Strafbescheid- Welche Frist gilt für Behörden?
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Mitglied seit: 28.02.2006
Kufstein
Austria
80 Beiträge
Schönen Abend ans Forum,
habe mal eine wichtige Frage bezüglich Verkehrsstrafen. "Normale" Bürger haben nach Erhalt einer Verkehrsstrafe 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Hat man das getan, wie lange hat eigentlich die Behörde Zeit, um darauf zu reagieren?
Tips welcome,
Bigmuscle
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bigmuscle,
schau mal hier
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Gruß
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ich machte das mal.. wartete dann ca 3 monate auf eine reaktion...
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.02.2006
Kufstein
Austria
80 Beiträge
Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr!
Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt???
Bigmuscle
Zitat:
na das gilt nur für uns ösis *gg*
ich machte das mal.. wartete dann ca 3 monate auf eine reaktion...
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
Zitat:
Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr!
Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt???
Es gibt da ein paar Fristen - aber nagle mich jetzt nicht fest.
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