Kein Schadensersatz nach Parkrempler
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Mitglied seit: 03.04.2012
bei Pforzheim
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808 Beiträge
Hallo Freunde.
Wollte mich nur kurz hier auskotzen. Sorry dafür.
Mir ist eben auf'm Parkplatz vom Baumarkt einer älterer Herr beim Ausparken vorne drauf gefahren. Ich stand auf dem Weg zwischen den Parkplätzen und habe Ihn Rückwärts ausparken lassen.
Er hat mich dann im Schneckentempo erwischt. Ich habe daraufhin gehupt. Der Mann stieg aus und machte mich Rund.
Wortlaut: "Man muss auch auch Platz lassen, wenn jemand ausparkt" sagte er, stieg ins Auto und war weg. Ich konnte aber nicht zurücksetzen, da hinter mir andere Autos waren. Jetzt wackelt meine Stoßstange. Sonst sind keine äusserlichen Schäden zu erkennen.
Das Kennzeichen habe ich mir natürlich gemerkt. Ebenso eine Telefonnummer und Name von einem Zeugen bekommen.
Also ab zu den Sherrifs. Da meine Stoßstange aber schon im unteren Bereich beschädigt war, gibt's keine Hoffnung auf Ersatz o.ä.
Zitat " etwas beschädigtes kann man rein rechtlich nicht nochmal beschädigen. Sie werde aber eine Verwarnung ausstellen, die Ihn dann 25€ kostet. TOLL
Mit dem kleinen Riß in der Stoßstange hätte ich leben können, das sie jetzt wackelt nervt mich.
Aber so isses nun mal. Vielleicht überreagiere ich jetzt auch nur ein wenig und das ganze sieht heute abend wieder ganz anders aus.
Danke fürs lesen und Sorry das ich Eure Zeit gestohlen habe ;-)
put the pedal to the metal
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo sora969,
schau mal hier
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Gruß
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Hallo.
Erstens: Die Polizei ist nicht in der Befugnis Ansprüche anzuerkennen oder abzuwehren. Deren Aussage über den Schadensumfang und die Schadensermittlung ist nicht ausschlaggebend.
Zweitens: Da du das Kennzeichen hast ruf folgende Nr. an: 0800 / 25 0 26 00.
Das ist der Zentralverband der Versicherer. Unter Angabe des Kennzeichens verbinden die dich an die zuständige Versicherung. Dort machst du tel. eine KH-Schadensmeldung.
Im Anschluss holst du dir bitte aus einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag + Fotos und schickst ihn dann zur Versicherung.
Auch wenn es nur z.B. zwei Halter der Stoßstange sind, kosten die auch Geld.
Und wenn der Typ nicht ganz hohl ist, nutzt er sein Schadenrückkaufsrecht, um nicht wg. 50 € hochgestuft zu werden
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
E36 325I Limo http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/pop_profile.asp?showSub=all&mode=Edit
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
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Mitglied seit: 15.08.2010
Heppenheim
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386 Beiträge
Das ist ja hart! Also wenn ich ein Auto habe das voller Rost ist und mir jemand die Vorfahrt klaut, so dass mein Auto danach Totalschaden ist, kann der Polizist ja auch nicht sagen das Auto war davor schon total hin also bekommst du nix ;-) lachhaft!! Mach es genau so wie es M6 hippo gesagt hat! Viel Glück
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Ich stimm den Ausführungen meines Vorredners (also M6-Hippo) zu und will folgendes noch ergänzen:
Drittens war die Polizei ohnehin - was die Schadensregulierung angeht - der falsche Ansprechpartner. Das is ein rein zivilrechtlicher Anspruch, und um die kümmert sich die Polizei nicht. Aus dem Grund wurde da auch die nicht nur nicht vertretbare, sondern definitiv falsche Aussage getätigt. Also das mit dem nicht weiter zerstörbaren kaputten Ding. Wenn dem so sein sollte, dann fang ich heut an, Abbruchhäuser und ausgemusterte Eisenbahnwaggons mit Farbe zu besprühen.
Viertens solltest Du Dich auf ne 50-50-Schadensteilung einstellen. Die wird bei Parkplatz-Situationen gern gemacht. Was allerdings für Dich spricht ist, dass Du nicht gefahren bist, sondern still standst. Is halt die Frage, ob sich das auch beweisen lässt.
Dass der gute Mann im Schneckentempo gefahren ist, spricht übrigens für ihn. Man soll auf Parkplätzen ja die Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann hüpf vorsichtshalber mal beim Anwalt vorbei. Und zwar nicht, um die Verfahrenskosten unnötig in die Höhe zu treiben, sondern um bereits im Vorfeld keinen Fehler zu machen, der Dich Dein Geld kostet (also die Auszahlung reduziert) - und weil sich der ältere Herr bereits zickig und uneinsichtig gezeigt hat. Könnte also schwierig werden, wenn der von seiner Versicherung befragt wird. Der erzählt denen wirklich noch, Du hättest Dich rücksichtsloserweise in den Weg gestellt und hättest nicht auf den Verkehr geachtet oder wärst auf ihn drauf gefahren.
Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 18:47:07
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
(Zitat von: BMW E36 325i Power)
ACHTUNG:
Rechtschutz bitte nur als allerletzten Hebel nutzen !
Wenn du schon im Vorherein mit dem RA kommst, wird die Vers. alles in die Länge ziehen und ggf. die Schadenminderungspflicht geltend machen, weshalb es passieren kann (muss nicht sein, aber kann) dass du einen Abzug auf deine Erstattung bekommst.
Mach deine Schadensmeldung, hol dir KV+Fotos und warte was kommt.
(Falls ein Schadensformular kommt, nicht ablenken lassen dass muss so sein, auch wenn du alles schon telefonisch gesagt hast)
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Zitat:
Ich stimm den Ausführungen meines Vorredners (also M6-Hippo) zu und will folgendes noch ergänzen:
Drittens war die Polizei ohnehin - was die Schadensregulierung angeht - der falsche Ansprechpartner. Das is ein rein zivilrechtlicher Anspruch, und um die kümmert sich die Polizei nicht. Aus dem Grund wurde da auch die nicht nur nicht vertretbare, sondern definitiv falsche Aussage getätigt. Also das mit dem nicht weiter zerstörbaren kaputten Ding. Wenn dem so sein sollte, dann fang ich heut an, Abbruchhäuser und ausgemusterte Eisenbahnwaggons mit Farbe zu besprühen.
Viertens solltest Du Dich auf ne 50-50-Schadensteilung einstellen. Die wird bei Parkplatz-Situationen gern gemacht. Was allerdings für Dich spricht ist, dass Du nicht gefahren bist, sondern still standst. Is halt die Frage, ob sich das auch beweisen lässt.
Dass der gute Mann im Schneckentempo gefahren ist, spricht übrigens für ihn. Man soll auf Parkplätzen ja die Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann hüpf vorsichtshalber mal beim Anwalt vorbei. Und zwar nicht, um die Verfahrenskosten unnötig in die Höhe zu treiben, sondern um bereits im Vorfeld keinen Fehler zu machen, der Dich Dein Geld kostet (also die Auszahlung reduziert) - und weil sich der ältere Herr bereits zickig und uneinsichtig gezeigt hat. Könnte also schwierig werden, wenn der von seiner Versicherung befragt wird. Der erzählt denen wirklich noch, Du hättest Dich rücksichtsloserweise in den Weg gestellt und hättest nicht auf den Verkehr geachtet oder wärst auf ihn drauf gefahren.
Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 18:47:07
(Zitat von: mb100)
Warst schneller......... :-)))
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
E36 325I Limo http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/pop_profile.asp?showSub=all&mode=Edit
Zitat:
Zitat:
Genau lass dich nicht abspeisen ansonsten hast du eine verkehrsrechtschutz Versicherung ? Wenn ja benutzen !
LG
(Zitat von: BMW E36 325i Power)
ACHTUNG:
Rechtschutz bitte nur als allerletzten Hebel nutzen !
Wenn du schon im Vorherein mit dem RA kommst, wird die Vers. alles in die Länge ziehen und ggf. die Schadenminderungspflicht geltend machen, weshalb es passieren kann (muss nicht sein, aber kann) dass du einen Abzug auf deine Erstattung bekommst.
Mach deine Schadensmeldung, hol dir KV+Fotos und warte was kommt.
(Falls ein Schadensformular kommt, nicht ablenken lassen dass muss so sein, auch wenn du alles schon telefonisch gesagt hast)
(Zitat von: M6_Hippo)
jetzt muss ich aber auch mal eine Frage stellen
wieso keine Rechtschutzversicherung nutzen ? Schadenminderungsspflicht ist mir schon ein Begriff aber der RA ist doch mein gutes Recht ? Alleine schon zur Vermeidung von Nachteilen ?
wenn ich meine Rechtschutz in Anspruch nehme...geh ich doch zum RA nehme ein Beratungsgespräch in Anspruch...danach wird bei bedarf eine Deckungszusage eingeholt...
Grenze ich meine RSV am Anfang aus...findet diese das doch bestimmt nicht sogut...
bei mir läuft alles über den RA.. alleine schon weil ich keine Lust habe mich mit den sachbearbeitern der Versicherung auseinander zu setzen... bin damit auch noch nie schlecht gelaufen...
wie gesagt nur ne Frage...
Gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 22.03.2013 um 19:14:50
so nebenbei erwähnt:
das war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem älteren Herrn. Man hätte wenigstens Personalien austauschen sollen....
Warum hast du auch nicht gleich die Polizei gerufen ?
Jetzt wirds umso schwieriger bei der Sache.
Am besten gehst du zur Polizei und erklärst da den ganzen Hergang ! Einen Anwalt einzuschalten würde ich auch empfehlen !
MfG
Hallo Open Geist. :-)
Kein Thema, ich erkläre dir meine Erläuterung.
Rein rechtlich hast du natürlich Anspruch auf die Beratung bei einem RA.
Allerdings regressiert die Rechtschutz bei anerkanntem Schaden die Kosten für die Beratung bei der "verursachenden" Versicherung.
Diese wird allerdings die Erstattung ablehnen, mit dem Verweis auf die sofortige Schaden-Anerkennung.
Soll auf Deutsch heißen:
Die Versicherung wirft dem Geschädigten vor, er hätte mit Gang zu einem Rechtsanwalt die Schadenminderung verletzt, da es ja keinen Zweifel gab und der Schaden über den Direktanspruch sowie reguliert worden wäre.
Daher auch mein Hinweis, noch zu warten mit dem RA.
Sollte es Probleme geben, dann natürlich gerne einschalten !
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Zitat:
so nebenbei erwähnt:
das war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem älteren Herrn. Man hätte wenigstens Personalien austauschen sollen....
Warum hast du auch nicht gleich die Polizei gerufen ?
Jetzt wirds umso schwieriger bei der Sache.
Am besten gehst du zur Polizei und erklärst da den ganzen Hergang ! Einen Anwalt einzuschalten würde ich auch empfehlen !
MfG
(Zitat von: khtech04)
Wie du im Beitrag lesen kannst, war er danach bei der Polizei.
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
Zumal der Gegner seine Personalien bzw. Telefonnummer preisgab.
Daher ist der Personalien Austausch für die Polizei erfolgt.
LG
Tom
Bearbeitet von: M6_Hippo am 22.03.2013 um 19:25:04
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
erledigt
Bearbeitet von: khtech04 am 22.03.2013 um 19:26:57
@ M6_Hippo
ach so meinst du das... leuchtet ein....
sowas hatte mein Anwalt auch mal erwähnt....
Danke
Gruss
Zitat:
@ M6_Hippo
ach so meinst du das... leuchtet ein....
sowas hatte mein Anwalt auch mal erwähnt....
Danke
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Jup, kein Ding. (Dafür sind wir ja in einem Forum)
:-)
LG
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.04.2012
bei Pforzheim
Deutschland
808 Beiträge
Danke für die vielen Antworten. Auf Euch ist eben verlass.
Bin nur aus einem Grund zur Polizei, nämlich wegen der Fahrerflucht. Aber die Fahrerflucht würde zurückgewiesen werden lt. Polizei.
Ja es lässt sich durch Zeugen (deren Name und Telefonnummer ich habe) beweisen, das ich auf der Stelle gestanden bin. Das der ältere Herr im Schneckentempo fuhr, liegt daran das er am rückwärts Ausparken war. Die wenigsten machen das mit 50 Sachen.
Ich werde dann mal die o.g. Nummer anrufen. Ist der Zentralverband auch am WE zu erreichen oder erst wieder am Montag?
put the pedal to the metal
Ja, der GDV ist 24h / 7 Tage erreichbar.
Mach das ruhig, ist nichts verkehrt daran.
Es war keine Fahrerflucht, (rein rechtlich gesehen)
Und merk dir (auch für die Zukunft), die Polizei hat nichts mit Schadenregulierung zu tun.
Leider kommt es immermal wieder vor dass Streifen Lucky Lukes das vergessen und Unfallbeteiligte (unberechtigt) beraten.
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Zitat:
Es war keine Fahrerflucht, (rein rechtlich gesehen)
(Zitat von: M6_Hippo)
Bevor ich die Gegenansicht vertrete, stelle ich erst mal die Frage: "warum nicht?"
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
Deutschland
2648 Beiträge
Zitat:
Zitat:
so nebenbei erwähnt:
das war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem älteren Herrn. Man hätte wenigstens Personalien austauschen sollen....
Warum hast du auch nicht gleich die Polizei gerufen ?
Jetzt wirds umso schwieriger bei der Sache.
Am besten gehst du zur Polizei und erklärst da den ganzen Hergang ! Einen Anwalt einzuschalten würde ich auch empfehlen !
MfG
(Zitat von: khtech04)
Wie du im Beitrag lesen kannst, war er danach bei der Polizei.
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
Zumal der Gegner seine Personalien bzw. Telefonnummer preisgab.
Daher ist der Personalien Austausch für die Polizei erfolgt.
LG
Tom
Bearbeitet von: M6_Hippo am 22.03.2013 um 19:25:04
(Zitat von: M6_Hippo)
Der TE hat die Personalien des Unfallverursachers doch garnicht, ledeglich sein Kennzeichen und die Personalien eines Augenzeugen!
Oder nicht?
Demnach wäre es dann wohl Fahrerflucht!
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
das möchte ich aber kurz bemängeln ;)
bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten
ich denke mal das ist Bundesland abhängig
Gruss