Zitat:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.
in diesem fall würde ich auf den sauren apfel beissen
und die ware rausrücken. wer fehler begeht, muss auch
fair bleiben und die konsequenzen tragen. ich verkaufe auch
über ebay und kontrolliere meine angebote vorher nochmals.
und der gute mann hat schon über 1000 bewertungen,
ist auch kein anfänger. irren ist zwar bekanntlich menschlich
aber er muss zu seinen fehlern stehen. hätte er das bei
mir gekauft, würde er auch die ware haben wollen.
Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:47:20(Zitat von: karizma325i)
Zitat:
wenn er die ware falsch auszeichnet ist es sein pech...
ist das gleiche wie mit den fernsehern bei quelle link
er hat ausgezeichnet du hast gekauft, er hat das geld angenommen indem er dir seine kontodaten zukommen liess und du überwiesen hast, kaufvertrag!
und an den haben sich beide parteien zu halten..
soweit ich mich erinnern kann, ist mit angenommener zahlung ein gültiger kaufvertrag entstanden..
Bearbeitet von - plop am 12.05.2009 11:07:04(Zitat von: plop)
Zitat:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.(Zitat von: karizma325i)
Zitat:
Ich hab gestern abend auch mit entsetzen festgestellt das mein artikel nur für 1 Euro wegging...hatte den Versand sehr hoch angesetzt, jetzt wohnt der Käufer in der gleichen Stadt...was solls, der wird das ding anholen, mir einen euro in die hand drücken und ich hab noch nicht mal meine kosten raus fürs einstellen...damit muss man eben leben!
Zitat:
An alle die hier mit solchen Sätzen kommen wie "Nimm Dir einen Anwalt".
Schonmal drüber nachgedacht das der Anwalt bezahlt werden muss?
Die Kosten muss nicht der Angeklagte tragen. Es wird kein Schadens-
ersatz verlangt weil kein finanzieller Schaden passiert ist, somit
kann kein Gericht eine Schadenssumme feststellen über die dann geklagt
wird und wovon der Kläger, sofern er sein Geld bekommt, den Anwalt
bezahlen muss. Wer jetzt hier mit Rechtschutz kommt, kann ja mal bei
seiner Versicherung spassenshalber anrufen und fragen was sie in diesem
Fall anraten würden wenn es um einen "Sachwert" von 1€ geht.(Zitat von: Nicore)
Zitat:Zitat:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.(Zitat von: karizma325i)
Und Du bist schon den Weg über die ebay-Abwicklung
"Unstimmigkeiten online melden" gegangen?(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.(Zitat von: Stefan177)
Zitat:Zitat:
Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.(Zitat von: Stefan177)
Dafür brauchst Du einen Titel und demnach eine Akte, denn
nur das Gericht kann den "Schaden" festlegen bzw. über den
Antrag auf Summe X,-€ entscheiden. Da reicht der Brief vom
Anwalt nicht. :) Den zahlt man immer schön selber.(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Naja, vielleicht ist's ja ein Netter und läd dich noch, als kleine Entschädigung, zum Essen ein. Ich würds so machen. :-)(Zitat von: mikV8)
Zitat:
Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!
Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...(Zitat von: UralAbi)
Zitat:Zitat:
Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!
Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...(Zitat von: UralAbi)
seh ich ähnlich, aber wenn der vk der kf wäre würde er auch so einsichtig handeln? ich denke nicht(Zitat von: angry-playboy)
Zitat:
ich hätte jedenfalls keinen Bock, wegen vielleicht hundert Glocken zum Anwalt zu rennen(Zitat von: E36-Freak)