Tieferlegung in Ö: 11 cm gesetzeskonform?
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.... oder bald gesetzes- und verordnungswidrig und "Geschichte"? In Östereich behängt ein Verfahren, das genau diese Frage zu Gegenstand hat.
Für alle Ösis: In sämtlichen Foren liest man, dass in Ö 11 cm Bodenfreiheit praktisch "Gesetz" sei, und durch eine neue Regelung ersetzt werden soll. Es stellt sich aber bereits
jetzt die Frage, ob die jetzt von TÜV geforderten 11 cm wirklich in Stein gemeißelt sind und ob das rechtlich auch hält. Ich denke, es ist Zeit, das mal überprüfen zu lassen, anstatt immer nur auf die Neuerung zu warten (die schon seit langem angekündigt ist und nicht kommt).
Ich (bin Juristin und) habe recherchiert und Folgendes entdeckt:
Das Gesetz in Österreich, das Kraftfahrgesetz (KFG 1967) schreibt vor, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sein muss. Soviel ist mal klar.
Was als verkehrs- und betriebssicher gilt, sagt das KFG 1967, sei durch
Verordnungen zu regeln. Auch klar.
So gibt es eine Verordung, die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV), erlassen auf Basis des KFG 1967, die in ihrer Anlage 6 unter Prüfziffer 5.1.3. vorsieht:
"Die Unterschreitung der Bodenfreiheit von
9 cm ohne entsprechende Genehmigung ist ein schwerer Mangel."
Es ist in § 10 PBStV auch definiert, was ein schwerer Mangel ist: Kurz, das Fahrzueg ist nicht verkehrs- und betriebssicher und darf so nicht rumfahren.
Das heißt also, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte: Ein Fahrzeug, das keine 9 cm Bodenfreiheit hat und keine Genehmigung für die Unterschreitung dieser 9 cm vorweisen kann, ist nicht verkehrs- und betriebssicher und kriegt daher kein "Pickerl". Auch klar, denk ich.
Unter 11 cm zu haben ist in der PBStV nicht als "leichter Mangel" ausgewiesen. Wenn unter 11 cm kein leichter Mangel ist, dann ist das Fahrzeug, das eine Bodenfreiheit über 9 cm hat, ein Fahrzeug "ohne Mangel". So will es die PBStV. Auch klar. "Ohne Mangel" heisst aber nach § 10 PBStV verkehrs- und betriebssicher. Auch logisch, oder?
Das heißt wiederum (und ich bin offen für ein anderes Verständnis): Ein Fahrzeug, das in Ö rumfährt und 9 cm Bodenfreiheit hat, ist verkehrs- und betriebssicher und kriegt ein "Pickerl", wie wir Ösis das nennen. So will es die Verordnung. Auch klar, soweit.
Und wenn ihr bis hierhin durchgehalten habt, bitte jetzt die Ohren spitzen:
Die Vorschreibung, dass bei einer Veränderung des Fahrwerks (Tieferlegung)
11 cm Bodenfreiheit einzuhalten seien, ist jedoch
weder Gesetz noch Verordnung, sondern ein "
Erlass" und zwar der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie GZ. 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.
Bitte hört Euch an, was der österreichische
Verwaltungsgerichtshof (ein Höchstgericht in Ö)
zur Verbindlichkeit eines solchen Erlasses meint:
Ein Erlass richtet sich nicht an "Normunterworfene" (also uns Ösis), sondern an die dem Bundesministerium nachgeordneten Dienststellen und vermag bereits aus diesem Grund
keinerlei Rechtswirkungen für den "Normunterworfenen" (also uns Ösis) entfalten. (Erkenntnis des VwGH vom 31.07.2009; Geschäftszahl 2008/09/0086)
Ein Erlass ist also eine verwaltungsinterne Weisung des Ministeriums an die nachgeordneten Dienststellen, in unserem Falle daher eine Weisung des Ministeriums an die Landeshauptmänner Österreichs und ihre Landesprüfstellen ("TÜV"). So kommt die Landesregierung und der TÜV, weil sie weisungsgebunden sind, nicht drumherum, diesen Erlass zu befolgen und von uns allen diese 11 cm Bodenfreiheit zu verlangen, wenn wir eine Tieferlegung genehmigen lassen wollen. So weit so (un)gut.
Bleibt die Frage: Wie verträgt sich dieser Erlass (zu dessen Beachtung der Einzelne nicht verpflichtet ist) mit der übergeordneten Verordnung, die (wiederum für uns alle verbindlich) bestimmt, dass ein Fahrzeug mit 9 cm verkehrs- und betriebssicher sei und rumfahren darf?
Ich finde: Gar nicht.
Deswegen habe ich beschlossen, den Unabhängigen Verwaltungssenat meines Bundeslandes (ein unabhängiges "Verwaltungsgericht") mit dieser Frage zu befassen. Das Verfahren ist seit ein paar Tagen am Laufen. Ich werde Euch berichten, wenns was Neues gibt. Ich finde, das alles muss sich dringend mal ein Gericht ansehen. Ich hoffe, ich habe mich nicht allzu fach-chinesisch ausgedrückt. Ich denke, das betrifft uns Ösis alle gleichermaßen.
Ich bin selbst betroffen und habe mich wirklich wochenlang mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt: Ich fahre ein titan-sibernes Z4 3.0si Coupé und habe viel Freude daran. Habe ich in D gekauft, nach CH importiert und bin jetzt von CH nach Ö umgezogen. Mein Kleiner hat knapp über 9cm Bodenfreiheit wegen H&R Federn. In D war das kein Problem, in CH auch nicht und ich kann (aufgrund der eklatanten Diskrepanz zwischen Verodnung und Erlass in Ö) nicht verstehen, warum ich in Ö keine Zulassung bekommen soll. Der Kleine fährt tadellos, ist ohne Mangel, daher verkehrs- und betriebssicher. Ich will ihn so wie er ist und geb ihn nicht mehr her.
Bitte schreibt, was Ihr darüber meint. Ich finde, man muss doch mal was machen und kann nicht immer alles ungeprüft schlucken.
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Hallo challenge-the-11,
schau mal hier
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Gruß
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habe mich auch sehr lange damit beschäftigt und als einziges die sogenannte ausnahmeregelung gefunden. diese trifft aber leider nur auf neufahrzeuge zu und werden von den herstellern wie alfa renault usw in österreich durch diese regelung, strassentauglich bzw tüv-tauglich gemacht .
beispiel der alte alfa 155 oder 156 oder der romeo , die haben serienmäßig 9cm und weniger .
da dies aber für die hersteller zu teuer ist , gibt es meiner erinnerung nach eine neue überprüfung die für neufahrzeuge wiederum nur gültig ist , damit diese genannten serienfahrzeuge unter 11cm nicht mehr eine sonderbewilligung brauchen . damit würden sich die hersteller viel kohle sparen .
zurück....
wir dürfen ja auch 9cm haben , jedoch muss dann dieses teil zurückverformbar sein , sprich irgendeine gummilippe .
ich habe zb an meinen 323er genau 10cm und bin gerademal durch den tüv gekommen . aber seien wir uns mal ehrlich , in jeder werkstatt (bei mir zumindest) gabs problem , wegen hebebühne rauffahren oder auf mit schingarmen unter das auto zu kommen . musste mir selber holzkeile basteln bzw zuschneiden und die nehme ich mit , falls ich in eine werkstatt muss und viele strassen sind für unter diesen 11cm nicht befahrbar . in großstädten keine chance wo diese erhöhungen sind um geschwindigkeiten zu reduzieren bzw dass man gezwungen wird , langsam zu fahren .
klar von der optik hätte ich gerne 6-7 cm bodenfreiheit und würde auch so damit fahren , aber is in AT ein unding , ausser ich melde mein auto in DE ode CH an .....
sagen wir mal so , du als jurist hast sicher eine höhere chance da was zu drehen , aber als otto-normalbürger würde dass sicher wie mein vorredner schon schrieb eine menge geld und langen atem benötigen .
aber dennoch viel glück und erfolg bei dieser sache .
PS.: meiner meinung nach würden 9cm in AT genügen und auf bewegliche teile 7cm .
wenn wir aber nach DE schauen , dann lachen die uns mit 7cm noch immer aus ......
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Vielen herzlichen Dank für Euern Input! Schön zu hören, dass ihr im Grunde hinter mir steht.
Ich habe schon einen ersten Vorgemack darauf bekommen, wie sehr das Ganze alle meine Ressourcen beansprucht, selbst wenn ich keinen Rechtsanwalt bezahlen muss, deswegen freue ich mich irrsinnig über Eure Antworten.
Ab 01.01.2011 wird mich nämlich die CH-Versicherung nicht mehr versichern wollen, weil ich ja nach Ö umgezogen bin, und dann heißt es vorerst "byebye, geliebtes CH-Kontrollkennzeichen". Und dann, wenn die nicht ein bisschen Kulanz walten lassen.....na ja, früher hätte man auch die Kutsche genommen. Mir wird schon was einfallen. Jetzt habe ich das Verfahren schon angezettelt...
Wenn man das Problem auf den Punkt bringt, ist es doch so, dass in einer Verordnung für die Allgemeinheit verbindlich steht, dass 9 cm Bodenfreiheit reichen, aber das Ministerium einfach bestimmt: Wurscht, was ist der Verordnung steht, ihr von TüV habt 11 cm zu verlangen. Das ist schon alles ziemlich verwunderlich.
@mani73: Meinst Du mit Ausnahmegenehmigung die EU-Betriebserlaubnis (COC)? Der Porsche GT3 kommt serienmässig zB mit 9,3 cm Bodenfreiheit daher. Auch die Ö-Behörden kommen nicht drum herum, dieses Fahrzeug in Ö zuzulassen, aber eben, weil es eine EU-Betriebserlaubnis hat. Über eine zweite Ausnahmeregelung bin ich auch gestolpert, diese betrifft aber Oldtimer. Die darf man, ausnahmsweise so lassen, wie sie sind und die dürfen auch unter 11 cm und sogar unter 9 cm Bodenfreiheit fahren.
(Wenn die vom UVS lange auf ihre Entscheidung warten lassen, werde ich mir die Oldtimer -Regelung vielleicht mal genauer ansehen ;-))
Ich find auch, 9 cm würden doch fürs Erste reichen, und dann können sie sich in Ö immer noch überlegen, ob sie endlich das deutsche VdTÜV751 - Merkblatt übernehmen.
Hattest Du echt Probleme mit der Bodenfreiheit? Wie Du da erzählst, was du alles gemacht hast, kommt schon durch, dass Du das ja auch irgendwie vielleicht ein bisschen gern gemacht hast, fürs Auto, weil es eben ein besonderes war, stimmts ;-)? Vielleicht redest Du Dir das jetzt vielleicht ein bisschen mies, weil es momentan in Ö nicht geht.(....??) Kann das sein oder höre ich da das Gras wachsen?
Ich muss sagen, ich habe mir einmal einen Kratzer am Unterboden eingefahren. Augen auf wäre wohl besser gewesen. Selber schuld, das hätte nicht sein müssen. Sonst war ich in Werkstätten, wurde 1 x abgeschleppt und komme (langsam) über fast jeden Knubbel. Keine Probleme, soweit.
In der Großstadt, im Fließverkehr, kann ich mir schon vorstellen, dass man nicht immer so bremsen kann, wie man will. Ein Argument des Ministeriums für den Erlass ist eben auch, dass man tiefergelegt die Bodenwellen nicht überwinden könne. Ich frage mich nur, warum sollen die Bodenwellen für ein zB auf 9,3 cm tiefergelegtes Fahrzeug ein grösseres Problem sein, als für einen Porsche GT3, der aber in Ö fahren darf? Vielleicht kann man doch den Lenkern beider Fahrzeuge zumuten, selber zu entscheiden, ob sie irgendwo drüberbolzen oder nicht. Ein 7,5-Tonner kann auch nicht auf jeder Strasse fahren, und trotzdem ist es zulässig, in Österreich auch LKWs mit 7,5 Tonnen zu fahren.
Das wird übrigens auch die ganz Seven-Szene in Österreich brennend interessieren!
Also der Lotus Super Seven und seine heutigen Ableger und Nachfahren, z.B. Caterham, Donkervoort, RCB, HKT, Westfield, etc...
http://www.caterham-austria.at/de/showroom/
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
1. Muss man das beschissene Wort "Ösi" wirklich unbedingt so oft in einem einzigen Beitrag verwenden?
2. Gängige Praxis seit Jahren ist, dass bei der Eintragung 11 cm vorhanden sein müssen, sich das Fahrwerk aber nachher auf 9 cm setzen darf und trotzdem das Pickerl erteilt wird (Pickerl machten ja bei uns nicht beim TÜV sondern in einer Werkstatt mit Genehmigung zur Pickerlüberprüfung).
Also wo ist das Problem? Machs wie alle anderen auch und mach zur Eintragung dickere Federunterlagen rein. Danach wieder raus und fertig, jeder ist glücklich (TÜV hat seine 11 cm, Pickerlprüfer seine 9 und du die passende Höhe) und man braucht kein Theater draus machen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
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@Moderator: Bitte verzeih, ich bin sehr neu als Mitglied, ich werde das Wort nicht mehr benutzen. Ich habe gesehen, dass die anderen dieses Wort verwenden. Sorry, bin kein Nestbeschmutzer.
Dickere Federunterlagen.....danke für den Tip. Bitte sei nicht sauer, ich bin etwas unerfahren, was technische Detail betrifft, kenne mich aber in rechtlichen Belangen ein wenig aus.
Ich kenne diese Argumentation, die auch Du ins Treffen geführt hast, nur zu gut: "Wir vom TÜV müssen (leider) 11 cm fordern, weil sich das frisch zur Tieferlegung eingebaute Fahrwerk mit der Zeit senken kann, damit du später reinbungslos ein Pickerl (9cm gefordert) kriegst..."
Das klingt ja alles sehr nett und wie für uns gemacht und für uns mitgedacht. Ist es aber nicht:
Bei der Pickerl Überprüfung müssen es 9 cm sein, ja? Reifen müssen bei der Pickerl- Überprüfung ein bestimmtes Profil aufweisen, ja? Darf man Dir das Pickerl verweigern, wenn Du an einem bestimten Tag ein bestimmtes Profil in der vorgeschribenen Höhe hast, nur weil Dir einer sagt, Dein Profil könnte sich im Laufe der Zeit abfahren und Du könntest eine Tages mit diesen Reifen kein Pickerl mehr kriegen? Nein.
Ich glaube, Du siehst, was ich meine.
9 cm müssen aufgrund der Verordnung (PBStV) reichen, das ist nach der Verordnung verkehrs- und betriebssicher. Ob sich das Fahrwerk gesenkt hat, und du kein Pickerl mehr kriegst, entscheidet sich sowieso bei der nächsten Pickerl- Überprüfung. Wobei nach § 10 Abs 3 PBStV (in Bezug auf die Teiferlegung, nicht in Bezug auf das Reifenprofil) eine Toleranz vorgesehen ist. Sie dürfen Dir also auch bei der nächsten Überprüfung das Pickerl nicht veweigern, nur weil Du zB 1-5 mmm drunter liegst.
In der PBStV steht, 9 cm sind verkehrs- und betriebsicher. In Bezug auf eine minimale Bodenfreiheit von 9 cm verhält sich der Terminus „verkehrs- und betriebssicher“ wie der Ausdruck „schwanger“. Entweder man ist schanger oder nicht. Ein Fahrzeug ist entweder verkehrs- und betriebssicher, oder nicht. Es gibt nicht "ein bisschen schwanger", wie es auch nicht "ein bisschen verkehrs- und betriebssicher" gibt!
Wenn also das Fahrzeug nach der insofern unmissverständlichen Vorschrift der PBStV als „verkehrs- und betriebssicher“ gilt, wenn es 9 cm Bodenfreiheit hat, widerspricht es allen logischen Denkgesetzen, wenn dasselbe Fahrzeug bei der Typisierung oder Einzelgenehmigung als nicht „nicht verkehrs- und betriebssicher“ eingestuft werden würde.
Das eigentliche Problem liegt darin, dass ich im EU-Ausland (Fürstentum Liechtenstein) arbeite und notdedrungen 10 x pro Woche an der Polizei vorbei muss. Je nach dem, was die gerade für einen "Schwerpunkt" haben, fischen die mich raus. Musste schon 3 x rechts ran fahren. Ihr glaubt nicht, für was die sich alles interessieren....
Bearbeitet von: challenge-the-11 am 17.11.2012 um 11:18:28
Bearbeitet von: challenge-the-11 am 23.11.2012 um 20:58:51
@challenge-the-11:
Kein Grund zur Panik:
Wenn die Mods was in ihrer Eigenschaft als "Mod" anmerken, dann schreiben sie das in rot rein ;)
Aber die nehmen ja auch normal an Diskussionen teil, wie jeder andere im Forum auch.
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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Schwein gehabt ;-) Danke ChrisH
coc ? dass ist doch nur der neue typenschein quasi .... ein blatt mit daten des fahrzeuges .
nene . eben diese sonderregelungen , dass wenn ein neufahrzeug in österreich vom hersteller auf zulassung wartet , aber unter 11cm ist , dann wird diese sonderregelung angemeldet . die besagt dass trotz unter 11cm das fahrzeug betreibssicher und verkehrstauglich ist . in etwa so wie beim gt3 .
eu-zulassung bedeutet nicht , dass deshalb man mit diesem auto in österreich fahren darf . hier werden noch immer die regeln von österreich herangezogen . und da is eben auch der hund drinne .
eu hat euro , aber dennoch unterscheidet sich der euro in der prägung von merkmalen bei münzen und banknoten . und man kann egal ob 1cent oder 500 euro schein ganz genau feststellen , wo diese münze oder dieser schein in auftrag gegeben wurde . alo is euro ned gleich euro , obwohl das aussehn in gewissen merkmalen gleich ist , aber dennoch nicht identisch .
also is eu-zulassung eben nicht eu-zulássung und sagt eigentlich nix aus , ausser beim papierkram , der eine leichtere inportierung zuläßt . und die überprüfung nicht das maß einer amerikanischen marke beduetet . sonst nix .... von daher abwarten ......
aber wie gesagt , viel glück ....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Bei der eintragung brauchst du 11cm zu festen Teilen. Beim Pickerl geht alles durch bis 9cm danach bekommst du kein Pickerl mehr und sie lassen dich nicht mehr fahren. Da Gefahr im Verzug.
Was allerdings nicht heisst wenn du dein FW eingetragen hast mit 11cm und ein gültiges Pickerl das du nicht doch Probleme bekommst. Der Hacken daran ist füs Pickerl gelten die 9cm. WEnn sie dich mit dem mobilen Prüfzug oder auf der Lareg zur Überprüfung schicken gelten weider die 11cm.
Bei mir in der Firma finden die §57 Kurse statt. Ich hab mit dem Prüf Ing gesprochen. Das Problem daran ist auch das wenn du dir dein Auto an einer Bodenschwelle beschädigst oder schlimmer haftet der Vater Staat. Allerdings nur wenn du die 11cm hast und die auch eingetragen sind.
;-)
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
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Das ist sie eben, diese kuriose Regelung.
Interessant, das mit der Haftung der Republik.
Fürs Pickerl gelten doch - wie Du sagst - die 9cm. Da hat der Staat doch die Wertung zum Ausdruck gebracht, dass 9cm auch den Straßenverhältnissen gerecht werden. Vielleicht fürchtet der Vater Staat zu Unrecht viele Klagen?
Und warum sollen denn Bodenwellen für ein bis auf 9 cm tiefergelegtes Fahrzeug ein größeres Hindernis sein, als für eins, dessen Fahrwerk sich vielleicht im Laufe der Zeit auf 9 cm gesenkt haben mag? Sind die dann nicht beide gleich tief? Das versteh mal einer.
Das hast schon recht. nur hier haben wir wenigstens mal jemanden der es Ernsthaft probiert etwas zu änder. Vorallem jemadnen der Jurist ist.
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
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Äusserst treffend, der Vergleich :)
Wir werden ja sehen. Darüber zu diskutieren, ist eh müssig (sorry, habe kein scharfes s auf der Tastatur und ich mag in den Symbolen auch nicht danach suchen). Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr ärgert mich das Ganze, deswegen wird es an der Zeit, was anderes zu denken. Ich lasse dann was hören.
Bis dahin, LG
Leute, seit Mai 2012 hat sich die Gesetzeslage geändert.
Seitdem heist es Nichtmehr mindestens 11cm auf Achsteile, 8cm auf spoiler, sondern
Bodenfreiheit mindestens 80mm. Das heist fährt man zum Eintragen und der Wagen hat 81mm Bodenfreiheit ist alles gut.
Wird man angehalten und der Wagen hat 79mm Bodenfreiheit sind die Kennzeichen weg, wegen gefahr in Verzug. DORT ist es auch wieder sowas von egal ob das ein österreichisches, oder deutsches Fahrzeug ist.
Wenn zb. das Fahrzeug in D zugelassen ist, rechnerisch die Bodenfreiheit von 70mm ist eingetragen, kann das den freundlichen österreichischen Polizisten egal sein, er stellt den Wagen ab.
Das wirft die Frage auf "Darf er nicht es ist alles eingetragen bla..." NÖ! Fährt man über die Grenze muß man die Gesetze kennen, auch jene von mindestens 80mm Bodenfreiheit. Das ist ungefähr so als würde man auf der Österreichischen Autobahn mit 170km/h geblitzt und sagt dann "in Deutschland haben wir auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen"
Andere Länder, andere Gesetze.
Ich wohne direkt an der Grenze, und mit meinem E30 fahr ich nie nach österreich da er keine 80mm Bodenfreiheit hat. Gerade an der Grenze passieren ständig solche Vorfälle das deutschen Fahrzeugen die nach deutschen Vorschriften voll STVO tauglich sind, in Österreich die "Tafer" abgenommen werden. Gabs auch schön öfter Zeitungsberichte etc... den "Ösis" juckt das nicht.. leider.. :(
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
naja , das mit der geschwindigkeitsbegrenzung is ein schlechtes beispiel , denn bei uns in österreich steht ja auf der autobahn 130km/h und nicht freie geschwindigkeitswahl . also fährst du bei einer 120er beschränkung rein , kannst ja auch nicht sagen , die österreicher dürfen aber 130 fahren .... bei uns gibts keine gescwhindigkeitswahl in diesem sinne . aber bei der grenze zu deutschland steht es sehrwohl . daher kein gutes beispiel .
aber mich würde dann mehr interessieren , wie ich mein 11cm zugelassenses fahrzeug jetzt auf 8cm runter bekomm , da wir ja diese sch... ringe ums gewinde beim gewindefahrwerk verbaut haben müssen . flex ich sie runter , is ja dort das gewinde durch die abrissschraube defekt , das heißt jetzt nicht , dass ich es nicht reparieren könnte , aber ich müsste neuerlich zur typisierung , da die daten umgeändert werden müssen . und wieder alles von vorne beginnt . wie bestätigungen für sturz , scheinwerfereinstellung usw . und diese bestätigungen kosten etwas ... sowie auch die erneute eintragung . typenschein müsste wieder geändert werden , da bei uns es auch im typenschein durch zusatz eingetragen wird .
wo finde ich diese tüv-seite wo das mit den 8cm steht ???
ps : finde es auch hier lachhaft , das ich mein gewindefahrwerk zerstören musste um es eingetragen zu bekommen , jetzt müsste ich eigentlich vom österreichischen tüv schadenersatz verlangen ..... denn ich könnte genau so gut andere federn rein , dann würde die restgewindelänge auch die gleiche bleiben usw . manche leute denken da anscheinend nicht mit , wenn sie solche maßnahmen treffen . anscheinend werden wirklich nur diese richtlinien und gesetze von technikern bzw nur von theoretikern gemacht . hirnrissig sowas .... kaum worte zu finden für so blöde gesetze bei uns in österreich .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Zitat:
Leute, seit Mai 2012 hat sich die Gesetzeslage geändert.
Seitdem heist es Nichtmehr mindestens 11cm auf Achsteile, 8cm auf spoiler, sondern
Bodenfreiheit mindestens 80mm. Das heist fährt man zum Eintragen und der Wagen hat 81mm Bodenfreiheit ist alles gut.
Wird man angehalten und der Wagen hat 79mm Bodenfreiheit sind die Kennzeichen weg, wegen gefahr in Verzug. DORT ist es auch wieder sowas von egal ob das ein österreichisches, oder deutsches Fahrzeug ist.
Wenn zb. das Fahrzeug in D zugelassen ist, rechnerisch die Bodenfreiheit von 70mm ist eingetragen, kann das den freundlichen österreichischen Polizisten egal sein, er stellt den Wagen ab.
Das wirft die Frage auf "Darf er nicht es ist alles eingetragen bla..." NÖ! Fährt man über die Grenze muß man die Gesetze kennen, auch jene von mindestens 80mm Bodenfreiheit. Das ist ungefähr so als würde man auf der Österreichischen Autobahn mit 170km/h geblitzt und sagt dann "in Deutschland haben wir auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen"
Andere Länder, andere Gesetze.
Ich wohne direkt an der Grenze, und mit meinem E30 fahr ich nie nach österreich da er keine 80mm Bodenfreiheit hat. Gerade an der Grenze passieren ständig solche Vorfälle das deutschen Fahrzeugen die nach deutschen Vorschriften voll STVO tauglich sind, in Österreich die "Tafer" abgenommen werden. Gabs auch schön öfter Zeitungsberichte etc... den "Ösis" juckt das nicht.. leider.. :(
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
der tüv-österreich sagt aber was anderes , woher hast du das ?????
drück mich tüv- österreich
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Habe ich aus erster Hand von einem Ziviltechniker, der mir bei meinem ÖSTERREICHISCHEN E46 die Tieferlegung sowie die Felgen eingetragen hat.
Ich hatte mal eine Diskussion mit einem Polizisten, wo ich ihn drauf ansprach wenn mein Fahrzeug 79mm Bodenfreiheit hat er mir die Zulassung entzieht. Meinte er, "Ja, ab 80mm ist Gefahr in Verzug"
Ich fragte ihn dann, wenn er einen Ferrari 458 Italia aufhält, der Original!!! keine 80mm Bodenfreiheit hat was er dann macht, aber ja zugelassen ist?
Er sagte dann "Ja.. da muß man dann darüber reden"
Ich dann, "wieso reden, kommt ein Golf zu tief daher sind die Taferl weg, kommt ein Ferrari zu tief daher kann man darüber reden? Sind wir nicht alle vor dem Gesetz gleich, oder wird Justizia nur zum Spaß verbundene Augen dargestellt?" Er lächelte mich dann an, und meinte "Ja, so gesehen haben sie auch recht"
Ich gab ihm dann nur ganz freundlich den Tip das er sich an unser Gespräch doch bitte erinnern solle wenn er die nächsten Verkehrskontrollen durchführt.
Das ganze spielte sich an der Tuningsworld Bodensee dieses Jahr ab, wo die deutsche und österreichische Polizei einen gemeinsamen Messestand hatten.
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
dann irrt sich dieser ziviltechniker und hat was missverstanden . von aussagen haben wir ja nicht viel sondern dass was schwarz auf weiss steht . is leider so und der tüv sagt eben was anderes .
die neue regelung seit mai glaub ich , besagt nur dass die toleranz von 11cm beim typisieren , nachher sich um weitere 2cm senken darf . was aber nicht heißen soll , dass man einfach so jetzt nur 9cm haben darf .
diese regelung besagt nur dass sich das fahrwerk auch senken jetzt darf . denn vorher musste man quasi mit 13cm hinfahren zum tüv , da er gleich sagte , he das fahrwerk wird sich noch senken , daher sind jetzt 11cm zuwenig . jetzt darf man mit 11cm hinfahren . und letztendlich hängt es auch vom techniker ab , der es einträgt . bin oft nach hause geschickt worden , bis ich den techniker gewechselt habe und dann gleich beim 1.mal durchkam .
aber wäre ich selbst techniker und laut tüv-regeln mein auto bewerten , würd mein auto nicht durch den tüv kommen bezüglich abdeckung der reifen usw .
und bundesland ist ned gleich bundesland . was hier im burgenland passt , muss in tirol noch lange nicht passen . wird bei euch in germany auch so ähnlich sein .
wenn ich mir hier die fotostorys ansehe und sehe dass felgen etwa 3 oder mehr cm rausragen , würde man hier in österreich gleich verhaftet werden ;-) auch hier wäre eine neue regelung nennenswert . profilfläche würde reichen ....
MFG Mani73
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Wo der Mani recht hat, hat er recht. Da haben sich die nicht ausgekannt und einfach irgendwas gefaselt.
Gerade, als ich was anderes denken wollte, kommt doch glatt eine Ladung zur Verhandlung vor dem UVS am 10.1.2013 reingeflattert.
Ein Sachverständiger wurde bestellt mit dem Auftrag,
"unter Anschluss einer Kopie der Berufung (Anm: die hat 50 Seiten und keine Wiederholungen...) bis zum 20.12.2012 Stellung zu nehmen sowie ein Gutachten zur Frage zu erstellen, inwiefern bei Vorliegen einer Bodenfreiheit von weniger als 9 cm (Anm: jaja, sie haben 8,7 cm gemessen, wiewohl praktisch unter voller Achslast mit einem wirklich RIESIGEN Insassen :-)) beim gegenständlichen Kraftfahrzeug die Verkehrs- und Betriebssicherheit im Sinne ds § 4 KFG 1967 beeinträchtigt wird und dieses anlässlich der mündlichen Verhandlung zu erörtern."
Ziemlich zackig, der UVS, das hätte ich mir nicht erwartet, noch dieses Jahr, muss ich sagen. Es wird also noch vor Weihnachten ein Gutachten über die Verkehrs- und Betreibssicherheit des Fahrzeuges geben.
Wäre der UVS der Ansicht, der Erlass sei das A&O, würde er kein Gutachten einholen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Frage an den Sachverständigen macht wiederum keine grosse Hoffnung. Der UVS hat nicht gefragt, "ob und inwiefern, sondern nur "inwiefern". Nicht allzu rosige Aussichten daher.
Aber dennoch: Hoffentlich gibt meine herzallerliebste Karre das her und hoffentlich hat der Sachverständige hat Herz und Eier am rechten Fleck. BITTE.
Bin gespannt was da rauskommt.
Habe leider nur die Erfahrung machen müssen, dass man bei uns als Autofahrer - völlig gleichgültig in welcher Angelegenheit - sowieso "auf der Strecke bleibt". Speziell in Wien (wennst jetzt weißt was ich meine ;) ) ...
I ain't asked any pardon for anything I've done
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Ja, da hast Du völlig recht. Ich bin auch schon gepannt. Ich muss dringend an was anderes denken sonst krieg ich Vögel!
Da seh ich bei den Fotostories dieses Monster (Hut ab!) Z4 Project Viper V 10. Er hat offenbar ein Kennzeichen gekriegt und ich muss mir hier Gedanken über eine Tieferlegung auf 8,7 cm machen?? Wo ist denn die EU, wenn man sie mal braucht?? Wir alle zahlen eine Menge dafür, aber das ist ein anderer Thread.