Autokäufer macht Probleme
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Hab diese Woche mein E30 316i verkauft jetzt meldet sich der Käufer und meint es kam auf der Heimfahrt ein Krachen unterm Auto und er war in der Werkstatt und dort wurde gesagt es wäre ein lager im Differential.
Ich bin mit dem Auto etliche 1000km gefahren und hatte nichts hören können.
Kann sowas von dem einen auf den anderen Tag kommen?
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Hallo ripper4343,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Autokäufer macht Probleme"!
Gruß
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Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Vom einen auf den anderen Tag kommt das sich nicht. Ist ja alles einem gewissen Verschleiß unterlegen. Vielleicht wars nur Zufall, vielleicht hat der neue besitzer es aber auch buchstäblich "krachen lassen". Aber das sind Spekulationen.
Grundsätzlich ist die Frage, Privatverkauf? Ja, nein? Im KV Gewährleistung als Privatmann ausgeschlossen? Ja, nein?
Wieviel hat der denn für den Wagen noch bezahlt?
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Mitglied seit: 28.01.2009
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1000€ war der Preis naja Kaufvertrag haben wir nicht direkt gemacht ging aber auch über ebay.
Und wenn Du dort hineingeschrieben hast unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung/Garantie sowie Rücknahme des erstandenen Artikels ist es doch meiner Ansicht nach okay. Aber wenn ich ein Fahrzeug verkaufe mache ich doch einen Vertrag damit ich auch auf der sicheren Seite bin.
mfg
BMW ///M
Zitat:
1000€ war der Preis naja Kaufvertrag haben wir nicht direkt gemacht ging aber auch über ebay.
(Zitat von: ripper4343)
Ja also ist doch ein Vertrag zustande gekommen wenn die Abwicklung über ebay erfolgte.
Der Abschluss eines Kaufvertrags muss nicht unbedingt per Unterschrift erfolgen, dass ist ein weit verbreiteter Irrtum.
MfG
Mitglied seit: 26.10.2006
Schallstadt
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390 Beiträge
Ob per Handschlag, Online oder Schriftlich, es kam ein Vertrag zustande.
Wichtig ist eben das jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde!
Wenns nicht schriftlich festgehalten wurde, brauchst halt nen Zeuge der es beweisen kann.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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Mitglied seit: 28.01.2009
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48 Beiträge
Linkhatte ja geschrieben das kardanwelle und differential in ordnung sind weil ich extra nochmal ein paar runden gedreht habe um zu schauen ob irgendwo irgendwo klackert, schleift oder sonstige geräusche macht.
preis ist hier 650 aber er bekam ja noch einige sachen gegen aufpreis dazu
und jetzt kommt folgende nachricht:
Guten tag. sie haben doch gesagt das der wagen ohne probleme läuft und alles was verschlissen war wie tonnenlager ausgwechselt wurden?LEider hat der wagen berreits auf der heimfahrt probleme gemacht.unter wagen ist ein starkes und lautes klackern.ich war mit dem wagen in einer werkstatt da wurde mir gesagt das es das mittellager der antriebswelle sein könnte oder ihrgend was im differentzial...das kommt auf jeden fall nicht von jetzt auf gleich...ich möchte mit ihnen jetzt eine einigung finden weil so bin ich damit nicht einverstanden...ich war schon so fair und habe für den kram einen guten preis bezahlt und nun sowas. bitte um schnelle antowort. mfg
Dann sollte sich der Käufer aber bitte mal genau belesen bzw. die Auktion wo er den Zuschlag erhalten hatte. Dort steht doch alles drinnen.
Dein Text:
Jetzt das übliche:
Da Privatverkauf keine Garantie oder Geldrücknahme, gekauft wie gesehen, deswegen vorbeikommen und anschauen.
So und dies ist er als Käufer eingegangen. Also was will er von Dir? Vertrag ist Vertrag wie hier schon gesagt bzw. geschrieben wurde.
Mfg
BMW ///M
Zitat:
Link
hatte ja geschrieben das kardanwelle und differential in ordnung sind weil ich extra nochmal ein paar runden gedreht habe um zu schauen ob irgendwo irgendwo klackert, schleift oder sonstige geräusche macht.
preis ist hier 650 aber er bekam ja noch einige sachen gegen aufpreis dazu
und jetzt kommt folgende nachricht:
Guten tag. sie haben doch gesagt das der wagen ohne probleme läuft und alles was verschlissen war wie tonnenlager ausgwechselt wurden?LEider hat der wagen berreits auf der heimfahrt probleme gemacht.unter wagen ist ein starkes und lautes klackern.ich war mit dem wagen in einer werkstatt da wurde mir gesagt das es das mittellager der antriebswelle sein könnte oder ihrgend was im differentzial...das kommt auf jeden fall nicht von jetzt auf gleich...ich möchte mit ihnen jetzt eine einigung finden weil so bin ich damit nicht einverstanden...ich war schon so fair und habe für den kram einen guten preis bezahlt und nun sowas. bitte um schnelle antowort. mfg
(Zitat von: ripper4343)
Hallo
Warum schreibst du das mit dem Diff und der Kardanwelle ins Inserat ? Hört sich fast so an, als ob du diese Teile verdächtigt hättest, das was nicht in Ordnung ist.
Unten bei den Reparaturen ist aber dann nix aufgeführt, das was an Welle oder Diff gemacht wurde... deshalb ???!
Da du allerdings eine Besichtigung ermöglicht hast, Gewährleistung ausgeschlossen hast, und gekauft wie gesehen, sollte es keie Prob`s geben.
Und das mit 164 TKM mal was kaputt gehen kann, ist ja normal. Er müsste ja beweisen, das du das Geräusch auch schon hattest, und ihn durch Verschweigen getäuscht hättest, das kann er nie.
Grx Phi
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Kaiserslautern
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48 Beiträge
Zum Thema warum ich das dazugeschriben hab der wagen war 2 Monate in Autoscout und einer hatte angerufen und ,meinte das wäre ne krankheit ich soll mal schauen ob ich was finde an den besagten teilen.
habe nichts gefunden also dachte ich schreib ich es dabei....
also das sieht schlecht aus, er hat die garantie ausgeschlossen und nicht die gewährleistung, was ein riesenunterschied ist.....
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.01.2009
Kaiserslautern
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48 Beiträge
was soll denn da für ein großer unterschied sein
Zitat:
was soll denn da für ein großer unterschied sein
(Zitat von: ripper4343)
Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung über die Haftung für Sachmängel, Garantie ist immer ne freiwillige Zusatzleistung bzw. ein Zusatzversprechen.
Wobei viele Gerichte diesen "Garantieausschluss" schon dahingehend auslegen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Schon weil 99 % der "Normalos" keine Ahnung haben, worin der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt. Und beides weitestgehend synonym verwendet wird. Ähnlich wie bei Eigentum und Besitz.
Das Problem hier ist tatsächlich der Absatz über die Kardanwelle und das Diff. Wenn Du reinschreibst, dass die Dinger in Ordnung sind, sie aber dann trotzdem fehlerhaft sind, kannst Du eigentlich die Gewährleistung ausschließen wie Du willst. Dafür geradestehen musst Du dafür eigentlich schon. Bin mal über ein Urteil gestolpert, in dem stand, dass der Gewährleistungsausschluss gerade die Dinge, die bei eBay in der Artikelbeschreibung stehen, nicht erfasst.
Ich befürchte fast, mit dem Satz hast Du Dir ein schönes Eigentor geschossen. Hättest Du den nicht drin stehen, sähs besser für Dich aus.
Bearbeitet von - mb100 am 16.07.2009 14:55:21
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
@ mb100
hebt der Satz "gekauft wie gesehen" das ganze nicht auf?
ganz blöd gesagt, aber durchaus möglich: Käufer fährt mit dem Wagen nach Hause, baut funktionierendes Differential aus und sein defektes ein.
Fazit: er hat ein funktionierendes und gibt das defekte mit dem gekauften Auto wieder zurück und bekommt das Geld zurück...
Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:56:16
Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:58:12
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Naja es könnte,wenn mans so will als "arglistig verschwiegener Mangel" ausgelegt werden. Und dafür haftet man.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Zitat:
@ mb100
hebt der Satz "gekauft wie gesehen" das ganze nicht auf?
(Zitat von: KTMschnee)
In meinen Augen nicht. Wenn dem so wäre, könnte man sich mit dem Satz auch um so Dinge wie ne nicht-zutreffende Unfallfreiheit oder nen falschen Kilometerstand drücken. Da ist § 444 BGB eigentlich ganz klar - und der sagt, dass man sich auf Vereinbarungen, die die Rechte des Käufers beschränken, nicht berufen kann, wenn man eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
Das einzige, was man eventuell schreiben könnte, um die Gewährleistung auch für die Dinge in der Artikelbeschreibung auszuschließen wäre eventuell sowas wie "Die Artikelbeschreibung wird nicht Bestandteil der Auktion, sondern dient lediglich der Erheiterung und Unterhaltung des Lesers." Aber selbst das dürfte nach hinten losgehen.
Und, @japanese_silver: Als arglistig verschwiegenen Mangel würd ichs nicht sehen, da die Arglist nen Vorsatz erfordert. Der Verkäufer müsste dann also gewusst haben, dass der Fehler bestand und müsste ihn absichtlich verschwiegen haben. Und das nachzuweisen dürfte in dem Fall ein Ding der Unmöglichkeit werden.
Bearbeitet von - mb100 am 16.07.2009 15:16:43
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
ganz blöd gesagt, aber durchaus möglich: Käufer fährt mit dem Wagen nach Hause, baut funktionierendes Differential aus und sein defektes ein.
Fazit: er hat ein funktionierendes und gibt das defekte mit dem gekauften Auto wieder zurück und bekommt das Geld zurück...
Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:56:16
Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:58:12
(Zitat von: KTMschnee)
So ein übelster Aufwand? Nen Diff für nen E30 316 bekommst für nen Appel und nen Ei ;)
Die These halte ich für sehr unrealistisch
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
Zitat:
So ein übelster Aufwand? Nen Diff für nen E30 316 bekommst für nen Appel und nen Ei ;)
Die These halte ich für sehr unrealistisch
(Zitat von: Tiefflieger)
wenn ich an die ganzen Pfosten denke die in der bucht reklamieren wegen Artikeln die mit 1 € versteigert wurden aber locker 100 € wert sind und dann Ihr Geld zurück wollen weil sie die Artikelbeschreibung nicht gelesen haben...
Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 15:35:15
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Mitglied seit: 19.08.2006
Dresden
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65 Beiträge
Mal eine ganz andere These:
Was wenn der Käufer versucht ripper4343 durch den Fehler im Auktionstext (Differential usw. in Ordnung) im Preis zu drücken? Vielleicht macht der sowas öfter? Fast jede freie Werkstatt bescheinigt Dir gegen gewisses Entgelt den defekt irgendwelcher Teile.
Meiner Meinung nach sollte der das bei der Dekra o.ä. (jemand unabhängigem) prüfen lassen. Dem kannst Du dann auch glauben schenken.
Andererseits finde ich den ganzen Aufwand für 1000Euro ganz schön affig.
Kann der überhaupt beweisen das er 1000Euro bezahlt hat? Habt Ihr das schriftlich festgehalten oder gilt der Preis der bei der Auktion angezeigt ist?
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
Zitat:
Kann der überhaupt beweisen das er 1000Euro bezahlt hat? Habt Ihr das schriftlich festgehalten oder gilt der Preis der bei der Auktion angezeigt ist?
(Zitat von: nicoDD)
Ja ber dann sieht er auch sein Radio usw. nicht wieder.. also bleibts beim gleichen !