trotz fahrverbot weiterfahren?
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Mein Vater wurde auf der Autobahn(80 erlaubt) mit 133 geblitzt...nach toleranzabzug waren es 129km/h. D.h. 49 zuviel: 160euro, 3Punkte, 1Monat FV.
Da mein Vater Privat unterwegs war, wollt ich fragen ob es nicht nen Beschied oder ähnliches gibt das dazu berechtigt im geschäftlichen sinne zu fahren? Er fährt immer tag täglich zur arbeit(~50km) und wäre somit wohl ~1Monat arbeitslos (Selbstständig).
für nützliche und hilfreiche tipps/erfahrung wär ich euch dankbar.
mfg
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Hallo ~BmW-DrIvEr~,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "trotz fahrverbot weiterfahren?"!
Gruß
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Nein gibt es soweit ich weis nicht...
Die 80er Zonen sind gefährlich, bei uns Blitzen die hier auch wie Verrückt !
Allgemein heißte Fahrverbot genererelles Fahrverbot. Ich habe nur mal von absoluten Ausnahmen gehört, wo zB Fahrer für Organtransplatationen für dienstliche Fahrten eine Erlaubnis bekam. Entsprechend aber auch erst nachdem er dieses eingeklagt hatte.
Ich hatte den Lappen auch mal weg bei einer Anfahrtsstrecke von täglich 65km und man glaubt es kaum, ich habe die Strecke auch ohne Führerschein bewältigt (Zug und Bus) ich habe nur etwas mehr Zeit am Tag dafür einplanen müssen.
Das gehört halt zum daraus erhofften Lerneffekt dazu.
ist deine frage ernst gemeint ?? wenn ja: kannste vergessen die idee
soll ja eine strafe sein und kein freibrief für "selbständige"
die strafe abzahlen, punkte kassieren, 1 monat absitzen und das nächste mal
sich an die geschwindigkeit halten (49km/h zuviel, hallo ??) und gut ist ;-)
bei uns kann man sich den zeitpukt der abgabe noch bedingt aussuchen
soll er in seine ferien verlegen und 2 wochen dran hängen und der monat ist rum ...
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
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Fahrverbot= Fahrverbot,
außer wenn er sich ganz geschickt anstellt n guten Anwalt hat und....
kann er unter umständen den Führerschein behalten. Da muss er aber schon absolut darauf angewiesen sein,Muss er aber auch beweisen können. (z.B.:Taxifahrer o.ä.)
Und wenn, dann läufts auf ne Saftige "Geld- strafe, -buße" raus. Kann sein es geht vor Gericht.
Meißtens ist es wohl besser man gibt ihn ab und macht 4 Wochen Urlaub als das es noch teurer wird und noch länger dauert.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
das ist ne hohle Frage...lol also wenn hier mindestens 80% ja sagen fährt er weiter oder wie?
bin mal auf die Tipps gespannt..... :)
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@e46-fahrer: so ist das nicht gedacht....
ich hab aber mal was davon gehört, das man so ne art genehmigung bekommen kann das man NUR geschäftlich fahren darf. das muss man aber dann natürlich auch beweisen das man auf das Auto angewiesen ist. im grunde hat cornflakes recht...
etwas Ferien machen und 2 wochen dahinter anhängen...
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Zitat:
Mein Vater wurde auf der Autobahn(80 erlaubt) mit 133 geblitzt...nach toleranzabzug waren es 129km/h. D.h. 49 zuviel: 160euro, 3Punkte, 1Monat FV.
Da mein Vater Privat unterwegs war, wollt ich fragen ob es nicht nen Beschied oder ähnliches gibt das dazu berechtigt im geschäftlichen sinne zu fahren? Er fährt immer tag täglich zur arbeit(~50km) und wäre somit wohl ~1Monat arbeitslos (Selbstständig).
für nützliche und hilfreiche tipps/erfahrung wär ich euch dankbar.
mfg
(Zitat von: ~BmW-DrIvEr~)
ob so etwas funktioniert weiss ich nicht. aber es gibt eine möglichkeit das fahrverbot zu umgehen indem man eine höhere geldstrafe bezahlt.
mehr dazu bei google oder bei der polizei?!
Fahrverbot ist Fahrverbot, da geht kein Weg dran vorbei. Ein guter (sehr guter) Anwalt könnte noch was machen, bringt aber für den Anwalt nur eine weitere Einnahmequelle.Wer aber in einer 80er Zone mit der Geschwindigkeit geblitzt wird ist selber Schuld und sollte nicht jammern. Ist ein gutes Lehrgeld für das nächste mal.
Wenn es für Ihn das erste mal ist , kann Er sich den Monat des Fahrverbots aussuchen!
Er sollte im Mai mal ordentlich Urlaub nehmen , mit den Feiertagen zusammen , müsste Er den Monat schnell um kriegen !
Wenn Er den Führerschein per EInschreiben zu der betreffenden Behörde einsendet , kann Er von ausgehen , dass Er den Führerschein rechtzeitig zurück bekommt !
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ja das ist für ihn das erstmal, danke für die tipps und beiträge, werde ihn drauf ansprechen mal so um den Mai herum urlaub zu nehmen und das irgend wie zu überstehen...ist ja selbst schuld, augen zu und durch kann man da nur sagen ;>
danke
mfg
verstehe garnicht, warum hier wieder manche so eine predigt halten von wegen "wer so schnell bei tempo 80 fährt ist seöber schuld", das ist hier doch garnicht die fragen.
habe das gleiche thema auch durchgemacht. ich konnte mich auch auf eine höhere geldstrafe einigen, dafür kein fahrverbot, mir ging es genauso, bin auch selbstständig. allerdings war mein geschwindigkeitsverstoß niedriger.
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hmm mal so aus neugier was hattest du auf der uhr?
soweit ich weiß ist ab 41km/h außerorts 160euro, 3 punkte und 1monat FV
wären es 40 wären es nur 160€+3Punkte
Bearbeitet von - ~BmW-DrIvEr~ am 04.03.2009 22:49:55
jungs, wieso soll des ne dumme frage sein?
des ist eigentlich kein thema! außer bei wiederholungstätern!
dein dad soll zum anwalt und der regelt des! muss halt eine höhere geldbuße zahlen...
des geht auch ganz normal bei privatleuten die einfach nur zur arbeit müssen. mann muss kein organlieferant sein :-)
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hmm das macht mich jetzt noch neugieriger xD
was heißt den "etwas mehr bezahlen"?
so wie ich des in erinnerung habe wurden es aus ~150€ über 400€!
ich bin mir aber nicht ganz sicher!
also ich hab letztens von nem fall gehört, da wars im prinzip das gleiche, auch 1 monat FV. das ging dann vor gericht, hat aber nichts gebracht. der mann war vorher einmal 26km/h zu schnell, sonst nichts.
das urteil zum FV wurde dann rechtskräftig.
also wenn's keine "vorbelastung" gibt, kommt man vielleicht um's FV. aber sollte auch nur eine kleinigkeit gewesen sein, kann man es vergessen.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
wenn dann bitte Fakten auf den Tisch und nicht irgendwelche Summen von 400,-eur in den Raum schmeissen, weil man mal irgendwo, irgendwann von einem Bierholer etwas gehört hat.
mehr Geld bezahlt und die Sonne scheint wieder?
das hier steht im übrigen unter "Straftaten" im Strassenverkehr
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
wenn Lappen weg dann abgeben und gut, bis jetzt kenne ich keinen der danach auf der Strasse gelandet ist und deswegen arbeitslos war.
das sind immer die gleichen Sätze die man hört: ich bin selbständig, ich muß jeden Tag fahren, meine Existenz ist gefährdet,,,,,
dann muß er sich nen Fahrer besorgen der ihn fährt
@e46-fahrer, laber doch nicht wenn keine ahnung hast!
ich hab des nicht gehört! ich hab des selber bei einem fahrverbot gemacht!
leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern wieviel des war! auf jeden fall in dem dreh rum!
manche sind echt total beschränkt! nur weil man sowas selber nicht kennt, oder nie was davon gehört hat, heißt es noch lange nicht, dass es sowas nicht gibt!
und ja, mit geld lässt sich FAST alles regeln!
Das "Rauskaufen" ist schon länger nicht mehr möglich.
Die Regelung war damals beim ersten Verstoß und auch NUR beim ersten doppelte Geldstrafe + BA-gebühren.
Dies gibt es aber wie gesagt shon länger nicht mehr.
Bearbeitet von - PepeGT am 05.03.2009 00:07:08
Es steht irgendwo auch im Ermessen des Richters. Kann durchaus sein, dass (bei gleichem Verstoß und gleicher Argumentation seitens des Fahrers und sonstigen identischen Parametern) einmal der Betrag verdreifacht und das Fahrverbot erlassen wird, einmal der Betrag verdoppelt und das Fahrverbot kassiert wird - und einmal "alles beim alten" bleibt.
Will sagen: Fakten und verlässliche Aussagen zu treffen ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Ich würde zum Anwalt gehen und dem die Sache regeln lassen - mit dem Ziel, um das Fahrverbot rumzukommen. Ne Verkehrsrechtsschutzversicherung hat Dein Vater ja bestimmt, oder?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"