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Beitrag von: karizma325i Date: 11.05.2009 Thema: ebay 1€ Schnäppchen. Verkäufer macht Probleme. ---------------------------------------------------------- Hi. Habe eben ein Windschott für e36 Cabrio zu Sofortkauf bei Ebay gekauft. Also Sofortkaufpreis war 1€ und Versandkosten 16€. Insgesamt 17€. Jetzt habe ich das Geld überwiesen, und der Verkäufer meint dass es ein Fehler gewesen ist und er versehentlich 1€ Sofortkauf, anstatt 1€ Startpreis angegeben hat. Desweiteren hat er den Artikel wieder eingestellt und will die Transaktion abbrechen. Darf er dass einfach so? Kann ich nicht auf die Ware bestehen? Schliesslich habe ich gekauft, was er eingestellt hat oder? Bearbeitet von - karizma325i am 11.05.2009 22:55:54 |
Autor: 332i-Machine Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das darf er nicht! Ist doch sein Fehler, wenn er nicht aufgepasst hat! Klar, wir würden uns alle darüber ärgern, aber ist nun mal sein eigener Fehler! |
Autor: karizma325i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hier die auktion... Link |
Autor: karizma325i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- er blabbelt mich zu das es sich hier um ein irrtum handelt, somit sei der kaufvertrag nichtig. er hat den artikel bereits wieder eingestellt. |
Autor: bigshow89 Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Oh man den kannste schön drannkriegen wenn der sich querstellt. Wenn er ned will gehste eben zu deinem Anwalt und machst ne Anzeige. Zudem dachte ich eigendlich wer Gewerblich angemeldet ist und ein Gewerbe hat darf nicht als "Privatverkauf /ohne Garantie oder Gewährleistung" verkaufen so wie er es im Anzeige Text aber stehen hat? mfg |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nettes Schnäppchen! ;) Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat. Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war. Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag. Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!! Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!! |
Autor: karizma325i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja der typ erklärt aber, das komplette angebot für nichtig wegen irrtums und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB. abgesehen davon, dass er gewerblich ist aber privat ohne garantie etc. verkauft. also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte die gegen ihn sprechen. oder?? |
Autor: bigshow89 Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ganz genau so seh ich das auch, Hier mal ein anderer Forumsbeitrag: Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen. |
Autor: karizma325i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ich habe ihn bereits freundlich mehrmals darauf hingewiesen, das ein gültiger kaufvertrag zu stande gekommen ist. und er in sauren apfel beissen muss. er stellt sich freundlich quer, und meint es wäre ein irrtum der nicht anfechtbar sei |
Autor: bigshow89 Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hier hab ich was ganz interessantes für dich, http://www.recht-find.de/eybayverbindliches%20Angebot%20oldenburg.htm Zitat: Das Angebot des Verkäufers (= Beklagter) als Versteigerer war verbindlich und nicht widerruflich. Das folgt aus § 9 Ziffer 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay; dort wird die gesetzlich (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB) vorgesehene Möglichkeit des vorherigen oder gleichzeitigen Widerrufs der Willenserklärung ausgeschlossen. Zitat ende. Geht zwar nicht genau ums selbe aber trifft doch fast. |
Autor: sandro320i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier war schonmal das selbe Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: karizma325i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist ja mal super. werde das dem verkäufer mal schicken diesen link ;-) |
Autor: karizma325i Datum: 11.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: danke danke ;-) ich habe ihm diesen und den link von sandro320i geschickt. |
Autor: Old Men Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum streitest du dich weiter mit dem Verkäufer? Gehe zu einem Anwalt und benachrichtige Ebay. Der Verkäufer ist zwar in einer beschissenen Lage, aber nach Ebay Richtlinien muß!! er die Ware wie beschrieben und verkauft auch herausgeben. Wenn er das Teil wieder eingestellt hat und verkauft, hast du natürlich Pech gehabt. Wie dann die Sache weiterläuft sollte aber dein Anwalt klären. |
Autor: Stefan177 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Seh ich auch so wie Old Men. Hör auf zu Diskutieren und such Dir einen Anwalt, der ihm einen Brief für 30 Euro schreibt. Wenn ihm das lieber ist. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: kiese Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde die andere Auktion sofort ebay melden, dass der Artikel schon verkauft sei, mit dem Verweis auf deine gewonnene Auktion. Und kurzer Sachverhalt, dass der VK das Teil nicht rausrückt. Vllt sperren die dann die andere. <-- see on the left side |
Autor: Asko Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ebay Richtlinien hin oder her.. hier handelt es sich aber OFFENSICHTLICH um einen IRRTUM !!! Ich glaube nicht dass du all zu gute Karten haben wirst.. es ist nicht das gleiche wie wenn er den Artikel für 1€ Startpreis angeboten hätte und der wirklich für diesen 1€ weggeht. Du kannst es versuchen, aber da der Verkäufer sein Recht kennt wie es aussieht, denk ich dass du leer ausgehen wirst. MFG |
Autor: karizma325i Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hi. das habe ich jetzt gemacht. allerdings ist so eine passende begründung für eine meldung bei ebay nicht aufgelistet. man kann unter ein paar punkten auswählen. - fragwürdiger inhalt. - unzulässige ware. - kopie der artikelbeschreibung. - kopie von eigenen bildern - gestohlenes eigentum usw habe jetzt gestohlenes eigentum ausgewählt mit der begründung dass ich den artikel gekauft habe, er mir es jetzt nicht geben will und weiterverkauft. für eine kurze beschreibung an ebay sind die zeichen auch viel zu gering um den ganzen sachinhalt aufzuzählen |
Autor: hero182 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- es gab mal nen ähnlichen fall, da kaufte eine frau einen mercedes slk für etwa 10.000€ unter dem eigentlichen wert. der verkäufer war aber garnicht im besitz des autos. die frau klagte und verlor, weil - jetzt kommt's - sie hätte wissen müssen, dass es dieses auto nicht für einen solch niedrigen preis gibt. ich finde das ist absolut analog zu unserem fall hier. ein windschott gibt's nicht für 17€, da weis jeder normale Mensch, dass da ein Fehler vorliegt. außerdem redet der verkäufer ja auch noch von irrtum, was ja soweit ich weis auch ein juristischer begriff ist. ob der hier vorliegt weis ich aber nicht, bin kein jurist. aber ich denke du wirst schlechte karten haben. Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau! |
Autor: E36-Freak Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was wäre denn eigentlich ein realistischer Preis für das Ding? Vielleicht kannst Du Dich ja ohne Anwalt mit dem Verkäufer einigen.. Ebay wirds nen Scheiss interessieren und der Anwalt kostet natürlich auch Kohle |
Autor: karizma325i Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich brauche eigentlich kein windschott. mein bruder fährt ein e36 cabrio. da hab ich halt zugeschlagen bei dem preis von 1€ was einer sonst so kostet weiss ich nicht. Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:26:48 |
Autor: Nicore Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Wir haben hier eine ebay Diskussionsgruppe. 2. Es gibt ein gut gefülltes ebay-Forum wo auch Offizielle mitlesen. 3. Der Verkäufer ist auch nur ein Mensch und so ein Fehler kann Dir ebenso passieren. 4. Wie würdest Du in seiner Lage reagieren? 5. Frage ihn nach seinem eigentlichen Preis bzw. versuche Dich auf einen fairen Preis zu einigen. An alle die hier mit solchen Sätzen kommen wie "Nimm Dir einen Anwalt". Schonmal drüber nachgedacht das der Anwalt bezahlt werden muss? Die Kosten muss nicht der Angeklagte tragen. Es wird kein Schadens- ersatz verlangt weil kein finanzieller Schaden passiert ist, somit kann kein Gericht eine Schadenssumme feststellen über die dann geklagt wird und wovon der Kläger, sofern er sein Geld bekommt, den Anwalt bezahlen muss. Wer jetzt hier mit Rechtschutz kommt, kann ja mal bei seiner Versicherung spassenshalber anrufen und fragen was sie in diesem Fall anraten würden wenn es um einen "Sachwert" von 1€ geht. BMW Team Oberhavel |
Autor: karizma325i Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe. in diesem fall würde ich auf den sauren apfel beissen und die ware rausrücken. wer fehler begeht, muss auch fair bleiben und die konsequenzen tragen. ich verkaufe auch über ebay und kontrolliere meine angebote vorher nochmals. und der gute mann hat schon über 1000 bewertungen, ist auch kein anfänger. irren ist zwar bekanntlich menschlich aber er muss zu seinen fehlern stehen. hätte er das bei mir gekauft, würde er auch die ware haben wollen. Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:47:20 |
Autor: plop Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn er die ware falsch auszeichnet ist es sein pech... ist das gleiche wie mit den fernsehern bei quelle link er hat ausgezeichnet du hast gekauft, er hat das geld angenommen indem er dir seine kontodaten zukommen liess und du überwiesen hast, kaufvertrag! und an den haben sich beide parteien zu halten.. soweit ich mich erinnern kann, ist mit angenommener zahlung ein gültiger kaufvertrag entstanden.. Bearbeitet von - plop am 12.05.2009 11:07:04 Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: hero182 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 1. möglichkeit: hol dir nen anwalt, geh vor gericht und verliere, zahl 2000€ anwalts- und gerichtskosten. 2. möglichkeit: lass dir dein geld zurücküberweisen, dein bruder kauft sich selber ein windschott und die sache ist gut. 3. möglichkeit: frag den verkäufer, was er für das windschott haben möchte und einigt euch auf nen fairen preis für beide. Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau! |
Autor: Asko Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ... als Quelle dem Kunden angeboten hatte, per Vorkasse zu zahlen wußte Quelle bereits von dem Irrtum. Quelle hat den Kunden aber nicht darüber informiert, dass die Preisangabe falsch war. Nur aus diesem Grund muß Quelle die beiden TV-Geräte zu je 199,99 € liefern. Hätte Quelle bei dem Vorkasse-Angebot den korrekten Preis angegeben, hätte Quelle nicht liefern müssen. Ich sehe hier auch keine Willkür -> GANZ ANDERER SACHVERHALT ! |
Autor: BMWluder88 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab gestern abend auch mit entsetzen festgestellt das mein artikel nur für 1 Euro wegging...hatte den Versand sehr hoch angesetzt, jetzt wohnt der Käufer in der gleichen Stadt...was solls, der wird das ding anholen, mir einen euro in die hand drücken und ich hab noch nicht mal meine kosten raus fürs einstellen...damit muss man eben leben! love sucks |
Autor: Nicore Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und Du bist schon den Weg über die ebay-Abwicklung "Unstimmigkeiten online melden" gegangen? BMW Team Oberhavel |
Autor: mikV8 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Naja, vielleicht ist's ja ein Netter und läd dich noch, als kleine Entschädigung, zum Essen ein. Ich würds so machen. :-) |
Autor: Stefan177 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer. Mir wurde auch schonmal was zu einem unglaublich günstigen Preis aus einer Laune heraus verkauft. Allerdings nicht bei Ebay, sondern in echt. Ich hatte den Kaufvertrag, der ist so gut wie eine gewonnene Auktion. Der Verkäufer musste die Ware herausgeben zu dem Preis, oder mir Ersatz (Neuware) besorgen. Alternativ Schadensersatz in Höhe des Neupreises. Ich hab die Ware dann bekommen. Die Anwaltskosten musste mein Gegener tragen. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: karizma325i Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Also, 15 minuten nachdem ich die ware gekauft habe, hat der liebe verkäufer es ebay gemeldet, das er die transaktion abbrechen möchte. was ich natürlich abgelehnt habe. und dann gingen paar mails mit dem verkäufer rein raus. bla bla halt. dann hat er einfach so den artikel wieder eingestellt. mit einem startpreis von 1€. jetzt habe ich diese auktion ebay gemeldet, dass ich die ware eigentlich gekauft hab, er es aber nicht für 1€ hergeben möchte. |
Autor: black--cell Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lustig finde ich an diesem Treat das es gerade auch einen gab an dem sich ein Verkäufer (forums-Mitglied) zu Wort gemeldet hat was er machen könnte weil er sein Teil nicht so billig hergeben wollte... Überlegt Euch mal beide Seiten und dann handelt fair danach! Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort) |
Autor: Nicore Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dafür brauchst Du einen Titel und demnach eine Akte, denn nur das Gericht kann den "Schaden" festlegen bzw. über den Antrag auf Summe X,-€ entscheiden. Da reicht der Brief vom Anwalt nicht. :) Den zahlt man immer schön selber. BMW Team Oberhavel |
Autor: Stefan177 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Den Brief vom Anwalt zahl ich garantiert nicht selber. Und der reicht meistens schon. Falls er nicht reicht, kriegst du deinen Titel. Die Schadenshöhe legt der BMW ETK fest. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: BMWluder88 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ich glaub mein Beziehungsstatus sagt mehr als tausend Worte... :) Auserdem wirkt bei mir keine Art von Anmache...erstrecht die ganzen Sprüch nich...momentan könnt Brad Pit vor mir stehen und ich würd ihm die Tür vor der Nase zuknallen. Und das will verdammtnochmal was heißen ;) bitt...b2t Bearbeitet von - BMWluder88 am 12.05.2009 18:08:44 love sucks |
Autor: UralAbi Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese! Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage... "...in den sauren Apfel beißen" ... Wenn ich sowas schon lese...armes Deutschland: "Geh zum Anwalt..." Also noch assozialer geht es kaum! |
Autor: angry81 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: seh ich ähnlich, aber wenn der vk der kf wäre würde er auch so einsichtig handeln? ich denke nicht |
Autor: UralAbi Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich weiß schon was du meinst ;) Darum geht es ja in diesem Fall nicht.Es muss ja nicht jeder gegen jeden sein verstehst du was ich meine? Mir ist mal etwas ähnliches passiert.Ich habe eine DigiCam für 65€ gekauft (Marktwert ca.300€).Ähnlicher Fehler nur anderer Markt. Der Verkäufer hat mich sehr freundlich um entschuldigung gebeten und vorgeschlagen dass wir uns darauf einigen den KV nichtig zu machen. Ich versetz mich bei sowas immer in die Lage des "Gegners"...Jeder macht mal Fehler... Egal hat eh keinen Sinn hier... |
Autor: E36-Freak Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein "Titel" ist nur dann rechtsgültig, wenn der "Gegner", in diesem Fall der Verkäufer, keinen Widerspruch einlegt. Tut er das, stehst Du wieder am Anfang und kannst die Geschichte über nen Anwalt einklagen. ....muss ja jeder selber wissen was er tut, ich hätte jedenfalls keinen Bock, wegen vielleicht hundert Glocken zum Anwalt zu rennen und meiner Forderung Nachdruck zu verleihen Hier gehen ja einige schon offensichtlich bei 5 Euro zum Rechtsbeistand... kein Wunder das die Gerichte fast alles einstellen |
Autor: Stefan177 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da reicht ein Anruf. Ortstarif, Flatrate. Kostet nichts. Dauert nicht lange. ^^ Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: BeNice Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hammer Thema :-) Warum einigst du dich nicht mit dem Verkäufer auf einem "normalen" Weg??? Da wirst du evtl. noch etwas rausholen können. Weil solltest du dich nicht so mit ihm einigen können, hast nur bissle ärger gehabt :P. Ich denke du wirst höchstwahrscheinlich von EBAY`s Seite aus den Ratschlag bekommen, die Transaktion abzubrechen. Aber warte doch einfach mal die Reaktion von EBAY ab.... wenn du jetzt schon einen offenen Support hast... Einen Anwalt einschalten finde ich in diesem Fall total lächerlich und völlig überzogen.... (die Verhältnismäßigkeiten sind hier ja gar nicht gegeben!) |
Autor: SIGGI E36 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hey egal er kann es stornieren...... die gründe sind ja bekannt auch unter e.bay gibt es ein klausel wegen irrtum oder solches!! einem freund ist auch mal sowas passiert innerhalb 30 sek. war die aktion beendet durch sofortkauf.... er war gerade dabei das ganze zu bearbeiten nach der einstellung des artikels,in der zwischenzeit hat einer zugeschlagen... dieser hat sich dann auch quer gestellt und wollte per du nicht einsehen. ende vom lied mit mehrmaligen hin und her schreiben hat er es eingesehen,das dies ein tippfehler war vom verkäufer. mfg In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: liebhaberin Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- anwalt?! wegen 17€?! fragt euch, ob sich das lohnt und vor allem, ob man nur ne geringe chance hat zu gewinnen. ich glaub nicht dran und würde es lassen bzw die ebay-reaktion abwarten. aber lohnt es sich überhaupt, über 17€ zu streiten, möglichst noch mit anwalt? |
Autor: loud and proud Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Typ ist auch nur ein Mensch. Und Menschen machen Fehler. Wer verkauft denn ein Windschott für 1 Euro? Das war ganz offensichtlich ein FEHLER! Jetzt liegt es bei dir. klar kannst du dagegen klagen das teil für 1 euro zu bekommen. aber stell dir mal vor es wäre dir passiert. wärst du nicht auch sehr froh, wenn der käufer NICHT von seinem Recht gebrauch macht? Sei fair und einige dich mit ihm auf einen ordentlichen preis, oder nimm das ganze einfach hin. wegen sonem blöden fehler gleich mit nem anwalt zu kommen - sowas ist doch scheisse...! LEBEN UND LEBEN LASSEN! MfG Alex --> ! BMW - Freude am Fahren - das ist nicht nur ein Werbespruch, sondern REALITÄT ! <-- |
Autor: SIGGI E36 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das ist der spruch des tages!! genau so sehe ich das auch, net mehr und net weniger. Bearbeitet von - SIGGI E36 am 12.05.2009 21:35:34 In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: mb100 Datum: 12.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wunderschön. Eines der Beispiele, warum ich mir das alte RBerG zurückwünsche. Viel steht da, sehr viel ist net wirklich richtig, einiges gut vertretbar. Ich sehs (nach nem kurzen Blick ins Lehrbuch - ich bin kein Meister-Anfechter) wirklich so, dass der Verkäufer den Vertrag gem. § 119 I BGB anfechten kann. Was er auch gemacht hat (interessant wäre die Zeit zw. Anfechtung und Vertragsschluss). Mit der Nichtigkeit des Vertrags als Folge. Allerdings folgt die (schon angesprochene) Schadenersatzpflicht des Anfechtenden aus § 122 BGB. Was mich allerdings - unabhängig von der Sache, weils keine Rolle für den Fall spielt - schon stutzig macht is die Anmeldung als gewerblicher Verkäufer und der Hinweis auf den Privatverkauf. Das würd ich eBay melden... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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