Auffahrunfall auf der Autobahn
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Mitglied seit: 14.01.2007
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13 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 11.05.2009 um 22:00:13 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.HALLO LEUTE.
MEIN ANLIEGEN IST WIEVIEL PROZENT SCHULD ICH SELBST BIN.
SO ICH FAHRE AUF DER LINKEN SPUR WO UNBEGRENZT IST MIT 170 SACHEN.
PLÖTZLICH SCHERT EINER VON DER RECHTEN SPUR IN LINKE SPUR MIT CA. 110KM/H.
ICH MACHE EINE VOLLBREMSUNG ABER TROTZDEM ICH FAHR HINTEN DRAUF MIT 20KM/H UNTERSCHIED.
NACH ZEUGENAUSAGE SOLL ICH VORHER EIN RENNEN MIT EINEM AUDI GEMACHT HABEN, DAß ABER MIT UNFALL NICHT IN VERBINDUNG WÄRE.
POLIZEI KOMMT UND SAGT DAß ICH KEINE SCHULD HÄTTE, WEIL DER VORDERMANN EIN ÜBERHOLFEHLER BEGANGEN HAT.
WIE WIRD DIE SACHE AUSGEHEN.
EIN ANWALT HAB ICH DIREKT BEAUFTRAGT.
Bearbeitet von - angry-playboy am 11.05.2009 22:00:13
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo mehmet15,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auffahrunfall auf der Autobahn"!
Gruß
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Mitglied seit: 06.08.2008
Bad Köstritz
Deutschland
209 Beiträge
ich denke du wirst eine teilschuld bekommen ... ist aber nicht das richtige forum hier ... aber das wird dir der Mod noch sagen ... mhhhmm ich denke 80/20 das heißt du mußt von deinem Schaden 20% selber tragen ... wenn du nen guten Rechtsanwalt hast dann vielleicht auch ohne aber die versicherung wid es auf jedenfall probieren dir ne teilschuld anzuhängen ... die polizei klärt keine Schuldfragen mehr nur noch die versicherungen untereinander ... da spielen viele Faktoren ne rolle ... wie z.b. Alter des Fahrers Dein Alter hat er punkte ? hast du welche ? wetter ? Regen nebel ? und danach wird dann entschieden
Gruß
Zitat:
HALLO LEUTE.
MEIN ANLIEGEN IST WIEVIEL PROZENT SCHULD ICH SELBST BIN.
SO ICH FAHRE AUF DER LINKEN SPUR WO UNBEGRENZT IST MIT 170 SACHEN.
PLÖTZLICH SCHERT EINER VON DER RECHTEN SPUR IN LINKE SPUR MIT CA. 110KM/H.
ICH MACHE EINE VOLLBREMSUNG ABER TROTZDEM ICH FAHR HINTEN DRAUF MIT 20KM/H UNTERSCHIED.
NACH ZEUGENAUSAGE SOLL ICH VORHER EIN RENNEN MIT EINEM AUDI GEMACHT HABEN, DAß ABER MIT UNFALL NICHT IN VERBINDUNG WÄRE.
POLIZEI KOMMT UND SAGT DAß ICH KEINE SCHULD HÄTTE, WEIL DER VORDERMANN EIN ÜBERHOLFEHLER BEGANGEN HAT.
WIE WIRD DIE SACHE AUSGEHEN.
EIN ANWALT HAB ICH DIREKT BEAUFTRAGT.
(Zitat von: mehmet15)
^Dito
mach mal den Shift Lock raus.
Zu dem Problem, solche Situationen hab ich tagtäglich, könnte jedesmal ausrasten wenn wieder so ein Penner ohne zu kucken rüberzieht!
Hoffe es geht gut für dich aus und dass der andere so richtig hart bestraft wird!!
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Mitglied seit: 09.01.2007
Aschaffenburg
Deutschland
838 Beiträge
Du bist schuld wenn der Unfall mit 130 km/h nicht passiert wäre...(Wurde mir so in der Fahrschule beigebracht) Das maximale was du rausholen wirst ist 50-50... also jeder trägt sein Schaden selbst...
Zitat:
POLIZEI KOMMT UND SAGT DAß ICH KEINE SCHULD HÄTTE, WEIL DER VORDERMANN EIN ÜBERHOLFEHLER BEGANGEN HAT.
Wer schuld hat und wer nicht, dass klärt ein Richter und nicht die Polizei..
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
hey sorry aber sowas ist einach nur bekloppt.
Die Autobahnen sind frei, ohne begrenzung nur die "richtgeschwindigkeit" ist 130 kmh. Und da kommt so ein verrückter von rechts und überholt mit 120 sachen den rechtsfahrenden mit 110kmh. wir hier einer fahern zügiger könen kaum noch bremsen und wenn man dann auffährt bekommen wir noch ne teilschuld... geht mal garnicht. Wenn man schon überholen muss dann bitte richtig. So ist meine meinung.
Zum Thema noch mal erstmal sorry mein beileid.
und soweit ich weiss ja es kann zum teilschuld führen wie mein vorredner schon sagte. Deswegen auch die Richtgeschwindigkeit.
So ist mein infostand.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Du bist schuld wenn der Unfall mit 130 km/h nicht passiert wäre...(Wurde mir so in der Fahrschule beigebracht) Das maximale was du rausholen wirst ist 50-50... also jeder trägt sein Schaden selbst...
Zitat:
POLIZEI KOMMT UND SAGT DAß ICH KEINE SCHULD HÄTTE, WEIL DER VORDERMANN EIN ÜBERHOLFEHLER BEGANGEN HAT.
Wer schuld hat und wer nicht, dass klärt ein Richter und nicht die Polizei..
(Zitat von: -XTreMe-)
Na stimmt schon fast ;o)
Wenn du schneller als 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) gefahren bist bekommst du i.d.R. eine TEILschuld angelastet, es sei denn du kannst nachweisen, daß der Unfall auch bei besagten 130km/h nicht vermeidbar gewesen wäre.
Der Gesetzgeber orientiert sich hier an einem 'Idealfahrer', und der fährt eben nicht schneller als 130 km/h, vermutlich noch im Brezelkäfer ;o).
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Es kommt bei solchen Fällen immer darauf an, wie entscheidet der Richter. Es gibt mitlerweile sehr viele Verkehrsrichter die nach dem Prinzip urteilen, 130kmh ist Richtgeschwindigkeit. Es ist zwar erlaubt schneller zu fahren, aber bei einem Unfall steht dann die Frage im Raum : Was wäre wenn?? Wäre der Unfall bei Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen oder nicht.Hier kannst du nur auf einen guten Anwalt und einen jungen Richter hoffen.Den jungen Richter deshalb, weil die älteren sich warscheinlich an der Richtgeschwindigkeit halten, die jungen Richter aber nicht. Wer hat denn überhaupt deine Geschwindigkeit angegeben?? Wenn du es selber warst, hast du aber einen grossen Fehler begangen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.01.2007
Deutschland
13 Beiträge
Ich hab das selber angegeben die Geschwindigkeit.
Ich wollte ein erhlicher Mitbürger sein, damit wenn die Sache vor Gericht kommt, daß ich glaubhaft bin und der Richter sich nicht veräpelt vorkommt von mir, wenn Ich sage ich bin 130 km/h gefahren.
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Hallo,
eines musst du in Dtl. wohl noch lernen.
"Wer in Dtl. ehrlich vor Gericht ist, VERLIERT!"
Traurig aber war.
Gruß Mirko
Zitat:
Hallo,
eines musst du in Dtl. wohl noch lernen.
"Wer in Dtl. ehrlich vor Gericht ist, VERLIERT!"
Traurig aber war.
Gruß Mirko
(Zitat von: mikV8)
andererseits...wenn da weitere zeugen vernommen werden und die alle bestätigen, dass dem TE seine geschwindigkeit deutlich über 130km/h lag, hat er erstrecht schlechte karten...also muss man die ganze sache nicht noch durch eine absichtliche verfälschung der angaben verschlimmbessern.
Mitglied seit: 19.08.2006
Dresden
Deutschland
65 Beiträge
Ich hatte damals ein ähnliches Erlebnis. Ich war mit 200Km/h unterwegs und einer zieht vom Beschleunigungsfahrstreifen (es heißt übrigens Fahrstreifen - Spuren macht der Hase im Schnee ;-) ) sofort mit seinen waghalsigen 80Km/h auf den ganz linken Fahrstreifen raus. Auto war natürlich ein Totalschaden danach.
Die Schuldfrage klärt der Richter, habe ich damals auch gelernt. Ich habe meine Aussage, wie das alles passiert ist, mit einem Anwalt zusammen geschrieben. Unter anderem natürlich keine Aussage zu meiner Geschwindigkeit - ich habe geschrieben das ich mit vorgegebener Geschwindigkeit gefahren bin - wieviel Km/h das gewesen sind wollte nie jemand wissen.
In meinem Fall hat damals der andere 100% Schuld bekommen. Und zudem Schmerzensgeld zahlen müssen... Neue Brille auch... Neue Digicam auch - die ging dabei ja kaputt ;-)
Also wenn Du die Geschwindigkeit schon angegeben hast kann es sein das Du nen Fehler gemacht hast!
Mitglied seit: 10.05.2008
Berlin und Braunschweig
Deutschland
260 Beiträge
Erstmal mein Beileid an den TE! Jeder von uns kennt wohl solche Situationen;-(
Zitat:
andererseits...wenn da weitere zeugen vernommen werden und die alle bestätigen, dass dem TE seine geschwindigkeit deutlich über 130km/h lag, hat er erstrecht schlechte karten...also muss man die ganze sache nicht noch durch eine absichtliche verfälschung der angaben verschlimmbessern.
Ach wie wollen die denn bitteschön die tatsächliche Geschwindigkeit beurteilen?
Das kann nur ein Gutachter, der alles genauestens vermessen hat!
Einer der 120 km/h laut Tacho fährt, sagt dann "der ist mindestens mit 150 an mir vorbeigerauscht!". Dass sein Tacho aber großzügige 10 km/h Vorlauf hat und er eine andere Geschwindigkeit in dem Bruchteil kaum beurteilen kann ist wohl auch klar!
@TE Geh zum Anwalt und lass den das klären. Vielleicht kannst du deine 170 auch irgendwie wieder revidieren...Jeder kann sich mal irren;-)
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Ich hatte damals ein ähnliches Erlebnis. Ich war mit 200Km/h unterwegs und einer zieht vom Beschleunigungsfahrstreifen (es heißt übrigens Fahrstreifen - Spuren macht der Hase im Schnee ;-) ) sofort mit seinen waghalsigen 80Km/h auf den ganz linken Fahrstreifen raus. Auto war natürlich ein Totalschaden danach.
Die Schuldfrage klärt der Richter, habe ich damals auch gelernt. Ich habe meine Aussage, wie das alles passiert ist, mit einem Anwalt zusammen geschrieben. Unter anderem natürlich keine Aussage zu meiner Geschwindigkeit - ich habe geschrieben das ich mit vorgegebener Geschwindigkeit gefahren bin - wieviel Km/h das gewesen sind wollte nie jemand wissen.
In meinem Fall hat damals der andere 100% Schuld bekommen. Und zudem Schmerzensgeld zahlen müssen... Neue Brille auch... Neue Digicam auch - die ging dabei ja kaputt ;-)
Also wenn Du die Geschwindigkeit schon angegeben hast kann es sein das Du nen Fehler gemacht hast!
(Zitat von: nicoDD)
Das ist mit dem Fall des TE aber kaum zu vergleichen. Wenn jemand direkt beim Auffahren auf die AB auf den linken Fahrstreifen durchzieht ist das schon als grobe Fahrlässigkeit zu werten.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Was ich von dieser Diskusion halte sein einmal dahingestellt.
Bei deutlich mehr als 130 km/h gibt es eine Teilschuld von mindestens 25% - EGAL ob der Unfall mit 130 km/h ebenfalls unvermeidbar gewesen wäre - er wäre weniger heftig aufgegangen.
Hat es nur Blechschaden gegeben, so geht man davon aus, das der Unfal mit 130 km/h nicht passiert wäre - hier kommen wir schon in den Bereich 50% Mitschuld.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?