trotz fahrverbot weiterfahren?
Zitat:
Das "Rauskaufen" ist schon länger nicht mehr möglich.
Die Regelung war damals beim ersten Verstoß und auch NUR beim ersten doppelte Geldstrafe + BA-gebühren.
Dies gibt es aber wie gesagt shon länger nicht mehr.
Bearbeitet von - PepeGT am 05.03.2009 00:07:08
(Zitat von: PepeGT)
Wie lange gibt es das schon nicht mehr? Ich habe letzte Woche einen Kunden gehabt, der sich vor ein paar Tage 'frei gekauft' hat.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Christopher05,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "trotz fahrverbot weiterfahren?"!
Gruß
das mit dem Ende des "rauskaufen", d.h. Umgehung des Fahrverbots unter gleichzeichtiger Erhöhung des Bußgeldes, ist auch mein Sachstand...
Klar geht das noch. Hat letzte Woche erst wieder einer bei uns gemacht, man muss halt nur wirklich abhängig vom Führerschein sein.
Als normaler Arbeitnehmer kann man dass vergessen, da man ja auch seinen Jahresurlaub in der Zeit nehmen kann aber bei selbstständigen ist es durchaus noch möglich.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Vielleicht ist das Freikaufen mitlerweile auch Ländersache geworden ????
Wußtet Ihr das der TÜV Saarland , die zwei Jahre TÜV auf das Vorstellungsdatum des Fahrzeuges noch macht !!
Bei uns in Hessen darf es keiner mehr machen !