mit 0,8 promille angehalten, was kommt auf mich zu
Mitglied seit: 25.08.2006
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Meine Frage wurde durch diese Seite
nicht beantwortet.
btw. wenn dich diese Alkohol/Drogen/Blitzer/Raser-Threads so anpissen, dann lies diese doch einfach nicht. Aber stattdessen schreibst du selber noch in so einem mit und regst dich auf lol.
Cyanide and Happiness.
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Hallo Imbiss_Bronko,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "mit 0,8 promille angehalten, was kommt auf mich zu"!
Gruß
Zitat:
hallo leute wurde gestern mit 0,8 promille von der polizei erwischt.
ich musste keine blutprobe geben.
was erwartet mich jetzt?
(Zitat von: ego_330)
dann wurde der Wert anhand eines (freiwilligen) Draeger Evidential durchgeführt. Ist genauso gerichtsverwertbar wie eine Bluprobe
Einspruch kannst Du sicher einlegen
wird aber nichts bringen
Zitat:
Zitat:
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
(Zitat von: e46-fahrer)
Heisst das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich in der Probezeit so'n Mist bau, "nur" 250 Euro und 2 Punkte Punkte Strafe krieg; waehrend ich als "ausgewachsener" Fahrer aber 500 Tacken, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaenger in Kauf nehmen muss ? Oder werden diese 250 Tacken im ersten Fall noch zusaetzlich zur regulaeren Strafe faellig ?
(Zitat von: Imbiss_Bronko)
Ich denk weder noch. Die 250 Euro usw. müsstest Du für den Bereich bekommen, der bei einem nicht-in-der-Probezeit-seienden Fahrer nicht geahnet wird.
Sobald Du mehr getankt hast, gehts in den normalen Bereich über...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Meine Frage wurde durch diese Seite nicht beantwortet.
btw. wenn dich diese Alkohol/Drogen/Blitzer/Raser-Threads so anpissen, dann lies diese doch einfach nicht. Aber stattdessen schreibst du selber noch in so einem mit und regst dich auf lol.
(Zitat von: Imbiss_Bronko)
dann muß ich wohl blind sein, auf der Seite gibt es einen
Button PROBEZEIT und da steht alles geschrieben wie das bestraft wird.
kann doch nicht so schwer sein da mal richtig intensiv alles zu lesen., na mal sehen was am nächsten Wochenende für ein Bussgeldproblem gestellt wird.
Mitglied seit: 25.08.2006
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353 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
(Zitat von: e46-fahrer)
Heisst das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich in der Probezeit so'n Mist bau, "nur" 250 Euro und 2 Punkte Punkte Strafe krieg; waehrend ich als "ausgewachsener" Fahrer aber 500 Tacken, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaenger in Kauf nehmen muss ? Oder werden diese 250 Tacken im ersten Fall noch zusaetzlich zur regulaeren Strafe faellig ?
(Zitat von: Imbiss_Bronko)
Ich denk weder noch. Die 250 Euro usw. müsstest Du für den Bereich bekommen, der bei einem nicht-in-der-Probezeit-seienden Fahrer nicht geahnet wird.
Sobald Du mehr getankt hast, gehts in den normalen Bereich über...
(Zitat von: mb100)
Ah, jetzt hab ich's verstanden. ^^
Cyanide and Happiness.
Ein Kumpel hatte sowas mal vor einigen Jahren aber wegen Drogen, rauskaufen durfte er sich nicht, hat es dann über nen Anwalt gemacht, die finden immer irgend einen Formfehler, bei ihm war es dann die Tatsache, dass wenn man bei allen Messgeräten den Optimalfall in der Messungenauigkeit annimmt, er unter den Grenzwwert gefallen wäre. Ist zwar absolut unwahrscheinlich aber eben nicht auszuschließen. Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn dir also dein FS so wichtig ist, gibt es da sicherlich Möglichkeiten. Ich trinke ganz selten Alkohol und schon gar nicht wenn ich fahre und m.M. nach sollten man zu seinen Fehlern stehen, ich toleriere also nicht sein Verhalten, wollte dir nur Möglichkeiten aufzeigen.
Am Ende zählt eh wieder nur Geld, so wie fast immer im Leben ...
ein evtl. Drogenkonsum lässt sich doch nur aufgrund einer Blutprobe nachweisen...ein Messgerät (gerichtsverwertbar) gibt es dafür nicht....oder hab ich jetzt etwas falsch verstanden?