ebay 1€ Schnäppchen. Verkäufer macht Probleme.
Zitat:
Ja der typ erklärt aber,
das komplette angebot für nichtig wegen irrtums
und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.
abgesehen davon, dass er gewerblich ist
aber privat ohne garantie etc. verkauft.
also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte
die gegen ihn sprechen. oder??
(Zitat von: karizma325i)
hey
egal er kann es stornieren......
die gründe sind ja bekannt auch unter e.bay gibt es ein klausel wegen irrtum oder solches!!
einem freund ist auch mal sowas passiert innerhalb 30 sek. war die aktion beendet durch sofortkauf....
er war gerade dabei das ganze zu bearbeiten nach der einstellung des artikels,in der zwischenzeit hat einer zugeschlagen...
dieser hat sich dann auch quer gestellt und wollte per du nicht einsehen.
ende vom lied mit mehrmaligen hin und her schreiben hat er es eingesehen,das dies ein tippfehler war vom verkäufer.
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Mitglied: seit 2005
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Hallo SIGGI E36,
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Gruß
anwalt?! wegen 17€?! fragt euch, ob sich das lohnt und vor allem, ob man nur ne geringe chance hat zu gewinnen. ich glaub nicht dran und würde es lassen bzw die ebay-reaktion abwarten. aber lohnt es sich überhaupt, über 17€ zu streiten, möglichst noch mit anwalt?
Das Leben ist keine Autobahnfahrt zwischen Wiege und Grab sondern ein Platz zum Parken in der Sonne!!
Der Typ ist auch nur ein Mensch. Und Menschen machen Fehler. Wer verkauft denn ein Windschott für 1 Euro? Das war ganz offensichtlich ein FEHLER! Jetzt liegt es bei dir. klar kannst du dagegen klagen das teil für 1 euro zu bekommen. aber stell dir mal vor es wäre dir passiert. wärst du nicht auch sehr froh, wenn der käufer NICHT von seinem Recht gebrauch macht? Sei fair und einige dich mit ihm auf einen ordentlichen preis, oder nimm das ganze einfach hin. wegen sonem blöden fehler gleich mit nem anwalt zu kommen - sowas ist doch scheisse...!
LEBEN UND LEBEN LASSEN!
MfG Alex
--> ! BMW - Freude am Fahren - das ist nicht nur ein Werbespruch, sondern REALITÄT ! <--
Zitat:
LEBEN UND LEBEN LASSEN!
das ist der spruch des tages!!
genau so sehe ich das auch, net mehr und net weniger.
Bearbeitet von - SIGGI E36 am 12.05.2009 21:35:34
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Wunderschön. Eines der Beispiele, warum ich mir das alte RBerG zurückwünsche. Viel steht da, sehr viel ist net wirklich richtig, einiges gut vertretbar.
Ich sehs (nach nem kurzen Blick ins Lehrbuch - ich bin kein Meister-Anfechter) wirklich so, dass der Verkäufer den Vertrag gem. § 119 I BGB anfechten kann. Was er auch gemacht hat (interessant wäre die Zeit zw. Anfechtung und Vertragsschluss). Mit der Nichtigkeit des Vertrags als Folge. Allerdings folgt die (schon angesprochene) Schadenersatzpflicht des Anfechtenden aus § 122 BGB.
Was mich allerdings - unabhängig von der Sache, weils keine Rolle für den Fall spielt - schon stutzig macht is die Anmeldung als gewerblicher Verkäufer und der Hinweis auf den Privatverkauf. Das würd ich eBay melden...
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