Tieferlegung in Ö: 11 cm gesetzeskonform?
87mm funzt ja?
Ab 80mm sind die "Taferl" weg. Haste ja noch 7mm "spiel" :D
Vorgestern war ich auf der Polizei weil ich geblitzt wurde, da fragte ich auch nochmals intensiv nach.
Fakt ist, unter 80mm sind die Kennzeichen weg. Egal welcher Nationalität, egal obs in dem Land eingetragen ist. Mein E30 M3 hat 70mm Bodenfreiheit, alles eingetragen. Nach österreich fahr ich nicht damit. Lieber zahl ich paar cent mehr für den Liter Sprit.
Speed costs money....how fast can you go?!
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Hallo BMW_Pilot_austria,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tieferlegung in Ö: 11 cm gesetzeskonform?"!
Gruß
Na gut das hat aber nix mit der Bodenfreiheit zu tun :-) wenn dich mit e30 aufhalten. Wirst wahrscheinlich standrechtlich erschossen spätestens wenn die Motorhaube auf machen. *lol*
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E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
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Ob unter 9 cm "funzt" wird sich bald weisen...
In Ö ist laut PBStV Anhang 6 Prüfziffer 5.1.3 bei einer Bodenfreiheit unter 7 cm ohne behördliche Genehmigung oder Scheifspuren Gefahr im Verzug. Das heisst dann, Fahrverbot unter 7 cm, nicht unter 8 cm. Hast Du 9 cm bis 7 cm , geben die Dir einen Termin beim TÜV.
Wenn Dir einer das Taferl bei 8 cm vor Ort abnehmen will, halt es doch bitte einfach mit beiden Händen fest und sage Demjenigenwelchen, das ginge nur über Deine Leiche "lol" mit der Bemerkung, dass für Denjenigenwelchen vielleicht mal eine Nachschulung angebracht wäre (Die Polizisten können einem ja leidtun. Die müssen ja alles wissen. Tun sie aber manchmal doch nicht.) Vielleicht kannst Du ihn duch diese Aktion auch von der Motorhaube ablenken :)
Im Ernst jetzt, 7 cm sind ein Grund für´s Fahrverbot (ohne Eintragung einer geringeren Bodenfreiehit wohlgemerkt), nicht 8.
Challange die Vögel hab ich bereits :D die wachen beim Einsteigen ins Auto schon auf.
Ich empfinde es ja als sehr unüberlegt den Grünen die Handhabe über den Verkehr zu überlassen. Als Radfahrer darf man sich rücksichtslos verhalten wie es nur gerade passt und als Autofahrer ist man die Melkkuh der Stadt. Nicht nur dass man von einer roten Ampel zur nächsten jagt (komme mir manchmal vor wie Scrat mit seiner Nuss) wird man auch sonst schikaniert wo es nur möglich ist.
Und als Draufgabe noch oftmals nicht über den Tellerrand blickende Exekutivbeamte (Verlangen nach einer Eintragung für ein M-Paket ab Werk - zwar schon lange her aber trotzdem der alles schlagende Höhepunkt) und private Verkehrserzieher....
I ain't asked any pardon for anything I've done
wenn du ab werk ein m-paket hast , is es auch eingetragen , bei coc papieren weis ich es jetzt nicht , aber beim typenschein is es vermerkt . hast du aber nachträglich ein m-paket nachgerüstet , was ja nicht im typenschein steht , müsste dir rein theoretisch bmw die freigabe geben . genauso wie mit den m-felgen(denke dabei jetzt an meinem e36). alles was nicht im typenschein steht , wie m-fahrwerk oder m-paket bzw m-felgen müssen von bmw freigegeben werden bzw sein .
nur weil es fahrzeuge oem mit diesen ausrüstungsmerkmalen vom werk aus gibt , heißt das noch lange nicht dass sie nachträglich einfach so an- bzw um- nachgerüstet werden dürfen . hier is immer eine freigabe von bmw sich einzuholen . auch wenns nur die bescheidenen m-spiegel sind , wenn er nicht so ab werk kam .
denn all diese dinge stehen ja in der sonderausstattung drinne . is es nicht so ,müssen sie seperat freigegeben werden . hier muss man aber unterscheiden zwischen freigeben von bmw , was nichts kostet , oder eine typisierung .
bei meinem e36 wurde das komplette m-paket eingetragen obwohl ich eine freigabe von bmw hatte , trotzdem bestand der tüv-mann darauf es einzutragen . mir is es zwar egal obs drinne steht , aber da ging es auch um 130euro mehr fürs eintragen , die ich nicht bereit war zu zahlen . bis er einsah , dass es nix mit einer sonderabnahme zu tun hatte und es nichts mehr kostete , aber aufs eintragen bestand er trotzdem .....
nunja , jeder tüv-mann hat da seine eigenen vorstellungen , regt man sich auf , wird man nach hause geschickt , sagt man nichts und stellt sich blöd , kommt man eher durch , da sie aufleben , wenn sie einem was erklären können und meinen sie sind profis und nur sie kennen sich aus .
ich hatte lediglich die schwierigkeit , wegen genügender abdeckung der reifen inkl. felgen . einmal hieß es 30 und 50 grad nach hinten und an ha umgekehrt dann wieder 40 und 50 grad und nicht umgekehrt . naja hauptsache es is eingetragen , wies aber richtig ist , weis keiner so genau .
aber hatte bei einer kontrolle noch nie probleme wirklich gehabt . denn viele blaumänner wissen nicht , was sie da überhaupt üperprüfen . hauptsache sie machen sich wichtig und das lasse ich ihnen auch zeigen und hab keine probleme und sag immer danke und bitte . und vielleicht noch : ach , das hab ich aber noch nicht gewusst , obwohl ich ihnen einen roman darüber erzählen könnte , aber da halt ich lieber meinen mund ..... is besser so und ich habe meine ruhe und die haben natürlich immer recht .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Noch nie auf der Rampe gestanden?
Ein 80mm Holzpflock und eine kleine Auffahrrampe sind standart bei unserer exekutive.
Auf die Rampe muß man mit einem HA reifen rauf, dieser federt natürlich bis auf Anschlag ein.
Dann müßen zwischen Radkasten und Reifen/Felgen noch 8mm Spalt sein. Zugleich wird vorne in die entgegengesetzte Richtung voll eingeschlagen, auch dort muß man die 8mm mindestspalt haben.
Nachrüstfederwegbegrenzer sind zudem auch verboten. Willkommen in Österreich :)
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Nein, noch nie gesichtet, diese Rampe... Dann muss man den Pflock eben absägen :-D
Da kannt sich doch keiner mehr aus. Im Erlass müssens 11 cm sein, in der PBStV ist von 9 cm (schwerer Mangel) und 7 cm (Gefahr im Verzug) die Rede, und die Herrschaften in Blau haben einen Pflock mit 8 cm?
Da macht ja einfach jeder, was er will. Das ist ja echt unfasslich...
Also von 7cm und Gefahr in Verzug habe ich noch nie gehört.
Hab mit einigen Polizisten geredet, auch mit jenen österreichischen in der Tuningworld,
80mm, darunter Gefahr.. blaaa.....
Ich würde nur drauf warten. Ich würde die Kennzeichen auch nicht abschrauben, die Polizisten dürfen das nicht. Ok, dann komm ein KFZ Meister und schraubt die runter. Danach gehts ab zum Rechtsanwalt. Würde mir das nicht bieten lassen.
Ein Beispiel: Freund von mir fährt einen deutschen Corrado VR6 Turbo, alles eingetragen.
Nähe Linz wurde er aus dem Verkehr gezogen, für Österreich als zu tief empfunden und die Kennzeichen wurden abgenommen. (Was ein österreicher gar nicht darf, denn in deutschland sind die Kennzeichen in Privatbesitz)
Nach einer Woche hat er auf der zuständigen Behörde angerufen, ja regelrecht einen Telefonterror veranstaltet. Er wurde dann zu persönlichen Besuch geladen. Er nahm alle Papiere mit wo drinnen steht das vom deutschen Tüv alles abgenommen war.
Er konnte nach einer Stunde wieder nach Hause fahren. Er bekam seine Kennzeichen wieder und zahlte nichtmal Strafe!
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Das mit den 7 cm und Gefahr im Verzug steht im Anhang 6 unter Prüfnummer 5.1.3 zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung. Hier der Link, ich hoffe es klappt, man muss leider ein bisschen runterscrollen, bis mans findet:
Anlage 6 PBStVAllerdings gelten diese Vorschriften grundsätzlich mal für in Ö zugelassene Fahrzeuge. Ich fahre ja gegenwärtig auch mit einer CH-Nummer herum, die laut Schweizer Vorschriften im kantonalen Eigentum steht. Die darf mir auch keiner in Österreich abschrauben.
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mauthausen
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Hallo,
Ich bin zufällig über euer interessantes Thema gestoßen, und wollte auch eine kleine Geschichte dazu erzählen.
Ich habe bei meinem E30 damals bei einer bekannten Tuning Firma in Salzburg Räder und Fahrwerk eintragen lassen.
Da stand auch ein schöner silberner Audi TT, und der Besitzer wollte ebenfalls Felgen und Tieferlegungsfedern eintragen lassen.
Nun ja, leider hat es sich herausgestellt das der TT orig. an der tiefsten tragender Stelle nur 8,5 cm Bodenfreiheit hat, und eine Eintragung nur mit 11 cm möglich ist.
Kurzerhand wurde anstatt den günstigen Tieferlegungsfedern ein teures Gewindefahrwerk eingebaut und von der orig. Bodenfreiheit 8,5 cm auf 11 cm hinaufgeschraubt.
Aber dadurch das der Audi höhergelegt wurde und sich die Achsgeometrie somit auch geändert hatte ,war natürlich die Radabdeckung auch nicht mehr gewährleistet.
Dieses Problem entgegenzuwirken hatte man die schönen Österreichischen 2,5 cm breiten schwarzen Gummileisten auf alle 4 Radläufen durchgehend montiert.!
Somit war das Fahrzeug fertig zum typisieren und Fotografieren.
Ihr könnt euch wahrscheinlich vorstellen wie der einst schöne TT nach dieser protzedur , damit er in Österreich eintragungsfähig ist besch..... ausgesehen hat , eine COUNTRY Version , der Abstand zwischen
Reifen und Radlaufkanten waren glaub ich fast 10 cm, garniert mit den SCHWARZEN Radlaufleisten zum silbernen Lack!
Einfach grauenhaft, und lächerlich war das Fahrzeug was einst in orig. Zustand wirklich wunderbar ausgesehen hat, wobei die Firma auch nichts dafür kann , es ist leider das Österreichische Gesetz so wenn man ein schönes Fahrzeug nur dezent verändern möchte.
Schöne Grüße aus Österreich
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Hi m-technic black,
das sind eben genau die Blüten, die dieser Erlass treibt.... Das hält man im Kopf nicht aus. Im Auge übrigens auch nicht, wie Du schreibst :-)
Hat Audi für seinen TT eine EU-Betriebserlaubnis (COC) gekriegt, wovon ich ausgehe, weil es Standard ist, dann ist der TT im gesamten EU-Gebiet (auch in Ö) im serienmässigen Originalzustand, auch mit 8,5 cm Bodenfreiheit zum Verkehr zuzulassen. Sonst gibt es einen Rüffel aus Brüssel.
Die EU-Betriebserlaubnis gilt jedoch nur für den serienmässigen Originalzustand. Sobald man Maßgebliches an dem Auto ändert, fällt die EU- Betriebserlaubnis dahin (ob dann nur den veränderten Teil betreffend oder ganz, habe ich nicht nachgesehen) und es kommen jeweils die nationalen Vorschriften über die Verkehrs- und Betriebssicherheit zur Anwendung.
Wenn der Audi TT ein COC hat und original 8,5 cm Bodenfreiheit hat, jetzt aber andere Federn als die originalen einbauen lassen will, muss er mit den veränderten Federn zum TÜV und der muss wegen dem Erlass 11 cm Bodenfreiheit verlangen. Das sieht dann aus, wie von Dir beschrieben :-(
Könnte z.B aber auch mal sein, dass die originalen Federn nach einem Unfall zB vergriffen sind (denkmöglich ist es jedenfalls) und dann wird der Autobesitzer genötigt, sein Auto zu verschandleln. Ist übrigens mit dem Porsche GT3 (9,3 cm Bodenfreiheit serienmässig) dasselbe.
Auf diiiiie technische Rechtfertigung dieser völlig abstrusen Konsequenz dieses Erlasses bin ich sehr gespannt!! Ich mutmaße, es gibt keine. Fragt man wen (der sich auskennt), heisst es immer, ja weils halt so is in dem Erlass... Natürlich.
Der Sachverständige wird es morgen im Rahmen der Verhandlung vielleicht erklären, ob es einen technischen (nicht einen wirtschaftlichen!) Grund dafür gibt.
Das Gutachten fürs Verfahren, das darlegen soll, ob mein Auto mit 8,7 cm verkehrs- und betreibssicher ist oder nicht, wurde offenbar bereits eingeholt, ist aber bis zur Verhandlung "geheim" (ich lach mich tot!!! Warum stellen sie mir das nicht zur Vorbereitung zu? So etwas ist mir noch nie begegnet. Da könnte mir vielleicht die eine oder andere Frage einfallen, oder wie???).
"Na, schaun´s, das kömma ja alles in der Verhandlung besprechen...." Natürlich.... bitte darum....
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüsse derweil
Soweit ich mich in die Materie Eingelesen habe steht ja das EU Gesetz über dem jeweiligen Landesgetz.
Nur finde ich im Inet keine EU Gesetze oder Vorschriften zum KFZ.
Weiss jemand wo man dazu angaben findet?
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Hi E 36-320i,
die EU-Vorschriften im Rahmen des COC sind in
§ 27 a KFG genannt.
Die laut KFG massgeblichen Anhänge IV und IX dieser
Richtlinie sind auf den Seiten 82 f und 144 f zu lesen.
Sofern dort auf eine andere Richtlinie Bezug genommen wird, kommt man nicht umhin, diese zu googlen, aber man findet dann (mindestens) 1 Treffer. Wie ein Kollege schon sagte: Danke, EU.
Ich kann das gern für Dich machen, wenn Du mir sagst, was Du konkret wissen willst.
Mein Fahrzeug ist mit seinen 8,7cm Bodenfreiheit verkehrs- und betriebssicher im Sinne des § 4 KFG , hat der Sachverständige heute in der Verhandlung gesagt!!!!!Wie geil!!!!!!!!!!!!! Dann müssen die mich und uns alle mit weniger als 11 am fahren lassen.
Warten wir also auf die Entscheidung :)
LG
Hi
Super auf genau das wollte ich hinaus. Wenn die eu sagt das ich weniger als 11cm haben darf. Kann theoretisch die landesregierung pfeiffen gehen. Weil eu gesetz steht über landesgesetz. Von der theorie
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Zitat:
Hi
Super auf genau das wollte ich hinaus. Wenn die eu sagt das ich weniger als 11cm haben darf. Kann theoretisch die landesregierung pfeiffen gehen. Weil eu gesetz steht über landesgesetz. Von der theorie
(Zitat von: E36-320i)
Im Kraftfarhwesen kocht jeder Staat noch sein eigenes Süppchen. Es gibt diese EU-Regelungen (COC) für die Sereien-Kfz aber wehe, man verändert was daran, dann ist man wieder in den nationalen Regelungen. Vielleicht ändert sich das noch in Zukunft, aber ich glaube, es müsste jetzt auch so funzen mit der Tieferlegung. (*freu*)
Wir drücken Dir die Daumen für's Urteil!
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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Zitat:
Wir drücken Dir die Daumen für's Urteil!
(Zitat von: ChrisH)
Chris! Danke. Ich mache mir jetzt weniger Sorgen ums Urteil wie vorher. Wenn der Sachverständige sagt, es passt, dann passt´s. Da gibt es nichts daran zu rütteln. Ein positives Sachverständigengutachten war ein diesem Verfahren die eigentliche Hürde, um dem Erlass mache ich mir keine Sorgen. Aber weil man den Tag nie vor dem Abend loben sollte, müssen wir warten.
P.S. Du musst mich unbedingt mitnehmen, wenn Du wiedermal einen Caterham ausleihen fährst:-) Bin nicht weit weg. Edit: Bevor ich jetzt noch eine Verwarnung kriege: Wollte niemandem zu nahe treten. Die Äußerung war wohl meiner Euphorie zuzuschreiben. (Und dennoch, ich muss auch mal einen Caterham ausleihen..)
Bearbeitet von: challenge-the-11 am 11.01.2013 um 21:06:16
Wenn's gut läuft brauche ich keinen mehr leihen, dann habe ich (irgendwann in diesem Jahr) meinen eigenen! :)))))
Grüße
ChrisH
Bearbeitet von: ChrisH am 11.01.2013 um 21:36:15
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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Liebe Leute,
ich habe mein Verfahren gewonnen.
Jetzt komme ich mir vor, wie eine Katze, die eine Maus nach Hause bringt....und die Maus ist noch nicht ganz hin ......(bitte bei nächster Gelegenheit totschlagen...)
Mein Auto hat 8.7 cm Bodenfreiheit und der UVS ist (zu Recht) der Ansicht, man müsse mir die Genehmigung der Änderung, sprich, die Zulassung zum Verkehr erteilen. Die Zulassung werde ich erhalten.
Das Erkenntnis des UVS:
LinkDer Erlass spielt für den UVS keine Rolle, er hat ja auch keine normative Wirkung. Er schweigt ihn einfach tot. Bedauerlicherweise verliert der UVS kein Wort darüber, ob der Erlass im Einklang mit den Gesetzen sei, oder nicht.
Was soll ich machen? Ich habe den Ball aufgelegt. Steilvorlage praktisch. Und der UVS spielt den Ball nicht. Und deswegen lebt die Maus noch mit angebissenem Genick.
Fakt ist, dass der Erlass, der 11 cm Bodenfreiheit fordert, 2000 datiert und aus dem damaligen Regelwerk des (deutschen) Merkblattes VdTÜV 751 abstammt. Österreich hatte sich die Regelung einfach von grossen Bruder Detuschland abgekupfert. Nunmehr, seit 2011, sieht das (deutsche) Merkblatt vdTÜV 751 (Stand 2011) zur Bestimmung der Verkehrs- und Bestriebssicherheit eines Fahrzeuges aber nicht mehr vor, dass es 11 cm Bodenfreiheit haben muss, sondern findet eine Achsvermessung statt. Bei dieser Achsvermessung soll nur gewährleistet sein, dass ein Minimum an Restfederweg vorhanden bleibt. Das ist seit 2011 dementsprechend auch für Österreich "state of the art". Achsvermessung, nicht irgendwelche cm- Angaben.
Ich bin mir sicher, dass ich vielleicht der erste war, aber viele werden folgen....
Ja Glückwunsch, würde ich sagen!!! :)
Zumindest hast Du für Dich jetzt erstmal eine Lösung!
Und hast damit ein Urteil geschaffen, auf das andere bei ihren Prozessen verweisen können, oder sehe ich das falsch?
(Bin aus einer anderen Fakultät und leider juristisch Laie)
Das wird b.t.w. die Seven-Szene sicher auch freuen!
Grüße
ChrisH
Bearbeitet von: ChrisH am 07.03.2013 um 00:26:28
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997