Wie oft willst Du noch Fehler gutheißen?
Im Vertrag sind sogar ausdrücklich die geprüften und zugesicherten -rechtsverbindlich- Eigenschaften aufgeführt - also klare Sache. Ich halte BMW weiterhin für ein seriöses Unternehmen, das bereit sein wird, für alle Fehler und Schäden, einzustehen und diese ohne weitere Schädigung des Kunden auch bald zu beseitigen.
Also, das Forum sollte dazu da sein, evtl. ähnliche Erfahrungswerte oder Probleme und Lösungsansätze zu vermitteln. Warum es Ignoranten gibt, die nicht Ruhe geben, ihre Meinunge wiederholt und unqualifiziert gegen jedes Rechtsverständnis/Vertragsrecht gutheißen, wenn man sich betrogen fühlen muss, bleibt mir weiterhin schleierhaft.
Letztlich muß auch die BMW AG im Zweifel nögliche schwarze Schafe unter den Händlern, z.B. bei vielen ähnlichen Fehlern, prüfen und ggf. kündigen.
(Zitat von: samoablau-metallic)
Ich heiße überhaupt keine Fehler gut, wo habe ich das so geschrieben?
Natürlich muss jede Vertragspartei ihren Part gemäß Vertrag erfüllen, der Händler muss das Objekt gemäß Beschreibung Kaufvertrag ausliefern bzw. zur Abholung bereitstellen und der Käufer muss im Gegenzug das Geld gemäß Kaufvertrag bezahlen.
Es geht hier doch nicht darum, dass der Händler hier eventuell gleich mehrere Versprechen, die auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten wurden (hoffe ich mal), gebrochen hat, dass das Auto eben nicht in dem versprochenen und vertraglich (hoffe ich mal) zugesichertem Zustand war, das kann niemand hier beurteilen, wir sind da allein auf deine Beiträge angewiesen, die Gegenseite meldet sich meist nicht zu Wort und kann gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Wenn deine Darstellung also stimmt, ist hier der Händler natürlich in der Pflicht nachzubessern, eventuell sogar den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Darum geht es doch gar nicht.
Es geht doch nur darum, WIE das erfolgen soll, denn der Händler war ja durchaus bereit, die Schäden zu beheben, du warst nur nicht bereit mit seinen Bedingungen, du empfandest es als unmöglich, dass der Händler dir kein verbindliches Datum für die Reparaturdauer nennen konnte, dass er meinte, es könnte in drei Tagen oder auch vier Tagen erledigt sein.
Dann ging es darum, einen kostenlosen Leihwagen gestellt zu bekommen, in deinem Fall wäre es wohl übers Wochenende gegangen, was dem Händler nicht behagte.
Anmerkung dazu: Es sollte hier wohl nachlackiert werden, weil es Roststellen gab (da stellt sich natürlich die Frage, ob so ein altes Auto, das schon Roststellen hat, überhaupt gemäß BMW-Definition "Premium-Selection-tauglich" ist), dazu muss in der Regel die BMW-Werkstatt das Auto zu einer Lackiererei bringen, da nur die wenigsten Autowerkstätten auch über eigene Lackierereien verfügen.
Jetzt kann man sich vorstellen, dass diese BMW-Werkstatt hier selber noch Termine machen muss, meist wird so ein Fall irgendwo dazwischengeschoben, weil alle normalen Termine längst auf Wochen hinaus verplant sind.
Dass die Werkstatt bzw. deren Personal dann vorsichtig mit Terminabsprachen gegenüber dem Kunden ist, ist doch nur zu verständlich? Was, wenn hier Zusagen gemacht werden, die dann aufgrund Problemen in einer anderen Firma (Lackiererei) nicht eingehalten werden können? Dann wird der Kunde doch auch wieder stinkig und droht mit Anwalt und Anzeigen.
Anscheinend bist du beratungsunempfänglich, wie oft schon wurde dir hier geschrieben, dass es nicht die Schuld des Händlers ist, dass du so weit weg wohnst?
DU musst dem Händler das Auto hinstellen, damit er es reparieren kann, DU musst es auch wieder abholen, der Händler muss dir gar nichts bringen oder das Auto abholen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das man sich mit diesem Händler nicht einigen kann, irgendwie geht das immer, wenn man einsichtig und höflich bleibt.
Wenn allerdings schon mit dem Anwalt und Benachrichtigung an BMW gedroht wurde, sind die Fronten verhärtet.
Und: "Rechtsverständnis" hilft dir überhaupt nichts, vor Gericht bekommst du kein "Recht" gesprochen, sondern nur ein Urteil im Namen des Volkes. Punkt.
Es gibt da ganz seltsame Urteile, die allem Rechtsverständnis total widersprechen, dennoch gelten sie.
Übrigens hast du mit BMW rein gar nichts zu tun, nur mit dem verkaufenden Händler, da kannst so viel Druck bei BMW machen, wie du willst.
Kann sein, dass dieser Händler daraufhin (aber nicht nur) seinen Status als offizieller BMW-Händler verliert, das geht aber vielen Markenhändlern so, dass sie auf einmal irgendwelche Werksstandards nicht mehr erfüllen und nicht gewillt sind, Millionen in neue Showräume zu investieren, die wären sogar froh über so eine Kündigung, damit machst du keinem Händler mehr Angst, außerdem hilft dir das kein Stück weiter, wenn dein Händler auf einmal kein offizieller BMW-Händler mehr sein sollte.
Du reagierst offensichtlich sehr emotional und irrational, bist schon auf Rache aus.
Na ja, dann mach mal und reiche Klage ein, halte uns aber auf dem Laufenden.
Autofan Dieter