Danke für die Diskussionsbeiträge.
Der normale Käufer ist kein Autosachverständiger - und das Auto wird bei BMW ja nicht "gekauft wie gesehen" verkauft, sondern mit zugesicherten Premium-Eigenschaften. Wenn der Wagen diese mutmaßlich nicht erfüllt ist das nicht die Schuld des Käufers... Wir leben ja noch in einem Rechtsstaat.
(Zitat von: samoablau-metallic)
Der normale Käufer (wer ist das überhaupt? Wie ist das definiert?) sollte jedoch über den "gesunden Menschenverstand" verfügen. Und dieser sagt mir jedenfalls: Vorsicht vor einem Autokauf! Trotz hübscher Werbeversprechen, das Auto der Begierde ganz genau anschauen man weiß ja nie ....
Was ist überhaupt "Premium"? Wo oder wie und wer hat diesen Begriff definiert? Gibt man diesen Begriff bei Google ein, so bekommt man nur die Aussage, dass es "von besonderer, bester Qualität" sein soll, was so angepriesen wird, irgendwie rechtlich definiert oder gar geschützt ist dieser Werbebegriff nicht.
Ob dein gekauftes Auto nun dieses Werbeversprechen erfüllt oder nicht, darüber kann man trefflich streiten.
Wenn du damit am Ende vor Gericht landest, ist das Urteil keineswegs so sicher, wie du glaubst, du könntest dein vermeintliches Recht bekommen oder auch nicht, die Chancen möchte ich mir gar nicht ausmalen.
Und das mit dem "Rechtsstaat" ........ nun ja, wie man dir hier schon mehrfach dargelegt hat, ist Recht haben (vermeintlich) noch lange nicht gleichbedeutend mit "Recht bekommen".
Aber mach mal ruhig, gehe deinen Weg und berichte hier laufend über die Schritte und Erfolge oder Misserfolge.
Da man jedoch nicht so gerne über Misserfolge berichtet (man will ja nicht, dass die anderen doch irgendwie Recht hatten), werden wir hier nach ein paar Meldungen über eingeleitete Schritte nicht mehr viel lesen können.
Autofan Dieter