förmliche Frist! wie am besten?
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Mitglied seit: 22.03.2005
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Hallo Zusammen.
Hab folgendes Problem:
Mein E36 ist seit 3 Monaten beim Karrosseriebauer bzw. Lackierer.
Vereinbart waren 6 Wochen. Umfangreicher Umbau und Reparatur. Aber das ist ja eigentlich egal.
Der Besitzer vertröstet mich immer weiter.
Hab meinen Anwalt eingeschaltet. Der meinte ich müsse erstmal zwei Fristen setzen mit möglichen Terminen zur fertigstellung der Arbeiten. Erst bei nichteinhaltung dieser beiden Fristen, könnte man sinnvoll aktiv werden.
So meine Frage:
Wie würdet ihr so eine einfache Frist formulieren? Bin da nicht so sonderlich fit drin. Ausserdem muss die ja "wasserdicht sein". Also z.B. mit Auflistung der Arbeiten, oder einfach schreiben "wie vereinbart"?
Paar Tips bzw. grobe Vorlage, wäre der Hit.
Danke und Gruß
Tom
Autos, Autos... Wo wären wir nur ohne Autos? Und vorallem, wie kämen wir dort hin?
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Hallo SamSemiliaE36,
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Gruß
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Mitglied seit: 11.01.2005
Emmering bei München
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Lass das doch den Anwalt schreiben, wenn Du den eh schon eingeschaltet hast.
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Mitglied seit: 22.03.2005
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Ja gut, aber das sind eigentlich Maßnahmen die man noch selber machen sollte. Hatte ich ich eigentlich so vor. Tu mir halt nur mit der formulierung etwas schwer.
Gruß Tom
Autos, Autos... Wo wären wir nur ohne Autos? Und vorallem, wie kämen wir dort hin?
Hmmm, schweres Thema! Aber naja...
Ist jetzt zwar kein Richtwert, aber gängig sind eigentlich immer
so 14 Tage bzw. 10 Werktage ab erhalt des Briefes. So ein Brief
wird natürlich immer als "Übergabe-Einschreiben" mit Rückmeldung
verschickt. Sprich, der Empfänger muss unterschreiben und Du weißt
wann er den Brief erhalten hat. Sonst sitzt Du auf Deiner Frist und
der Typ sagt "habe keinen Brief erhalten". Alle Schriftstücke IMMER
in Kopie behalten und zu den Akten legen, wird Dir der Anwalt aber
auch sagen.
Formuliere in diesem Brief auch gleich Deine Forderung was passiert
wenn diese Frist wieder nicht eingehalten wird.
Lass ihm aber auch eine Ausweichsmöglichkeit. Man weiß ja nicht wie
es kommt, die Mitarbeiter der Firma streiken oder sind krank, die
Werkzeuge wurden geklaut, es wurde in der Firma eingebrochen usw...
Sollte ja eigentlich nicht Dein Problem sein, aber bleib human. :)
Soll heißen das Du einen Preisnachlass forderst von XX Prozent
verlangst oder einen Festbetrag den Du für angemessen hälst. Oder
aber er soll Dir in dieser Zeit einen Mietwagen bereitstellen/bezahlen
weil Du fest mit Deinem Auto gerechnet hast und dieses für den
täglichen Arbeitsweg brauchst. Oder er soll Dir die Monatskarte für
die Bahn erstatten.Weiß ja nicht wie Deine Situation ist und was Du
nun durch die Verzögerung für "Umstände" hast. Aber für diese "Umstände"
müssen die aufkommen.
Normalerweise ist es nach dem HGB so, dass eine 2-malige "Nacherfüllung"
und dann erst der "Ersatz" geleistet werden muss. Aber jede Nacherfüllung
bzw. auch der Ersatz, hat einen Schadensersatz zur Folge!
Klingt jetzt verwirrend, aber frag da nochmal den Anwalt, in 2-3 Paragraphen
im HGB sind "Rechte und Pflichten des Verkäufers/Käufers" geregelt.
Darauf kannst Du ihn festnageln sofern es einen schriftlichen Auftrag
für Deine Arbeit gibt. Sonst hast Du ja vor Dritten (z.B. Anwalt) nix
in der Hand. Ist Deine 6-Wochen-Vereinbarung mündlich oder schriftlich?
Auf einem Auftragsschein stehen eigentlich hinten die AGB drauf und da
müsste auch drin stehen, was passiert falls mal eine Frist nicht eingehalten
werden kann.
Hier mal ein jetz aus den Fingern gesaugtes Beispiel:
----------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr "Karosseriebauer",
da sie die vereinbarte Arbeitsdauer von 6 Wochen für
folgende Arbeitsleistungen nicht einhalten konnten,
- bla...
- sülz...
- etc...
räume ich Ihnen eine weitere Frist von ??? Tage für die
Fertigstellung unter der Vorraussetzung eines Preißnachlasses...
- von ??? Euro
- von ??? Prozent (= XXX Euro) des vereinbarten Preises
- von ??? Euro pro Tag
...ein und verzichte auf weitere rechtliche Maßnahmen und
einer Schadensersatzforderung.
Sollten Sie durch absehbare Gründe den Auftrag nicht erfüllen
können, bestehe ich auf sofortige und unendgeldliche Herausgabe
meines Fahrzeugs.
Für Rückfragen oder Vorschläge zur weiteren Abwicklung des Auftrages
können mich jederzeit unter "XXXXX" anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
"SamSemiliaE36"
Anhang:
Kopie des Auftrags/Kostenvoranschlag (falls hoffentlich vorhanden)
----------------------------------------------------
So, das nurmal so ganz grob, feil da noch bisl dran rum und lass es
von dem Anwalt verfeinern. Der kennt die richtigen gesetzlichen
Wortlaute für solche Fälle.
Halt uns auf dem laufendem...
BMW Team Oberhavel
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Mitglied seit: 22.03.2005
Mönchengladbach
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262 Beiträge
Danke, das ist ja super.
Jetzt weiss ich schonmal mehr und weiss in etwa was ich schreiben muss. Ja klar bevor es richtig ans "Eingemachte" geht, werde ich mich mit meinem Rechtsschutz erneut in Verbindung setzen.
Danke und Gruß
Autos, Autos... Wo wären wir nur ohne Autos? Und vorallem, wie kämen wir dort hin?