Habe Probleme nach Autoverkauf ..
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Mitglied seit: 11.07.2009
tiengen
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Ok folgende Sachlage habe am Sonntag ein Cabrio verkauft einen 325i Cabrio Bj 1991!
Der käufer hat den Wagen probegefahren und begutachtet und danach den Vertrag unterschrieben soweit so gut !
Vertrag war ein Standart ADAC Kaufvertrag !
Eingetragen habe ich das der wagen in meine rzeit keinen Unfall hatte, und das der Wagen vom Vorbesitzer neu lakiert wurde sowie ein neues Verdeck aufgezogen wurde.
Zusätzlich habe ich ein schreiben verfasst wo ich mir schriftlich vom Käufer
bestätigen habe lassen ,das er den Wagen nach einer ausführlichen Probefahrt und Durchsicht der Technik gekauft hat !
So und nun ruft er mich heute an das in seiner Stamm-Werkstatt herrausgefunden wurde das der Wagen vorne rechts einen gut reperarierten Unfallschaden sowie auch hinten einen rep. Schaden hätte wo heckwand und längsträger schon mal getauscht wurden !
Ich bin natürlich perplex weils nich in meinem Zeitraum passiert ist und jetzt kommts der wagen mir vor knapp 15 Monaten vom damaligen besitzer als UNFALLFREI verkauft wurde diesen Vertrag habe ich auch noch wo das schriftlich festgehalten wurde!
Nun wirft mann mir arglistige Täuschung vor die ich aber nicht hatte da ich davon nix wusste und der wagen vor knapp 2 monaten erst beim Tüv war und nix bemängelt wurde!
Wie sehen denn nun meine aussichten aus, und was mach ich mit dem vorbesitzer? wie kann ich den noch belangen wenn das alles stimmt und kann ich jetzt ein gutachten des verkäufers verlangen das seine anschuldigungen beweisst und wer zahlt das dann??
ich wäre super froh für fundierte aussagen !
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMW-323-M,
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Gruß
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Mitglied seit: 21.01.2009
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Bei nem Kolleg war genau das gleich wie bei dir. Wie das ganze genau abgelaufen ist weiß ich nicht mehr. Aber im endeffekt hatte der Käufer wie man so schön sagt PECH. ER hat ja das Auto getestet und wahr zufrieden so wie das Auto ist!
Also kopfhoch brauchst keine angst haben;)
Außer er kennt den Anwalt von einem Promi;)^^^
LG Marce
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Die frage ist muss ich nun Unfallfreiheit beweisen oder muss er mir arglistige täuschung nachweisen? ich bin ja kein Kfz mechaniker! un ich hatte null wissen wenns stimmen sollte was er da behauptet!
@ BMW-323-M:
Prinzipiell ist der Käufer in der Beweispflicht. Wenn Du dem Käufer nur vertraglich zugesichert hast, daß der Wagen in deinem Besitz keinen Unfall hatte, dann brauchst Du dir m.M. keine Sorgen machen, auch wenn Du angegeben hast, den Wagen als unfallfrei gekauft zu haben und dies anhand des damaligen Kaufvertrages nachweisen kannst, bist Du auf der sicheren Seite. Anders würde es aussehen, wenn Du den Wagen pauschal als unfallfrei verkauft hast, das wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft, für die Du einstehen mußt, auch wenn Du von einem Unfall nichts wußtest.
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hi daniel danke für deine antwort,
nun im ADAC Vertrag steht ja..
´´der Verkäufer erklärt: das das Kfz auch in de rübrigen Zeit SOWEIT ihm bekannt keinen Unfallschaden hatte, jep und laut meinem Vorbesitzer war er unfallfrei ,
von demher hab ich weil der wagen top da stand auch nix anderes vermutet, hat ein er von euch einen in der art änlichen fall schon mal selber gehabt?
Wenn der Unfall nachweislich aus der Zeit stammt, in der Du den Wagen noch nicht hattest, dann ist die Arglist vom Tisch und Du aus dem Schneider. Weil dann muss er Dir nachweisen, dass Du von dem Unfallschaden gewusst hast und ihn absichtlich getäuscht hast.
(BTW: wie unterscheidet man Juristen von "Normalos"? - Der "Normalo" geht über die arglistige Täuschung...)
Wenn er auf die Idee kommt, das Ganze über die Gewährleistung zu regeln, könnts für ihn auch schlecht aussehen, wenn Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast. Die vom ADAC formulierte Klausel is zusammen mit dem anderen Kaufvertrag eigentlich haltbar - is ja schließlich auch von Juristen formuliert und sollte solche Eventualitäten abdecken.
Ich würd mich aber trotzdem sicherheitshalber mal mit dem ADAC als Urheber des Vertrages in Verbindung setzen. Weil nach hinten losgehen könnte es für Dich trotzdem. Ne hundertprozentig sichere Aussage kann Dir niemand geben.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Was möchte der Käufer denn, teil des Geldes zurück oder Wagen zurückgeben?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
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du ich bin mit ihm erstmal so verblieben das ich morgen den vorbesitzer anrufen werde um seine sicht der dinge bez. des ´´schadens´´ zu hören und danach evtl eine rehctsberatung hinzuziehen!
ich denke er wird auf nen saftigen nachlass spekulieren oder wandlung aber dazu hab ich natürlich keinen bock insofern der kollege in Köln wohnt und ich nähe freiburg !
was mich halt ankotzt , woher soll ich als technik laie einen gut rep. unfallschaden erkennen wenn der wagen von aussen top aussieht und auch klasse fährt und den tüv ohne probs besteht?
Zitat:
was mich halt ankotzt , woher soll ich als technik laie einen gut rep. unfallschaden erkennen wenn der wagen von aussen top aussieht und auch klasse fährt und den tüv ohne probs besteht?
(Zitat von: BMW-323-M)
Wenn Du die Unfallfreiheit garantierst, dann kannst Du auch als Blinder mit zwei linken Händen und ner theoretischen Ausbildung dafür verantwortlich gemacht werden. Sobald Du etwas garantierst, kommts auf Deinen Sachverstand, Deine Ausbildung usw. nicht mehr an.
Deswegen ist diese Klausel aus dem ADAC-KV auch mit diesem Netz und doppeltem Boden abgesichert.
Ich würd bei keinem Fahrzeug, bei dem ich nicht Erst- und einziger Eigentümer bin, die Unfallfreiheit garantieren. Selbst dann nicht, wenn ich für jeden Tag, an dem das Fahrzeug in meinem Eigentum stand, ne Garantie geben könnte, der (gewerbliche) Verkäufer mir die Unfallfreiheit garantiert hat und ich noch 25 Sachverständige im Auto hab rumkrabbeln lassen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 11.07.2009
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danke fürs antworten...... fakt ist ich habe lediglich zugesichert das ich in meinem Zeitraum als Fahrzeugbesitzer keinen unfall hatte und das stimmt ja auch letztenendes muss er mir doch beweisen das genau das nicht stimmt .. die frage ist wie will er das beweisen? mit nem Gutachten? theoretisch sind ja auch noch der zeitraum des vorbesitzers auch noch als unfallfrei anzusehen wenn ich meinen damaligen vertrag zur beweisführung hinzuziehe.
Zitat:
theoretisch sind ja auch noch der zeitraum des vorbesitzers auch noch als unfallfrei anzusehen wenn ich meinen damaligen vertrag zur beweisführung hinzuziehe.
(Zitat von: BMW-323-M)
Durch das von mir (und Dir) angesprochene Netz im ADAC-KV seh ichs eigentlich auch so. Nur sicher bin ich mir nicht. Deswegen würd ich mich da mal kundig machen...
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Mitglied seit: 11.07.2009
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so das hab ich nun auf der adac homepage gefunden ;
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Kaufobjekts. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung gilt eine längere Verjährungsfrist von 3 Jahren.
wie will er mir das den beweisen , wenn der käufer wirklich ein gutachten machen lässt kann mann da definieren wie lange die reperaturen ca zurückliegen?
ich habe den wagen erst ab april diesen jahres angemeldet und letztes jahr im oktober 2008 gekauft und bis april 2009 keinen meter bewegt!
sorry aber wer streitet noch wegen eines Unfallschadens beim Bj 1991 ? sollte eigentlich wurscht sein bei dem Alter und wenn er gut behoben wurde würde ich es noch als Wertsteigerung sehen :)
ich denke mal nicht das du irgendwelchen Ärger bekommst...du wusstest es nicht und jut
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http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3212859.htmljep insofern mich das hier schon eher beruhigt!
da wohl das zünglein an der waage die ``arglistige Täuschung´´ist die es zu beweisen gilt aber das kann er nicht weil ich meinen zeitraum unfallfrei und der vorherige besitzer auch den vertrag als unfallfrei unterschrieben hat !
danke jungs für eure beiträge!
Mitglied seit: 08.07.2009
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19 Beiträge
Aus der sicht des Gesetzes und meiner Sicht, wirst du die Sachlage vorm Gericht eindeutig verlieren.
Weil sehe das ganze mal aus der Sicht des Käufers, er fühlt sich hintergangen sowie "arglisitigt getäuscht" vor. Obwohl du nichts dafür kannst bzw nicht wusstest, allerdings "unwissenheit schützt vor strafe nicht".
Der Käufer hat es einfacher wie du, er muss nur anhand eines Gutachter beweisen das es hierbei um ein schwerwiegenden Unfallwagen handelt. Und gemäß Kaufvertrag hast du es versichert, dass es kein Unfall Fahrzeug ist. Somit ist der Kaufvertrag nichtig und kann gemäß Gesetzt nach 3 Jahren noch verjährt werden. Somit enfällt auch dein Recht gemäß BGB §444 Haftungsauschluss Privat-Verkauf ohne Gewährleistung.
Ein Unfallwagen hat in Regel 20% Wertminderung als der tatsächlichen Wert des Fahrzeuges.
Mein Tip, lass es nicht bis zur Gerichtverhandlung ankommen. Da hast du keine chance und trägst dann unnötig noch die Kosten.
Entweder wirst du mit dem Käufer einig indem du Schadenersatz erteilst oder das Fahrzeug zurück nimmst.
Was du allerdings dann machen könntest, du kannst dann DEINEN Verkäufer dafür belangen. Sofern es noch innerhalb 3 Jahren nach Kaufdatum noch nicht vorüber sind und du den Kaufvertrag mit deinem verkäufer hast, indem erklärt wird, dass das Fahrzeug unfall frei ist.
Mein tip², hättest du nur den Vermerk "Bastlerfahrzeug" in deinem Kaufvertrag stehen gehabt. Dann wärst du aus dem schneider. Für nahe Zukunft, würde ich Getunte Fahrzeug rein nur als Bastler verkaufen um 100%iges Recht aus sich zu ziehen.
Ich hoffe dir geholfen zu haben..
gruß
fendi
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„Tief im Herzen wissen wir alle, was richtig ist.“
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http://www.fendii.de
Zitat:
. Und gemäß Kaufvertrag hast du es versichert, dass es kein Unfall Fahrzeug ist.
gruß
fendi
(Zitat von: fendi)
aber das hat er doch gar nicht. er hat lediglich gesagt,dass das fahrzeug im zeitraum als der TE der Eigentümer war keinen Unfall hatte...
lg
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Mitglied seit: 11.07.2009
tiengen
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ich war grad beim anwalt und der hat mir klipp und klar versichert das ich nix zu befürchten habe aus 2 Gründen >>:
1. ich habe lediglich versichert in meinem zeitraum keinen Unfall gehabt zu haben da ich den wagen erst 3 monate zugelassen habe sind rein logisch unfallschäden die ich dann aus eigener tasche hätte bezahlen müssen schwachsin weil das wären ja mal locker 2000,- euro gewesen wenn mann material und arbeitsdt. berechnet nur warum hätt ich das tun sollen? wenn ich ne versicherung mit 150 euro selbstbet. besitze...
und grund 2 : ich habe noch den Vertrag des vorbesitzers der auch unfallfreiheit zugesichert hat und zum abschluss is mir arglistige täuschung nachzuweisen was nicht machbar ist da ich erstens keinen schimmer davon hatte und davon ausgegangen bin einen unfallfreien wagen zu besitzen und wenn wirklich ein gutachten erstellt wird dann wird ziemlich schnell erkennbar sein das die schäden nicht innerhalb meines besitzerzeitraums geschehen sind und ich bin somit ausm schneider das wäre ,
nur dann nicht der fall wenn ich zb über eine 3 te person von den unfällen erzählt hätte und diese person den käufer zb gekannt hätte von demher sind meine chancen sehr hoch das ich aus der
erstmal nummer raus bin, da mich einfach als privatperson keine arglistige schuld trifft mangels kenntnisse!
in dem sinne danke an alle die sich gemeldet haben !
Hi,
mach Dir keinen Stress! Ich würde dem Käufer sagen, dass ich den Kaufvertrag wahrheitsgemäß abgeschlossen habe.
Sollten sich im nachhinein andere Erkenntnisse ergeben, so wäre die Täuschung vom Verkäufer zu Deinem Kauf ausgegangen. Somit müsste der aktuelle Verkäufer wiederum versuchen den den Besitzer vor Dir zu verklagen, was aber keine Chance haben wird.
Mit er Dich in die Haftung nehmen kann, muss er Dir konkret beweisen, dass Du den Schaden im nach hinein erfahren hast, und den beim Verkauf verschwiegen hast.
Jetzt überleg mal, wie er das machen könnte!?!? Gar nicht!
www.lindlar.org
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Mitglied seit: 11.07.2009
tiengen
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servus... ich weis ich hab mich jetzt vollends informiert seitens anwalt und auch per internet und die rehctslage ist im grunde ziemlich klar von demher mach ich mir nich wirklich sorgen ich hab mit dem käufe rauch vorhin telefoniert und da war er schon baff das ich nich eingeschüchtert war er hat mir jetzt schon angeboten das ich den wagen wieder zurück nehme und 1000,- euro behalte aber darauf gehe ich im leben nich ein verkauft is verkauft!