Bus geschnitten - felgenschaden
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Mitglied seit: 14.10.2012
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1 Beitrag
Hallo erstmal,
Mich hat gerade eben ein Bus in ner ziemlich engen Kurve geschnitten und ich musste ausweichen und hab dabei meine neue Felge vorne rechts total zerkratzt.
Kann man hier rechtlich gegen den Busfahrer Vorgehen? Kann man da Geld von der Versicherung rausholen ?
Die Felgen hab ich erst vor kurzem vom Lackierer bekommen von daher ist es doppelt schade..
Danke schonmal im voraus :)
Mitglied: seit 2005
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Hallo Hütti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bus geschnitten - felgenschaden"!
Gruß
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Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Wenn du Beweisen kannst dass er Schuld ist , geht das sicherlich etwas ... nur wie willst du es beweisen ? Du kannst ja genauso an davor schon an einen Bordstein oder so gefahren sein.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Mir ist mal etwas ähnliches mit einem Firmenwagen passiert. Krankenwagen kam von hinten und ich musste auf den Bordstein ausweichen. Felge war danach auch sehr stark zerkratzt. Mein Chef nahm es eher gelassen und sagte "sowas passiert" und " jetzt ist eh zu spät". Mein Kollege (Sohn vom Chef) meinte, er wäre nicht auf den Bordstein gefahren. Ihm seinen seine Felgen zu schade. (Er fährt einen Golf 6 GTI. (als Firmanwagen))
Kurz um: Mich würde es auch interessieren was da rauskommt.
I ///M FAN
ist er (der Bus) weitergefahren...vermutlich ja
Rein rechtlich: Verkehrsunfallflucht
Problem: Beweispflicht...hat das wer gesehen bzw. kann irgendjemand diese These bestätigen?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.10.2012
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1 Beitrag
Ja klar ist er weitergefahren hat er vermutlich nicht gesehen dass ich da abgeschrammt bin.
Also bei Aussage gegen Aussage kommt das ganze sowieso zum Stillstand deswegen hab ich mich jetzt entschlossen das ganze aus eigener Tasche zu bezahlen da es einfach auch viel schneller geht ;)
Sind übrigens Styling 68 in mattschwarz :)
Sieht ja sonst auch ewig Kacke aus wenn der Lack da abgesplittert ist und da das Alu rausschaut :D
Zitat:
Rein rechtlich: Verkehrsunfallflucht
(Zitat von: E36-Freak)
Lehn dich mal nicht zu weit aus dem Fenster - nix für ungut.
Es gibt keine Verkehrsunfallflucht, sondern nach § 142 StGB heißt es "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Dazu muss es a) einen Unfall gegeben haben und b) er diesen habe feststellen können müssen. Dies ist immer dann problematisch, wenn es nicht zu einer Kollision kam.
Bei einer Engstelle, wie hier beschrieben, bist du zudem gehalten eine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen oder diese nur dann zu durchfahren, wenn dies gefahrlos möglich ist. Ich war lange genug Sachverständiger um zu wissen, das Randsteinschäden (normale Randsteine, keine Hochsteine) an Felgen aufgrund von Ausweichmanövern von Gerichten nicht als Unfall anerkannt werden. Analog zu Steinschlagschäden gelten diese als "allgemeines Betriebsrisiko".
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Mitglied seit: 20.06.2010
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310 Beiträge
Zitat:
Ich war lange genug Sachverständiger um zu wissen, das Randsteinschäden (normale Randsteine, keine Hochsteine) an Felgen aufgrund von Ausweichmanövern von Gerichten nicht als Unfall anerkannt werden.
Analog zu Steinschlagschäden gelten diese als "allgemeines Betriebsrisiko".
(Zitat von: Saugnapf)
Im Sommer wurde bei uns die Straße mit Rollsplitt bedeckt und ein Schild angebracht mit 30 erlaubt (anstatt 70). Ich bin schön 30 gefahren, kam ein Lieferwagen und hat mich mit geschätzt 50 km/h überholt. Dabei hat er mein ganzes Auto mit Steinen vollgeworfen. Bestimmt meine Schuld, oder ?!
Ein anderes mal, hat ein Autofahrer einen Rollerfahrer in einer unübersichtlichen Kurve überholt und mich zum Ausweichen gezwungen (wäre sonst 100% zu einem Frontalzusammenstoß gekommen). Rechte Felge am Bordstein hinüber. Auch meine Schuld, richtig ?
Leider konnte ich in keinem Fall etwas beweisen, weswegen ich die Schäden auf mich genommen habe. Hätte ich aber eine Kamera auf dem Bord gehabt, hätte ich sicherlich vor Gericht Recht bekommen.
[/quote]
Lehn dich mal nicht zu weit aus dem Fenster - nix für ungut.
[/quote]
mach ich nicht...
Ok dann ist es unerlaubtes Entfernen.... :-) weiss doch jeder um was es geht....
Wenn nach den Schilderungen des TE der Bus zu weit auf die Gegenspur gekommen ist, do das er (der TE) ausweichen musste um einen Zusammenstoß zu vermeiden und er aufgrunddessen einen Eigenschaden erlitten hat, dann ist es zunächst mal ein Verkehrsunfall...der Bus hat in diesem Fall die Ursache gesetzt und ist weitergefahren somit hat er faktisch die Unfallstelle unerlaubt verlassen...selbst wenn er es nicht gemerkt hat
wie das Gericht nachher entscheidet, steht sicherlich auf einem anderen Blatt Papier
Bearbeitet von: E36-Freak am 23.05.2013 um 08:02:19
Wenn so etwas passiert muß man sofort und vorort den vermeindlichen Verursacher
anhalten, oder umdrehen hinterherfahren in Aufmerksam machen das er anhalten soll...
bei Uneinsicht und einen Schaden von mehr als 250€ würde ich notfalls die Polizei rufen,
kostet aber mein ich dann 50€ glaub ich wegen Bagatellschaden
Kurz reden was er meint ob er einsieht das er Schuld ist, wenn er es einsieht Versicherung
merken und aufschreiben wo er versichert ist, Kennzeichen aufschreiben Autotyp und Model sowie Name und Anschrift des Fahrers
(Ausweiß: Name und Adresse aufschreiben, Fahrzeugschein zeigen lassen eventuell nicht sein Auto und auf jemand anderen Angemeldet)
Dann seiner Versicherung melden, oft rufen die gar nicht an oder sehr spät.
Dann eigene Versicherung anrufen.
Oder eigene Versicherung anrufen und die kontaktiert dann die gegnerische Versicherung.
Meiner Frau auch schon passiert vor ein paar Jahren einer kommt entgegen in der Ortschaft,
Sie muß ausweichen und schon war die schöne Borbet im Arsch.....leider war der schon weg.
Vor drei Tagen ist mir das Gleiche passiert in der selben Ortschaft,
da fahren sie gerne zu weit rein in die Mitte, ich aber nicht weil ich die Straße täglich nutze und keine Angst habe, ich glaub die haben immer Angst bei solchen Straßen den Bordstein zu küssen, ich weiss es nicht warum das so ist.
(geschlengelte Straßen im Dorf links,recht,links,recht)
Naja Golf kommt entgegen, ich fahre ziemlich weit rechts in meiner Spur, und er mit seinem halben Auto in meiner Spur, in einer langengezogenen Kurve, 100m von meiner Haustür entfernt, ich Hupe und lenke nach rechts,
(zum Glück war dar eine Einfahrt und ein abgesenkter Randstein)
und er weicht in seine Spur zurück, Leute gibt es, naja er hat dann angehalten und geschaut
ob ich jetzt aussteige oder weiterfahre, nichts passiert, also habe ich die Fahrt fortgesetzt.
Das nächste mal bevor ich meine Felge in Gefahr bringe, Hupe ich
und werde mein Lenkrad aus voller Sturheit nicht nach rechts zum
ausweichen lenken, sondern voll draufhalten und mir mit 50Km/h Frontal-seitlich
in die Fahrerseite fahren lassen.....
da bin ich mir sicher das der jeneige dann nicht weiterfährt und anhält
was bei der Felge vielleicht nicht der Fall ist.
Mitglied seit: 04.01.2013
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2455 Beiträge
In den von Euch beschriebenen Fällen ist es rechtlich gesehen zu keinem Unfall gekommen. Zumindest zu keinem der von dem jeweils anderen verursacht wurde. Na klar seit ihr ausgewichen und dadurch kam es zu dem Schaden. Aber das ist Euer Risiko. Ist beim Wildunfall das gleich. Triffst Du das Tier, dann wird das ganze durch die Teilkasko abgedeckt. Weichst Du aus und fährst in den Graben ... Dein Pech, dann hilft nur noch die Vollkasko. Leider ist das rechtlich so. Ich kann verstehen, dass man angenervt ist wenn man einen schlimmeren Unfall verhindert, dass man dann auch noch auf dem Schaden sitzen bleibt. Könntest höchstens den anderen wegen Verkehrsgefährdung anzeigen. Aber ohne Zeugen ... Aussage gg. Aussage ... Einstellung der Verfahrens.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Ich wusste, es wird witzig, wenn ein Ehegatte einer Anwältin einen Polizisten verbessert. Ach ja...
Ich hab mal in meinem Kommentar (Kindhäuser Urs, LPK-StGB, 2. Auflage 2005) im § 142 StGB was zum Thema "Unfall" gelesen. Dort steht in den Randnummern 4 - 7 (in Auszügen, ohne Lit-Angaben), was folgt:
Zitat:
Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis, das einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Im Unfall muss sich ein verkehrstypisches Risiko realisieren. Eine bloße Gefährdung anderer ist - mangels SE-Ansprüchen - kein Unfall. [...] Ein Sachschaden ist völlig belanglos, wenn er unterhalb von 25 Euro liegt. [...]
Der Unfall hat im Straßenverkehr stattgefunden, wenn er sich als Realisierung einer vom (öffentlichen) Verkehrsraum ausgehenden Gefahr darstellt. [...] Der Schaden muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Verkehrsgeschehen stehen. [...]
Der Unfall muss nicht notwendig durch ein KFZ verursacht werden; auch die Beschädigung eines geparkten PKW durch einen zum Umladen von Waren benutzten Einkaufswagen eines Supermarkts oder der Zusammenstoß zweier unachtsamer Fußgänger sollen nach h.M. genügen (a.A. möglich).
Für die Annahme eines Unfalls reicht es aus, dass wenigstens ein Beteiligter ungewollt geschädigt wird und die Schädigung mit den Risiken des Straßenverkehrs zusammenhängt. [...]
Die Feststellung, ob ein Unfall geschehen ist, erspar ich mir. Darüber dürft Ihr Euch weiter zanken. Bzw. halte ich beide Richtungen - mit entsprechender Begründung - für recht gut vertretbar.
Ich würde den § 142 StGB am Vorsatz scheitern lassen. Weil ich auch davon überzeugt bin, dass der Busfahrer net mal ansatzweise gecheckt hat, was passiert ist.
Bearbeitet von: mb100 am 23.05.2013 um 10:54:43
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 20.06.2010
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310 Beiträge
Zitat:
In den von Euch beschriebenen Fällen ist es rechtlich gesehen zu keinem Unfall gekommen. Zumindest zu keinem der von dem jeweils anderen verursacht wurde. Na klar seit ihr ausgewichen und dadurch kam es zu dem Schaden. Aber das ist Euer Risiko. Ist beim Wildunfall das gleich. Triffst Du das Tier, dann wird das ganze durch die Teilkasko abgedeckt. Weichst Du aus und fährst in den Graben ... Dein Pech, dann hilft nur noch die Vollkasko. Leider ist das rechtlich so. Ich kann verstehen, dass man angenervt ist wenn man einen schlimmeren Unfall verhindert, dass man dann auch noch auf dem Schaden sitzen bleibt. Könntest höchstens den anderen wegen Verkehrsgefährdung anzeigen. Aber ohne Zeugen ... Aussage gg. Aussage ... Einstellung der Verfahrens.
(Zitat von: rick2601)
Das heißt also, wenn ein Mensch auf die Straße rennt, auf keinen Fall Ausweichen, sondern voll drauf halten, weil man sonst seine Felge selber bezahlen muss ???? Sry, aber wenn das Gesetzt so durchgeht wird es viele geben die genau so denken werden und das kann nicht im Sinne des Volkes sein.
Mir ist ähnliches mit meinem Vorgängercoupe passiert.
Vor mir ein Transporter. Wir fuhren beide auf der rechten Seite (Zweispurig). Es war dunkel.
Der Transporter wurde mir zu langsam, also bin ich auf die linke Spur rüber und wollte ihn überholen.
Während ich auf seiner Höhe war, zog der Transporter ruckartig!! nach Links, daraufhin habe ich auch das Steuer nach links gerissen, um eine Kollision zu vermeiden. Jedoch war in der Mitte der Fahrbahn ein grosser Bordstein, den ich dann mit beiden Felgen überfahren habe.
Beide M135 18 Zöller defekt. Beide Reifen geplatzt.
Direkt die Polizei gerufen! Niemals von der Polizei am Telefon abwimmeln lassen! Das Protokoll ist sehr wichtig. Der Fahrer hat dann begründet, dass er ausweichen musste, weil vor ihm ein Fahrrad ohne Licht gefahren ist.
Zum Sachverständigen gefahren und ja, 3-4.000 Euro Schaden, WEIL, (jetzt genau lesen), das Lenkgetriebe MUSS bei beschädigten Felgen getauscht werden!! Unabhängig davon, ob es noch funktioniert oder nicht. Das schreibt BMW so vor!!
Meine Freundin ist zum Glück Juristin (2. Staatsexamen) und hat mit der Versicherung gestritten. Schriftverkehr ohne Ende. Am Ende haben sie bezahlt, WEIL der Mann das mit dem Radfahrer auch der Polizei erzählt hat. Das war mein Glück.
Bearbeitet von: aeneon am 23.05.2013 um 16:58:00
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Jetzt im Nachhinein bringt das alles nichts mehr, so traurig es ist.
Von daher lieber den Spiegel abfahren lassen als auszuweichen, das merkt
der andere dann auch. Wenn er deutlich die Staße geschnitten hätte wäre
ich aber sofort hinterher und hätte mich dann quer vor den Bus gestellt.
BMW Team Oberhavel