Hallo Leute.
Ich komme gerade von einer Schnellstraßenfahrt mit unerwartetem Ende wieder. Die Straßen waren relativ leer und ich fuhr über die 4 Spurige Schnellstraße ganz links rüber und überholte einen C240 (silber). Nach einer Weile bemerkte ich ihn erst hinter mir, als ich einem Ast leicht auswich und er voll auf die mittlere Spur scherrte (übertrieben). Er hetzte auch scheinbar ziemlich hinter mir her. Ich beobachtete, ob es zwei Insassen waren und als ich es dann erkannte, fuhr ich schon auf die mittlere Spur und bremste ab. Zack fuhren die mit der Kelle an mir vorbei.
Im nächsten Örtchen hielten wir an und ich durfte auf Anfrage auf dem Beifahrersitz platz nehmen. Ich plauderte ausgiebig mit den Herren über das System. Die waren auch total nett und gaben mir sämtliche Informationen die ich wissen wollte.
Auf dem Video konnte man dann sehen, wie ich auf der linken Spur von hinten kam. Wie schnell konnten die nicht sagen, dann als ich vor Ihnen fuhr, hatte ich rund 30 - 39 km/h mehr drauf als erlaubt. Die Aufnahme ging gerademal vielleicht 1 km.
Er meinte nun, dass der Rechner auf dem Revier die Geschwindigkeit von Hinten kommend noch ausrechnen wird und dann (falls es mehr ist als 41) ich entspr bescheid bekomme.
Nun hat mich der zweite Kollege dann aufgefordert so ein Wisch zu unterschreiben, dass ich Belehrt wurde bzw. der Tat bewusst sei (oder so ähnlich). Ich weigerte mich und betonte, dass ich sowas nicht unterschreiben müsste. Sie bestätigten dies auch.
Nun meine Frage: was war das für ein Wisch und was kann nun auf mich zukommen, dass ich dieses nicht unterschrieben habe?
Also wenn ich unter 41 km/h bleibe, heißt das rund 100 Euro und 3 Punkte, des weiteren darf ich 12 Monate nicht schneller als 25 km/h erwischt werden.
Schöne scheiße, aber selber schuld (sage ich mal).
Danke.
EDIT:
So... und jetzt fällt mir ein, wieso ich mir Sorgen machen sollte: ab Januar bin ich Zivi. Ich werde die ersten zwei Wochen in der Zentrale sein (Rotes Kreuz) und danach ca. 4 Wochen auf Ausbildung. Danach bin ich Rettungshelfer.. d. h. ich benötige einen Führerschein... scheiße!! Ok.. wenn ich Glück habe, und das Zeug wird schnell bearbeitet und ich muss tatsächlich meinen Schein abgeben, dann kann ich ihn ja sofort abgeben, oder!? (und somit eben während der Ausbildung, in welcher ich vermutlich keinen Führerschein benötige).. ich weiß ja, dass es dem Gesetz nicht interessiert, ob man beruflich auf den Schein angwiesen ist, aber man hat ja die Möglichkeit, diesen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt abzugeben... wie sind da die Regelungen? Gibt es auch "Raten"? Wäre es theoretisch möglich, dass ich in der dritten Woche Januar schon einen Bescheid vor mir liegen habe und auch möglich, meinen Schein direkt abzugeben (wenn es notwendig ist)? Oder kann ich gar meinen Schein schon jetzt abgeben!?
Bearbeitet von - furious am 21/12/2004 14:20:51