal
Ja alles relaxt dachte ich auch. Dann haben sie mir den Voranschlag um über 40% gekürzt.
Nach etlichen Hin und Her gab es doch fast alles was angesetzt war.
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Hhmm kann sein, da es bei dir nur nach einem eher lächerlichen Schaden aussah, dass es dafür wohl keine Fahrerflucht gibt, das weis ich nicht!
Vielleicht hatte der Polizist auch nur keinen Bock oder es falsch verstanden...
Rein Theoretisch ist es aber eine, er hat etwas beschädigt und ist gefahren ohne dir Kontaktdaten von sich oder seine Versicherung zu hinterlassen!
Denk mal das ist in jedem Fall anders, wird sicher auch am Gutachter liegen, ein selbst gewählter ist natürlich immer besser als ein gestellter!
Selbst wenn unten etwas weg gebrochen ist, was im Winter häufig durch Eisbrocken etc entsteht, kann eine Stoßstange durch einen Aufprall ja trozdem kaputt gehn!
Eine Beschädigung, bzw "Optischer Mangel" ist ja noch kein Deffekt!
Du wirst ja sehen, was BMW sagen wird ;)
Ich vermute mal die werden etwas mit kleinem Vorschaden schreiben, oder auch nicht, wenn es die Funktion der Stoßstange nicht beeinträchtigt hat!
Jedenfalls sollte sie nach so einem Rempler getauscht werden, da vermutlich die Haltepunkte gebrochen sind!
One of the last wild Ducks!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
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***** Update *****
Die gegnerische Versicherung (Allianz) schickte vor ziemlich genau 8 Wochen einen Gutachter vorbei, da der Verursacher "nix von einem Unfall wüsste".
Leider machte der Gutachter mir gegenüber keine Aussage was die Höhe des Schadens betrifft.
Nach langem Warten rief ich die Allianz an um mich über den Stand der Dinge zu informieren. Diese räumte dem Verursacher eine letzte Frist bis zum 23.05. (gestern) ein. Warscheinlich stritt Er alles ab. Da ich aber Zeugen hatte, hatte ich die besseren Karten.
Gestern kam dann Post: 95,48€ :-(
Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Reparaturkosten ohne Mwst.: 95,48€
Habe eben bei der Allianz angerufen um zu Fragen, wie die auf diesen Betrag im Nano-Bereich kommen.
O-Ton: "Ganz einfach. Da schon ein Vorschaden bestand, lässt sich nur geltend machen, das die Stoßstange auf beiden Seiten aus der Halterung geschoben sei. Wenn das überhaupt vom Verursacher sei und nicht auch schon vom Vorschaden." O-Ton Ende
Der Gutachter zeigte mir damals zwar die gebrochenen Halter, nahm diese warscheinlich aber nicht in die Berechnung auf.
Shit happens!
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tja, das ist wenn man ehrlich ist.
bei dem verhalten des opas hätte ich ihn richtig bluten lassen. anzeige wegen fahrerflucht, behauptet es war kein vorschaden vorhanden und dann schön ne neue von bmw dranbauen lassen. frisch gelackt
aber wenn man ehrlich ist, wird man eh nur ausgenommen
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
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Zitat:
tja, das ist wenn man ehrlich ist.
bei dem verhalten des opas hätte ich ihn richtig bluten lassen. anzeige wegen fahrerflucht, behauptet es war kein vorschaden vorhanden und dann schön ne neue von bmw dranbauen lassen. frisch gelackt
aber wenn man ehrlich ist, wird man eh nur ausgenommen
(Zitat von: sm0kk)
Da muss ich Dir Recht geben. Mit Ehrlichkeit kommt man heute nicht mehr weit.
Der Vorschaden ist aber unten an der Lippe der M-Stoßstange. Wenn mich also jemand leicht touchiert, berührt er zuerst das Nummernschild da die Lippe einige Zentimeter weiter hinten liegt.
Das sieht ein Blinder mit der Filzbrille, das dieser Schaden nicht vom Opa ist.
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Also ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen aber
Woher können "die" also die Polizei denn beurteilen, wie hoch der Vorschaden war? Steht ja zumindestens ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle im Raum...was sind denn das da für Aussagen?
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Zitat:
Also ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen aber
Woher können "die" also die Polizei denn beurteilen, wie hoch der Vorschaden war? Steht ja zumindestens ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle im Raum...was sind denn das da für Aussagen?
(Zitat von: E36-Freak)
Die Höhe des Vorschadens war den Sheriffs egal. Für die war ausschlaggebend das es einen Vorschaden gab.
Für das unerlaubte Entfernen wurde er mit 25€ verwarnt. So hieß es zumindest. Ob's stimmt?
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Das unerlaubte Entfernen ist ne Straftat...seit wann kann man die mit 25 Euro verwarnen?