trotz fahrverbot weiterfahren?
Zitat:
@e46-fahrer, laber doch nicht wenn keine ahnung hast!
ich hab des nicht gehört! ich hab des selber bei einem fahrverbot gemacht!
leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern wieviel des war! auf jeden fall in dem dreh rum!
manche sind echt total beschränkt! nur weil man sowas selber nicht kennt, oder nie was davon gehört hat, heißt es noch lange nicht, dass es sowas nicht gibt!
und ja, mit geld lässt sich FAST alles regeln!
(Zitat von: Devil 44)
wieso keine Ahnung? ich will nur mal Fakten lesen und nicht das es eventuell mal irgendwie so war,
und du kannst dich an so eine Nummer nicht mehr errinnern? das ist seltsam, so etwas vergisst man eigentlich nicht, wenn es darum geht seinen Schein behalten zu dürfen....aber naja
Mitglied: seit 2005
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Hallo e46-fahrer,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "trotz fahrverbot weiterfahren?"!
Gruß
Zitat:
ich will nur mal Fakten lesen und nicht das es eventuell mal irgendwie so war,
(Zitat von: e46-fahrer)
Wie gesagt: Ding der Unmöglichkeit, weil Rechtswissenschaft. Fünf Juristen, sechs Meinungen, Wischi-Waschi-Wissenschaft, Standard-Antwort: "Kommt drauf an" - und kein Jurist weiß, woraufs ankommt...
SCNR, Matthias
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
e46-fahrer, les dir mb100 seinen beitrag durch. so ist es! liegt alles im ermessen des richters! ist des gleiche wenn ich einen kaugummi klaue und dafür z.b. 6 monate bewährung bekomme, du begehst die gleiche straftat und auch sonst sind die bedingungen gleich aber du bekommt 9 monate bewährung. liegt einfach am richter und seiner laune. des mit der laune nicht zu ernst nehmen! strafmaß muss natürlich angemessen sein! und mit dem erinnern, wenn du wüsstest was ich zahlen muss...
Mitglied seit: 23.03.2006
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Es ist def. noch möglich ein Fahrverbot zu umgehen.
Das weiß ich von nem bekannten der vor nicht allzulanger Zeit zum 2. mal ein FV umgangen hat.
Allerdings war beim 2. mal ein kleiner "4" stelliger Betrag fällig, dazu ein Schreiben seines Arbeitgebers (er ist Ing. bei Ford) das er den FS für seine Arbeit benötigt.
Das ganze ist auch vor Gericht entschieden worden, dazu kommt das es beide mal nur knappe Fahrverbote waren und er sonst eine reine Weste in Flensburg hat.
...don´t care about tomorrow!
Hi Leute, ich habe vor 3 Monaten noch die doppelte Buße bezahlt, von 150 auf 300 Euro und FV war kein Thema mehr. Ausserdem 3 Punkte. Hatte innerorts bei 50 etwas über 80 ( es war eine Bundestrasse und 4 Uhr Sonntagsmorgens ein Starenkasten ).
Das sogenannte Freikaufen geht also noch je nach Einzelfall, mein letzter Punkt ist 15 jahre her.
Gruß Uwe
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.03.2008
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Vielen Dank für die vielen erfahrungen!
muss man das denn alles per Gericht klären oder geht das auch direkt mit denen!?
Freikaufen? Seit wann gibts sowas?
Wie bei Monopoly, ich glaub ich brenne.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Freikaufen ist halt so gemeint das man das Fahrverbot gegen eine höhere Strafe erlassen bekommt!
...don´t care about tomorrow!
Nur ist meiner Meinung nach das Fahrverbot die Maßnahme die richtig weh tut und nicht die Geldstrafe. Zumindest ging es mir so.
Mitglied seit: 05.11.2007
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92 Beiträge
Zitat:
Nur ist meiner Meinung nach das Fahrverbot die Maßnahme die richtig weh tut und nicht die Geldstrafe. Zumindest ging es mir so.
(Zitat von: Liteon)
Mir tat das Geld mehr weh :)
um die 400 Euro und 2 Monate Fahrrad fahren.
LG
"Wir unterstützen die Bußgeldbehörde:
Gesponsortes Geld: 580€
Erhaltene Dankespunkte: 7
(Zeitraum: 3/4 Jahr)"
Zitat:
Freikaufen? Seit wann gibts sowas?
(Zitat von: Liteon)
Es ist umgangssprachlich gemeint, mehr nicht. Wenn die Stadt das Geld welches du mehr drauflegst gut gebrauchen kann und du nicht als Wiederholungstäter gilst und nachweislich auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist ist es wohl machbar. Wie gesagt mein letzter Punkt liegt ca. 15 jahre zurück!!!
In dem Bußgeldbescheid ist ein Ansprechpartner angegeben, den mal anrufen und die Sache durchsprechen. Mit Sicherheit ist das eigene Anliegen ausserdem schriftlich einzureichen. Allerdings bekommt man schon am Telefon die Auskunft ob es Sinn macht den Brief aufzusetzen oder nicht.
Gruß Uwe
Fakt steht , wenn die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadt geblitzt hat , dann ist das Freikaufen möglich.
Bei mir war es allerdings 1995 ( mein schlimmstes Jahr ) , meine Anwältin hat bei dem Landkreis Göttingen damals angerufen und direkt mit den zuständigen Sachbearbeiter geredet.
Und dem Landkreis Göttingen , waren 400 DM lieber als 150 DM, 3 Punkte und den Führerschein zu verwalten !
Ich bekam dann wie gesagt 400 DM aufgebrummt , 4 statt 3 Punkte und kein Fahrverbot !
Wenn Euch aber die AB Polizei mit Videowagen filmt , dann kannst Du es vergessen , dann gibst Du den Lappen ab , dehnen ist Geld egal !
Ich kann da auch aus eigener Erfahrung sprechen. Wurde 2002 von der Polizei bei nem illegalen Autorennen gefilmt.
Strafe waren 150€, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Hab des Fahrverbot auch umgehen können, durch eine Verdoppelung der Strafe auf 300€.
Geht also auch, wenn dich die Polizei filmt/blitzt.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.03.2008
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@brandyfive
ne war ganz normales blitzerfoto...
und es ist auch das erstemal das er seinen lappen abgegben soll..
paar fakten:
7.03uhr, irgendwo auf der Autobahn, Brandenburg
(80)erlaubt, gefahren: 133(toleranz 3% =3,99 = 4km/h) = 129km/h, überschritten: 49km/h
der zettel ist zwar noch nicht gekommen das er den lappen abgeben soll, halt nur das foto und ob er es zugibt etc.... habs aber online nachgeschaut
macht dann 160 euro, 3Punkte und 1FV.
meine eltern sind bereit bis 400 euro zu gehen. mehr würden die dafür nciht zahlen.
PS: wohnhaft in Hessen
dazu kommt noch mal meine frage ob man das alles gerichtlich machen muss oder ob man das telefonisch/schriftlich einreichen kann!?
mfg
Bearbeitet von - ~BmW-DrIvEr~ am 05.03.2009 23:18:43
Zitat:
dazu kommt noch mal meine frage ob man das alles gerichtlich machen muss oder ob man das telefonisch/schriftlich einreichen kann!?
mfg
Bearbeitet von - ~BmW-DrIvEr~ am 05.03.2009 23:18:43
(Zitat von: ~BmW-DrIvEr~)
In dem Bußgeldbescheid ist ein Ansprechpartner angegeben, den mal anrufen und die Sache durchsprechen. Mit Sicherheit ist das eigene Anliegen ausserdem schriftlich einzureichen. Allerdings bekommt man schon am Telefon die Auskunft ob es Sinn macht den Brief aufzusetzen oder nicht.
Gruß Uwe
Sofort mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen, dort angeben, dass er selbstständig ist und auf den Führerschein angewiesen ist und auch gleich angeben, dass man mit einer höheren Geldstrafe einverstanden ist.
Bei uns könnte er sich so mit ca. 1000 Euro freikaufen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
was für ne Strafe bekommste eigentlich wenn man trotz FV fährt und von den Cops erwischt wirst?
Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist ne Straftat...ergo: noch mehr Bußgeld und noch längeres Fahrverbot, bei Mehrfachverstössen Entzug der Fahrerlaubnis
Zitat:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist ne Straftat...ergo: noch mehr Bußgeld und noch längeres Fahrverbot, bei Mehrfachverstössen Entzug der Fahrerlaubnis
(Zitat von: E36-Freak)
Ja eine Straftat, demnach nicht mehr Bußgeld sondern eine Geldstrafe nach Strafgesetzbuch. Je nach Höhe gilt es dann als Vorstrafe. Ein Bußgeld ist eine Ordnungswidrigkeit und fällt ins OwiG.
Gruß Uwe
Bearbeitet von - Wurzelzwerg am 06.03.2009 12:06:14
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
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650 Beiträge
Es geht in besonderen Härtefällen (Arbeitsplatz ist abhänig von der Fahrerlaubnis) kann das Fahrverbot umgewandelt werden!!!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."