Kein Schadensersatz nach Parkrempler
...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
Das er dann verärgert fuhr, mag menschlich sehr verwerflich sein, rechtlich ist es aber kein angreifbarer Punkt. Zumal nicht bekannt ist, was der Geschädigte zu ihm sagte und evtl. den Eindruck erwirkte, es sei alles ok.
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Mitglied: seit 2005
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Hallo M6_Hippo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kein Schadensersatz nach Parkrempler"!
Gruß
Zitat:
Zitat:
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
das möchte ich aber kurz bemängeln ;)
bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten
ich denke mal das ist Bundesland abhängig
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Die Sherriffs kommen nur wenn einer der Beteiligten einen Firmen.- oder Mietwagen fahren oder sich bei Anruf äußern, dass einer der Beteiligten seine Pflichtangaben verweigern.
In der Regel bekommen die Anrufer am Telefon gesagt, sie sollen die Personalien austauschen.
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Zitat:
...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
Das er dann verärgert fuhr, mag menschlich sehr verwerflich sein, rechtlich ist es aber kein angreifbarer Punkt. Zumal nicht bekannt ist, was der Geschädigte zu ihm sagte und evtl. den Eindruck erwirkte, es sei alles ok.
(Zitat von: M6_Hippo)
Wenn ich das richtig lese hat er sich das nur Kennzeichen gemerkt. Und Name und Nummer eines Zeugen notiert...nicht vom Verursacher.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Zitat:
Zitat:
[quote]
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
das möchte ich aber kurz bemängeln ;)
bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten
ich denke mal das ist Bundesland abhängig
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Aber ok, wenn in NRW immer auftauchen, umso besser... :-)
LG
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Zitat:
...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
(Zitat von: M6_Hippo)
Nö, das schmeißt Du durcheinander. Sora hat vom Unfallgegner lediglich das Kennzeichen; Name und Telefonnummer hat sie von nem Zeugen. Und rein das Lesen-Lassen des Kennzeichens genügt nicht, um die erforderlichen Daten "zu seiner Person und seinem Fahrzeug" (wies im 142 I Nr. 1 so schön heißt) feststellen zu lassen.
Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 19:51:10
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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2648 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
das möchte ich aber kurz bemängeln ;)
bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten
ich denke mal das ist Bundesland abhängig
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Ich hab mal mit einem Bayerischen Polizisten gesprachen XD
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
Alles andere liegt wohl bei denen, ob sie Zeit haben, kommen können, wollen usw
Das war zumindest seine Aussage!
Die Schuld wird auch nicht von ihnen fest gestellt, sie sichern ledeglich beweise für ein Verfahren!
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Zitat:
...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
Das er dann verärgert fuhr, mag menschlich sehr verwerflich sein, rechtlich ist es aber kein angreifbarer Punkt. Zumal nicht bekannt ist, was der Geschädigte zu ihm sagte und evtl. den Eindruck erwirkte, es sei alles ok.
(Zitat von: M6_Hippo)
Wenn ich das richtig lese hat er sich das nur Kennzeichen gemerkt. Und Name und Nummer eines Zeugen notiert...nicht vom Verursacher.
(Zitat von: jochen78)
Hab ich mich überlesen? (Falls ja, sorry)
Ich ging davon aus, dass er die Nummer vom Verursacher hat.
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Bin ursprünglich aus NRW, lebe aber in Sachsen.
Hier in Sachsen MUSS man darauf bestehen, dass die Polizei anrückt.
Telefonisch wollen sie einen abwimmeln. Immer anrücken lassen!
In NRW war das nie ein Problem. Da kommen sie eigentlich immer.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Polizei kommt bei Bagatellschäden nicht!
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
das möchte ich aber kurz bemängeln ;)
bei uns in NRW kommt die Polizei auch bei solchen kleinigkeiten
ich denke mal das ist Bundesland abhängig
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Ich hab mal mit einem Bayerischen Polizisten gesprachen XD
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
Alles andere liegt wohl bei denen, ob sie Zeit haben, kommen können, wollen usw
Das war zumindest seine Aussage!
Die Schuld wird auch nicht von ihnen fest gestellt, sie sichern ledeglich beweise für ein Verfahren!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Eben. Personenschäden eh klar :-)
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Zitat:
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Ich hätt da spontan gefragt: "Was gibts denn sonst noch so für Schäden? Psychische Schäden - wie ein Schreck, Angstzustände usw.?"
=> worauf ich hinaus will: er meinte eigentlich, das Kommen is bei Bagatellschäden nicht erforderlich, aber ein Bagatellschaden is halt auch ein Sachschaden...
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Zitat:
Zitat:
...weil der Verursacher / Gegner seine Daten hinterlies und dem Geschädigten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gab. (Telefonnummer + Kennzeichen)
(Zitat von: M6_Hippo)
Nö, das schmeißt Du durcheinander. Sora hat vom Unfallgegner lediglich das Kennzeichen; Name und Telefonnummer hat sie von nem Zeugen. Und rein das Lesen-Lassen des Kennzeichens genügt nicht, um die erforderlichen Daten "zu seiner Person und seinem Fahrzeug" (wies im 142 I Nr. 1 so schön heißt) feststellen zu lassen.
Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 19:51:10
(Zitat von: mb100)
Stiiiiiimmt............ Nr. ist von einem Zeugen........... :-)
Somit ist Fahrerflucht erfüllt, wäre jedoch wiederrum ein Streitfall...
Sorry für´s falsch lesen........ :-)
LG
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
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2648 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Ich hätt da spontan gefragt: "Was gibts denn sonst noch so für Schäden? Psychische Schäden - wie ein Schreck, Angstzustände usw.?"
=> worauf ich hinaus will: er meinte eigentlich, das Kommen is bei Bagatellschäden nicht erforderlich, aber ein Bagatellschaden is halt auch ein Sachschaden...
(Zitat von: mb100)
Ah sorry, hab mich unklar ausgedrückt, ich meine Sachbeschädigung!
Das ist wenn du zB. mit deinem 3er die Mauer vom Nachbarn einreißt (sowas kommt nicht selten vor), oder wenn du ein Verkehrsschild beschädigst, eine Leidplanke usw
Bei normalen Unfällen mit Bagatellschäden müssen sie laut ihm wohl nicht kommen!
Ist ja auch wie du so schön sagst eine Zivilrechtliche Sache und die Rennleitung können/dürfen die Schuldfrage ja nicht klären!
Hinweise gibt es wohl auch selten Verwertbare, sprich es steht Aussage gegen Aussage!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 22.03.2013 um 20:06:39
One of the last wild Ducks!
Ich meine auch. Lass dir die Versicherung nennen. Melde dort den Unfall und reich einen Kostenvoranschlag ein. Rest wird dir die Versicherung sagen können. Die werden den älteren Herren dazu schon abschreiben.
Unkostenpauschale von 25 € kannst du auch geltend machen.
hab ich ja alles schon gesagt...
deswegen ist es ohne ein polizeiliches Protokoll jetzt schwierig, was für den threadersteller gutzumachen...denn es steht Aussage gegen Aussage...
es wurde nämlich kein verschulden festgestellt und das basiert eben auf einem polizeilichen Protokoll...
Und Telefonnummern von Zeugen etc. bringen da auch nichts mehr...
die ganze Sache ist äussert haarig und ich kann nur empfehlen, das ganze MÖGLICHST ZEITNAH bei der Polizei zu Protoll zu geben, um was rechtsverwertbares in der Hand zu haben...also so schnell wie möglich !
vermutlich ist es auch schon zu spät...
Leider sind "ältere Herren" in solchen Gegebenheiten ja sehr rigoros: " Der jugendliche Raser....., etc, pp.....hat mich nicht ausparken lassen....."
empfehle den Herren trotzdem anzurufen und ihm den Sachverhalt bzgl. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nahezulegen...hier sollte man sehr diplomatisch vorgehen !
Bin mal gespannt, was rauskommt
Trotzdem alles Gute dem Ersteller des Threads, auf dass es gut endet und der Verursacher Kulant reagiert ohne dass Ihr beide einen Anwalt bemühen müsst und horrende Kosten für eine kleine Sache entstehen.
Mitglied seit: 31.05.2009
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Ich seh das nicht so als Problem!
1. der TE ist zum Zeitpunkt des Unfalls gestand
2. der Verursacher hat beim Rückwertsfahren eine besondere Sogrfaltspflicht und ist einem stehenden Fahrzeug aufgefahren!
3. gibt es einen Augenzugen, womit zwei gegen eine Aussage stehn!
4. hat er ganz klar Fahrerflucht begannen und war uneinsichtig
One of the last wild Ducks!
Zitat:
hab ich ja alles schon gesagt...
deswegen ist es ohne ein polizeiliches Protokoll jetzt schwierig, was für den threadersteller gutzumachen...denn es steht Aussage gegen Aussage...
es wurde nämlich kein verschulden festgestellt und das basiert eben auf einem polizeilichen Protokoll...
Und Telefonnummern von Zeugen etc. bringen da auch nichts mehr...
die ganze Sache ist äussert haarig und ich kann nur empfehlen, das ganze MÖGLICHST ZEITNAH bei der Polizei zu Protoll zu geben, um was rechtsverwertbares in der Hand zu haben...also so schnell wie möglich !
vermutlich ist es auch schon zu spät...
Leider sind "ältere Herren" in solchen Gegebenheiten ja sehr rigoros: " Der jugendliche Raser....., etc, pp.....hat mich nicht ausparken lassen....."
empfehle den Herren trotzdem anzurufen und ihm den Sachverhalt bzgl. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nahezulegen...hier sollte man sehr diplomatisch vorgehen !
Bin mal gespannt, was rauskommt
Trotzdem alles Gute dem Ersteller des Threads, auf dass es gut endet und der Verursacher Kulant reagiert ohne dass Ihr beide einen Anwalt bemühen müsst und horrende Kosten für eine kleine Sache entstehen.
(Zitat von: khtech04)
Sehr schöner Schluss Appel :-)
Ich denk wir alle kochen das Thema auch zu hoch.
Das der Opa ihm an die Karre gefahren ist, ist denk ich mal unbestritten.
Er hat Zeugen, die Uhrzeit, das Kennzeichen und zur Not auch Zeugen.
Jedem Schadenregulierer der klar inner Birne ist, müsste das reichen. (Mir wäre es jedenfalls genug, und ich würd überweisen)
LG und auch von mir einen schönen Abend an alle.
Tom
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Zitat:
Ich seh das nicht so als Problem!
1. der TE ist zum Zeitpunkt des Unfalls gestand
2. der Verursacher hat beim Rückwertsfahren eine besondere Sogrfaltspflicht und ist einem stehenden Fahrzeug aufgefahren!
3. gibt es einen Augenzugen, womit zwei gegen eine Aussage stehn!
4. hat er ganz klar Fahrerflucht begannen und war uneinsichtig
(Zitat von: Fresh Prinz)
Darum gings jetzt nicht mehr, es ging um die Beweisbarkeit.
Stand er wirklich? Hatte der Opa auch jemanden im Auto, der als Zeuge fungieren würde etc.
Aber wie schon gesagt, alles halb so heiß, erstmal warten was kommt.....
LG
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.04.2012
bei Pforzheim
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808 Beiträge
Um das nochmal klar zu stellen.
Ich habe KEINE Daten vom Verursacher. Dieser ist ja nach dem Gemecker eingestiegen und weg gefahren.
Habe nur Telefonnummer und Name eines Zeugen.
Was hätte ich den machen sollen? Den alten Mann festhalten? Wohl kaum.
Soll ich jetzt nochmal zu den Sheriffs zwecks Protokoll?
Oder einfach nur diese Nummer anrufen?
Sorry, bin mit dieser Situation überfordert. Das letzte mal ist ca. 15 Jahre her.
put the pedal to the metal
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Er meinte sie müssen nur bei Personenschäden, Sachschäden und Vorfahrtsmissachtung kommen!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Ich hätt da spontan gefragt: "Was gibts denn sonst noch so für Schäden? Psychische Schäden - wie ein Schreck, Angstzustände usw.?"
=> worauf ich hinaus will: er meinte eigentlich, das Kommen is bei Bagatellschäden nicht erforderlich, aber ein Bagatellschaden is halt auch ein Sachschaden...
(Zitat von: mb100)
Ah sorry, hab mich unklar ausgedrückt, ich meine Sachbeschädigung!
Das ist wenn du zB. mit deinem 3er die Mauer vom Nachbarn einreißt (sowas kommt nicht selten vor), oder wenn du ein Verkehrsschild beschädigst, eine Leidplanke usw
(Zitat von: Fresh Prinz)
Das Wort "Sachbeschädigung" in dem Zusammenhang zu nutzen ist eigentlich mehr als verfehlt.
Die Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne definiert sich als Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache - und da isses wurschtpiepegal, ob die fremde Sache nun eine Mauer, ein Schild oder ein Auto ist. Sind alles Sachbeschädigungen. Auch die Höhe des Schadens ist egal. Selbst wenn der Schaden nur 20 Cent beträgt, kann die Tat bereits als Sachbeschädigung strafbar sein.
Verfehlt ist die Nutzung des Worts vor allem, weil es die fahrlässige Sachbeschädigung strafrechtlich gesehen nicht gibt. Und im Straßenverkehr geht man eigentlich - zumindest bei Unfällen - allenfalls von fahrlässig begangenen Taten bzw. von weder vorsätzlich noch fahrlässig begangenen Taten ab. Also es zum Unfall kam, obwohl - rein rechtlich gesehen - alles richtig gemacht wurde bzw. keine Sorgfaltspflichtverletzung begeangen wurde.
Zivilrechtlich spricht man eigentlich nicht von ner Sachbeschädigung. Entsprechend anzuwenden wäre der Schadenersatzanspruch aus § 823 - aber da wird auch weder eine Unterscheidung nach dem Objekt noch nach der Schadenshöhe vorgenommen.
(War doch net schlecht, dass ich heut meine StGB-Kommentare aus der Kanzlei mit nach Hause genommen hab...)
Zitat:
Soll ich jetzt nochmal zu den Sheriffs zwecks Protokoll?
Oder einfach nur diese Nummer anrufen?
Sorry, bin mit dieser Situation überfordert. Das letzte mal ist ca. 15 Jahre her.
(Zitat von: sora969)
Auf die Polizei würd ich pfeifen. Ob der Unfallgegner nun wegen ner Unfallflucht verknackt wird, kann Dir eigentlich relativ egal sein. Jedenfalls bringts Dir unterm Strich finanziell gesehen weder nen Vorteil noch nen Nachteil.
Und ich würd zunächst nen Kostenvoranschlag machen lassen und die Daten einholen, dann den Schaden der gegnerischen Versicherung melden - und in dem Moment, wo die ne Darstellung des Unfallhergangs wollen, selbiges mit nem Anwalt besprechen.
(Ich säg auch ungern an dem Ast, auf dem ich grad sitz - auch wenn wir eher weniger mit Unfallregulierungen machen)
Bearbeitet von: mb100 am 22.03.2013 um 20:38:44
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
sora, GEH GANZ SCHNELL ZUR POLIZEI UND SCHILDER DEN VORFALL HAARGENAU !
Und gibst auch die Daten von dem Zeugen an !
Die nehmen das dann auf und dann sieht man weiter,
OHNE ZUR POLZEI ZU GEHEN, HAST DU REIN RECHTLICH NICHTS IN DER HAND !
Die Polizei wird dir dann auch sagen können, was möglich ist oder wie die Sache weitergeht !