mit 0,8 promille angehalten, was kommt auf mich zu
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.06.2005
Bamberg
Deutschland
442 Beiträge
Hallo, ich habe ein kleines problem, ich wurde heut nacht gegen 1.30 Uhr, von der polizei angehalten, eine übliche verkehrskontrolle.
Dann hat mich der grüne gefragt ob ich was getrunken hab. Ich darafhin ja, weil ich mir sicher war soviel hab ich ja garnicht getrunken, dass ich fahruntüchtig war/bin.
Dann kamm der schock 0,8 promille!
Auto stehen lassen und mitgehen hat´s auf einmal geheisen.
Wem ist sowas schon mal passiert, mit welchen konsequenzen muss ich jetzt rechnen?
Bußgeld? Fahrverbot, wie lange?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BA KX,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "mit 0,8 promille angehalten, was kommt auf mich zu"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Mitglied seit: 27.11.2001
irgendwo in Bayern
Deutschland
4498 Beiträge
ist normal in der weihnachtszeit und die grünen haben meine volle zustimmung für solche aktionen. gerade zu weihnachten und silverster.
Bußgeldkatalog
B. Zuwiderhandlungen gegen §24a StVG
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte Fahrverbot
in
Monate Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
0,5-Promille-Grenze
241 Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt 250 €
4 Pkt. 1 Monat A
241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 500 €
4 Pkt. 3 Monate A
241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 750 €
4 Pkt. 3 Monate A
klick
mfg
chris
nur ne atemprobe kein bluttest?
Bei uns in Bayern greifen die Herren bei alk etwas beherzter zu ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.06.2005
Bamberg
Deutschland
442 Beiträge
Ja nur atemprobe, mann ich trink sehr selten und dann passiert mir sowas!
Ich brauch meinen führerschein schon allein wegen meiner arbeit, da ich 30 km einfach fahren muss.
Gibt´s da dann irgendwie sonderregelungen?
Mitglied seit: 25.08.2006
Neubrandenburg
Deutschland
353 Beiträge
Jeder andere, der saeuft und faehrt brauch sein Flebben sicherlich auch, um zur Acker zu kommen, warum sollte man ausgerechnet bei dir ne Ausnahme machen ? ^^
Werdas eine will, muss das andere moegen. =)
Cyanide and Happiness.
hast du rechtschutz? dann gleich zum anwalt gehen.
Hubraum ist durch nicht`s zu ersetzen,ausser durch mehr Hubraum!!! ;-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.06.2005
Bamberg
Deutschland
442 Beiträge
Der polizist hat gemeint wenn ich auf meinem führerschein angewiesen bin überhaupt keine andere möglich habe sonst auf die arbeit zu kommen, wäre es sicherlich ein sonderfall, aber ich soll jetzt einfach mal abwarten.
Möglichkeiten gibts immer, sprich Öffis und Taxi. Ob du da nun 3 stunden früher aufstehen musst oder Mehrausgaben hast... Naja, daran hättest früher denken müssen. Lern daraus und merke es dir. Alk ist für Fahrer ein absolutes No-Go
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Zitat:
nur ne atemprobe kein bluttest?
also normal ist es so,bis 1,1 promille ist noch im OWI bereich,sofern keine ausfallerscheinungen dazukommen,denn sonst wäre es ne straftat.
wenn der gepustete wert im OWI bereich liegt,reicht es aus,die prüfung auf einem geeichten dräger messgerät zu machen (evidential nennt sich das).dann hat man einen beweiskräftigen wert. nur wenn derjenige sich gegen die prüfung wehrt oder aber im vortest bereits im straftatenbereich liegt,wird blut gezapft!
achja zum führerschein. bei fahrverbot gibt es ggf. noch die möglichkeit,den zeitpunkt des fahrverbotes zu bestimmen.muss dann aber mit der führerscheinstelle abgesprochen werden,dass du da evtl. urlaub nimmst etc.
aber wenn es nicht geht,pech gehabt....für alkohol am steuer hab ich null verständnis ;)
Bearbeitet von - ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ am 22.12.2007 14:18:29
1.1 ne OWI??? Das war mal...
Also bei uns in Nürnberg isses zumindest so, über 0,5 gehts zur Blutentnahme, und dann werden weitere schritte folgen sprich Fahrverbot usw...
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
ne ne,haste falsch verstanden :).... BIS 1,1 eine OWI,sofern keien ausfallerscheinungen eintreten.
ab 1,1 ist es bereits eine straftat nach 316 stgb,egal ob ausfallerscheinungen,oder nicht.
hmmm ab 0,5 nehmen sie schon blut? also bin jetzt auch überfragt...es gibt einen blutprobenerlass,der das genau regelt,wann blut zu nehmen ist und wann ein test mit dem evidential genügt,weiss jetzt allerdings nicht,ob der auch länderübergreifend ist,was ich eigentlich bis jetzt vermutet habe!
bis 1.1 ohne Ausfallerscheinungen = relative Fahruntüchtigkeit = Owi = Verfahren wie Weeedsmoker es beschrieben hat
- Da war ich wohl nicht schnell genug ;-)
Bearbeitet von - Doc. Watson am 22.12.2007 16:16:07
DOC. WATSON
aber bayern hat 0,5er Grenze ;)
und BA KX wohnt in Bayern
Ich kenns halt so das wenn der Wert erreicht is die den jenigen dann mitnehmen um den Blutalkohol zu messen um toleranzen der Geräte ausschließen zu können um OWI oder Tatbestand zu legitimieren.
Ich trink eh nix wenn ich fahr von daher juckt mich das sehr wenig, hab das eben nur so von befreundeten Beamten gehört.
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.06.2005
Bamberg
Deutschland
442 Beiträge
Ich musste mit gehen und wenn ich mit wert nicht einverstanden wäre, dann müssten sie mir blut entnehmen, müsste ich selber bezahlten, hätte mir ca. 100 euro gekostet.
Der mann in grün hat mir aber davon abgeraten, da mann mit blutalkohol einen wesentlich höher promillwert hat, als üblich.
Ich soll jetzt erstmal abwarten und so in ca. 4 wochen bekomm ich post!
Aber was mich verwirrt ist, ich hab gedacht dieses meßgerät zeigt gleich dein promillwert an, bei mir hat nämlich 0,4 angezeigt, mal 2 ergibt dann den wahren wert.
ist dass soweit richtig?
jop ist richtig...es gibt welche,die messen in promille und andere,die messen mg/l .....dieses ergebnis musst dann mal 2 nehmen!
Ich wurde mal mit 0,85 Promille erwischt nach der Disco.
Musste mit in s Krankenhaus 2 mal Blutprobe abgeben. Hat übrigens 75 Euro extra gekostet.
Strafe:
4 Punkte
340 Euro warens glaub aber inkl. Blutproben
1 Monat Führerschein weg.
Das war vor 4 Jahren, ich denk mal heute wirds teuerer sein
Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet...
www.tankstelle-kai-konrad.de
Drosselklappensteller ASC+T für 328i E36 zu verkaufen
@CompactO: Denkst du denn, dass der erlaubte Promille-Wert von Bundesland zu Bundesland variiert? Ich hoffe nicht, denn dann täuschst du dich gewaltig:-)
Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
Deutschland
837 Beiträge
Ich hab noch ein paar andere Fragen dazu:
1. Muss ich die Frage "Haben Sie was getrunken?" wahrheitsgemäß beantworten?
Was ist wenn ich gelogen habe und auffliege?
2. Was hast getrunken BA KX? In welcher Menge? Über welche Zeit? Und wie viel Zeit war zwischen letztem Alk. Getränk und dem Autofahren?