Zitat:
Moin
Da hier ja auch einige juristen hier sind hätte ich mal kurz eine Frage :)
Ich hab von April 2009 bis August 2009 in einer Wohnung zur Miete gewohnt.
Jetz kommt der vermieter (in Spanien lebend -> wird durch hausverwaltung in D vertreten) nicht in die puschen mir die Abrechnung zu machen.
Von nem Anwalt hab ich mir schon mal sagen lassen, dass die "Frist" eine NK-Abrechnung zu erstellen erst im januar 2011 abläuft.
Stimmt das so?(Zitat von: warry)
Zitat:
Und falls die Frist abläuft, muss ich den anzeigen damit ich an mein geld komme?
Ich hab da monatlich ca 130€ nebenkosten gezahlt und noch 100€ kaution dagelassen.
Da ich aber alleine da gewohnt habe und selten daheim war (musiker) bezweifel ich stark, dass ich was nachzahlen muss, weshalb ich das geld haben will.(Zitat von: warry)
Zitat:
Und noch was: Mir ist beim Auszug aufgefallen, dass der Wasserzähler das letzte mal ca 1988 geeicht wurde.
Wie und was kann ich da machen, wenn mir der sagt ich hab ewig wasser gebraucht obwohl das nicht stimmt?
Gibt es da einen "Schlüssel" für wasserabrechnung (z.b. ein einzelperson braucht nicht mehr als so und so viel wasser im monat)
Ich hoffe es kann jemand helfen :)
mfg, Patrick(Zitat von: warry)
Zitat:
Also in meinem Fall heißt das, das die "Frist" erst im März '11 abläuft, weil ich erst im April '09 eingezogen bin.
Naja Ich renn der Sache jetzt schon hinterher, seitdem ich ausgezogen bin. (also schon 1,5 jahre)
Die ersten paar mal hatte er noch keine daten von den energieversorgern (das lass ich mir ja noch eingehn).
Ich hab bei dem hausverwalter (nicht vermieter selbst) schon 3 fristen gesetzt (mündlich - da hatte er schon abrechnungsdaten).
Aber jetz wirds langsam zeit das der in die puschen kommt und mal die sache abschliesst.
Also falls er keine reaktion zeigt, dann zum anwalt? anzeige?(Zitat von: warry)
Zitat:
also ich hatte mit so einem fall schon einen rechtsstreit den ich damals für mich entschied.
was war passiert:
- in einer wohnung gelebt von xx.20xx - 31.07.2006
- es wurde alles abgelesen und die bude war durch (abnahme bei auszug)
- der vermieter hatte ja 6 monate zeit mir die kaution zurückzuzahlen sowie mir eine abrechnung zukommen zu lassen.(Zitat von: Touri Normi)
Zitat:
- 2007 lief die frist ab und ich hatte weder kaution noch abrechnung. habe meinen anwalt konsultiert und er meinte, warten sie noch 1 zusätzliches kalenderjahr auf das jahr in dem sie dort wohnten, verstreicht.
- so getan, am 04.01.2008 flatterte meine forderung bzgl. kaution beim ex-vermieter ein.
er sich natürlich geweigert und gemeint, er habe die kaution mit meinen nebenkosten verrechnet. ein paar anwaltsbriefe später und auf die androhung eines prozesses hatte ich die kohle samt zinsen auf dem konto.(Zitat von: Touri Normi)
Zitat:
fakt ist, dein recht auf die rückzahlung der von dir an den vermieter getätigten NK-Pauschale verjährt nicht wohingegen die des vermieters eine abrechnung zu schicken schon. er hat 1 kalenderjahr nach berechnungszeitraum quasi kein recht mehr, seine nebenkosten bezahlt zu bekommen sofern kein ablesedienst oder sonstiges die verzögerung verschuldet hat.(Zitat von: Touri Normi)
Zitat:
warte bis januar und dann zacki zum anwalt. das einzige was dich dabei bremsen könnte wäre z.b. wenn er deine aktuelle adresse nicht hat.
beste grüße
norman(Zitat von: Touri Normi)
Zitat:
Der Vermieter kann die Kaution auch länger als 6 Monate einbehalten. Nämlich dann, wenn zu erwarten ist, dass die letzte noch zu erstellende Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung ergibt.
Zitat:
Hier fehlen einige Details, ohne die man dazu eigentlich nix schreiben kann. Eine Verrechnung der Nachforderung mit der Kaution ist sehr wohl rechtens. Vorausgesetzt die Abrechnung wurde form- und fristgerecht erstellt.
Zitat:
Eine Forderung des Mieters aus dem Mietverhältnis verjährt mit Ablauf des 3. Kalenderjahres nach Ende des Mietverhältnis. Des Weiteren geht es nicht um eine Pauschale, sondern um eine Vorauszahlung. Denn eine Pauschale muss im Gegensatz zu einer Vorauszahlung überhauptnicht abgerechnet werden. Weiterhin verwirkt der Vermieter nach Fristablauf nicht sein Recht darauf die Nebenkosten bezahlt zu bekommen, sondern auf eine evtl. Nachforderung.
Zitat:
Sodala.. es gibt ein kleines Update:
Heute schau ich meine Kontoauszüge an und siehe da, ich hab eine Gutschrift vom exVermieter.
Das waren einmal die 110€ Kaution für die nebenkosten die ich ihm bei auszug noch zusätzlich entrichtet habe (falls ich was nachzahlen müsste wäre das verrechnet worden) und dann waren da noch 60€ als nebenkosten gutschrift dabei.
Ich hab aber noch keine abrechnung per post bekommen.
Ich würde da gerne aber nochmal nachschaun weil ich ja monatlich 130€ NK (5 Monate) gezahlt habe dafür, dass ich fast nie daheim war und dann nur 60€ ausbezahlt?
Oder kommt das hin? Ich mein zuviel hab ich ja nicht erwartet, aber da bei dem Vermieter schon einige beschwerden aus anderen Mietparteien da waren, trau ich der sache nicht.
Wie gesagt kenn ich mich auf dem gebiet nicht recht aus und kann auch nicht viel dazu sagen.
Aber schonmal danke für die hilfreichen antworten!(Zitat von: warry)
Zitat:
...
Der Wasserzähler war ja wie oben nicht geeicht seit ca 20 jahren.
Jetz hat die Hausverwaltung (welcher übrigens schon recht nett ist - anders als der vermieter) gesagt, dass dort ein "Schlüssel" angewendet wird zur berechnung des wasserverbrauchs..
Also sowas in der Art wie: Eine alleinlebende Person braucht im monat so und so viel wasser.
Und danach soll abgerechnet werden.
Kann man diese "verbrauchs"schlüssel irgendwo einsehen oder nachlesen?
Das würde mich noch interessieren(Zitat von: warry)