KFZ-Verkauf Privat Rechtslage?
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Hallo,
ein Freund von mir hat seinen alten MB 190er verkauft für 1400 Euro.
Also er hat den wagen verkauft und nun will der käufer nach ca 8 Wochen den Wagen zurück geben,
weil er festgestellt hat das er ein Zylinderkopfschaden hat, ausgeschlagene traggelemke und angeblich gebrochene Federn hat.
Mein Kumpel ist Laie und wusste nichts von den Mängel, außer das auf dem letzten Tüv bericht stand, Motor verölt bitte abdichten.
Und den Tüvbericht hat der Käufer auch zur kenntniss genommen.
Der Käufer war dann mit dem Fahrzeug bei ATU und hat sich einen Kostenvoranschlag geholt über 2500 euro.
Jetzt sagt er das der wagen nicht verkehrsicher ist aufgrund den drei Mängel und will den wagen zurück geben und droht mit einem anwalt.
Was meint ihr dazu, eigentlich hat das doch nichts mit arglistiger täuschung zutun oder?
Im Kaufvertrag wurde auch ein Ausschluss von Sachmängel festgehalten.
MFG
Bearbeitet von: Stero am 22.08.2011 um 23:58:39
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Hallo Stero,
schau mal hier
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Gruß
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Naja die Traggelenke kann man doch überprüfen genauso die Federn. Für deinen Kumpel wäre es wohl auch nicht möglich gewesen einen Zylinderkopfschaden vorherzusehen
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Also er ist nur laie und hat von autos keine ahnung.
Wichtig ist jetzt nur, ob er sich einen anwalt nehmen muss oder eher nicht.
Der Käufer will auf jeden fall den wagen mit allen mitteln zurück geben.
Meines ertrachtens ist es auch so, wenn man für 1400 euro ein 18 jahre altes kauft mit 200 tkm runter, dann muss man immer mit verschleiß rechnen und es stand ja auch auf der TÜV bescheinigung mit dem undichten motor.
Das hat ja nicht wirklich was mit betrug zutun denke ich.
Aufjedenfall einen Anwalt zur Hilfe holen.
Also wir haben auch mal einen Wagen verkauft, das Auto hatte am nächsten Tag einen Motorschaden, er musste den neuen Motor selber bezahlen.
Ich seh da keine Chance für den Käufer, ist glaube ich auch verständlich.
besteht ein vertrag?
was steht in dem vertrag?
normal gilt gekauft wie gesehen, also keinerlei ansprüche mehr gegen den verkäufer...
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
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Ob es einen Kaufvertrag gibt oder nicht ist hier entscheident!
Außerdem spielt es eine Rolle, ob dein Freund ehrlich alle Mängel erzählt und dabei nichts verschwiegen hat!
Im Grunde kann ihm so gut wie nichts passieren, da der Käufer dies beweisen müsste dass der Verkäufer bewusst Mängel verschwiegen hat und/oder unehrlich war und das ist gerade mit dem bestehenden Tüvbericht relativ schwer!
Mal sehn was MB dazu sagt!
Aber beim Kauf schau ich mir doch den Motor an, gerade wenn ich die Info im Tüvbericht schon lese!
Der Typ ist meiner Meinung nach sowas von selber Schuld und versucht jetzt alles auf deinem Freund abzuwelzen!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 23.08.2011 um 09:57:39
One of the last wild Ducks!
Natürlich gibt es hier einen Kaufvertrag! Selbst wenn es keinen schriftlichen geben sollte; mindestens mündlich oder durch "konkludentes handeln" ist einer zustande gekommen ;-)
...Entscheidend ist nur: Ist die Gewährleistung/Sachmangelhaftung ausgeschlossen worden??
(Auch privatverkäufer können hierzu herangezogen werden, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen wurde; seit 2002 BGB reformiert).
Ungeachtet dessen bleibt natürlich die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund arglistischer Täuschung anzufechten; §§ 123,124 BGB.
Also das man den Vertrag unter Arglistiger täuschung anfechten kann denke ich weniger, sofern der Tüv bericht aktuell ist , ist er ein Starkes Argument das der Wagen i.O. ist (bis auf die Genannten mängel im Bericht).
Also ich will den Richter sehen der ein fast 2 Jahrzehnte altes Auto mit genannten 200tkm und einem Tüv bericht wo drin steht das der Motor Leckt. Der sich auf die seite des Käufers stellt und sagt, das darf nicht passieren dass das Auto mängel hat.
Es gibt echt zuviele dreiste Menschen, dennen sollte man die möglichkeit nehmen alleine Kaufverträge abzuschließen.
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Zitat:
..Entscheidend ist nur: Ist die Gewährleistung/Sachmangelhaftung ausgeschlossen worden??
Laut aussage des Käufers bzw TE haben diese Mängel doch beim Kauf schon bestanden und der Käufer wurde davon in Kentnis gesetzt!
Sprich diese Schäden/Mängel würden doch dann nicht in die Garantie fallen?
Außerdem ist fraglich (wenn es jetzt keinen schriftlichen Kaufvertrag gab?) ob die Garantie kreift!
Denn hier muss der Käufer doch beweisen dass der Verkäufer im diese dann mündlich gewehr hat oder nicht?
One of the last wild Ducks!
um mal mit einem Vorurteil aufzuräumen : GEKAUFT WIE GESEHEN IST SCHWACHSINN!..auch Privatpersonen haften für Schäden die beim Kauf bereits vorhanden waren und verschwiegen wurden.
Das nachzuweisen ist ne andere Sache!
wenn ich im vertrag schreibe, dass das auto probegefahren wurde und vom käufer begutachtet wurde kann er mir gar nichts!
d.h. gekauft wie gesehen!
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
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Zitat:
wenn ich im vertrag schreibe, dass das auto probegefahren wurde und vom käufer begutachtet wurde kann er mir gar nichts!
d.h. gekauft wie gesehen!
Außer du hast einen Schaden bewusst verschwiegen, dies fällt dann unter arglistige Täuschung!
Außerdem musst du wie gesagt ausdrücklich erwähnen dass du als Privatperson keine Grantie gibst!
So einfach ist das also auch wieder nicht...
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Außer du hast einen Schaden bewusst verschwiegen, dies fällt dann unter arglistige Täuschung!
Außerdem musst du wie gesagt ausdrücklich erwähnen dass du als Privatperson keine Grantie gibst!
So einfach ist das also auch wieder nicht...
(Zitat von: Fresh Prinz)
Genaugenommen müsste er Gewährleistung schreiben.
Aber wir werden zu Speziell :-D
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Mitglied seit: 21.07.2007
Essenrode
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38 Beiträge
Hallo, also er hat einen schriftlichen Kaufvertrag und in diesem wurde auch vermerkt das Ausschluss von sachmangel verkauft wird.Wurde alles schriftlich festgehalten.Gut das mit den traggelenken und den Federn wusste er nicht und konnte er auch nicht erwähnen.Denke auch das die Sache eher ein Scherz ist als alles andere.Mfg
@ Jago:
Ich meinte nur das die Möglichkeit besteht das wg argl. Täuschung anzufechten. Ob das Erfolgaussichten vllt. hat war damit nicht gemeint; und kann auch keiner hier mit so wenig Infos anfechten. Außerdem wird eine ZKD mE von Tür nicht geprüft zB ;-)
@ B4C4rdi: dann viel Glück mit der Taktik ^^
@ Stero: damit dürfte er auch auf der sicheren seite sein! Einfach abwarten was passiert ;-)
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Denke auch das diese Sache ein Fass ohne boden ist.
Und es war kein Zylinderkopfschaden sondern nur Zylinderkopfdichtung ist defekt!
MFG
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Hi
Das die Traggelenke ausgeschlagen sind kann dein Kumpel auch als Leihe feststellen. (Kommt aber immer darauf an wie stark sie ausgeschlagen sind) wen neine Werkstatt oder Gutachter sagt das es zum Zeitpunkt des Kaufes eindeutige Anzeichen Z.B Klappern an der Achse gegeben haben muss.
Dann hätte dein Kumpel zumindest auf Geräusche hinweisen müssen. Mit der Kopfdichtung Steht der Käufer in der Beweispflicht das der schaden schon gewesen ist und die Kumpel das gewusst hat.
Nach 8 Wochen kann das auch beim Käufer kaputt gegangen sein.
Der Käufer wird Aussichten auf Wandlung oder sonstiges Haben.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
In dem Fall stören mich mehrere Sachen.
1. ATU-Werkstatt: Es ist wohl zwischenzeitlich bekannt, das dort hin und wieder etwas für defekt erklärt wird, was eigentlich noch völlig in Ordnung ist.
2. Nach 8 Wochen: Wie schon geschrieben wurde kann man defekte ZKD und Traggelenke durchaus auch selbst feststellen. Also wenn der Schaden tatsächlich so gravierend gewesen wäre beim Kauf, dass man auch dem Verkäufer zumuten könnte, dass er den Mangel kennt, hätte der Käufer keine 8 Wochen gewartet. Anders herum heißt das für mich, die Schäden waren beim Kauf nicht oder nur in derart minimaler weise vorhanden, dass es auch dem Käufer nicht angelastet werden kann, die Mängel zu kennen. Denn wenns der Käufer nicht merkt, merks auch der Verkäufer nicht. Ausgehend davon, dass beide keine Fachleute sind.
Aus o.g. Gründen würde ich davon ausgehen, dass entweder nix am Auto ist und der Käufer vielleicht versucht noch was raus zu holen oder es sich anders überlegt hat, oder aber die Mängel beim Kauf nicht bestanden haben und erst beim Käufer aufgetreten sind, was bei einem Fahrzeug diesen Alters und mit der Laufleistung ja nun auch nicht ungewöhnlich wäre.
Wenn also ein entsprechend korrekter Kaufvertrag geschlossen wurde und auch der Verkäufer bei der Wahrheit bleibt von wegen beim Übergang war nichts defekt, würde ich der Sache relativ gelassen entgegen sehen. Wenn Gewährleistung korrekt ausgeschlossen wurde, ist meiner Meinung nach der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Und das dürfte nach 8 Wochen relativ schwer werden, das einwandfrei nachzuweisen.
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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2648 Beiträge
Bin auch der Meinung dass dem Bekannten des TE nichts passieren dürfte wenn der Kaufvertrag passt!
Sprich die Mängel darin aufgelistet sind und die "Gewährleistung" (danke Jago ;) ) ordentlich ausgeschlossen wurde!
Der Käufer will vermutlich nur einschüchtern und hofft auf eine Einigung in form von ner Rückzahlung oder dergleichen^^
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Wenn Gewährleistung korrekt ausgeschlossen wurde, ist meiner Meinung nach der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
(Zitat von: Marco535)
Das is der Käufer auch bzw. vor allem dann, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Die Beweislastumkehr, also dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag, gibts nur beim Verbrauchsgüterkauf (also Unternehmer verkauft an Privatperson). Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, nützt dem Käufer allein die Beweisführung, dass der Fehler bei Übergabe bereits da war, grundsätzlich nix. Hierzu müsste noch nachgewiesen werden, dass das für das Merkmal im Kaufvertrag ne Garantie übernommen wurde, das Teil im Kaufvertrag als fehlerfrei beschrieben wurde o.ä. => z.B. der Kilometerstand im KV weicht von der tatsächlichen Laufleistung ab (und es steht nix von "abgelesen" o.ä. da), das Merkmal der Unfallfreiheit o.ä.
Für ne arglistige Täuschung muss der Käufer zusätzlich zur Mangelhaftigkeit bei Übergabe noch beweisen, dass der Verkäufer vom Mangel gewusst hat.
- allerdings müsste man scho mal genau den Vertrag angucken -
Bearbeitet von: mb100 am 24.08.2011 um 13:04:25
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"