Frist nach Geblitztwerden
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Mitglied seit: 24.07.2005
Bietigheim/Baden
Deutschland
101 Beiträge
Hallo zusammen,
wollte mal wissen, innerhalb welcher Frist (Monate) man den Bescheid bekommt, wenn man geblitzt wurde bzw. ab wann die Sache verfällt. Wurde Mitte Juni geblitzt und es kam bis heute nichts.
Gruß
Tobi
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Super-Tiub,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frist nach Geblitztwerden"!
Gruß
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Dann geh mal davon aus, das nichts mehr kommt.
Ich wurde Anfang AUgust geblitzt und bis jetzt ist auch noch nichts gekommen. Normalerweise kommen die Knöllchen etwa 4 Wochen später.
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Die Freude am Fahren kann fortgesetzt werden.
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Bin umgezogen von den Fildern nach Stuttgart. Ich sage nur eins: Back to the roots!!!!
**** JOB-UPDATE ****
Schulung in VB.NET!!!!
ich glaub die frist wurde von 3monaten auf 6monate verlängert weil die rennleitung nicht mehr nachgekommen ist =)
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Bearbeitet von - angry-playboy am 28.09.2005 08:58:24
Bin mal 200m vor Ortsausgang, mit 80km/h Fotofiert worden, aus einem dunkelrotem Passat. Dieser stand nicht parallel zur Fahrbahn, deshalb bin ich auf die Eisen gestiegen, zurück gefahren und habe gleich ein Gegenfoto gemacht! Den ein verfälschtes Messergebniss lass ich mir ne Aufbrummen!
Ist bis jetzt auch noch nix gekommen! (war vor 1/2 Jahr!)
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Take the e-brake...
sowieso zählt: immer anfechten! die rennleitung hat zum teil nichtmal richtig ahnugn davon, was sie darf und was nicht! ich bin bis jetzt mit einem guten 50zu50 schnitt davon gekommen (endete schon in mehrere gerichtsverhandlungen) aber wehrt euch!!!!
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Mitglied seit: 24.07.2005
Bietigheim/Baden
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101 Beiträge
Ich hatte auch was von 3 Monaten in Erinnerung. Wenn das jetzt auf 6 Monate geändert wurde, muss ich wohl noch etwas bangen...
Gruß
Tobi
ja so ist es.
meistens stehen sie nicht richtig.
Auserdem müssen die immer nen messprotokoll bei haben. wo der abstand der straße drin steht. und der winkel wie sie stehen müssen, auserdem müssen sie auch einen einsatzbefehl für diese stelle haben. meistens wenn es jeder weiß wo sie stehen fahren sie einfach wo anders hin. is aber nicht rechtsmäßig wenn sie keinen einsatzbefahl haben. also ob nu laser oder auto am straßenrand. wenn man die zeit hat immer zurück fahren und überprüfen und anfechten.
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ach so ich glaube ne frist gibs nicht mehr. Auf alle fälle liegt sie weit über 6 Monate. Könnte sogar in der Straßenverkehrsordnung oder so drin steht. einfach mal google´n
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232 Beiträge
Tag hatte vor 2 Wochen meine Verhandlung!
===>A44 120Km/h erlaubt hatte 170Km/h drauf
minus tolleranz waren es noch 43Km/h zu schnell!
Habe es auch angefechtet hat aber nichts gebracht! War in Düsseldorf bei gericht und der erste satz des Richters: "Ach ja ein junger BMW Fahrer mal wieder!!!" Da war für den die sache schon erledigt!
Auch das anfechten gegen die Aufstellung hat nichts gebracht da laufen immer so 5 Leute rum die die Teile aufstellen und prüfen!
Die kommen dann als Zeugen immer vor Gericht und die machen natürlich alle die selbe aussage!!
Die hatten 15 Protokolle mit und jede menge Fotos von den Straßenschildern wo die überall stehen!
Fazit 180€ + 3Punkte + 1Monat Fahrverbot!!
Werde mein Lappen Freitag abgeben!
Ich weiß nur noch nicht wie die das berechnen ob 4Wochen oder genau 30Tage naja auf jeden fall ist er erst mal weg!
Man muß wirklich glück haben um den zu entgehen, den nach Tausenden von Gerichtsverhandlung wissen die vorauf die achten müssen!!!!
Und ja die Verjährungszeit beträgt 6Monate!
MfG
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Bitte Kleinkinder und Tiere vom Ansaugtrakt fernhalten!!!
...was auch immer Laune macht, wenn man sich sicher ist, seinen Schein nicht zu verlieren, die Grünen nach dienstnummer, name etc. zu fragen und sich das dann alles ganz langsam aufschreiben!
Ist euer gutes recht! und wenn ihr glück habt, lassen sie dann von euch ab! Wenn ihr Pech habt, ...
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2 Führerscheine währen ne schlecht!
einer zum abgeben, und der andere zum cruisen...
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nein das mit der aufstellung und dem messprotokoll mußt du gleich vor ort machen wenn du geblitzt wirst. wenn du das erst später anforders werden die natürlich sagen das das ding richtig gestanden hat.
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Zitat:
Ich weiß nur noch nicht wie die das berechnen ob 4Wochen oder genau 30Tage naja auf jeden fall ist er erst mal weg!
(Zitat von: 323Power)
Hallo, ich bin grade im Frühling einen Monat zu Fuss unterwegs gewesen.
Ein Monat ist genau ein Monat - also gib ihn dann ab, wenn der Monat nur 30 Tage hat - am besten wäre natürlich im Februar, aber solange wirst du wohl keine Frist bekommen.
Ich hab meinen rechtzeitig zugeschickt bekommen mit der Auflage und einer Warnung nicht vor dem 02.06. zu fahren - erst da war ein kompletter Monat um - ansonsten wäre es fahren ohne Fahrerlaubniss.
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Hinter mir tun alle warte, wenn ich meinen Diesel starte :)
rumpel666
Mein "Nebel-Werfer" (Update 22.05.2005)
ich schick meinen heute los :( bekomme den dann 01.11.2005 wieder
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Haltern am See
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232 Beiträge
@ angry-playboy wie schickst ihn weg?
Und heute ist der 28.09 wieso bekommst du ihn dann erst am 1.11 wieder?
Also ich gebe meinem beim Bürgerbüro in Bochum ab die regeln dass mit Düsseldorf etc. und die Tage bis der per Post da ankommt gehen nicht verloren!
Kannst du in jedem Bürgerbüro abgeben!
Und du hast die sicherheit das er da ist, also ich würde an deiner stelle den heute beim Bürgerbüro in deiner stadt abgeben dann darfst du, so wie ich das verstanden habe, am 28.10 wieder fahren! (Das nennt sich dan Amtshilfe, einfach mal anrufen und fragen wäre glaube ich die bessere alternative)!
MfG
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... ich habe meinen bei der örtlichen Polizei abgegeben - die haben den dann nach Göttingen (dort wurde ich geblitzt) ans Ordnungsamt geschickt - von denen bekam ich Post, dass er dort angekommen ist - dann ca. 5 Tage vor dem Ablauf meiner Zeit bekam ich ihn dann aus Göttingen zurück geschickt.
... naja, so hat wenigstens die Post was von dem Mega-Aufwand, der dort betrieben wird ;)
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rumpel666
Mein "Nebel-Werfer" (Update 22.05.2005)
Bearbeitet von - rumpel666 am 28.09.2005 12:59:57
Zitat:
@ angry-playboy wie schickst ihn weg?
Und heute ist der 28.09 wieso bekommst du ihn dann erst am 1.11 wieder?
(Zitat von: 323Power)
bei mir gings (mal wieder) übers gericht, deshalb muss ich den zur staatsanwaltschaft schicken. ich will den für den kompletten oktober abgeben, da ich sowie die erste woche im urlaub bin bzw dann meine freundin mich zur arbeit fährt. passt also ganz gut. und da der 01.10 ein samstag ist kommt er dann am 30.09.05 bei denen an...
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neeee, des war wegen ner autobahn filmerei. die anderen beiden verfahren laufen noch. gehen wahrscheinlich auch noch vor gericht.
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du solltest vieleicht mal n bissel ruhiger werden. :)
deinen frust läst du doch schon im Fitnesscenter raus oder nich? *grins*
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Mitglied seit: 27.09.2005
Zeitz
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57 Beiträge
Also ich durfte den ganzen August laufen, auf Grund dieser seltsamen Regel, dass wenn man 2 mal in einem Jahr schneller als 26km/h zu viel ist, man erzieherisch einen Monat Fahrverbot bekommen kann.
Beide male waren auf der A9 3-spurig ausgebaut, total leer bei 120 mit einmal 146 und einmal 147km/h.
Den zweiten konnte ich mit verschiedenen Einsprüchen ein Jahr lang raus schieben, bis sogar die Bullen(sorry, Polizei natürlich) zum Fotovergleich bei mir vor der Tür standen.