Tieferlegung in Ö: 11 cm gesetzeskonform?
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Chris, Danke!!!
Ich freue mich wirklich wahnsinnig über diesen kleinen Sieg!! Ja klar wird das Erkenntnis für alle, für alle 7 und für nicht 7-Fahrer, für alle, die ihr Fahrzeug in Ö zugelassen haben, von Nutzen sein, die es betrifft.
Save and print und ab ins Handschuhfach, falls wer motzt. So würde ich es jedenfalls machen.
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Hallo challenge-the-11,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tieferlegung in Ö: 11 cm gesetzeskonform?"!
Gruß
Fast 4 Monate, seit Du diesen Thread erstellt hast: Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam ;)
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Super Gratuliere. Kannst du mir noch einen Tip geben wenn ich mein Auto jetzt umbaue wie ich es typesiert bekomme mit weniger als 11 cm. wie gehe ich da am besten vor?
lg
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
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Zitat:
Super Gratuliere. Kannst du mir noch einen Tip geben wenn ich mein Auto jetzt umbaue wie ich es typesiert bekomme mit weniger als 11 cm. wie gehe ich da am besten vor?
lg
(Zitat von: E36-320i)
Es tut mir sehr leid, aber ich habe leider keinen brauchbaren Tip, was die technischen Kriterien betrifft.
Man müsste dazu wissen, was genau dieses Merkbatt VdTÜV 751 bezüglich Tieferlegung vorsieht. Sicher gibt es jemanden hier, der das genau weiß oder uns Zugriff darauf verschaffen könnte. Man kann dieses Papier auch herunterladen aus dem Internet, aber der deutsche TÜV will dafür mehr als 100 EUR.
Um jetzt sofort zum TÜV zu gehen, um eine Bodenfreiheit unter 11 cm vom TÜV reibungslos genehmigt zu kriegen, ist es vielleicht noch ein bisschen früh. Warte mal einen Monat, vielleicht ist dann eine neue Regelung schon erlassen. Man muss sich ja jetzt schon festlegen, ob man mir ein Kontrollmass in die Zulassung kritzelt und wie das alles dann aussehen soll. Die neue Regelung (in Erlassform...) sollte ja sowieso kommen, vielleicht beschleunigt sich das Ganze ja jetzt etwas.
Klar bleibt die Variante, bei der Du tiefergelegt fahren kannst und trotzdem alle zufrieden sind. Weiter oben hat das Kingm40 mal erwähnt.
Wenn Du nicht warten willst und die legale Variante bevorzugst, musst Du um diese Eintragung, die möglich ist, wenn die Tieferlegung sich an die Kriterien des VdTÜV 751 hält, kämpfen. Und das dauert leider, wie Chris oben schon sagte, aber es müsste schliesslich funzen:
Da müsstest Du zum TüV mit dem Umbau und darauf bestehen, Dir im Ablehungsfalle einen Bescheid auszustellen. Das ist Dein gutes Recht, einen anfechtbaren Bescheid zu erhalten, passiert in der Praxis aber nie, man wird einfach weggeschickt. Da macht man sich ziemlich unbeliebt, wenn man einen Bescheid haben will, kann ich Dir sagen. Diesen Bescheid muss man dann beim UVS bekämpfen. Wenn Du soweit wärest, und einen ablehnenden Bescheid in Händen hättest, könnte man Dir weiterhelfen, eine Berufung zu schreiben. Viel muss man nicht sagen, an sich nur noch, dass der Erlass aus dem Jahre 2000, dem Stand der Technik nicht entspricht.
Tut mir leid, ich habs auch nicht erfunden..... Ich hoffe wirklich, dass sich jetzt bald was ändert.
LG
Hi
Super das passt schon so.
Klingt vielleicht blöd ich hab nicht verstanden wie ich zur Verhandlung komme. Wie du schon geschrieben hast wenn du zur Landesregierung fährst und das eintragen willst schicken sie dich einfach weg.
Jetzt muss ich nur noch checken ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt *gg*
Danke
lg
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Zitat:
Hi
Super das passt schon so.
Klingt vielleicht blöd ich hab nicht verstanden wie ich zur Verhandlung komme. Wie du schon geschrieben hast wenn du zur Landesregierung fährst und das eintragen willst schicken sie dich einfach weg.
Jetzt muss ich nur noch checken ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt *gg*
Danke
lg
(Zitat von: E36-320i)
Ach so, da habe ich mich veilleicht missverständlich ausgedrückt. Wer einen einfach wegschickt, das sind die Prüfer vom TÜV, nicht die Landesregierung.
Wenn Du Dein Auto beim TÜV wegen der Tieferlegung beim TÜV vorführen willst, mache am besten einen Termin mit dem TÜV aus. Mache bereits telefonisch dem TÜV und auch der Abteilung Kraftahrwesen beim Amt Deiner Landesregierung (weil letztere werden den Bescheid schreiben) klar, dass Du im Falle der Versagung der Genehmigung beim TÜV einen (ablehnenden) Bescheid haben möchtest, weil Du findest, dass Dir die Genehmigung zusteht und Du den Bescheid beim UVS bekämpfen möchtest.
Dann musst Du zum ausgemachen Termin zum TÜV, die messen und machen die Bilder und dann kriegst Du bald einen Bescheid, der Dir die Genehmigung versagt und dann musst Du innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides eine Berufung an den UVS schreiben. Dabei könnte man Dir helfen, bei dieser Berufung. Die Verhandlung selbst findet, wenn überhaupt erforderlich, erst vor dem UVS statt.
Ich hoffe, ich habe Deine Fragen beantwortet. Wenn es nach mir ginge, würde ich ja am Liebsten zum "Sturm auf die Bastille" blasen. Aber Du musst wissen, das das nicht angenehm ist, so ein Verfahren.
LG
Danke für die Hilfe. Revulotion :-D
Nö Spas bei Seite. Ich bau mir grad mein Coupe auf und überlege hin und her welches FW ich rein baue. Ich hätte gern da Bilstein B12 mit 45-50VA /30HA nur bist da mitn E36 schon auf 9-10 cm.
Was hat dich das ganze bis jetzt gekostet?
lg
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Zitat:
Danke für die Hilfe. Revulotion :-D
Nö Spas bei Seite. Ich bau mir grad mein Coupe auf und überlege hin und her welches FW ich rein baue. Ich hätte gern da Bilstein B12 mit 45-50VA /30HA nur bist da mitn E36 schon auf 9-10 cm.
Was hat dich das ganze bis jetzt gekostet?
lg
(Zitat von: E36-320i)
Warum eigentlich immer den Spaß beiseite? Ist doch die Hauptsache :-)
Technisch bitte mich nicht fragen, gell.
Gekostet hat es eigentlich mehr Zeit und Nerven, als Geld.
TÜV-Überprüfung zu Beginn: keine Rechnung mehr zu finden, also entweder kostenlos oder so um die EUR 50, nicht mehr, sonst wüsste ich das noch.
Bescheid: EUR 33.80, samt Mahngebühr dann 37.40. (Die sollen auch mal merken, was es heißt zu warten :-D)
Verfahren vor dem UVS: EUR 50,40 (kann man aber selber reduzieren, indem man der Berufung weniger Beilagen beilegt, die alleine haben schon EUR 21.80 gekostet)
Das Sachverständigengutachten, das der UVS über meinen Antrag eingeholt hat, hat scheints nichts gekostet, zahlt der Staat.
Im Verwaltungsverfahren gibt es keinen Kostenersatz wie im Zivilprozess (so, dass der der gewinnt, alle Kosten ersetzt kriegt). Das hieße, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen solltest, bleibt Du auf den Kosten sitzen. Zur Hereinholung dieser Kosten, die einem der Staat rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, wäre das Amtshaftungsverfahren (Zivilprozess gegen die Republik Österreich) gedacht. Das werde ich aber sein lassen, ich möchte nicht meine ganzen Urlaubstage mit Prozessen verbraten, irgenwann will ich auch an die Sonne.
Morgen muss ich nochmal zum TÜV (samt Auto, das musst Du erstmal dorthin kriegen, ohne Kennzeichen...) und sie werden eine Zulassung inkl der Genehmigung der Tieferlegung ausstellen. Was das kostet, weiss ich noch nicht, kanns Dir aber morgen sagen.
Also kurzum, das Verfahren selbst hat bisher irgendwo zwsichen 60 und und 130 EUR gekostet. Konnte in der Zwischenzeit auf das Auto verzichten, war zu Fuß und mit Öffis unterwegs. Bin fit wie´n Turnschuh :-)
LG
sie werden dir eben verschiedene bodenfreiheiten eintragen bzw verschieden abstände eintragen .
zb die höhe von radmitte zum koti , oder vom boden zum dach oder noch vom boden zur fontschürze . so war es bei mir . da ich aber gewindefahrwerk drinne habe , musste ich noch mit metallring mein gewindefahrwerk mittels abrissschraube fixieren und die schraube natürlich vor ihm abbrechen , damit ich sie nicht wieder lösen kann , kann ich aber trotzdem wenn ich will . und bei mir wurde noch die restgewindelänge eingetragen . aber jetzt werd ich nochmal hin fahren und erneut um eintragung beantragen . ich will auf die maximaltiefe des gewindefahrwerks runter , so wie es auch in den papieren des gewindefahrwerks im toleranzbereich steht . somit würde ich etwa um 5cm runterkommen . wären im endeffekt um die 5-6cm bodenfreiheit . restfederweg genügend noch immer vorhanden sowie auch freigängigkeit der reifen .
ich hoffe aber für dich challenge-the-11 , dass du diese auflagen erfüllst , denn sonst hast wieder verloren . was ja wieder ein einspruch wäre , denn nur bei uns in österreich muss die felge auch abgedeckt sein mit 50 nach vorne und 40 grad nach hinten von radmitte gemessen und an ha umgekehrt .
Bearbeitet von: Mani73 am 11.03.2013 um 22:07:42
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Zitat:
sie werden dir eben verschiedene bodenfreiheiten eintragen bzw verschieden abstände eintragen .
zb die höhe von radmitte zum koti , oder vom boden zum dach oder noch vom boden zur fontschürze . so war es bei mir . da ich aber gewindefahrwerk drinne habe , musste ich noch mit metallring mein gewindefahrwerk mittels abrissschraube fixieren und die schraube natürlich vor ihm abbrechen , damit ich sie nicht wieder lösen kann , kann ich aber trotzdem wenn ich will . und bei mir wurde noch die restgewindelänge eingetragen . aber jetzt werd ich nochmal hin fahren und erneut um eintragung beantragen . ich will auf die maximaltiefe des gewindefahrwerks runter , so wie es auch in den papieren des gewindefahrwerks im toleranzbereich steht . somit würde ich etwa um 5cm runterkommen . wären im endeffekt um die 5-6cm bodenfreiheit . restfederweg genügend noch immer vorhanden sowie auch freigängigkeit der reifen .
ich hoffe aber für dich challenge-the-11 , dass du diese auflagen erfüllst , denn sonst hast wieder verloren . was ja wieder ein einspruch wäre , denn nur bei uns in österreich muss die felge auch abgedeckt sein mit 50 nach vorne und 40 grad nach hinten von radmitte gemessen und an ha umgekehrt .
Bearbeitet von: Mani73 am 11.03.2013 um 22:07:42
(Zitat von: Mani73)
Ja, irgendwas werden Sie schon reinschreiben in die Zulassung...aber ich kann ein sehr unangenehmer TÜV-Kunde sein :-D
Und ich weiss, was mir zusteht und ich hols mir. Und ich schreibs in die Zeitung, wenn´s sein muss. Mir is wurscht.
Man muss ja nix von Technik verstehen (so wie ich), um erkennen zu können, dass da irgendwas mit dieser Tieferlegungsregel nicht stimmen kann. (Man kann jeden Grad der Bildung mit Hausverstand erreichen, aber keine Bildung der Welt ersetzt den Hausverstand).
Weisst Du, ich habe keine Spurplatten oder dergleichen, meine Rädlein sind ganz weit drinnen (leider...ich konnte sehen, wie Deine Räder sitzen...ist natürlich viel schöner).
Lass die mal machen morgen, wir werden sehen.
würde mich über ein bild von deinem bimmer freuen , damit wir mal wissen wie der überltäter aussieht .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Danke für die Hilfe. Revulotion :-D
Nö Spas bei Seite. Ich bau mir grad mein Coupe auf und überlege hin und her welches FW ich rein baue. Ich hätte gern da Bilstein B12 mit 45-50VA /30HA nur bist da mitn E36 schon auf 9-10 cm.
Was hat dich das ganze bis jetzt gekostet?
lg
(Zitat von: E36-320i)
Warum eigentlich immer den Spaß beiseite? Ist doch die Hauptsache :-)
Technisch bitte mich nicht fragen, gell.
Gekostet hat es eigentlich mehr Zeit und Nerven, als Geld.
TÜV-Überprüfung zu Beginn: keine Rechnung mehr zu finden, also entweder kostenlos oder so um die EUR 50, nicht mehr, sonst wüsste ich das noch.
Bescheid: EUR 33.80, samt Mahngebühr dann 37.40. (Die sollen auch mal merken, was es heißt zu warten :-D)
Verfahren vor dem UVS: EUR 50,40 (kann man aber selber reduzieren, indem man der Berufung weniger Beilagen beilegt, die alleine haben schon EUR 21.80 gekostet)
Das Sachverständigengutachten, das der UVS über meinen Antrag eingeholt hat, hat scheints nichts gekostet, zahlt der Staat.
Im Verwaltungsverfahren gibt es keinen Kostenersatz wie im Zivilprozess (so, dass der der gewinnt, alle Kosten ersetzt kriegt). Das hieße, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen solltest, bleibt Du auf den Kosten sitzen. Zur Hereinholung dieser Kosten, die einem der Staat rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, wäre das Amtshaftungsverfahren (Zivilprozess gegen die Republik Österreich) gedacht. Das werde ich aber sein lassen, ich möchte nicht meine ganzen Urlaubstage mit Prozessen verbraten, irgenwann will ich auch an die Sonne.
Morgen muss ich nochmal zum TÜV (samt Auto, das musst Du erstmal dorthin kriegen, ohne Kennzeichen...) und sie werden eine Zulassung inkl der Genehmigung der Tieferlegung ausstellen. Was das kostet, weiss ich noch nicht, kanns Dir aber morgen sagen.
Also kurzum, das Verfahren selbst hat bisher irgendwo zwsichen 60 und und 130 EUR gekostet. Konnte in der Zwischenzeit auf das Auto verzichten, war zu Fuß und mit Öffis unterwegs. Bin fit wie´n Turnschuh :-)
LG
(Zitat von: challenge-the-11)
.. Kostenfortsetzung:
TÜV heute weitere EUR 55,90
neue Zulassung (gerechnet ohne neue Kennzeichen normal aus Papier keine Chipkarte, ich zahle nicht extra für so was): ca EUR 167
LG
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Zitat:
sie werden dir eben verschiedene bodenfreiheiten eintragen bzw verschieden abstände eintragen .
zb die höhe von radmitte zum koti , oder vom boden zum dach oder noch vom boden zur fontschürze . so war es bei mir . da ich aber gewindefahrwerk drinne habe , musste ich noch mit metallring mein gewindefahrwerk mittels abrissschraube fixieren und die schraube natürlich vor ihm abbrechen , damit ich sie nicht wieder lösen kann , kann ich aber trotzdem wenn ich will . und bei mir wurde noch die restgewindelänge eingetragen . aber jetzt werd ich nochmal hin fahren und erneut um eintragung beantragen . ich will auf die maximaltiefe des gewindefahrwerks runter , so wie es auch in den papieren des gewindefahrwerks im toleranzbereich steht . somit würde ich etwa um 5cm runterkommen . wären im endeffekt um die 5-6cm bodenfreiheit . restfederweg genügend noch immer vorhanden sowie auch freigängigkeit der reifen .
ich hoffe aber für dich challenge-the-11 , dass du diese auflagen erfüllst , denn sonst hast wieder verloren . was ja wieder ein einspruch wäre , denn nur bei uns in österreich muss die felge auch abgedeckt sein mit 50 nach vorne und 40 grad nach hinten von radmitte gemessen und an ha umgekehrt .
Bearbeitet von: Mani73 am 11.03.2013 um 22:07:42
(Zitat von: Mani73)
Ja, irgendwas werden Sie schon reinschreiben in die Zulassung...aber ich kann ein sehr unangenehmer TÜV-Kunde sein :-D
Und ich weiss, was mir zusteht und ich hols mir. Und ich schreibs in die Zeitung, wenn´s sein muss. Mir is wurscht.
Man muss ja nix von Technik verstehen (so wie ich), um erkennen zu können, dass da irgendwas mit dieser Tieferlegungsregel nicht stimmen kann. (Man kann jeden Grad der Bildung mit Hausverstand erreichen, aber keine Bildung der Welt ersetzt den Hausverstand).
Weisst Du, ich habe keine Spurplatten oder dergleichen, meine Rädlein sind ganz weit drinnen (leider...ich konnte sehen, wie Deine Räder sitzen...ist natürlich viel schöner).
Lass die mal machen morgen, wir werden sehen.
(Zitat von: challenge-the-11)
Jetzt ist alles eingetragen und ich habe bereits ein österreichisches Kennzeichen (*sehrfreu*). In der Zulassung stehen diese H&R Federn jetzt drin und das Teilegutachten des deutschen TÜV ist der Zulassung angehängt.
Die Kontrollmaße selbst, so habe ich das jedenfalls verstanden, sagen ja nur aus nur aus, dass das Fahrzeug diesen Zustand aufgewiesen hat, als die vorgenommenen Änderungen genehmigt wurden. Die Kontrollmaße geben an sich keine Auskunft darüber, ob durch eine Abweichung von den Kontrollmaßen die Verkehrs- und Betriebssicherheit überhaupt irgendwie beeinträchtigt wird. Genehmigt sind die Federn im Umfang dieses Teilegutachtens, das wiederum auf der Basis des Merkblattes VdTÜV 751 (Restfederweg bei maximaler Achslast) geprüft hat, ob die Federn für das Fahrzeug ok sind und gefunden hat, sie sind i.O.
Die Kontrollmaße geben daher nicht das maximal Zulässige an, sondern nur den Stand bei Genehmigung. So jedenfalls mein Verständnis.
Erst bei nennenswerten Abweichungen müsste man doch wieder zum TÜV geschickt werden, der alleine sagen kann, ob diese Abweichung noch von der Genehmigung umfasst ist, oder nicht. (Einhaltung des Restfederwegs unter max. Achslast? ). Wenn der Blinde von der Farbe spricht :-) Wie auch immer. Das wird noch lustig.
Jedenfalls wurden mir 2 Kontrollmaße verpasst:
Das eine, wie Du hat gesagt hast: Abstand Radlaufkante - Radmitte (für die Polizei, weil die im Falle einer Prüfung nicht unters Auto kriecht und auch keine Gutachten, Rechtsmittelentscheidungen und Sonstiges liest)
Das zweite: 85mm Bodenfreiheit unbeladen (für den Pickerl Prüfer).
Ich denke, das ist doch etwas Vernüftiges, das kann ich als ein grundsätzlich mit den Werten der Rechtsordnung verbundener Mensch auch einsehen. Ich bin echt zufrieden damit.
LG
PS Hast recht, Bilder muss ich mal machen.
na supi dann . gratulation .
schlecht wäre nicht gewesen , wenn auch steht , wo die 85mm anliegen bzw gemessen wurden . bei mir steht eben : geringste bodenfreiheit am frotnspoiler 11cm .
und die 85mm haben für den polizisten mehr vordergrund als die koti-radmitte-version . ausser wie ich annehme , die 85mm an der auspuffschelle oder eben am unterboden irgendwo anliegen . denn sher wenige legen sich drunter oder knien sich runter . ausser du hast einen klugscheisser , der es mal wieder besser wissen will ..... aber dann liegt er ja in der beweispflicht und nicht du .
aber vorfahren musst wieder im schlimmsten fall .....
von daher wird man nie eine ruhe haben . bin gestern erstmalig wieder mit meinem bimmer eine runde gefahren und bumm . eine stunde kontrolle . hat aber alles gepasst zum glück . war ja auch sehr nett und hilfsbereit beim suchen in den papieren wo was steht ggg aber innerlich hab ich gekocht , weil die immer alles besser wissen wollen . aber in diesem fall : sie haben recht und ich meine ruhe :-) smile gg
MFG Mani73
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....bei Erklärungen Deinerseits über 15 min einen Seminarzuschlag verrechnen :)))
Dass nicht festgehalten ist, wo die 85mm zu finden sind, macht Platz für Diskussionen, ist mir gar nicht so unrecht ;) LG
auch wieder wahr ;-) aber meistens wird man dann angehalten , wenn eh keine zeit zum diskutieren da ist ....
MFG Mani73
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würde mich über ein bild von deinem bimmer freuen , damit wir mal wissen wie der überltäter aussieht .
(Zitat von: Mani73)
Bimmero mio:
Bildsee you und LG ;-)
na da kann man nicht meckern .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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na da kann man nicht meckern .
(Zitat von: Mani73)
Wär doch schad gewesen, das Ding nur auf Stelzen durch die Lande fahren zu lassen.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
Hallo
Ich möchte gerne das Gesetz mit den 11cm Bodenfreiheit in Ö. unter die Lupe nehmen.
Daher bitte ich diese Juristin um dringende Hilfe., möchte sie auch gerne ev. unterstützen.
Bitte nehmen sie kontakt mit mir auf
Mit freundlichen grüße
Bernhartd