Straßenrennen mit Todesfolge -> Lebenslang Knast
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In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Hallo Papa76,
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Gruß
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Ja richtig so. 15 Jahre um über die eigene Dummheit nachzudenken und den Lappen gibt's auch nie wieder. Genau so ist es richtig!!! Es könnten ruhig noch mehr Jahre sein. Diese Einzeller haben einen unschuldigen Mann umgebracht, eigentlich sollte man sie hängen.
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Das Urteil ist leider noch nicht Rechtskräftig. Hoffe aber, es bleibt so !!!!
Ich halts für möglich, dass der Mordvorwurf kassiert wird und ein Totschlag draus wird (keine Ahnung, was Staatsanwalt und Richter für Mordmerkmale gesehen haben - die "sonstigen niedrigen Beweggründe", die ich vorliegend für sehr gut möglich halte, find ich immer ein wenig wage...), aber dass in Richtung fahrlässige Tötung zurückgerudert wird, glaub ich persönlich nicht. Und hoffe nicht - das geb ich zu. Denn ich sehs auch so: wer mit 110 km/h zu schnell über eine der Hauptverkehrsstraßen Berlins fährt, nimmt Tötungen billigend in Kauf...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 15.05.2011
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76 Beiträge
Das Urteil ist mehr als gerechtfertigt.
Wer in der Innenstadt Rennen gegen andere fährt mit mehr als dreifacher Höchstgeschwindigkeit der nimmt Tötung billigend in kauf. Wenn niedere Beweggründe wie sein Ego zu befriedigen ansporn des Ganzen ist dann ist das einfach Mord. Vermutlich hatte der noch ne Gopro oder seine Freundin das Handy an um das ganze auf YouTube zu posten wie dieser Alpi der Motorradfahrer, dem ich auch lebenslänglich wünsche.
Klar ist aber auch, dass man sich als junger Erwachsener nicht viel Gedanken über Konsequenzen macht. Das hat der Herr Richter jetzt aber denke ich allen jungen Erwachsenen klargemacht das sowas eben Konsequenzen hat und auch konsequent umgesetzt wird.
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1258 Beiträge
jop anders lernens es net......
Endlich mal ne klare Ansage. Bin mal gespannt ob es diese Klientel beeindruckt. Schon schlimm wenn Leute es nötig haben Ihr Auto als Persönlichkeitsprothese zu missbrauchen.
Mal ne Frage an dieser Stelle, kann man eigentlich jemanden vorwerfen, zu schnell auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu Beschleunigen?
Starte ab und zu recht deftig von der Ampel an auf die vorgegebenen 70km/h z.B.
Wäre das auch schon ein Rennen oder erst bei Überschreitung der Geschwindigkeit?
Wenn neben dir auch jemand genauso scharf beschleunigt, könnte das den Verdacht von einem illegalem Straßenrennen auf sich ziehen.
Bearbeitet von: 5N1P3R am 28.02.2017 um 09:06:55
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Mitglied seit: 15.05.2011
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76 Beiträge
@ Greis
Nach StVO sind gemäß §30 Absatz 1 Satz 1 bei Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Da bei einem Kavalierstart aufgrund quietschender Reifen eine vermeidbare Lärmimmission entsteht, stellt dieser somit einen Ordnungswidrigkeit dar. Hierfür ist nach dem bundeseinheitliches Bußgeldkatalog eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz in einer Höhe von 10 € vorgesehen.
Quelle: Wikipedia copy paste
Bearbeitet von: double2 am 01.03.2017 um 20:03:43
Hi , Ich denke das diese gewissen Leute es nicht lernen werden, wie auch ?
Zum lernen braucht man ein gewisses Teil von seinem Hirn und das haben die eben nicht in ihrem Hohlkörper, den diese Leute zwischen den Ohren tragen, das Urteil ist meines Erachtens schon mehr als Überfällig !
Ich erlebe das so oft, das vermeintlich Schnellere , obwohl wir zu zweit oder noch mehrere auf der linken Spur fahren, sie einfach rechts Überholen - die Dummköpfe ! Meist wenn rechts auch noch ein LKW kommt / ist und dann entstehen manch mal schon sehr gefährliche Situationen , weil sie es nicht mehr gesichert nach links schaffen.
Nach 2-3 KM, wenn es der Verkehr zulässt, kann man dann diese Leute wieder locker links mit 200 / 250 KM / H überholen.
Schnell fahren heißt nicht kopflos Fahren , aber das Kapieren halt einige nicht .
Gruß Peter
Das mit dem Kavalierstart ist Blödsinn. Ich kann so schnell anfahren wie Ich will und wenn Ich Spuren mache und die Polizei es sieht, dann sind es 10€. Noch immer musst du beim zu schnell fahren erwischt werden, dabei spielt es keine wirkliche Rolle wie schnell Ich auf ERLAUBTE GESCHWINDIGKEIT beschleunige.
Wenn ihr zwei natürlich nebeneinander Gummi auf die Straße legt um ordentlich zu launchen und jemand mit ner Taschenlampe zwischen den Autos steht, ist das natürlich was anderes. ^^
niedere Beweggründe ganz einfach deshalb weil es mega unnötig war. Die wurden nicht verfolgt oder sind vor irgendwas geflohen, die haben das aus Spaß an der Freude und Mangel an Gehirn gemacht.
Dabei geht man bei dieser Geschwindigkeit davon aus, das man mit rechnen muss es nicht in der Stadt mit Ampeln unter Kontrolle zu haben, also Absicht.
Mit dieser Auslegung (die völlig ok ist) schwingt man also ein knapp 2t Mordwaffe blind durch die Stadt. Es wurde einfach nur das bestraft was passiert ist. Das war kein Unfall, das war ne verdammte Hinrichtung aus Dummheit. Nur schade das bei Unfällen immer die falschen/Unschuldigen sterben. Um die zwei Idioten hätte keiner lange geweint.
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Ich finde es zwar "schön" zu sehen, daß endlich mal richtig hart durchgegriffen wird, bezweifle aber
stark, daß es bei diesem Urteil bleiben wird. Ich gehe davon aus, daß die ganze Nummer
in Berufung geht und letztlich irgendwas in der Richtung Totschlag, mit 5-10 Jahren auf Bewährung
rauskommt. Gut, lebenslang Führerscheinsperre aber was kratzt daß solche Typen? Wird halt
schwarz gefahren...... Warte ja nur noch darauf, daß irgendeiner mal wieder die Herkunft ins Spiel
bringt und das "harte" Urteil mit Diskriminierung begründet...
Dann gibts vermutlich 10 Sozialstunden und einen Shell Gutschein dazu, als Entschuldigung......
Warte ja nur noch darauf, daß irgendeiner mal wieder die Herkunft ins Spiel
bringt und das "harte" Urteil mit Diskriminierung begründet...
Dann gibts vermutlich 10 Sozialstunden und einen Shell Gutschein dazu, als Entschuldigung......
(Zitat von: Wilhelmidelta)
Ich empfehle dir, eine andere Tageszeitung zu lesen.
niedere Beweggründe ganz einfach deshalb weil es mega unnötig war. Die wurden nicht verfolgt oder sind vor irgendwas geflohen, die haben das aus Spaß an der Freude und Mangel an Gehirn gemacht.
Dabei geht man bei dieser Geschwindigkeit davon aus, das man mit rechnen muss es nicht in der Stadt mit Ampeln unter Kontrolle zu haben, also Absicht.(Zitat von: B3AM3R)
Mal abgesehen davon, dass das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe nix mit der Frage, ob die Tötung vorsätzlich war oder fahrlässig, zu tun hat: das Merkmal ist wiefolgt definiert:
Sonstige niedrige Beweggründe sind Motive, die als besonders verwerflich erscheinen. Es sind also Motive, die nach algemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich sind.(Zitat von: Kindhäuser LPK-StGB 2. Auflage 2005, § 211 Rn. 13)
- ganz knapp ausgeführt -
Für mich ist dieses Mordmerkmal eine Art Auffang-Merkmal. Also "Wir wollen den Täter gern - warum auch immer - wegen Mordes bestrafen und nicht nur wegen Totschlags, also schnappen wir uns die sonstigen niedrigen Beweggründe und wurschteln uns den Sachverhalt zurecht und basteln uns eine schicke Agrumentation, dann passt das schon."
Aus dem Grund mag ich das Mordmerkmal nicht; vor allem eben dann nicht, wenn es "allein" steht. Aber ich bin durchaus bei Dir - und hätte, hätte ich den Fall auf den Tisch gehabt, auch die sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.
Vorliegend hätte ich sicher auch die Gemeingefährlichkeit geprüft und wahrscheinlich auch bejaht. Wurde vorliegend wohl sogar gemacht.
Bearbeitet von: mb100 am 01.03.2017 um 19:25:28
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
So ein Schwanz Vergleich muss richtig bestraft werden.
Ich finde das Urteil immer noch zu milde.
Letztendlich kommen sie wegen guter Führung eher raus.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Mitglied seit: 15.05.2011
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76 Beiträge
Das mit dem Kavalierstart ist Blödsinn. Ich kann so schnell anfahren wie Ich will und wenn Ich Spuren mache und die Polizei es sieht, dann sind es 10€. Noch immer musst du beim zu schnell fahren erwischt werden, dabei spielt es keine wirkliche Rolle wie schnell Ich auf ERLAUBTE GESCHWINDIGKEIT beschleunige.
Wenn ihr zwei natürlich nebeneinander Gummi auf die Straße legt um ordentlich zu launchen und jemand mit ner Taschenlampe zwischen den Autos steht, ist das natürlich was anderes. ^^
(Zitat von: B3AM3R)
Finde es auch blödsinnig. Jemand beschleunigt mit quietschenden Reifen an und wird verwarnt und ein Anderer hat launch control, beschleunigt also schneller weg und wird nicht verwarnt weil seine Reifen nicht quietschen.
Letztendlich kommen sie wegen guter Führung eher raus.
(Zitat von: yusuf)
Nö. Bzw. jein.
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann erstmals nach 15 Jahren beantragt werden, die restliche Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht prüft dann, ob der Täter wieder in die Freiheit entlassen werden kann. Sofern der Antrag abgelehnt wird, kann alle zwei Jahre geprüft werden.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 16.07.2009
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89 Beiträge
Ist doch nicht der erste Fall. In Köln wurden auch schon Menschen wegen dieser Rennen getötet und die Fahrer haben eine Bewährungsstrafe kassiert. Fragwürdig ob die das Urteil so hinnehmen müssen. Weil das kann ja nicht sein.
@double2: Ja irgendwo schon, aber nicht nach genauer Auslegung der Gesetze und Regeln. Erstens malst du deine Spur auf die Straße und man geht davon aus, das durchdrehende Reifen/driften entweder kontrollverlust oder vermeidbare Belästigung der Allgemeinheit sind.
Wenn jemand aus dem Stand auf erlaubtes Tempo launcht, dann kann ihm nix vorwerfen, außer vielleicht Motorenlärm. Das wäre auch nicht so toll, denn dann kann ja jeder kommen. "Mir passt deine Nase nicht, du hast zu beschleunigt" -zack Rübe ab.
@yusuf: "lebenslang" ist die maximale Strafe die hier in D möglich ist. Da geht's nicht weiter, außer noch einer weiteren Sicherungsverwahrung nach den 15 Jahren. Wenn das durchgezogen wird, dann sitzen die zwei je 15 Jahre und wenn sie rauskommen, sind sie Fußgangster. ;)
Bearbeitet von: B3AM3R am 03.03.2017 um 18:53:46
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
@yusuf: "lebenslang" ist die maximale Strafe die hier in D möglich ist.
(Zitat von: B3AM3R)
Ja, irgendwann ist das Leben ja vorbei - und noch "schlimmer" wär nur die Todesstrafe ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"