Straßenrennen mit Todesfolge -> Lebenslang Knast
Du kennst mich nicht und bist daher Lichtjahre davon entfernt meine intellektuelle oder soziale Reife ernsthaft einschätzen zu können.
Ich habe bereits mitbekommen, dass du meine Worte gerne auf die Goldwaage legst. Allerdings bringst du mich damit nicht in Verlegenheit. Ich bin gerne bereit meine Posts zu erklären oder Inhalte klar zu definieren.
Bettnässer bedeutet in diesem Zusammenhang "sehr junge Person". Der Begriff stammt ursprunglich aus dem Comedyprogramm von Ingo Appelt.
Diese Situation hätte im Rahmen der Rechtsverfolgung im Aktennirvana geendet. Eine klare Ansage, wie man es früher gemacht hat, bewirkt manchmal deutlich mehr. Bei einer erneuten Begegnung auf selber Strecke übte sich die damalige Person in Zurückhaltung. Mehr wollte ich gar nicht erreichen. Er hatte verstanden, dass nicht jeder Fahrer eines getunten Fahrzeugs ein Straßenrennen anstrebt.
P.S. Von der korrekten Einschätzung meines Weltbildes bist du übrigens ebenfalls Lichtjahre entfernt. Das ist jedoch darin begründet, dass es sich bei meinem Geschriebenen um reale Erfahrungen handelt. Sie stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner Weltanschauung.
Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 21:55:15
It ain't about how hard you hit.
It's about how hard you can get hit
and keep movin' forward.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo TheInvisible,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Straßenrennen mit Todesfolge -> Lebenslang Knast"!
Gruß
Danke, aber das Bild welches du hier abgibst, gibt mir einen ganz guten groben Überblick über dein Weltbild.
Und wieso verwendest du nicht einfach die wesentlich gängigere und wertungsfreie Person "junge Person" anstatt der bewusst provokant gewählten Bezeichnung "Bettnässer"?
"Früher" hat man viel Schwachsinn gemacht und "klare Ansagen" zähle ich dazu.
Was wäre gewesen, wenn du den Mann mit Hilfe deiner Pöbelei nur noch mehr angestachelt hättest?
Je nach dem wie labil dein Gegenüber ist, kann nämlich genau das passieren und dann erweist du der Öffentlichkeit damit einen Bärendienst.
Edit: "Reale" Begebenheiten, für die es keinerlei Belege gibt. Ich zweifle sehr am Hintergrund dieser Geschichten.
Bearbeitet von: ibot_red am 24.04.2017 um 22:02:07
Wie bereits geschrieben bist du von einer korrekten Einschätzung meiner Weltanschauung meilenweit entfernt.
Meine Wortwahl musst du schon mir überlassen. Schreibe ich dir vielleicht vor, wie du deine Posts zu formulieren hast? Zumal du bisher der Einzige bist, der sich von dem Wortspiel "Bettnässer" provoziert fühlt. Allerdings vermag ich nicht abschließend zu beurteilen warum.
Ist das nun wirklich dein Ernst?
Du diskutierst mit mir über den Inhalt meiner Posts, obwohl du meine Glaubwürdigkeit anzweifelst. Basierend darauf verschaffst du dir dann angeblich einen groben aber dennoch guten Überblick hinsichtlich meiner Weltanschauung? Finde den Fehler.
Du hättest deine Zweifel direkt äußern können. Doch das hast du nicht getan. Erst jetzt nachdem dir die Argumente ausgehen und du bemerkt hast, dass du mit deinen Einschätzungen bezüglich meiner Person und meinen Ansichten falsch liegst, zweifelst du meine Glaubwürdigkeit an.
Das lässt die gesamte Diskussion und vor allem deine Glaubwürdigkeit in einem ganz anderen Licht erscheinen. Sorry, unter diesen Voraussetzungen macht eine Fortsetzung der Diskussion keinen Sinn. Schließlich schenkst du meinen Worten keinen Glauben.
Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 22:48:07
It ain't about how hard you hit.
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and keep movin' forward.
Ich habe deine Wortwahl hinterfragt, ich schreibe dir nichts vor.
Daher bin ich mal so frei, dich zu zitieren.
Anhand deines Posts kann man ganz klar erkennen, dass du weder Inhalt noch Sinn meines Beitrages verstanden hast
Das Zitat passt auch zum zweiten Abschnitt sehr gut.
Ich beurteile deine Weltanschauung nicht anhand deiner Geschichte, sondern anhand deines Auftretens und anhand dessen, wie du dich in der Geschichte darstellt.
Ob der Inhalt der Geschichte von realer Natur ist, ist daher irrelevant. Du bist der Autor und daher für die Darstellung deiner eigenen Person verantwortlich.
Meine Zweifel an der Geschichte bestanden bereits bei meinem ersten Posting, das hätte ich vielleicht deutlicher kennzeichnen sollen, das gestehe ich ein.
Reiner Sarkasmus hat es wohl nicht ausreichend veranschaulicht.
Aber wenn du die Geschichte weiter erzählen möchtest, kannst du gerne davon berichten, dass ich durch deine schlagfertigen Argumente doch noch meine Meinung geändert und mich für dein Verhalten begeistern konnte. ;)
@all:
Ich habe meinem letzten Post nichts mehr hinzuzufügen. Jetzt kann sich jeder seine eigene Meinung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von "ibot_red" bilden. Zumal seine Kenntnis was die Bedeutung von Fachbegriffen wie z.B. Sarkasmus angeht ebenfalls zu wünschen übrig lässt. Aber sich gleichzeitig intellektuell über andere User stellen wollen, die ihm im Grunde gänzlich unbekannt sind.
Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 23:48:31
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Alles klar. :-*
Und ich dachte, wie so viele Andere auch, Jahre lang, dass es sich dabei um beißenden Spott handelt.
Das müssen die Hüter unseres Wortschatzes umgehend erfahren!
Soll ich den Brief nach Mannheim oder direkt nach Athen adressieren?
Bearbeitet von: ibot_red am 25.04.2017 um 20:57:24
Back to topic:
Ich hoffe die neue gesetzliche Härte gegen solche Personen wird aufrecht erhalten!
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Diese Härte schützt aber nicht vor solchen Individuen. Anderer seits....es kann bestimmt nahezu jeder von uns, wenn er zurück denkt, sich an zumindest einen Augenblick erinnern wo es hätte traurig enden können, aufgrund von seinem Verhalten im Straßenverkehr, auch wenn das nicht jeder zugeben würde.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Niemand ist fehlerfrei, da gebe ich dir absolut recht.
Aber es besteht ein großer Unterschied darin, ob man eine derartige Situation aus Unachtsamkeit bzw. ungewollt auslöst oder mit seinem Verhalten andere vorsätzlich gefährdet und mögliche Folgen billigend in Kauf nimmt. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
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Mitglied seit: 10.04.2017
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Deutschland
2 Beiträge
... oder mit seinem Verhalten andere vorsätzlich gefährdet und mögliche Folgen billigend in Kauf nimmt.
(Zitat von: TheInvisible)
Full Ack!
Hinweis:
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Ersteller dieses Themas
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1711 Beiträge
https://www.bz-berlin.de/berlin/bgh-hebt-ueber-mord-urteil-fuer-kudamm-raser-teilweise-aufGegen einen der beiden Mörder ist das Urteil somit rechtskräftig. Die Rolle des Zweiten wird nun zum dritten Mal bewertet. Meine Meinung: Hätte es den zweiten Rennteilnehmer nicht gegeben, hätte es kein Rennen gegeben. Da er augenscheinlich dieses Rennen auch zu keinem Zeitpunkt abgebrochen sondern weiter voll draufgehalten hat, ist der genauso schuldig.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 08.04.2007
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37 Beiträge
Absolut richtig, solche Verkehrsteilnehmer gehören lange aus dem Verkehr gezogen.
Genau so sollte man meiner Meinung nach auch mit den "Promille-Fahrern"
verfahren.
Hi , da schließe ich mich beiden Vorrednern vorbehaltlos an ! ! Die Strafen für solche Taten sind einfach zu gering, da muss sich unbedingt etwas ändern !
Gleiches gilt für die Randale wie jetzt erst kürzlich in Stuttgart zusehen war, auch sollten die Strafen drakonisch verschärft werden für solche Vergehen, sonst bekommt man das nie in den Griff, die Polizei ist da überwiegend hilflos, da muss sich etwas an den Gesetzen tun und zwar schnell nicht immer nur Reden schwingen ! !
Gruß Peter
Und wenn der Bußgeldkatalog bei Geschindigkeitsübertretungen angepasst wird sind alle am schreien.
Gruß Uli
Die Frage ist halt, ob sich höhere Strafandrohungen wirklich auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Oder ob nicht der Großteil sagt: "Mir doch wurscht, mich erwischt eh niemand."
Alternativ: "Als ich die Tat begangen hab, hab ich nicht drüber nachgedacht, ob und wie sich dies auswirkt. Sprich: wie lang ich in den Bau komm."
Um mal ein Land mit einem sehr strengen Strafrechtssystem, teilweise auch antiquierten Strafen und ein Land mit einem sehr unkalkulierbaren Rechtssystem als Beispiel zu nehmen: in Singapur klappt dieser Effekt, in den USA wohl nicht so wirklich. (Und ja, ich weiß auch, dass die USA geringfügig größer sind als Singapur und ein paar mehr Einwohner haben. Interessanterweise sind beides Länder, die geprägt sind von vielen Ethnien, die - bezogen auf die Ballungsräume - auf engem Raum miteinander wohnen.)
Wenn ich mich hier in Nürnberg so auf den Straßen umgucke und vor allem die Rotlichtverstöße zählen will: da brauch ich Papier und Bleistift. Bzw. wird da schnell mal gehupt, wenn man dann bei dunkelgelb nicht mehr drüber fährt. Bzw. wenn man bei dunkelgelb noch fährt, folgen noch schnell zwei, drei andere Autos. Und sofern die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, winkt hier auch schnell ein Fahrverbot.
Im Bezug auf den aktuellen Fall hat sich tatsächlich was in der Gesetzgebung getan. Schließlich hat der Gesetzgeber den (total misslungenen) § 315d StGB geschaffen, der verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt:
§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.(Zitat von: Der Gesetzgeber)
Das Ganze hat nun natürlich folgendes Ergebnis:
So sprießen die Kraftfahrzeugrennen nun ebenso wie die Corona-Parties wie Pilze aus dem Boden. Gefühlt veranstaltet nun jeder, der "nur etwas zu schnell ist", ein Kraftfahrzeugrennen (überspitzt ausgedrückt) - und so könnte man das "etwas schnellere Anfahren an der Ampel" (sei es nur, um die Beschleunigung zu spüren - und noch nicht mal, um dem Nebenmann zu zeigen, "wo der Hammer hängt") tatsächlich unter diese Vorschrift (sprich: Abs. 1 Nr. 3) packen. Denn tatsächlich - was auch in meinen Augen richtig ist - verlangt die Vorschrift ja nicht, dass mindestens zwei am Rennen beteiligt sind.
Ich bin jedenfalls schon gespannt, was das BVerfG zu der Vorschrift sagt. Vermute allerdings, der Gesetzgeber wird nachbessern müssen.
Bearbeitet von: mb100 am 23.06.2020 um 23:08:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Das siehst du falsch. Das Problem ist, dass Bagatellüberschreitungen verteuert wurden und das Fahrverbot zu früh kommt.
Ich meine, die über die wir hier reden sind alle jenseits von gut und böse unterwegs.
Ich finde es zielführender die Strafen nach oben hin zu erhöhen. D.h. bei bspw. innerorts ab 30mk/h an Einkommen geknüpft und dann auch gerne mehr als maximal 3 Monate fahrverbot. Innerorts über 70km/h zu schnell kann man gern mal den Lappen ein Jahr einbehalten inkl. MPU oder neuer Führerscheintest, etc. Wer dann dazu auch noch über rote Ampeln fährt, Leute gefährdet, vor der Polizei flüchtet, Drogen nimmt, etc. sollte nach abgeleisteten Fahrverbot nur jahrelang auf Bewährung fahren dürfen.
Und wenn der Bußgeldkatalog bei Geschindigkeitsübertretungen angepasst wird sind alle am schreien.(Zitat von: uli07)
Innerorts über 70km/h zu schnell kann man gern mal den Lappen ein Jahr einbehalten inkl. MPU oder neuer Führerscheintest, etc.
Das wären dann also 120 km/h in einer Ortschaft. Wer 120km/h Innerorts fährt ist ungeeignet ein Fahrzeug zu führen.
In der Schweiz erhält man ab 100 km/h Innerorts automatisch mindestens ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe.
Bearbeitet von: samy01 am 24.06.2020 um 11:17:37
Mitglied seit: 09.04.2009
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Ja stell dir mal vor,
hier in Deutschland bekommst du "nur" 680 €, 2 (von maximal 8 möglichen) Punkte und 3 Monate wenn du mit 110km/h lt. Tacho an einer Schule (30km/h) vorbeibretterst.
Bearbeitet von: kmax_187 am 24.06.2020 um 11:24:08
Hi , in meinen Augen ist es doch ein Unterschied, ob ich jetzt mal irgendwo zu schnell gefahren bin - warum auch immer, ODER ob ich " Autorennen" in der Stadt fahre und dadurch eben automatisch billigend in Kauf nehme, andere Menschen Schaden zuführe !
Das dies immer mehr über Hand nimmt, liegt meiner Meinung daran, das da nicht genug kontrolliert wird - ein Kavaliersstart bedarf nicht einer Kontrolle, aber genau das ist das Problem . Es wird sich immer das einfachste rausgesucht und da wird die Macht dann ausgelebt . Oder man stellt sich an den Straßenrand mit den rotblitzenden Kästen und kassiert da ab - ist halt die einfachste Methode Geld einzunehmen ! - können ja jetzt schon " Beamte " vom Dorf machen !
ABER das löst das Problem der Stadt - Rennfahrer nicht und wenn diese gefasst werden, wird Ihnen das Auto weggenommen , sie bekommen eine kleine Strafe und gut ist ! 1/2 oder 1Jahr später fahren sie wieder nach gleichen Schema !
Ich muss da @Kmax schon Recht geben und wenn wirklich mal einer einsitzt, das muss er ja nicht mal leiden, er bekommt sehr viele Vorteile, man will ihn ja schließlich resozialisieren - nur bringen tut das alles gar nicht, denn wer vorher so gedacht hat und dem alles egal war, der wird wenn er wieder raus kommt, auch dann wieder so denken wie zuvor , bevor er reinkam !
Für diese Spezies muss es einfach härtere Strafen geben auch mit sehr langen Fahrverbot !
Ich fahre auch sehr schnell, aber ich habe deshalb noch kein Punktekonto angelegt, einmal Punkte erhalten weil ich bei dunkelgelb noch rechst mit abgebogen bin, aber der Verkehrsteilnehmer links der noch Rot hatte und dann auf mich zukommen konnte , war 35m weg von meiner Stelle .
Also Gefährdung vollkommen ausgeschlossen, sogar die Polizei konnte vom Parkplatz aus noch dazwischen fahren .
Ich fahre schon sehr , sehr lange Auto, mit sehr , sehr hoher Km - Fahrleistung - Unfallfrei, deshalb bezahle ich auch nur 17% Beitragssatz der Versicherung .
Man kann übrigens auch schnell und sicher fahren - wenn man es kann !
Gruß Peter
Peter, meinst du das den richtigen "Jungs" das interessiert ob die nen Führerschein haben oder nicht? Wenn die Rennen fahren wollen dann tun die es auch. Ob mit oder ohne Lappen.
Gruß Uli