Probleme mit Käufer nach Autoverkauf
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Hallo,
habe letztes We meinen geliebten E92 335d verkauft (an wen könnt ihr euch denken...). Er lief bei mir 2 Jahre ohne Probleme. Der Käufer hat ihn ausgiebig, fast ne std, Probe gefahren (ich war natürlich dabei) und in einer Werkstatt auf ner Bühne besichtigt. Dort wies ihn der Werkstattmeister darauf hin, dass der Motor etwas ölfeucht ist (kein Tropfen oder so etwas). So weit so gut. Er hat ihn gekauft und mitgenommen.
Nun kommt er mir andauernd an, als erstes, der Wagen hätte Turboschaden, wegen dem bisschen öl. Man muss dazu sagen, er selber hat keine Ahnung von Autos. Das alles und was folgt hat ihm angeblich seine "Werkstatt des Vertrauens" gesagt.
Nun kam er, das Getriebe geht angeblich in Notlauf. Im Fehlerspeicher wären irgendwelche Fehler zum Getriebe hinterlegt. Ich hätte das gewusst und der Wagen hätte Getriebeschaden. Ich soll den zurücknehmen oder ihm das Geld für die Reparatur geben.
Wie gesagt, bei mir lief der Wagen 2 Jahre ohne Probleme. Da war nie Notlauf oder sonstwas.
Er will jetzt mit Anwalt kommen. Ich habe gesagt, mach doch, ich leite es dann an meinen weiter.
Meint ihr, mir könnte was drohen bzw. ich könnte verlieren?
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Hallo Turbo4,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Probleme mit Käufer nach Autoverkauf"!
Gruß
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und nu?wie oft hatten wir das hier? 100x? 1000x?
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Was Fogg eigentlich sagen wollte war, dass das pauschal schwer zu sagen ist. (Hab ich das nich schonmal so irgendwo geschrieben? ^^)
Hast du den Wagen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft? Für privat verkaufte Fahrzeuge gilt diese bis zu einem 1 Jahr für gewöhnlich.
Der Ausschluss muss aber im Vertrag explizit erwähnt sein, sonst gilt die Haftung dennoch.
Der Schaden muss aber schon vor dem Verkauf vorhanden gewesen sein - das muss der Käufer aber beweisen. Es ist zwischen Mangel und Verschleiß zu unterscheiden. (Bei Verkauf zwischen privat und privat) Und genau da wirds dann kompliziert, erfordert im Ernstfall Sachverständige usw.
Du bist jetzt noch zu nichts gezwungen. Ein bisschen mit Anwalt drohen und Briefe schicken ist alles nichts wildes (naja ausser deinen Anwalt ggf. fürs zurückschreiben bezahlen), erst wenn es vor Gericht gehen sollte und das Urteil dir eine Schuld zuspricht wirst du gezwungen sein für finanziellen Ausgleich zu sorgen oder wasauchimmer dann entschieden wird.
Siehe auch
Website des ADAC, dort gibt auch ein Sammelwerk bekannter Schäden und Urteile dazu.
Wie ich immer sage: Wenn wir auf sowas eine pauschale Antwort geben könnten bräuchte das Land keine Anwälte und Gerichte mehr, aber genau mit solchen Fällen verdienen diese ihre Brötchen.
MfG SHiFTY
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Es war/ist der Kaufvertrag von Privat, wie man ihn bei mobile.de ausdrucken kann.
Darin steht unter II. Gewährleistung:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."
Unter III. habe ich ja nur die Laufleistung angegeben, und dass das Fahrzeug in meiner Zeit keinen Unfall hatte.
Unter VIII. Sondervereinbarungen habe ich noch handschriftlich eingetragen:
"Fahrzeug wurde in einer Werkstatt besichtigt und Probe gefahren."
Die waren zu zweit. Mein Kumpel war auch dabei. Also er kann bezeugen, dass wir in der Werkstatt waren, der Meister auf das "ölfeuchte" hingewiesen hat und das bei einer ausgiebigen Probefahrt (waren zu viert unterwegs), wie immer bei dem Wagen, keine Mängel aufgetreten waren.
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Na dann bist du wie ich finde doch aus dem gröbsten raus.
Für die die es ganz genau nehmen würden, hätte man noch alle Mängel die der Kollege bei der Besichtigung aufgezählt hat um den Kaufpreis zu drücken (da kommen ja dann die scheinbar kuriosesten Dinge zutage wenn man den Interessenten glauben mag), in den Kaufvertrag schreiben können dann wäre von vornherein klar gewesen, dass diese Mängel vorhanden waren der Käufer sie aber bewusst hingenommen hat - sonst hätte er ja einfach wieder gehen können.
Aber das ist ja jetzt egal, der Papierkram (Zumindest der zum reinen Verkauf, weniger der für das rechtliche Nachspiel) ist ja jetzt abgehakt.
Wenn man dir keine Arglistige Täuschung (Stichworte: "...vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten...") oder dergleichen nachweisen kann - davon will ich ja auch nicht ausgehen ;) - kann ich mir nicht wirklich vorstellen was da noch kommen soll ausser ärgerlichen Anrufen und lästigen Briefen.
Oder der Käufer ist halt so verbissen, dass er es auf die Gerichtsverhandlung ankommen lässt, wobei er dann schwer zu kämpfen haben wird - denke ich.
Dann gilt aber wie oben: Das Gericht fällt die endgültige Entscheidung - ich nicht ;)
Bin aber kein Jurist, aber auf der Grundlage meines Wissens zu dem Thema ist das meine "Lagebeurteilung".
Sonst lass dir doch eine kleine Einschätzung deines Anwaltes geben, falls er ohnehin wegen eines Anwaltschreibens des Käufers auf den Plan tritt, und solang hier kein rechtlich bewanderter User seine Beurteilung auf Basis von Berufserfahrung beitragen sollte.
MfG SHiFTY
Bearbeitet von: SHiFTY-59 am 23.03.2016 um 23:48:03
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Ja, das dachte ich mir im nachhinein auch, dass ich die Mängel hätte aufschreiben sollen. Das habe ich leider nicht. Hab halt nur reingeschrieben, dass das Fzg. in einer Werkstatt besichtigt wurde. Aber hätte halt im Ernstfall mein Kumpel (ggf. sogar den Meister dort), die es bezeugen können.
Ich habe 2014 die Getriebeölwanne getauscht, wegen Ölverlust an der Dichtung. Das wusste er und sogar die Rechnung der Ölwanne liegt mit bei. Das Getriebe lief aber vor der Reparatur, wie auch danach, immer ohne Probleme. Genauso wie bei der beinahe einstündigen Probefahrt durch den Käufer.
Ich vermute, daher will er mir wegen dem Getriebe was unterschieben. Das da vl ältere Fehler abgelegt sind, kann möglich sein. Man liest ja nicht jede Woche den Fehlerspeicher aus, erst recht nicht, ohne einen Grund.
p.s. Zum Anwalt wollte ich erst gehen, wenn von seinem Anwalt was kommen sollte. Meine Rechtsschutz deckt es zwar ab, habe mich bereits informiert, aber SB 150€. Da ich "persönlich" keinen Anwalt kenne, wird mir bestimmt keiner formale Fragen "umsonst" beantworten.
Bearbeitet von: Turbo4 am 24.03.2016 um 00:03:47
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Mitglied seit: 13.05.2009
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GI
Wenn du im ADAC bist gibt's da eine kostenfreie Anwaltshotline.
Gruß
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Bin ich nicht. Aber mein Kumpel. Kann ich mich am Tele als er ausgeben? :D
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ruhe bewahren und erstmal abwarten... natürlich immer freundlich bleiben.... meistens kommt nichts.
falls was kommt: hast du zeugen beweise für die längere probefahrt bzw werkstattbesuch? wurde das im vertrag festgehalten? das ist nicht nötig doch wäre es nicht schlecht... wenn du reines gewissens niemanden verarschen wolltest kannst du ruhig schlafen.
zum thema arglistige täuschung kann dir mb100 falls er lust hat mehr schreiben. aber wahrscheinlich hörst du von dem typen nie wieder....
Edit: ach ja ich sehe gerade du hast das in den vertrag geschrieben. das ist auch gut so.
allgemein bin ich der meinung wer einen gebrauchtwagen von privat kaufen will sollte sich schon dem entsprechend auskennen bzw jemanden mitnehmen oder halt zum check in ne werkstatt fahren. Ich könnte kotzen wie viele leute sich einfach so nen gebrauchtwagen kaufen 0 ahnung haben und dann bei der ersten inspektion bemerken, dass ihr kauf nicht das wahre ist und sich dann theater machen...
Bearbeitet von: Imotski am 24.03.2016 um 00:16:35
Bearbeitet von: Imotski am 24.03.2016 um 00:19:30
Er will jetzt mit Anwalt kommen. Ich habe gesagt, mach doch, ich leite es dann an meinen weiter.(Zitat von: Turbo4)
Hi,
richtig reagiert - genau so !
Was dabei heraus kommt, wird Dir niemand vorhersagen können.
Weder Dein Anwalt noch sonst jemand.
Warte erstmal ab, noch ist keine Anzeige erstattet worden.
Für mich klingt das nach einem unseriösen Käufern, der nachträglich Geld rausschinden will.
Wenn Du dem Käufer die Rücknahme anbieten willst, mache ihm klar, dass er pro Tag 200€ für die Nutzung zahlen darf.
So viel kostet etwa ein vergleichbarer Wagen (Audi A5 Coupé) bei einem Autovermieter.
Dass Du Anspruch auf eien Nutzungsgebühr hast, steht außer Frage, über die Höhe entscheiden ggfs. Andere.
Aber ich würde das erstmal so ansetzen.
Wenn er dann nur noch auf die vermeintlichen Reparaturkosten besteht, hast Du die Gewissheit.
Da kommen dann weder eine Anzeige, noch die Rückgabe...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 24.03.2016 um 07:03:41
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Bleib erst mal locker. Da kommt eh nix raus. Das ist nur ein Troll. Wäre das eher so der Anwalttyp und er hätte Recht, dann hättest du schon lange Post. Du bist Privatverkäufer ohne Garantie oder besondere Gewährleistung. Er ist lange gefahren, hat ihn checken lassen und damit ist das Thema zu 90% durch. Er hat die Beweislast und offensichtlich null Ahnung. Der beißt nicht, der will nur spielen.
Der wollte ihn wahrscheinlich anmelden und hat gemerkt das es doch kein 318d ist und jetzt brauch er Geld um seine Versicherung zu bezahlen. ^^
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Ja ich denke auch, er will nur Geld rausschinden. Die beiden meinten am We, jetzt hätten sie kein Geld mehr zum tanken für den Rückweg (80km).
Was ich wegen dem Turbo meinte. Als erstes kam er ja an, der Druckschlauch zum LLK müsse getauscht werden. Das kostet 149€, ob ich mich mit 100€ beteiligen würden... Habe ich natürlich verneint. Dann einen Tag später, wäre auf einmal das Getriebe defekt. Ich hätte davon gewusst und würde ihn somit arglistig getäuscht haben.
So ein und anderen Schwachsinn muss man sich anhören, wenn man ein schönes Auto verkauft hat. Einfach nur nervig...
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ganz einfach ich würde an deiner stelle jegliche kommunikation mit dem käufer einstellen und abwarten was passiert so machst schon keinen fehler....nen anwalt kannst immer noch hinzuziehen !
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Immer wieder interessant was manche Käufer doch für anscheinende Schrotthaufen kaufen, wäre es wie beschrieben, wie ist das Teil eig. noch gefahren ^^?
Jeder der schon mehrere Fahrzeuge (oder auch andere Dinge) verkauft hat kennt solche Spezialisten.
Man muss aber auch klar sagen, dass es immer zwei Wahrheiten gibt und man selbst evtl. sogar unbewusst Details vergisst.
Also einfach abwarten und Tee trinken, wenn etwas kommt kannst du ja reagieren. Antworten würde ich ihm garnicht mehr, kostet nur Zeit und erregt die Gemüter- Der verfällt sonst ja noch einen einen Spieltrieb.
Noch etwas, Gewährleistung und Garantie.
Garantie = Freiwillig, wenn man diese nicht explizit anbietet dann gibt es die auch nicht.
Gewährleistung = gesetzlich, wenn man diese nicht AUSSCHLIEßT, dann gilt diese zwei Jahre (bei Gebrauchtwaren kann diese, wenn explizit genannt, auf ein Jahr verkürzt werden). Als Privatperson sollte man diese ausschließen, ansonsten gilt diese auch hier.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Die Gewährleistung ist die Sachmängelhaftung, oder?
Diese ist ja, wie ich geschrieben habe, in dem mobile-Kaufvertrag "automatisch" ausgeschlossen.
p.s. Er hat mir dann noch geschrieben (per sms), er stellt mir das Auto morgen vor die Tür :D
Da dachte ich innerlich so, wie soll das mit Getriebenotlauf gehen?! Hab dann geschrieben, dass brauchst du nicht. Das Geld ist sowieso nich mehr hier.
Bearbeitet von: Turbo4 am 24.03.2016 um 11:54:14
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Hi,
hast Du den Wagen abgemeldet übergeben?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Leider angemeldet. Hab mich dazu überreden lassen, da sie zunächst freundlich wirkten.
Er hatte mich am Montag angerufen, als noch kein "Stress" war, er hätte das Auto wie vereinbart abgemeldet. Ich hoffe das stimmt auch. Wir hatten im Vertrag festgehalten, dass das Fahrzeug am 21.3 abgemeldet bzw. umgemeldet wird.
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Hi Turbo, ruf bei der Zulassungsstelle an und bei deiner Versicherung, der musst / sollst du es ohnehin melden, das das Auto verkauft ist !
Das es im Vertrag steht ist genau richtig ! Gruß Peter
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Wenn er dir den Wagen zurückschenken möchte, warum nicht ^^.
Im Getriebenotlauf fährt der Wagen auch noch, so ist es nicht.
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So, es gibt Neuigkeiten.
Das Fahrzeug wurde wie vereinbart abgemeldet. Habe nun aber Post von seinem Anwalt bekommen.
Also zunächst, laut einem Gutachten was der Käufer hat erstellen lassen, wurde das Fahrzeug mal nachlackiert. Dadurch soll ich ihn arglistig getäuscht haben und soll das Auto zurücknehmen.
In meiner Zeit ist das Fahrzeug unfall- und nachlackierungsfrei. Habe auch den Kaufvertrag rausgesucht, wo ich ihn gekauft hatte (von Privat). Der damalige Verkäufer hat mir das gleiche bestätigt, dass das Fahrzeug in seiner Zeit unfallfrei ist/war.
Außerdem soll ich "Mängel" verschwiegen haben, wo z.B. hinterlegte Fehler von ein oder zwei Glühkerzen und der Partikelfilter soll voll sein. Sein Anwalt argumentiert, da ich das Fahrzeug ja 2 Jahre lang hatte, dürften mir diese "Mängel" nicht verborgen geblieben sein. Komischerweise ist er, zwischen Kauf und Gutachten (gute 2 Wochen) knapp 1000km gefahren. Also können diese "Mängel" ja so schlimm nicht sein! In meinem Besitz fuhr der Wagen, wie auch bei der Probefahrt, immer einwandfrei.
Was noch zu bemerken ist, sein Kumpel der bei der Besichtigung dabei war, ist laut eigener Aussage Lackierer bei BMW. Er hat vor Ort gesehen, dass das Fahrzeug mal nachlackiert wurde. Dieses Argument haben die beiden auch genutzt, um den Preis zu drücken. Davon wird er bestimmt seinem Anwalt nichts erzählt haben. Mein Kumpel, der ebenfalls die ganze Zeit dabei war, könnte dies wenn nötig bezeugen.
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Ist halt die typische Masche von solchen Autokäufern.