Motorschaden nach Privat Verkauf was tun?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2010
Gütersloh
Deutschland
242 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 22.04.2014 um 13:47:44 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo ich habe meinen 3er vor knapp 2 Wochen verkauft jetzt meldet sich der Käufer, dass der einen Motorschaden hat und mit einem Gutachter und Anwalt gegen mich Schritte einleiten will. Ich habe damals den Motor selber neu abgedichtet und lange lief es ohne Probleme. Da ich was größeres suchte wegen nachwuchs habe ich den Privat verkauft und alle bekannten Mängel genannt Rost usw. Der wagen hatte beim Verlauf knapp 310000km. Kaufvertrag wurde abgeschlossen mit Mängel und dem Satz keine Garantie gewährleistung Rückgabe recht usw ihr wisst was ich meine. Laut Werkstatt hieß es der wagen wurde nicht sach gemäß zusammen gebaut. Aber wie soll das gehen nach dem Umbau war alles gut der lief echt ruhig und zog wieder gut durch. Kann der Käufer mir was anhaben ?
Lg
Bearbeitet von: angry81 am 22.04.2014 um 13:47:44
/_________O_________\
[0OO\[IIIII][IIIII]/OO0]
----------IBMWe39I--------
I____I................I____I
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo sanjagt,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Motorschaden nach Privat Verkauf was tun?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Zitat:
Die Rechtslage ist einfach: Wenn der Käufer nachweisen(!) kann, dass der Verkäufer vondem Schaden wusste, kann er den VK wegen arglistiger Täuschung vor Gericht zerren, bzw. den Kauf rückabwickeln.
Lass ihn reden...abwarten und Tee trinken.
Hast Du von dem durch dich revidierten Motor erzählt oder das auch festgehalten?
Bearbeitet von: angry81 am 22.04.2014 um 13:34:30
Moin
Also aufgrund der Tatsache das du ohne Garantie und gewährleistung verkauft hast ind die Mängel genannt hast kann er dir eigentlich nix.
Ist er probe gefahren?
310000km ist ja auch nicht wenig....
Er droht mit anwalt?
Droh zurück...
Ich schreibe immer rein gekauft wie gesehen...
Wieviel ist er damit gefahren?
Ich sag mal so hat er pech gehabt du hast ein kaufvertrag mit gemeldeten Mängel icb denke das du dir keine sorgen machen musst
Viel Glück
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2010
Gütersloh
Deutschland
242 Beiträge
Der hat den wagen fast eine Stunde gefahren mit mir Autobahn Land Stadt. Nach Ner Woche sagte er er sei zu Frieden der läuft wunderbar usw.
/_________O_________\
[0OO\[IIIII][IIIII]/OO0]
----------IBMWe39I--------
I____I................I____I
Zitat:
Der hat den wagen fast eine Stunde gefahren mit mir Autobahn Land Stadt. Nach Ner Woche sagte er er sei zu Frieden der läuft wunderbar usw.
(Zitat von: sanjagt)
Du hast ihn besten Wissens und Gewissen verkauft. Und mal ehrlich, mit ü 300.000km kann sowas schon sein.....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2010
Gütersloh
Deutschland
242 Beiträge
Ja eben. Und wer weiss was er mit dem wagen gemacht hat.
/_________O_________\
[0OO\[IIIII][IIIII]/OO0]
----------IBMWe39I--------
I____I................I____I
haha, auch nicht schlecht
in zukunft hole ich mir auch die autos mit den meisten km und klage den verkäufer dann noch wegen einem motorschaden
Moin
Also aufgrund der Tatsache das du ohne Garantie und gewährleistung verkauft hast ind die Mängel genannt hast kann er dir eigentlich nix.
Ist er probe gefahren?
310000km ist ja auch nicht wenig....
Er droht mit anwalt?
Droh zurück...
Ich schreibe immer rein gekauft wie gesehen...
Wieviel ist er damit gefahren?
Ich sag mal so hat er pech gehabt du hast ein kaufvertrag mit gemeldeten Mängel icb denke das du dir keine sorgen machen musst
Viel Glück
Also ein Auto mit 300000Km kaufen und dann wegen einem Motorschaden gleich den Anwalt anrufen...manche Leute schämen sich für garnichts. Billig soll das Auto sein aber für die Rechtschutz ist immer Geld da.
Zitat:
... gleich den Anwalt anrufen...
(Zitat von: Krischi23)
Hat er nicht mal, wetten? ;)
Vor 2 Wochen...da passiert nichts. Keine Angst. Ist leider gängige Praxis....je billiger die Autos,desto lästiger die Käufer.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Bleib mal locker. Bei Privatkauf hast du jetzt eh kaum noch Verpflichtungen. Und da das Auto 310tkm hat und nicht 31tkm kann er dir gar nix. Das ist sein Pech. Damit muss man rechnen wenn man ein so altes Auto mit so viel km kauft. Wenn er Neuwagengarantie will, muss er einen kaufen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Interessant wäre, was der Käufer denn eigentlich nun von dir möchte?
Das hast du noch gar nicht geschrieben. Möchte er das Fahrzeug zurückgeben oder möchte er Geld?
Ich vermute letzteres, ist doch wie schon gesagt eine gängige Masche. Würde mich nicht weiter damit beschäftigen.
WAR BEI MIR AUCH SO!
X5 verkauft mit 115tkm und nach 5 Monaten Motorschaden (M54B30!!!) und der Vogel macht ne Welle.
War auch erst etwas verunsichert.
Hab ihm dann gesagt, wenn er was will soll er mit nem Anwalt kommen.
Bis heute (über 1 Jahr her) nichts. :-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2010
Gütersloh
Deutschland
242 Beiträge
Er will das auto zurück bringen und sein Geld haben aber seh ich so aus wie ein Händler der Autos verkauft und kaputt zurück nimmt. Ich kann damit nichts mehr anfangen. Der wagen läuft auf 3 Zylinder schon heisst es Motor schaden ich denke zünd kabel oder spule.
Frage mich was sein Anwalt dazu sagt oder ihn noch auslacht .
/_________O_________\
[0OO\[IIIII][IIIII]/OO0]
----------IBMWe39I--------
I____I................I____I
sein Anwalt sagt erstmal danke für die 200€ fürs Gespräch und da sagt er dann das man da leider nichts machen kann. ^^ :)
Lass in labern und bleib entschlossen, du bist im Recht.
Die Garantie ist 1996 abgelaufen und Ende.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
Deutschland
650 Beiträge
310000km - da kann Dir keiner mehr was anhaben .... Bleib ruhig
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Und selbst wenn der wagen nur 10tkm runter hätte, hätte er kein Abspruch auf Nachbesserung, Rückgabe oder sonstiges. Du hast den Wagen Privat verkauft ohne Garantie oder Gewährleistung und die Angaben nach bestem Gewissen auf einem Kaufvertrag festgehalten.
Fazit: solche Leute immer machen lassen ;)
Im Endeffekt sind die um die Anwaltskosten ärmer ;) - falls ers wirklich durchzieht ^^
Seht das mal alle nicht so locker!
Wenn der Käufer nachweisen kann das der Fehler schon zum Kaufdatum bestand muss der Verkäufer das Fahrzeug zurück nehmen egal wieviel km er schon hat! Bsp. Gutachter stellt fest das der Motor schon vor. ca. 10.000km als er ihn verkauft hatte diesen Fehler hattet schon ist Feierabend! Arglistige Täuschung heißt komplette Rückabwicklung des Kaufes!
Ähnliches Bsp. hatte ich selbst, Fahrzeug nach 3 Jahren mit Oberlandesgericht etc. zurück genommen und vollen Kaufpreis inkl. Zinsen und Gerichtskosten gezahlt=also so einfach wie hier alle schreiben ist es nicht! Egal ob gekauft wie gesehen,ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung etc. Versuch dein Glück und kläre es mit Ihm!
Wenn sich ein käufer nach 2-3 Wochen meldet weil es laut bumm gemacht hat und er nen Motorschaden hat, dann kann es nicht vorher gewesen sein.
Und mit dem Text " ich hab nen Motorschaden " kommt man auch nicht weiter. Erstmal genaue Diagnose und dann aufstand machen.
Und ich könnte jetzt schon wetten dass es nur halb so wild ist und der Sparfuchs von Käufer sich jetzt nur über 100€ Reparatur nass macht bei nen 300tkm Auto.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
Deutschland
108 Beiträge
Zitat:
Seht das mal alle nicht so locker!
Wenn der Käufer nachweisen kann das der Fehler schon zum Kaufdatum bestand muss der Verkäufer das Fahrzeug zurück nehmen egal wieviel km er schon hat! Bsp. Gutachter stellt fest das der Motor schon vor. ca. 10.000km als er ihn verkauft hatte diesen Fehler hattet schon ist Feierabend! Arglistige Täuschung heißt komplette Rückabwicklung des Kaufes!
Ähnliches Bsp. hatte ich selbst, Fahrzeug nach 3 Jahren mit Oberlandesgericht etc. zurück genommen und vollen Kaufpreis inkl. Zinsen und Gerichtskosten gezahlt=also so einfach wie hier alle schreiben ist es nicht! Egal ob gekauft wie gesehen,ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung etc. Versuch dein Glück und kläre es mit Ihm!
(Zitat von: bmw-stylerhk2)
Moin. Genau vor so einer scheisse hätte ich schiss. Darf ich fragen was es für ein Defekt war und woran die Richter fest gemacht haben dass du (oder dein gegenüber) getäuscht hast?