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Beitrag von: Lanzi Date: 02.01.2007 Thema: Xenon mit oder ohne Wascheinheit?! ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 02.01.2007 um 22:00:57 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hi! Ich spiel mit dem Gedanken meinen E46 (EZ 2001 )bald auf Xenon umzurüsten und da habe ich von Leuten gehört das man seit kurzen Xenon auch ohne die Scheinwerferwascheinheit verbauen darf. Das würde na klar die Umrüstung um einiges attraktiver machen. Also was ist nun dran an diesem Gerücht? Schwachsinn oder stimmt das?! Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 02.01.2007 22:00:57 Wer in den Himmel will, fährt BMW |
Autor: good news Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wäre mir neu. Habe auch Xenon, aber von diesem "Gerücht" habe ich noch nichts gehört. Gruß good news |
Autor: NIB Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich das mit bekommen habe ist und bleibt es Pflicht. |
Autor: Mitch83 Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also das halte ich auf jedenfall für ein Gerücht. Bei XENON braucht man seit jeher immer eine Scheinwerferreinigungsanlage damit eine XENON Nachrüstung vom TÜV abgenommen wird. ...und wenn du dir nicht sicher bist gehe zum TÜV und frage selber nach. |
Autor: new320d Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Scheinwerferreinigung + automatische Höhenregulierung erforderlich! mfg |
Autor: black--cell Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist erforderlich und wird es auch bleiben. Liegt daran das Xenonscheinwerfer, wenn sie schmutzig sind, unglaublich blenden können. Die Automatische Ausrichtung wird ebenso als Blendschutz für den Gegenverkehr vorgeschrieben... An dem Gerücht ist also mit Sicherheit nichts dran! Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort) |
Autor: Lenny Clubsport Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aha. Man lernt nie aus. Und ich habe mich immer gewundert, warum bei jedem zweiten mal Scheibe reinigen, immer die Scheinwerfer mitgereinigt werden (natürlich nur, wenn das Licht an ist). Ich ärgere mich jedes mal weil mein Waschwasser immer so schnell leer ist und da mache ich beim Scheiben reinigen immer das Licht aus, damit nicht wieder die Scheinwerfer mitgereinigt werden... |
Autor: Sunshinedriver Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich hab in meinem e30 weder wischer noch automatische höhenregulierung und 8000K xenon eingetragen... :) www.fauth-motorsport.de Motorumbauten, Gutachtenerstellung, Unfallinstandsetzung, Service, Beratung, Leistungssteigerung, Fahrzeugpflege, Felgen bearbeitung |
Autor: Gonzalez Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: dann kennst du wohl jmanden beim tüv ;-) Chillin in my Beemer, listenin to the Ether... |
Autor: Sunshinedriver Datum: 02.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ... ^^ www.fauth-motorsport.de Motorumbauten, Gutachtenerstellung, Unfallinstandsetzung, Service, Beratung, Leistungssteigerung, Fahrzeugpflege, Felgen bearbeitung |
Autor: black--cell Datum: 03.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wäre bei uns Nie möglich... Kenne auch niemanden der das hätte - die Gründe sind in dem Fall für mich auch nachvollziehbar... Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort) |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 03.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ein weiterer Grund für die Waschanlage der Scheinwerfer ist, das Schnee nicht weggeschmolzen werden kann am Scheinwerfer, da die nicht die Wärme entwickeln wie z.B. Halogenscheinwerfer. Ein Halogenscheinwerfer hält sich sein Glas weitestgehend selbst frei bei einer fahrt bei Schneetreiben, der Xenon ist nach ein paar KM zu. |
Autor: Serial-Thriller Datum: 03.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jop Wascheinheit und autom. leuchtweitenregulierung... Liest man öfter auf seiten wo man xenon nachrüstkits kaufen kann. Was mich nur letztens verwundert hat das man diverse wagen die von werk aus xenon haben keine reinigungsanlage haben. Bei irgend nem ford van hab ich das gesehen a la galaxy aber ka welches modell genau und bei nem mercedes... Aber vielleicht sind da die ganzen scheinwerfer anders konzipiert das dieses nicht erforderlich ist.... keine ahnung ;) Was ich nur bisher mitbekommen habe von par kollegen von treffen.. das man es ohne autom. leuchtenweitenregulierung eingetragen bekommt. Wenn die scheinwerfer so tief eingestellt sind, dass wenn der wagen voll beladen ist nicht über ne gewisse lichthöhe kommt...wie weit man dann nun bei "lehrer" fahrt was sieht weiss ich nicht ;) mfG Serial-Thriller Bearbeitet von - Serial-Thriller am 03.01.2007 10:00:01 Verkaufe BMW Türkontakt Mikroschalter (neu) für E36 coupe/cabrio... |
Autor: rennfrikadelle Datum: 03.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Entweder eingetragen vor dem 1.4.2000 oder die Eintragung ist Illegal. Entscheidend ist nicht ob es eingetragen ist. Wenn es eingetragen ist und man dich erwischt, nutzt dir die Eintragung überhaupt nichts. Die BE ist erloschen mit dem Unterschied das auch auch der TÜV-Prüfer eines auf den Deckel bekommt. Da scheinen einige falsch zu verstehen: Eine Eintragung ist keine rechtliche Absicherung, sondern ein Beleg dass das eingetragene System bei einer Prüfstelle vorgeführt wurde. Maßgeblich ist das Gesetz, nicht der Fahrzeugschein/Brief! Was das OT betrifft: Es ist ein Gerücht. Sind hier Änderungen geplant gehöre ich normalerweise zu einer der ersten die das mitbekommen. Bearbeitet von - rennfrikadelle am 03.01.2007 10:19:20 Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: Snake696 Datum: 05.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- es ist 100% Pflicht... Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst! |
Autor: Pug Datum: 05.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- könnten die vielleicht zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben? Nu mal los.... |
Autor: rennfrikadelle Datum: 07.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: Pug Datum: 09.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ??? Zitat: rennfrikadelle gehörst du zu diesen leuten? :-) woher weist du, dass sie keine zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben? Nu mal los.... |
Autor: bmw318i Datum: 12.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- soweit ich weiß darf xenon nur mit der scheinwerferreinigungsanlage betrieben werden |
Autor: rennfrikadelle Datum: 12.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Weil "Zusatzscheinwerfer fürs Fernlicht" nicht erlaubt sind. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: TechN9ne Datum: 12.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum muss eigentlich ne Scheinwerferwascheinheit verbaut sein? Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt! |
Autor: black--cell Datum: 12.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Lies genauer! Hab`s oben schon geschrieben! Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort) |
Autor: Pug Datum: 12.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Hella hat mehrere im programm und da steht nichts davon, dass die keine zulassung hätten. Nu mal los.... |
Autor: rennfrikadelle Datum: 12.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: DAS ist der entscheidende Satz: >>Jetzt ist auch Xenon-Fernlicht an Fahrzeugen mit serienmäßigem Xenon-Abblendlicht realisierbar.<< Das Ding hat eine Zulassung - aber nur für Fahrzeuge die bereits mit Xenon-Licht fürs Fahrlicht ausgerüstet sind, aber das Fernlicht konventionelle Halogentechink ist (z.B. E46 VFL) Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: Pug Datum: 13.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das hat hella dann aber schlecht beschrieben, bei den comet 200 xenon steht davon z.B. garnichts. auch im prospekt steht nichts von bedingungen bzw. voraussetzung für xenon zusatzscheinwerfer. du meinst bereits verbautes xenon ist bedingung? Nu mal los.... |
Autor: rennfrikadelle Datum: 13.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich kann es dir nich genau sagen - dazu müsste man die Bauartprüfung kennen. Wenn man sich die Dinger montiert, amn ne Anzeige bekommt und man sich an Hella wendet und man denen erklärt das dies gar nicht erlaubt sei, dann schreiben die "Wir haben geschrieben für Fahrzeuge mit serienmässigen Xenon-Licht." Bitte bedenken: Es ist nur dann für den Hersteller oder Händler Pflicht darauf hinzuweisen das der Betrieb nicht erlaubt ist wenn das Produkt keinerlei Zulassung hat und der Betrieb grundsätzlich illegal ist - z.B. Xenonscheinwerfer ohne Bauartzulassung. Dieses Teil hat aber eine Zulassung - sollte diese nicht in jedem Fall gelten, muss der Hersteller darauf nicht hinweisen. Die Verpflichtung das alle Anbauteile eines Fahrzeuges den Zulassungsbestimmungen entsprechen trägt der Halter - nicht der Zubehörhersteller. Vorsicht Vermutung: Ich denke das Teil hat eine BE für Fahrzeuge mit serienmässigem Xenon-Licht. Aber für solche Machenschaften ist Hella eigentlich nicht bekannt... Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: SaMö Datum: 13.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ohne den gebildeten Gockel zu spielen, aber in solchen Fällen ist das lesen von Gesetzestexten sehr aufschlussreich. Bei allen Fragen des Umbaus kann man sich in der StVZO schlau machen (online unter http://www.stvzo.de) und so wird man auch in diesem Fall fündig: StVZO, §50 Abs.10: "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein." Die Fassung ist vom 1.10.2006 - ich wüsste nicht dass es eine neuere gibt. Also anstatt auf "irgendwelche" Leute hören - besser einen Blick in dieses Machwerk des Bösen wagen! |
Autor: rennfrikadelle Datum: 14.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke! So genau kannte ich den Text nicht. Ps.: Was hat das mit eingebildetem Gockel zu tun wenn man auf eine Frage eine stichhaltige Antwort liefert? Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: SaMö Datum: 14.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Antwort auf die Frage war recht simpel und die Thematik dafür doch recht langatmig auifgebohrt... |
Autor: rennfrikadelle Datum: 14.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ...manchmel geht es aber nicht nur um die reine Antwort - ein bischen Smalltalk darfs schon auch sein... Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: SaMö Datum: 14.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- That's right... ;) |
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