mit 0,8 promille angehalten, was kommt auf mich zu
normal isses so:
verkehrskontrolle....polizist riecht atemalkohol,belehrt dich und fragt,ob du mit einem freiwilligen alcotest einverstanden bist,um dich selbst zu entlasten. stimmst du nicht zu,wird auf jeden fall blut gezapft,sofern der beamte alkohol riecht und es nachweislich keinem anderen eventuellem fahrgast zuzuordnen ist.nach der belehrung brauchst du dich aber nicht zu der sache äußern.
der freiwillige alcotest ist ne möglichkeit,dich zu entlasten.genauso wie das pusten in das evidential im OWI bereich.sperrst du dich,wird es teuer und blutprobe wird angeordnet!!
zu der 2ten sache.....is eigentlich relativ unerheblich.da zwischen dem anhalten bzw der freiwilligen alcokontrolle und dem rechtskräftigen ermitteln des wertes (sei es durch testgerät oder blut), laut erlass 20 minuten vergehen sollen,so dass dies berücksichtigt wird.
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Hallo ^WeEeDsMoKeR_PuFf^,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "mit 0,8 promille angehalten, was kommt auf mich zu"!
Gruß
Ich hab das halt so von nem befreundeten Beamten, und auf Strafzettel.de steht auch ab 0,5.
Gut das mit der Bayern Regelung hab ich jetzt net im Netz gefunden das ich das untermalen kann, aber soweit mir bekannt greifen se hier schon eher zu als woanders... Wie dem auch sei, 0.8 is 0.8 zuviel ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
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Ja CompactO was zu viel ist, ist zuviel, leider ;(
Bin heut sogar daheim geblieben, weil ich noch ziemlich fertig bin wegen der sache.
Hast wieder zuviel Schlenkerla erwischt ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
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Hm... kann man wohl sagen ;)
Scheiß weihnachtsfeier, nächstes geh ich definiv nicht hin.
Nächstes lässt dich vom Benz heimfahren ;)
siehe meine Signatur ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
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naja, hauptsache, es ist niemanden was passiert
und du lernst aus der geschichte. unabhängig
davon was jetzt auf dich zukommt.
ich musste auch mal 14 monate mit der u-bahn
fahren und das wird mir kein 2tes mal passieren!
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0,8 promile da hat der kollege schon recht das kommt nicht von 2 bier...:)aber lass dein kopf nicht hängen damit mein ich nicht das du esa ignorieren sollst,sondern drauss lernen sollst..was auf dich zukommt bleibt ganz dem richter gelassen...jeder einzelne antwort auf google ist nicht wahrheitsgemäß..wenn du vor gericht kommst(denk ich zwar nicht)ausser du bist mit dem urteil nicht einverstanden dann kannst du dem richter persönlichi n die augen guckenund ihm klarmachen das es nie wieder vorkommt..aber in der regel wird das ohne deine anwesendheit gelöst...ich fang mal vom schlimmsten an..fals du pechpechpech hast musst du zur mpu das ista uf gut deutsch ein (idiotentest)da ist es sehr schwer rauszukommen...die stellen dir da 10 murmeln vor ie nase und sagen stell die mal übereinander wenn du schn einmal mit dem finger zuckst hast du verloren... aber ich denke du bekommst paar hunniys bußgeld und nen punkt eventuel noch nen monat fahrverbot aber wie gesagt kommt alles auf dem richter an viel glück noch und frohe weinachten an alle
A.B.S(Anbauteile Bieten Sicherheit) G.F.K(Generell.Fiese.Kacke)
du kannst einen brief an den bearbeitenden staatsanwalt schicken mit der bitte die strafe in eine geldstrafe umzuformen...
dann darfst evtl den schein behalten..
hatte n bekannter von mir auch...der war zu der zeit noch beim bund und hätte da halt nochmal einen auf den deckel bekommen...
er hat also einen brief an den staatsanwalt geschickt und hat dann statt dem lappen ne menge kohle abgegeben...
also...wenn du den schein wirklich brauchst und dein job davon abhängt dann könntest du bei entsprechendem finanziellen aufwand den schein behalten...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
du kannst einen brief an den bearbeitenden staatsanwalt schicken mit der bitte die strafe in eine geldstrafe umzuformen...
dann darfst evtl den schein behalten..
hatte n bekannter von mir auch...der war zu der zeit noch beim bund und hätte da halt nochmal einen auf den deckel bekommen...
er hat also einen brief an den staatsanwalt geschickt und hat dann statt dem lappen ne menge kohle abgegeben...
also...wenn du den schein wirklich brauchst und dein job davon abhängt dann könntest du bei entsprechendem finanziellen aufwand den schein behalten...
(Zitat von: plop)
Das geht aber nur einmal im LEben und hat eine Vervielfachung der Geldbuße zur Folge
Denke auch, dass bei Alkohol da nichts zu machen ist.
Ein Kollege hatte das mal wegen einer roten Ampel.
KEin Fahrverbot aber doppelte Geldbuße.
Das man mal geblitzt wird kann jedem Vielfahrer schonmal passieren. Nur 0,8 Promille müssen nicht sein.
Und wer nicht gerade 3 promille hat, der kann auch sein Handeln noch abschätzen und beurteilen.
.
Hinweis:
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hallo leute wurde gestern mit 0,8 promille von der polizei erwischt.
was passiert jetzt?
kann ich dagegen wiederspruch legen?
ich musste keine blutprobe geben.
was erwartet mich jetzt?
Mitglied seit: 15.11.2007
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haben sie gesagt das es zu einer anzeige kommt?
meinen kumpel haben sie erst vor kurzem nur verwarnt und gemeint, aber schnell heim mit dir. :-) Glück im unglück.
Aber im allgemeinen: Finger weg vom Alkohol wenn man weiß, man muss fahren, dann hat man auch keine probleme :) (jaja, blabla, Moralappostel - Aber ist schon tatsache)
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
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Zitat:
hallo leute wurde gestern mit 0,8 promille von der polizei erwischt.
was passiert jetzt?
kann ich dagegen wiederspruch legen?
ich musste keine blutprobe geben.
was erwartet mich jetzt?
(Zitat von: ego_330)
Blutprobe muss man nicht zwangslaeufig abgeben. Wenn man dies aber nicht macht, dann muss man mit auf's Revier, wo man denn nochmal zweimal pusten muss, in son Ding so gross wie'n Keyboard. ^^
Der dort ermittelte Wert gilt dann.
Erwarten tut dich 500 Euro Strafe, paar Euro Bearbeitungsgebuehr, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaengerdasein. ^^
Bearbeitet von - Imbiss_Bronko am 09.05.2009 18:57:10
Cyanide and Happiness.
schon mal in dem bei jedem bekannten Bussgeldkatalog geschaut?
der ist doch online einzusehen, warum kommen immer wieder solche Fragen zum Thema Blitzen Alkohol und falsch Parken am Wochenende?
Zudem ist es ein Vergehen nach § 316 StGB (=Trunkenheit im Verkehr).
Hast du keine Strafanzeige erhalten?
Chakki
Zitat:
Zudem ist es ein Vergehen nach § 316 StGB (=Trunkenheit im Verkehr). Hast du keine Strafanzeige erhalten?
das ist nicht richtig!
wenn es "nur" 0,8 promille waren und keine ausfallerscheinungen hinzukommen, dann ist es lediglich eine OWI Anzeige.
zur strafanzeige wird es erst:
1. ab 0,3 - 1,09 promille mit ausfallerscheinungen
oder
2. ab 1,1 promille (egal ob ausfallerscheinungen oder nicht)
da gibt es doch tatsächlich einen Bussgeldkatalog den man über google findest ! langsam nerven solche Fragen jedes Wochenende das gleiche .
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.
ich habe einen netten promille rechner gefunden ;)
klick
Mitglied seit: 25.08.2006
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353 Beiträge
Zitat:
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
(Zitat von: e46-fahrer)
Heisst das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich in der Probezeit so'n Mist bau, "nur" 250 Euro und 2 Punkte Punkte Strafe krieg; waehrend ich als "ausgewachsener" Fahrer aber 500 Tacken, 4 Punkte und 4 Wochen Fussgaenger in Kauf nehmen muss ? Oder werden diese 250 Tacken im ersten Fall noch zusaetzlich zur regulaeren Strafe faellig ?
Cyanide and Happiness.
http://www.bussgeldkataloge.de/sollte eigentlich reichen zum Nachlesen...........Immer dieses Könnte , Müsste, Ich dachte aber, ein Kumpel hatte mal so etwas erlebt...bla bla usw.
alles andere kommt per Post schwarz auf weiss. mfg
Bearbeitet von - e46-fahrer am 09.05.2009 23:59:59