fahrverbot - ab wann genau?
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Krefeld
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hallo,
ich muss den führerschein demnächst für nen monat abegeben. bis spätestens 21.09.
wenn ich den jetzt am freitag mittag nach der arbeit den führerschein abgebe, ab wann zählt dann das fahrverbot?
schon ab einschließlich freitag?
oder erst am samstag morgen und ich darf ohne führerschein noch nach hause fahren oder abends noch mal einkaufen, die können mir ja nicht den lappen für 4 wochen und nen halben tag abnehmen sondern nur 4 wochen
und ab wann darf ich dann auch wieder fahren?
schon mitm auto zu den bullen um den abzuholen?
hoffe ihr könnt mir helafen, hab dazu nix im netz gefunden
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Hallo psoli1,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "fahrverbot - ab wann genau?"!
Gruß
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Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle
Hallo , es zählt glaube ich der ganze Freitag wenn ich mich nicht irre . Frage aber noch einmal bei der Rennleitung nach .
Nach der Abgabe darfst Du dann aber nicht mehr fahren ! Nein zum abholen darfst Du auch noch nicht fahren , da Du ihn ja noch nicht in den Händen hast . Und fahre bloss nicht zwischen durch . MfG .
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
und sobald du die Pappe nicht mehr hast darfste nicht mehr fahren!
ich würde es auch nicht drauf anlegen denn fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann noch einige Probleme mit sich bringen!
...don´t care about tomorrow!
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Mitglied seit: 30.10.2005
Krefeld
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joar bin gerade auch am überlegen
also wenn der freitag schon zählt dann bekomm ich den ja 4 wochen später am samstag wieder, und dürfte ja eigentlich auch ab 0:01 wieder fahren
das fahrverbot gilt ja für 4 wochen und nicht 4 wochen + x tage/stunden
aber die bullen könnten das einem doch am telefon erklären oder?
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Polizisten können dir das bestimmt erklären, Bullen stehen auffer Weide und fressen Gras!
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 02.06.2004
W bei Buchloe
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1020 Beiträge
Sind es 4 Wochen oder 1 Monat??
Hilfe ich bin ein Öko, ich habe zwei 3-Liter Autos :-)
Mitglied seit: 26.10.2006
Schallstadt
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390 Beiträge
Zitat:
Nein zum abholen darfst Du auch noch nicht fahren
Doch! Da das Fahrverbot dann nimmer gilt und du offiziel wieder eine Fahrerlaubnis hast.
Wurde mir genau so erklärt!!!
Und die Zeit richtet sich von bis, also zB.vom 4.-4. Vor.- oder Nachmittag spielt keine Rolle. In der Regel wird monatlich gerechnet.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Zitat:
Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle
(Zitat von: E36-Freak)
Die Polizei verschickt des auch nur mit der Dienstpost.
Die Sicherste Methode ist des Kärtchen per Einschreiben schicken dann gilt der Poststempel als Abgabe Tag.
Fahrverbot gilt immer ab dem Abgabe Tag und wenns 4 Wochen sind bekommst du den in der 4ten Woche zurück geschickt ohne Aufforderung aber mit dem Hinweis das, wenn du den vor Ablauf des Verbotes nutzt, dich dann Starfbar machst.
--Cabrio fahren ist die dekadenteste Art der Obdachlosigkeit--~Disskusions Gruppe CarPC~
Fahrverbot gilt 1 Monat.
Es gilt ab da,wo du ihn abgibst.
Also wenn ihn Persönlich abgibst ab den Tag noch, per Post dann der Tag wo der Führerschein dort eintrifft.
weiß es genau,weil ich ihn selber gestern weggeschickt habe und erst am 27. nächsten Monat wieder fahren darf.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
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Mitglied seit: 30.10.2005
Krefeld
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121 Beiträge
aber wenn das 1 monat gilt dann ist die strafe doch nicht gleich?
dann sind doch die bevorteilt die ihn im febuar abgeben können...
ja sind sie aber dagegen kannst nichts machen..
im regellfall darfst du deinen Führerschein am abend vor ablauf des fahrverbots wieder abholen
is leider so, 1 monat ist 1 monat, aber so lange konnte ich es nicht mehr rausschieben.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
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na dann, jeden tag gibts neue kleinigkeiten worüber man sich in diesem mist land aufregen kann...
Mitglied seit: 03.06.2007
Feuchtwangen
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810 Beiträge
Geb in halt einfach ab und frag wann du in wieder bekommst!
hab in auch schon für nen monat abgeben dürfen/müssen aber wie es da abgelaufen ist weiss ich nimmer!
MFG
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Krefeld
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naja nun fällt mir was anderes ein
geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
wurde das ding erst im mai rechtsgültig
also da ich mein gutes recht nahm und nen anwalt nahm
wurden aus 130 euro strafe + gebühren, 4 wochen (da febuar damals möglich war) und 3 punkten
280euro + 31 tage + 3 punkte???
das kann doch nciht angehen das man noch mehr bestraft wird da man seine rechte nutzte....
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
@psioli
Lass Dir den Schein zuschicken! Ich hatte meinen damals 2 Tage eher wieder zurück. Und da hatte ich mich so daran gewöhnt, von meiner Frau umherkutschiert zu werden, da wollte ich gar nicht mehr fahren... :-)))
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Zitat:
Zitat:
Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle
(Zitat von: E36-Freak)
Die Polizei verschickt des auch nur mit der Dienstpost.
Die Sicherste Methode ist des Kärtchen per Einschreiben schicken dann gilt der Poststempel als Abgabe Tag.
Fahrverbot gilt immer ab dem Abgabe Tag und wenns 4 Wochen sind bekommst du den in der 4ten Woche zurück geschickt ohne Aufforderung aber mit dem Hinweis das, wenn du den vor Ablauf des Verbotes nutzt, dich dann Starfbar machst.
(Zitat von: ryLIX)
Du bekommst aber ne Bescheinigung, das Du den Führerschein am... um...zu Aktenzeichen...in amtl. Verwahrung gegeben hast, also ist es qasi amtlich und nachvollziehbar
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Mitglied seit: 30.10.2005
Krefeld
Deutschland
121 Beiträge
Zitat:
@psioli
Lass Dir den Schein zuschicken! Ich hatte meinen damals 2 Tage eher wieder zurück. Und da hatte ich mich so daran gewöhnt, von meiner Frau umherkutschiert zu werden, da wollte ich gar nicht mehr fahren... :-)))
(Zitat von: güttl)
joar das wäre ja schön, nur meine freundin hat noch kein führerschein ;)
Zitat:
geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)
Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist?
Gruß,Fabi
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Krefeld
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121 Beiträge
Zitat:
Zitat:
geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)
Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist?
Gruß,Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
ne das nicht,
aber gibt da so nen paar sachen womit ich das mal gerne vergleichen würde
das der passend geblitzt wird und im febuar abgibt den nur für 28 tage abgibt und ich ihn, da im august, für 31 tage abegeben muss obwohl gleiches vergehen - sprich miserable rechtsauslegung
fast bei allen straftaten in richtung körperverletzung liest man das beim ersten vergehen ne bewährungsstrafe raus kam, aber mir wurde für den ersten tempoverstoß der lappen abgenommen, nix bewährung, und ich könnte jemanden gefährden, der schläger hat es bereits getan
oder hab ich letztens gehört, nen discobetreiber bekam nur ne verwahrnung, da ne geldstrafe wohl auch nicht mehr bringen würde
(über 120 minderjährige nach 24 uhr besoffen in seiner disco)
also, wieso gibt es bei gleichem verstoss unterschiedliche strafen (bei 30 tagen sind 3 tage unterschied schon 10 prozent)
und wieso wird hier beim erstvergehen sofort durch gegriffen und bei schwer wiegenderen sachen nicht?