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Mitglied seit: 29.03.2010
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Hallo,
Wollte mal fragen was ihr dazu sagt.
Habe meinen BMW vor ca. 4-5 Monaten privat verkauft.
Der Wagen war von 2002, hatte einen M54 Motor und eine Laufleistung von echten 116tkm.
Hatte den Wagen 2009 aus erster Hand direkt bei BMW gekauft und auch nur dort warten lassen.
Im Kaufvertrag hatte ich die Passage Unfallwagen ja/nein komplett durchgestrichen weil ich nicht wusste ob er vor mir mal irgend ein Treffer hatte oder nicht, mir war es auch egal da der Wagen von BMW kam und super da stand.
Ich selber hatte nie einen Unfall damit.
Desweiteren habe ich Garantien, die Gewährleistung und Sachmangelhaftung ausgeschlossen.Der Käufer hatte jetzt einen Motorschaden mit dem Fahrzeug. (Nen M54 mit der Pflege und Laufleistung platt zu machen bedeutet schon was aber gut...)
Er hat das Fahrzeug mit Motorschaden weiter verkauft und dieser Käufer wollte garantiert haben das der Wagen Unfallfrei ist.
Dieser Idiot hat ihm das Garantiert obwohl nichtmal ich wusste was vor mir war!
Der neue Besitzer hat herausgefunden, dass der Wagen mal einen Heckschaden hatte und will ihm anscheinend nun an die Wäsche.
Jetzt schreibt er mich über 4 Monate später an und droht mir, mich dafür Haftbar zu machen weil der Wagen mal einen Unfall hatte?
Ich war wirklich ehrlich beim Verkauf, habe alles offen erzählt was ich wusste und er war damals von meiner Art begeistert und hatte sich dafür bedankt.
Ich hab ihn jetzt im Handy komplett geblockt weil ich mir das dumme Geschwafel nicht mehr geben will und meinte er soll über einen Anwalt alles weitere klären, den langen Atem dafür hab ich.
Gehts noch?
Was sagt ihr dazu?
Bearbeitet von: Greis² am 22.08.2013 um 14:18:12
Mitglied: seit 2005
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Hallo Greis²,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Stress mit Autokäufer."!
Gruß
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Servus....
Gut, dass du einen langen Atem hast, den wirst du auch brauchen.
Fakt 1 ist: Standard-Kaufverträge für private Käufer / Verkäufer sind an das BGB angelehnt. Die in den Verträgen enthaltenen Absätze kannst du nicht einfach streichen und dem Käufer damit die im BGB zustehenden Rechte nehmen.
Fakt 2 ist: Angaben wie "Unfall ist mir nicht bekannt etc..." in Kaufverträgen sind ebenfalls rechtlich nicht haltbar, da du als Besitzer in der "Kette" für deinen zu verkaufenden Gegenstand haftest. Du musst dir das so vorstellen, wenn ein Unfall vorliegt, muss jeder Käufer die Hierarchie rückwärts klagen.
D.h. der jetzige Käufer den Typen dem du verkauft hast, der dann dich und du kannst wiederum an das Autohaus herantreten. (Das ist kaum machbar, da die Übergabeprotokolle etc haben).
Müsstest halt mit einem Gutachten gegen das Autohaus klagen.
Ist ne richtige Sch.... Situation, aber lass den erst mal mit seinem Anwalt kommen, dann gehst eben auch zu deinem und dann muss er erstmal laaange prozessieren. Von daher, ganz cool.... :-)
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
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654 Beiträge
Kann doch echt nicht wahr sein....wenn ich z.B. vor 3 Jahren nen Auto verkauft habe, kann mir der jetzt sechste Besitzer an den Arsch weil der mal irgendwo nen Treffer hatte?
Muss ich mich echt noch mit sonem Müll rumschlagen, zum kotzen!
Unter solchen Umständen brauch man ja gar kein Auto mehr privat verkaufen, wenn da immer so ein Rattenschwanz nachkommen kann.
Dreist! Erst dem neuen Besitzer eine "Garantie" geben das es kein Unfall Wagen ist, obwohl er das gar nicht 100%ig wissen konnte. Und jetzt wo die Aktion nach hinten los gegangen ist, die Schuld bei dir zu suchen! Hast du richtig gemacht, ich hätte den auch im Handy geblockt. Soll er zu seinem Anwalt gehen. Der wird Ihm hoffentlich gleich sagen das er sich das abschminken kann.
Ich hoffe trotzdem das du ne Rechtsschutz hast?
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654 Beiträge
Ja habe ich. Privat und Verkehr.
Mich würde auch mal interessieren was passiert wenn er irgendwann vielleicht mal gewinnt?
Darf ich dann das Geld zurück zahlen und ich bekomme meinen ehemals mit viel Liebe gepflegten Wagen als von X Leuten runtergehurten Bock mit Motorschaden nach X Monaten oder gar Jahren auf den Hof zurück gestellt?
Ich glaub ich steh im Wald!
Bearbeitet von: Greis² am 22.08.2013 um 15:01:50
Zitat:
Servus....
Gut, dass du einen langen Atem hast, den wirst du auch brauchen.
Fakt 1 ist: Standard-Kaufverträge für private Käufer / Verkäufer sind an das BGB angelehnt. Die in den Verträgen enthaltenen Absätze kannst du nicht einfach streichen und dem Käufer damit die im BGB zustehenden Rechte nehmen.
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
jetzt mal eine Frage von mir... bin ja absoluter Laie
das ist doch ein normaler Vertrag.... übereinstimmende Willenserklärung.
Wenn beide sich einig sind...und den Vertrag unterschreiben... hat er doch damit akzeptiert das keine Unfallfreiheit zugesichert wurde...
oder die Passage komplett gestrichen wurde weil beide Parteien das so wollten
oder liege ich mit meinen Überlegungen so falsch ?
Gruss
Abwarten un Tee trinken.
Keine Reaktion zeigen. Nur in Kontakt treten, wenn ein Jurist dich anschreiben sollte.
Die Chancen stehen m.E. vor Gericht bei 50:50.
Zur Not könntest du widerrum den vorbesitzer, deinen Verkäufer, haftbar machen.
Aber das ist eine lange Kette.
Der Käufer von dir wird auch erst in Aktion treten wenn ihm der Nachkäufer an die Wäsche will und er dort haften muss.
Lass es beruhen bis was kommt.
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654 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Servus....
Gut, dass du einen langen Atem hast, den wirst du auch brauchen.
Fakt 1 ist: Standard-Kaufverträge für private Käufer / Verkäufer sind an das BGB angelehnt. Die in den Verträgen enthaltenen Absätze kannst du nicht einfach streichen und dem Käufer damit die im BGB zustehenden Rechte nehmen.
(Zitat von: M6_Hippo)
Hallo,
jetzt mal eine Frage von mir... bin ja absoluter Laie
das ist doch ein normaler Vertrag.... übereinstimmende Willenserklärung.
Wenn beide sich einig sind...und den Vertrag unterschreiben... hat er doch damit akzeptiert das keine Unfallfreiheit zugesichert wurde...
oder die Passage komplett gestrichen wurde weil beide Parteien das so wollten
oder liege ich mit meinen Überlegungen so falsch ?
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Ich habe ihm beim Vertrag unterschreiben erklärt, dass ich den Satz mit dem Unfallwagen komplett Streiche, da ich nicht weiß was mit dem Wagen in der Zeit vor mir war.
Und das war völlig in Ordnung für Ihn, deswegen hatte er ja auch unterschrieben.
Und die Tatsache das das Ganze schon 4 Monate her ist zeigt ja, dass er damit selbst auch kein Problem hatte.
Er hat jetzt nur ein Problem damit, weil ihm der Typ an die Wäsche will, weil er Mist erzählt hat....und ich soll es ausbaden, dass kotzt mich an!
Hi,
ich würde warten, bis sich der Käufer das nächste Mal meldet.
Dann würde ich ihn fragen, was zum Thema "unfallfrei" im Kaufvertrag steht.
Er wird dann wohl auf den Trichter kommen, dass die Passage durchgestrichen ist.
Dann würde ich ihm noch viel Spaß und einen guten Tag und einen guten Weg wünschen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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654 Beiträge
Zitat:
Hi,
ich würde warten, bis sich der Käufer das nächste Mal meldet.
Dann würde ich ihn fragen, was zum Thema "unfallfrei" im Kaufvertrag steht.
Er wird dann wohl auf den Trichter kommen, dass die Passage durchgestrichen ist.
Dann würde ich ihm noch viel Spaß und einen guten Tag und einen guten Weg wünschen...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Danke für deine Antwort.
Genau das habe ich gemacht und danach habe ich ihn ignoriert.
Mitglied seit: 20.06.2010
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310 Beiträge
Zitat:
Fakt 2 ist: Angaben wie "Unfall ist mir nicht bekannt etc..." in Kaufverträgen sind ebenfalls rechtlich nicht haltbar, da du als Besitzer in der "Kette" für deinen zu verkaufenden Gegenstand haftest.
(Zitat von: M6_Hippo)
Dann müsste man ja JEDES Auto IMMER als Unfallwagen verkaufen weil ich ja nie wissen kann was vorher war ...
Zitat:
Ich habe ihm beim Vertrag unterschreiben erklärt, dass ich den Satz mit dem Unfallwagen komplett Streiche, da ich nicht weiß was mit dem Wagen in der Zeit vor mir war.
(Zitat von: Greis²)
Wie hast du denn das Auto von dem Händler gekauft. Sicher mit Vertrag. Was ist dort angekreuzt bei Unfallwagen ?
Du hast Rechtschutz, mach dir kein Kopp.
Der muss erstmal erstmal nachweisen das er kein Unfall gehabt hat. Kann er wohl kaum.
Dann hast du nirgendwo deine Unterschrift unter den Begriff "unfallfrei" gesetzt. Also bleib cool, der Anwalt macht das schon.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Es muss doch erstmal festgestellt werden, was für ein Schaden überhaupt vorlag und vor allem wann. Es wäre ja auch möglich, dass das Fahrzeug den Schaden beim Käufer hatte, der ihn dir abgekauft hat.
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654 Beiträge
Zitat:
Es muss doch erstmal festgestellt werden, was für ein Schaden überhaupt vorlag und vor allem wann. Es wäre ja auch möglich, dass das Fahrzeug den Schaden beim Käufer hatte, der ihn dir abgekauft hat.
(Zitat von: phil_e36)
Das war auch mein Gedanke, es kann ja auch sein das Ihm einer reingeknallt ist.
Bei mir definitiv nicht!
Die Frage ist ja auch wie sich Unfallwagen bzw Unfall definiert und wie stark usw.
Puh, muss mal schauen wo der Kaufvertrag überhaupt hin ist...ist lang her.
Dann schau ich mal.
PS: Danke für die vielen Antworten!
Hallo,
bin zwar Laie, kann die Aufregung ebenfalls nicht verstehen. Soweit ich weiß gibt es keine Formvorschriften für einen Kaufvertrag bei Fahrzeugen. Eigentlich muss er ja nicht mal in Schriftform verfasst sein sondern kann auch mündlich stattfinden, empfiehlt sich aber logischerweise in allen Details wenn's später Ärger gibt. Dass du eine Frage durchstreichst ist legitim und letztendlich zeigt sich der Käufer ja auch mit dieser Bedingung einverstanden, denn es zwang ihn ja niemand den Vertrag so zu unterschreiben. Was er jetzt bei dir erreichen will, ist mir schleierhaft. Theoretisch hätte er auch dem nächsten Käufer versichern können dass die Karre tauchen und fliegen kann, letztendlich muss er dafür selber gerade stehen.
Einziger Knackpunkt wäre wenn in deinem ursprünglichen Kaufvertrag von BMW drin stand dass die Kiste einen Unfall hatte, denn könnte hätte diese "Vergesslichkeit" theoretisch auch als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Aber selbst wenn, er müsste erstmal herausfinden wo du den Wagen mal erworben hast und den Händler dann zur Einsicht in seine alten Kaufverträge bewegen.
...aber wenn dein ursprünglicher Kaufvertrag sauber ist würde ich mir keine Gedanken machen und ihn abblocken, mit Rechtsschutz sowieso =) Ein Anwalt sollte ihn auf den Boden der Tatsachen zurückholen.
wenn es vor gericht geht, wollen sie natürlich den kaufvertrag von greis sehen.
steht in dem kaufvertrag drin, dass der wagen einen unfall hatte, wird es bestimmt unlustig.
bin aber nur laie.
bmw schreibt eigentlich alles in die kaufverträge rein. auch unfallschäden. die müssen sich ja absichern.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
schreibt bmw in die fahrzeughistorie, wenn ein auto wegen einem unfall repariert wurde?
wenn ja, (ich kenn das jetzt nur von vw und benz) dann könnte man theoretisch mit der fahrgestellnummer verfolgen, ob er mal in einer bmw-werke repariert wurde.
wenn die historie sauber ist und im kaufvertrag auch nich stand, dass er einen unfall hatte, würde ich mir da keine gedanken machen
wenn der käufer ganz dumm war, hat er vielleicht sogar selber nen unfall gehabt, ihn zu bmw gebracht und jetzt kann man sehen, dass er dort repariert wurde, nachdem du ihn schon verkauft hast. dann wärst du ja ganz fein raus ;)
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Hi,
Schrottautos kaufen, zerlegen, ausschlachten und dann wg. Unfallfreiheit Stress machen, scheint eine gängige Abzockmasche zu sein.
Einem Bekannten von mir ist das auch schon passiert.
Der hat auch nur gesagt: "verklage mich doch - viel Spaß".
Da kam auch nie was...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mach dir keinen Kopp, du hast alles richtig gemacht! Da passiert gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaarnix!!!!
Bayrisches Meisterwerk
(Zitat von: M6_Hippo)
[/quote]
Hallo,
jetzt mal eine Frage von mir... bin ja absoluter Laie
das ist doch ein normaler Vertrag.... übereinstimmende Willenserklärung.
Wenn beide sich einig sind...und den Vertrag unterschreiben... hat er doch damit akzeptiert das keine Unfallfreiheit zugesichert wurde...
oder die Passage komplett gestrichen wurde weil beide Parteien das so wollten
oder liege ich mit meinen Überlegungen so falsch ?
Gruss
(Zitat von: Opern Geist)
[/quote]
Und genau hier liegt das Problem. Er hat ja nicht "Ja" oder "Nein" angekreuzt sondern den Absatz einfach gestrichen. Rechtlich gesehen hat er damit diesen Passus für ungültig erklärt, was automatisch nach sich zieht dass das Privatrecht des BGB zum tragen kommt.
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
(Zitat von: M6_Hippo)
CODE FEHLER >> [/quote]
Dann müsste man ja JEDES Auto IMMER als Unfallwagen verkaufen weil ich ja nie wissen kann was vorher war ...
[quote]
Streng genommen ist es auch so. Aus diesem Grund bekommst du auch immer ein Übergabeprotokoll von einem Händler wenn du ein Auto kaufst.
Das ist meist von 2 Leuten oder sogar dem Dekra / Tüv Prüfer unterschrieben.
Ist zwar kack, aber so sichert sich jeder Händler ab, dass ihm nicht genau das passiert was dem Kollegen oben passiert.
Vor einigen Jahren gab es eine Welle von Urteilen indenen den Händlern bestätigt wurde, aufgrund des Fachwissens, des 4-Augen Prinzips und der schriftlichen Dokumentation ist diese Absicherung ausreichend.
Aber wie weiter oben schon erwähnt wurde, erstmal abwarten, der "jammerer" muss es erstmal beweisen dass der Unfall von dir stammt.
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)