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Beitrag von: ~BmW-DrIvEr~ Date: 04.03.2009 Thema: trotz fahrverbot weiterfahren? ---------------------------------------------------------- Mein Vater wurde auf der Autobahn(80 erlaubt) mit 133 geblitzt...nach toleranzabzug waren es 129km/h. D.h. 49 zuviel: 160euro, 3Punkte, 1Monat FV. Da mein Vater Privat unterwegs war, wollt ich fragen ob es nicht nen Beschied oder ähnliches gibt das dazu berechtigt im geschäftlichen sinne zu fahren? Er fährt immer tag täglich zur arbeit(~50km) und wäre somit wohl ~1Monat arbeitslos (Selbstständig). für nützliche und hilfreiche tipps/erfahrung wär ich euch dankbar. mfg |
Autor: Sonic17 Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein gibt es soweit ich weis nicht... Die 80er Zonen sind gefährlich, bei uns Blitzen die hier auch wie Verrückt ! |
Autor: gt678 Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Allgemein heißte Fahrverbot genererelles Fahrverbot. Ich habe nur mal von absoluten Ausnahmen gehört, wo zB Fahrer für Organtransplatationen für dienstliche Fahrten eine Erlaubnis bekam. Entsprechend aber auch erst nachdem er dieses eingeklagt hatte. Ich hatte den Lappen auch mal weg bei einer Anfahrtsstrecke von täglich 65km und man glaubt es kaum, ich habe die Strecke auch ohne Führerschein bewältigt (Zug und Bus) ich habe nur etwas mehr Zeit am Tag dafür einplanen müssen. Das gehört halt zum daraus erhofften Lerneffekt dazu. |
Autor: King Cornflakes Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist deine frage ernst gemeint ?? wenn ja: kannste vergessen die idee soll ja eine strafe sein und kein freibrief für "selbständige" die strafe abzahlen, punkte kassieren, 1 monat absitzen und das nächste mal sich an die geschwindigkeit halten (49km/h zuviel, hallo ??) und gut ist ;-) bei uns kann man sich den zeitpukt der abgabe noch bedingt aussuchen soll er in seine ferien verlegen und 2 wochen dran hängen und der monat ist rum ... ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: sandro320i Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahrverbot= Fahrverbot, außer wenn er sich ganz geschickt anstellt n guten Anwalt hat und.... kann er unter umständen den Führerschein behalten. Da muss er aber schon absolut darauf angewiesen sein,Muss er aber auch beweisen können. (z.B.:Taxifahrer o.ä.) Und wenn, dann läufts auf ne Saftige "Geld- strafe, -buße" raus. Kann sein es geht vor Gericht. Meißtens ist es wohl besser man gibt ihn ab und macht 4 Wochen Urlaub als das es noch teurer wird und noch länger dauert. Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: e46-fahrer Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist ne hohle Frage...lol also wenn hier mindestens 80% ja sagen fährt er weiter oder wie? bin mal auf die Tipps gespannt..... :) |
Autor: ~BmW-DrIvEr~ Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @e46-fahrer: so ist das nicht gedacht.... ich hab aber mal was davon gehört, das man so ne art genehmigung bekommen kann das man NUR geschäftlich fahren darf. das muss man aber dann natürlich auch beweisen das man auf das Auto angewiesen ist. im grunde hat cornflakes recht... etwas Ferien machen und 2 wochen dahinter anhängen... |
Autor: m_paket Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ob so etwas funktioniert weiss ich nicht. aber es gibt eine möglichkeit das fahrverbot zu umgehen indem man eine höhere geldstrafe bezahlt. mehr dazu bei google oder bei der polizei?! |
Autor: Old Men Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahrverbot ist Fahrverbot, da geht kein Weg dran vorbei. Ein guter (sehr guter) Anwalt könnte noch was machen, bringt aber für den Anwalt nur eine weitere Einnahmequelle.Wer aber in einer 80er Zone mit der Geschwindigkeit geblitzt wird ist selber Schuld und sollte nicht jammern. Ist ein gutes Lehrgeld für das nächste mal. |
Autor: brandyfive Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es für Ihn das erste mal ist , kann Er sich den Monat des Fahrverbots aussuchen! Er sollte im Mai mal ordentlich Urlaub nehmen , mit den Feiertagen zusammen , müsste Er den Monat schnell um kriegen ! Wenn Er den Führerschein per EInschreiben zu der betreffenden Behörde einsendet , kann Er von ausgehen , dass Er den Führerschein rechtzeitig zurück bekommt ! |
Autor: ~BmW-DrIvEr~ Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja das ist für ihn das erstmal, danke für die tipps und beiträge, werde ihn drauf ansprechen mal so um den Mai herum urlaub zu nehmen und das irgend wie zu überstehen...ist ja selbst schuld, augen zu und durch kann man da nur sagen ;> danke mfg |
Autor: e61_530driver Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- verstehe garnicht, warum hier wieder manche so eine predigt halten von wegen "wer so schnell bei tempo 80 fährt ist seöber schuld", das ist hier doch garnicht die fragen. habe das gleiche thema auch durchgemacht. ich konnte mich auch auf eine höhere geldstrafe einigen, dafür kein fahrverbot, mir ging es genauso, bin auch selbstständig. allerdings war mein geschwindigkeitsverstoß niedriger. |
Autor: ~BmW-DrIvEr~ Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm mal so aus neugier was hattest du auf der uhr? soweit ich weiß ist ab 41km/h außerorts 160euro, 3 punkte und 1monat FV wären es 40 wären es nur 160€+3Punkte Bearbeitet von - ~BmW-DrIvEr~ am 04.03.2009 22:49:55 |
Autor: Devil 44 Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- jungs, wieso soll des ne dumme frage sein? des ist eigentlich kein thema! außer bei wiederholungstätern! dein dad soll zum anwalt und der regelt des! muss halt eine höhere geldbuße zahlen... des geht auch ganz normal bei privatleuten die einfach nur zur arbeit müssen. mann muss kein organlieferant sein :-) |
Autor: ~BmW-DrIvEr~ Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm das macht mich jetzt noch neugieriger xD was heißt den "etwas mehr bezahlen"? |
Autor: Devil 44 Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- so wie ich des in erinnerung habe wurden es aus ~150€ über 400€! ich bin mir aber nicht ganz sicher! |
Autor: hero182 Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich hab letztens von nem fall gehört, da wars im prinzip das gleiche, auch 1 monat FV. das ging dann vor gericht, hat aber nichts gebracht. der mann war vorher einmal 26km/h zu schnell, sonst nichts. das urteil zum FV wurde dann rechtskräftig. also wenn's keine "vorbelastung" gibt, kommt man vielleicht um's FV. aber sollte auch nur eine kleinigkeit gewesen sein, kann man es vergessen. Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau! |
Autor: e46-fahrer Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn dann bitte Fakten auf den Tisch und nicht irgendwelche Summen von 400,-eur in den Raum schmeissen, weil man mal irgendwo, irgendwann von einem Bierholer etwas gehört hat. mehr Geld bezahlt und die Sonne scheint wieder? das hier steht im übrigen unter "Straftaten" im Strassenverkehr Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte wenn Lappen weg dann abgeben und gut, bis jetzt kenne ich keinen der danach auf der Strasse gelandet ist und deswegen arbeitslos war. das sind immer die gleichen Sätze die man hört: ich bin selbständig, ich muß jeden Tag fahren, meine Existenz ist gefährdet,,,,, dann muß er sich nen Fahrer besorgen der ihn fährt |
Autor: Devil 44 Datum: 04.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @e46-fahrer, laber doch nicht wenn keine ahnung hast! ich hab des nicht gehört! ich hab des selber bei einem fahrverbot gemacht! leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern wieviel des war! auf jeden fall in dem dreh rum! manche sind echt total beschränkt! nur weil man sowas selber nicht kennt, oder nie was davon gehört hat, heißt es noch lange nicht, dass es sowas nicht gibt! und ja, mit geld lässt sich FAST alles regeln! |
Autor: PepeGT Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das "Rauskaufen" ist schon länger nicht mehr möglich. Die Regelung war damals beim ersten Verstoß und auch NUR beim ersten doppelte Geldstrafe + BA-gebühren. Dies gibt es aber wie gesagt shon länger nicht mehr. Bearbeitet von - PepeGT am 05.03.2009 00:07:08 |
Autor: mb100 Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es steht irgendwo auch im Ermessen des Richters. Kann durchaus sein, dass (bei gleichem Verstoß und gleicher Argumentation seitens des Fahrers und sonstigen identischen Parametern) einmal der Betrag verdreifacht und das Fahrverbot erlassen wird, einmal der Betrag verdoppelt und das Fahrverbot kassiert wird - und einmal "alles beim alten" bleibt. Will sagen: Fakten und verlässliche Aussagen zu treffen ist ein Ding der Unmöglichkeit. Ich würde zum Anwalt gehen und dem die Sache regeln lassen - mit dem Ziel, um das Fahrverbot rumzukommen. Ne Verkehrsrechtsschutzversicherung hat Dein Vater ja bestimmt, oder? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: e46-fahrer Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wieso keine Ahnung? ich will nur mal Fakten lesen und nicht das es eventuell mal irgendwie so war, und du kannst dich an so eine Nummer nicht mehr errinnern? das ist seltsam, so etwas vergisst man eigentlich nicht, wenn es darum geht seinen Schein behalten zu dürfen....aber naja |
Autor: mb100 Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie gesagt: Ding der Unmöglichkeit, weil Rechtswissenschaft. Fünf Juristen, sechs Meinungen, Wischi-Waschi-Wissenschaft, Standard-Antwort: "Kommt drauf an" - und kein Jurist weiß, woraufs ankommt... SCNR, Matthias "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Devil 44 Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- e46-fahrer, les dir mb100 seinen beitrag durch. so ist es! liegt alles im ermessen des richters! ist des gleiche wenn ich einen kaugummi klaue und dafür z.b. 6 monate bewährung bekomme, du begehst die gleiche straftat und auch sonst sind die bedingungen gleich aber du bekommt 9 monate bewährung. liegt einfach am richter und seiner laune. des mit der laune nicht zu ernst nehmen! strafmaß muss natürlich angemessen sein! und mit dem erinnern, wenn du wüsstest was ich zahlen muss... |
Autor: Fogg Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist def. noch möglich ein Fahrverbot zu umgehen. Das weiß ich von nem bekannten der vor nicht allzulanger Zeit zum 2. mal ein FV umgangen hat. Allerdings war beim 2. mal ein kleiner "4" stelliger Betrag fällig, dazu ein Schreiben seines Arbeitgebers (er ist Ing. bei Ford) das er den FS für seine Arbeit benötigt. Das ganze ist auch vor Gericht entschieden worden, dazu kommt das es beide mal nur knappe Fahrverbote waren und er sonst eine reine Weste in Flensburg hat. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Leute, ich habe vor 3 Monaten noch die doppelte Buße bezahlt, von 150 auf 300 Euro und FV war kein Thema mehr. Ausserdem 3 Punkte. Hatte innerorts bei 50 etwas über 80 ( es war eine Bundestrasse und 4 Uhr Sonntagsmorgens ein Starenkasten ). Das sogenannte Freikaufen geht also noch je nach Einzelfall, mein letzter Punkt ist 15 jahre her. Gruß Uwe |
Autor: ~BmW-DrIvEr~ Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielen Dank für die vielen erfahrungen! muss man das denn alles per Gericht klären oder geht das auch direkt mit denen!? |
Autor: Liteon Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Freikaufen? Seit wann gibts sowas? Wie bei Monopoly, ich glaub ich brenne. |
Autor: Fogg Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Freikaufen ist halt so gemeint das man das Fahrverbot gegen eine höhere Strafe erlassen bekommt! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: Liteon Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur ist meiner Meinung nach das Fahrverbot die Maßnahme die richtig weh tut und nicht die Geldstrafe. Zumindest ging es mir so. |
Autor: Canis_Lupus Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mir tat das Geld mehr weh :) um die 400 Euro und 2 Monate Fahrrad fahren. LG "Wir unterstützen die Bußgeldbehörde: Gesponsortes Geld: 580€ Erhaltene Dankespunkte: 7 (Zeitraum: 3/4 Jahr)" |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es ist umgangssprachlich gemeint, mehr nicht. Wenn die Stadt das Geld welches du mehr drauflegst gut gebrauchen kann und du nicht als Wiederholungstäter gilst und nachweislich auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist ist es wohl machbar. Wie gesagt mein letzter Punkt liegt ca. 15 jahre zurück!!! In dem Bußgeldbescheid ist ein Ansprechpartner angegeben, den mal anrufen und die Sache durchsprechen. Mit Sicherheit ist das eigene Anliegen ausserdem schriftlich einzureichen. Allerdings bekommt man schon am Telefon die Auskunft ob es Sinn macht den Brief aufzusetzen oder nicht. Gruß Uwe |
Autor: brandyfive Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fakt steht , wenn die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadt geblitzt hat , dann ist das Freikaufen möglich. Bei mir war es allerdings 1995 ( mein schlimmstes Jahr ) , meine Anwältin hat bei dem Landkreis Göttingen damals angerufen und direkt mit den zuständigen Sachbearbeiter geredet. Und dem Landkreis Göttingen , waren 400 DM lieber als 150 DM, 3 Punkte und den Führerschein zu verwalten ! Ich bekam dann wie gesagt 400 DM aufgebrummt , 4 statt 3 Punkte und kein Fahrverbot ! Wenn Euch aber die AB Polizei mit Videowagen filmt , dann kannst Du es vergessen , dann gibst Du den Lappen ab , dehnen ist Geld egal ! |
Autor: E30massder Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kann da auch aus eigener Erfahrung sprechen. Wurde 2002 von der Polizei bei nem illegalen Autorennen gefilmt. Strafe waren 150€, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Hab des Fahrverbot auch umgehen können, durch eine Verdoppelung der Strafe auf 300€. Geht also auch, wenn dich die Polizei filmt/blitzt. Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys? |
Autor: ~BmW-DrIvEr~ Datum: 05.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @brandyfive ne war ganz normales blitzerfoto... und es ist auch das erstemal das er seinen lappen abgegben soll.. paar fakten: 7.03uhr, irgendwo auf der Autobahn, Brandenburg (80)erlaubt, gefahren: 133(toleranz 3% =3,99 = 4km/h) = 129km/h, überschritten: 49km/h der zettel ist zwar noch nicht gekommen das er den lappen abgeben soll, halt nur das foto und ob er es zugibt etc.... habs aber online nachgeschaut macht dann 160 euro, 3Punkte und 1FV. meine eltern sind bereit bis 400 euro zu gehen. mehr würden die dafür nciht zahlen. PS: wohnhaft in Hessen dazu kommt noch mal meine frage ob man das alles gerichtlich machen muss oder ob man das telefonisch/schriftlich einreichen kann!? mfg Bearbeitet von - ~BmW-DrIvEr~ am 05.03.2009 23:18:43 |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: In dem Bußgeldbescheid ist ein Ansprechpartner angegeben, den mal anrufen und die Sache durchsprechen. Mit Sicherheit ist das eigene Anliegen ausserdem schriftlich einzureichen. Allerdings bekommt man schon am Telefon die Auskunft ob es Sinn macht den Brief aufzusetzen oder nicht. Gruß Uwe |
Autor: shgfa Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sofort mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen, dort angeben, dass er selbstständig ist und auf den Führerschein angewiesen ist und auch gleich angeben, dass man mit einer höheren Geldstrafe einverstanden ist. Bei uns könnte er sich so mit ca. 1000 Euro freikaufen. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: theblade Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- was für ne Strafe bekommste eigentlich wenn man trotz FV fährt und von den Cops erwischt wirst? |
Autor: E36-Freak Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist ne Straftat...ergo: noch mehr Bußgeld und noch längeres Fahrverbot, bei Mehrfachverstössen Entzug der Fahrerlaubnis |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja eine Straftat, demnach nicht mehr Bußgeld sondern eine Geldstrafe nach Strafgesetzbuch. Je nach Höhe gilt es dann als Vorstrafe. Ein Bußgeld ist eine Ordnungswidrigkeit und fällt ins OwiG. Gruß Uwe Bearbeitet von - Wurzelzwerg am 06.03.2009 12:06:14 |
Autor: BlackPJ80 Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es geht in besonderen Härtefällen (Arbeitsplatz ist abhänig von der Fahrerlaubnis) kann das Fahrverbot umgewandelt werden!!! "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: Christopher05 Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie lange gibt es das schon nicht mehr? Ich habe letzte Woche einen Kunden gehabt, der sich vor ein paar Tage 'frei gekauft' hat. |
Autor: E36-Freak Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das mit dem Ende des "rauskaufen", d.h. Umgehung des Fahrverbots unter gleichzeichtiger Erhöhung des Bußgeldes, ist auch mein Sachstand... |
Autor: shgfa Datum: 06.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Klar geht das noch. Hat letzte Woche erst wieder einer bei uns gemacht, man muss halt nur wirklich abhängig vom Führerschein sein. Als normaler Arbeitnehmer kann man dass vergessen, da man ja auch seinen Jahresurlaub in der Zeit nehmen kann aber bei selbstständigen ist es durchaus noch möglich. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: brandyfive Datum: 07.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielleicht ist das Freikaufen mitlerweile auch Ländersache geworden ???? Wußtet Ihr das der TÜV Saarland , die zwei Jahre TÜV auf das Vorstellungsdatum des Fahrzeuges noch macht !! Bei uns in Hessen darf es keiner mehr machen ! |
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