Probleme mit Käufer nach Autoverkauf
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Was noch zu bemerken ist, sein Kumpel der bei der Besichtigung dabei war, ist laut eigener Aussage Lackierer bei BMW. Er hat vor Ort gesehen, dass das Fahrzeug mal nachlackiert wurde. Dieses Argument haben die beiden auch genutzt, um den Preis zu drücken. Davon wird er bestimmt seinem Anwalt nichts erzählt haben. Mein Kumpel, der ebenfalls die ganze Zeit dabei war, könnte dies wenn nötig bezeugen.
Also doch nachlackiert? Im Kaufvertrag niedergeschrieben?
Dein Kumpel ist leider so glaubwürdig wie seiner ...
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Hallo Performances,
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Gruß
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Laut Gutachten nachlackiert ja.
Leider habe ich Trottel das nicht in den Kaufvertrag aufgenommen.
Biete Diagnosen, Adaptionen ändern,Reparaturanleitungen usw. mit ISTA!
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Wenn ihr was braucht einfach melden.
Biete Wechsel der E36 Traggelenke am Fahrzeug an. Ebenso diverse Reparaturen an allen BMW`s.
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Das is nicht gerade gut...den genau. So was ist dann schon ne wissentliche Täuschung im.Ansatz...
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Er wusste es ja. Sein Kumpel hat es uns alle 4 die da waren ja gesagt.
Ich wusste bis dato nix davon. Außerdem haben sie das als Argument genutzt, den Preis weiter zu drücken.
Davon ab heißt ja nachlackieren nicht zwangsläufig einen Unfall. Der kann ja auch mal zerkratzt worden sein o.ä.
Bearbeitet von: Turbo4 am 18.04.2016 um 21:18:45
Bearbeitet von: Turbo4 am 18.04.2016 um 21:23:37
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Na dann viel Glück....abwarten ...
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Richtig, nachlackieren muss nicht unbedingt angegeben werden (kleinere Bagatellschäden) ...
Wenn du den Wagen als unfallfrei im Kaufvertrag deklariert hast und der Wagen ein Unfallwagen war, dann könnte der Käufer prinzipiell vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der gute Käufer scheint ja aber jedes Loch zu suchen um die Kiste zurückzugeben :)?
Ich glaube, ohne Anwalt kommst du nicht weiter.
Wurde dir der Wagen eig. als Unfallfrei verkauft?, Händler oder Privat ?
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da hat er 100% recht ...
da wirste um nen Anwalt net herumkommen denn der wird dich richtig beraten un zusehen das de nix falsches machst....
Stell dich schon mal auf nen Prozess ein.
Bei dem Aufwand den er betreibt.
Eine Rücknahme wird dann unumgänglich sein.
Vielleicht einigt man sich auf einen Vergleich.
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Was heißt auf einen "Vergleich" einigen?
Ich habe das Fahrzeug von Privat als unfallfrei gekauft. Habe den Kaufvertrag auch vorliegen von damals. Er hat das gleiche im "mobile.de"-Kaufvertrag angekreuzt wie ich, dass das Fahrzeug "in der Zeit des Verkäufers" unfallfrei ist/war.
p.s. Habe mit 2 Anwälten unverbindlich gesprochen. Der eine sagt, da sollten wir uns zusammen setzen, der andere sagt, bis nichts vom Gericht kommt (wegen einer Anklage) würde er zunächst nichts machen. Also ich muss und soll nicht auf das Schreiben reagieren.
Bearbeitet von: Turbo4 am 19.04.2016 um 16:55:41
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Da zugesicherte Eigenschaften nicht der Wahrheit entsprechen ist das bei dieser Geldsumme sehr wahrscheinlich, dass der Kläger Recht bekommt.
Du solltest dich mental darauf vorbereiten.
Worauf plädiert die Gegenseite eigentlich?
Rücknahme, Minderung des Kaufpreis?
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Rücknahme zum vollen Kaufpreis! Obwohl er schon mind. 1000km gefahren ist!
Ich habe jetzt schon ein anderes Auto gekauft. Wovon soll ich das zurück zahlen?! Davon ab will ich das natürlich nicht.
Bearbeitet von: Turbo4 am 19.04.2016 um 17:05:05
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Nimm dir nen Anwalt der ensprechend antwortet.
Unendlich nervig aber diese Spastis gibt es immer wieder...
Ich verstehe das voll und ganz.
Ich will dir nur die Augen etwas öffnen.
Von wem ist das Gutachten?
Schalte einen Anwalt ein.
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Ja das Gutachten ist von einem Gutachter.
Ich habe zugesichert, dass das Fahrzeug in der Zeit in meinem Besitzt unfallfrei ist. Das ist ja auch so!
Wenn was vom Gericht kommt, mache ich das ja auch.
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Ich würde, wenn nicht rechtschutzversichert, auch nicht reagieren. Da es eh zur Klage kommen wird.
Da würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Wenn du rechtschutzversichert bist, dann ab zum Anwalt.
Ansonsten auf den Brief vom Amtsgericht warten.
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Ich bin rechtschutzversichert.
Aber mein Anwalt hat gesagt, wir brauchen/müssen/sollten erst reagieren wenn was vom Amtsgericht kommt.
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oder eben Landgericht, da der Wagen wohl mehr wie 5000€ gekostet hat.
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Da mehr als 5000, natürlich Landgericht.
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Wenn ich den Wagen zurückkaufen müsste, was ich nich hoffe, könnte ich dann nach gut 2 Jahren (Kauf war im Januar 14) auch Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vorbesitzer geltend machen? Er hat mich ja beschissen.
MfG
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Die Zauberworte heißen:
- Anwalt,
- Beweise.
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