Xenon mit oder ohne Wascheinheit?!
Zitat:
Warum muss eigentlich ne Scheinwerferwascheinheit verbaut sein?
Lies genauer! Hab`s oben schon geschrieben!
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
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Deutschland
Hallo black--cell,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Xenon mit oder ohne Wascheinheit?!"!
Gruß
Zitat:
Zitat:
rennfrikadelle gehörst du zu diesen leuten? :-)
woher weist du, dass sie keine zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?
(Zitat von: Pug)
Weil "Zusatzscheinwerfer fürs Fernlicht" nicht erlaubt sind.
(Zitat von: rennfrikadelle)
Hella hat mehrere im programm und da steht nichts davon, dass die keine zulassung hätten.
Nu mal los....
Zitat:
Hella hat mehrere im programm und da steht nichts davon, dass die keine zulassung hätten.
DAS ist der entscheidende Satz:
>>Jetzt ist auch Xenon-Fernlicht an Fahrzeugen mit serienmäßigem Xenon-Abblendlicht realisierbar.<<
Das Ding hat eine Zulassung - aber nur für Fahrzeuge die bereits mit Xenon-Licht fürs Fahrlicht ausgerüstet sind, aber das Fernlicht konventionelle Halogentechink ist (z.B. E46 VFL)
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
das hat hella dann aber schlecht beschrieben, bei den
comet 200 xenon steht davon z.B. garnichts.
auch im prospekt steht nichts von bedingungen bzw. voraussetzung für xenon zusatzscheinwerfer.
du meinst bereits verbautes xenon ist bedingung?
Nu mal los....
Zitat:
das hat hella dann aber schlecht beschrieben, bei den comet 200 xenon steht davon z.B. garnichts.
auch im prospekt steht nichts von bedingungen bzw. voraussetzung für xenon zusatzscheinwerfer.
du meinst bereits verbautes xenon ist bedingung?
(Zitat von: Pug)
Ich kann es dir nich genau sagen - dazu müsste man die Bauartprüfung kennen.
Wenn man sich die Dinger montiert, amn ne Anzeige bekommt und man sich an Hella wendet und man denen erklärt das dies gar nicht erlaubt sei, dann schreiben die "Wir haben geschrieben für Fahrzeuge mit serienmässigen Xenon-Licht."
Bitte bedenken:
Es ist nur dann für den Hersteller oder Händler Pflicht darauf hinzuweisen das der Betrieb nicht erlaubt ist wenn das Produkt keinerlei Zulassung hat und der Betrieb grundsätzlich illegal ist - z.B. Xenonscheinwerfer ohne Bauartzulassung.
Dieses Teil hat aber eine Zulassung - sollte diese nicht in jedem Fall gelten, muss der Hersteller darauf nicht hinweisen. Die Verpflichtung das alle Anbauteile eines Fahrzeuges den Zulassungsbestimmungen entsprechen trägt der Halter - nicht der Zubehörhersteller.
Vorsicht Vermutung:
Ich denke das Teil hat eine BE für Fahrzeuge mit serienmässigem Xenon-Licht.
Aber für solche Machenschaften ist Hella eigentlich nicht bekannt...
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Also ohne den gebildeten Gockel zu spielen, aber in solchen Fällen ist das lesen von Gesetzestexten sehr aufschlussreich. Bei allen Fragen des Umbaus kann man sich in der StVZO schlau machen (online unter
http://www.stvzo.de) und so wird man auch in diesem Fall fündig:
StVZO, §50 Abs.10:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein."
Die Fassung ist vom 1.10.2006 - ich wüsste nicht dass es eine neuere gibt. Also anstatt auf "irgendwelche" Leute hören - besser einen Blick in dieses Machwerk des Bösen wagen!
Danke!
So genau kannte ich den Text nicht.
Ps.:
Was hat das mit eingebildetem Gockel zu tun wenn man auf eine Frage eine stichhaltige Antwort liefert?
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Die Antwort auf die Frage war recht simpel und die Thematik dafür doch recht langatmig auifgebohrt...
Zitat:
Die Antwort auf die Frage war recht simpel und die Thematik dafür doch recht langatmig auifgebohrt...
(Zitat von: SaMö)
...manchmel geht es aber nicht nur um die reine Antwort - ein bischen Smalltalk darfs schon auch sein...
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