ebay 1€ Schnäppchen. Verkäufer macht Probleme.
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Hi.
Habe eben ein Windschott für e36 Cabrio zu Sofortkauf bei Ebay gekauft. Also Sofortkaufpreis war 1€ und Versandkosten 16€. Insgesamt 17€. Jetzt habe ich das Geld überwiesen, und der Verkäufer meint dass es ein Fehler gewesen ist und er versehentlich 1€ Sofortkauf, anstatt 1€ Startpreis angegeben hat.
Desweiteren hat er den Artikel wieder eingestellt und will die Transaktion abbrechen. Darf er dass einfach so? Kann ich nicht auf die Ware bestehen? Schliesslich habe ich gekauft, was er eingestellt hat oder?
Bearbeitet von - karizma325i am 11.05.2009 22:55:54
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Hallo karizma325i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ebay 1€ Schnäppchen. Verkäufer macht Probleme."!
Gruß
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Das darf er nicht!
Ist doch sein Fehler, wenn er nicht aufgepasst hat! Klar, wir würden uns alle darüber ärgern, aber ist nun mal sein eigener Fehler!
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er blabbelt mich zu das es sich hier um ein irrtum handelt, somit sei der kaufvertrag nichtig. er hat den artikel bereits wieder eingestellt.
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Zitat:
hier die auktion...
Link
(Zitat von: karizma325i)
Oh man den kannste schön drannkriegen wenn der sich querstellt.
Wenn er ned will gehste eben zu deinem Anwalt und machst ne Anzeige.
Zudem dachte ich eigendlich wer Gewerblich angemeldet ist und ein Gewerbe hat darf nicht als "Privatverkauf /ohne Garantie oder Gewährleistung" verkaufen so wie er es im Anzeige Text aber stehen hat?
mfg
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Nettes Schnäppchen! ;)
Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.
Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.
Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!
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Ja der typ erklärt aber,
das komplette angebot für nichtig wegen irrtums
und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.
abgesehen davon, dass er gewerblich ist
aber privat ohne garantie etc. verkauft.
also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte
die gegen ihn sprechen. oder??
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Zitat:
Nettes Schnäppchen! ;)
Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.
Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.
Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!
(Zitat von: CrAsHoVeR)
Ganz genau so seh ich das auch,
Hier mal ein anderer Forumsbeitrag:
Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
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Zitat:
Zitat:
Nettes Schnäppchen! ;)
Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.
Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.
Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!
(Zitat von: CrAsHoVeR)
Ganz genau so seh ich das auch,
Hier mal ein anderer Forumsbeitrag:
Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
(Zitat von: bigshow89)
ich habe ihn bereits freundlich mehrmals darauf hingewiesen,
das ein gültiger kaufvertrag zu stande gekommen ist.
und er in sauren apfel beissen muss. er stellt sich freundlich quer,
und meint es wäre ein irrtum der nicht anfechtbar sei
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Zitat:
Ja der typ erklärt aber,
das komplette angebot für nichtig wegen irrtums
und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.
abgesehen davon, dass er gewerblich ist
aber privat ohne garantie etc. verkauft.
also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte
die gegen ihn sprechen. oder??
(Zitat von: karizma325i)
Hier hab ich was ganz interessantes für dich,
http://www.recht-find.de/eybayverbindliches%20Angebot%20oldenburg.htmZitat: Das Angebot des Verkäufers (= Beklagter) als Versteigerer war verbindlich und nicht widerruflich. Das folgt aus § 9 Ziffer 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay; dort wird die gesetzlich (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB) vorgesehene Möglichkeit des vorherigen oder gleichzeitigen Widerrufs der Willenserklärung ausgeschlossen. Zitat ende.
Geht zwar nicht genau ums selbe aber trifft doch fast.
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Schallstadt
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Ich bin so Klug! K-L-U-K
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Zitat:
Hier war schonmal das selbe
(Zitat von: sandro320i)
Das ist ja mal super. werde das dem verkäufer mal schicken diesen link ;-)
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214 Beiträge
Zitat:
Hier war schonmal das selbe
(Zitat von: sandro320i)
danke danke ;-)
ich habe ihm diesen und den link von sandro320i geschickt.
Warum streitest du dich weiter mit dem Verkäufer? Gehe zu einem Anwalt und benachrichtige Ebay. Der Verkäufer ist zwar in einer beschissenen Lage, aber nach Ebay Richtlinien muß!! er die Ware wie beschrieben und verkauft auch herausgeben. Wenn er das Teil wieder eingestellt hat und verkauft, hast du natürlich Pech gehabt. Wie dann die Sache weiterläuft sollte aber dein Anwalt klären.
Seh ich auch so wie Old Men. Hör auf zu Diskutieren und such Dir einen Anwalt, der ihm einen Brief für 30 Euro schreibt. Wenn ihm das lieber ist.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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85777 oder München
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Ich würde die andere Auktion sofort ebay melden, dass der Artikel schon verkauft sei, mit dem Verweis auf deine gewonnene Auktion.
Und kurzer Sachverhalt, dass der VK das Teil nicht rausrückt.
Vllt sperren die dann die andere.
<-- see on the left side
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Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
Ebay Richtlinien hin oder her..
hier handelt es sich aber OFFENSICHTLICH um einen IRRTUM !!!
Ich glaube nicht dass du all zu gute Karten haben wirst.. es ist nicht das gleiche wie wenn er den Artikel für 1€ Startpreis angeboten hätte und der wirklich für diesen 1€ weggeht.
Du kannst es versuchen, aber da der Verkäufer sein Recht kennt wie es aussieht, denk ich dass du leer ausgehen wirst.
MFG
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Zitat:
Ich würde die andere Auktion sofort ebay melden, dass der Artikel schon verkauft sei, mit dem Verweis auf deine gewonnene Auktion.
Und kurzer Sachverhalt, dass der VK das Teil nicht rausrückt.
Vllt sperren die dann die andere.
(Zitat von: kiese)
hi. das habe ich jetzt gemacht.
allerdings ist so eine passende begründung
für eine meldung bei ebay nicht aufgelistet.
man kann unter ein paar punkten auswählen.
- fragwürdiger inhalt.
- unzulässige ware.
- kopie der artikelbeschreibung.
- kopie von eigenen bildern
- gestohlenes eigentum usw
habe jetzt gestohlenes eigentum ausgewählt
mit der begründung dass ich den artikel gekauft habe,
er mir es jetzt nicht geben will und
weiterverkauft. für eine kurze beschreibung an ebay
sind die zeichen auch viel zu gering um den ganzen
sachinhalt aufzuzählen
es gab mal nen ähnlichen fall, da kaufte eine frau einen mercedes slk für etwa 10.000€ unter dem eigentlichen wert. der verkäufer war aber garnicht im besitz des autos. die frau klagte und verlor, weil - jetzt kommt's - sie hätte wissen müssen, dass es dieses auto nicht für einen solch niedrigen preis gibt.
ich finde das ist absolut analog zu unserem fall hier. ein windschott gibt's nicht für 17€, da weis jeder normale Mensch, dass da ein Fehler vorliegt.
außerdem redet der verkäufer ja auch noch von irrtum, was ja soweit ich weis auch ein juristischer begriff ist. ob der hier vorliegt weis ich aber nicht, bin kein jurist.
aber ich denke du wirst schlechte karten haben.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Was wäre denn eigentlich ein realistischer Preis für das Ding?
Vielleicht kannst Du Dich ja ohne Anwalt mit dem Verkäufer einigen..
Ebay wirds nen Scheiss interessieren und der Anwalt kostet natürlich auch Kohle
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ich brauche eigentlich kein windschott.
mein bruder fährt ein e36 cabrio.
da hab ich halt zugeschlagen bei dem preis von 1€
was einer sonst so kostet weiss ich nicht.
Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:26:48