Ärger mit einem Autokäufer... Was tun???
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Mitglied seit: 11.01.2005
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Servus Leutz,
ich hab da ein kleines Problem, und hoffe das Ihr mir mal nen Rat geben könnt was ich machen soll.
Habe gestern nen E36 318i gekauft bei dem die Ventile mächtig gerasselt haben.
Vermutlich Hydrostößel defekt.
Wollte das Auto als Winterauto fahren.
Nachdem ich Zuhause war hat mich dieses gerassel tierisch aufgeregt. Also Auto gestern abend ins Netz gestellt, und heute Mittag wieder verkauft.
Jetzt ruft mich gerade der Käufer an und erzählt mir das er das Auto zurück geben möchte, weil ab 4200 U/min ein Zylinder ausfällt.
Es gibt nen privaten Kaufvertrag in dem das mit den Hydros auch vermerkt ist.
Der Typ erzählte mir gerade am Telefon das er wenn ich das Auto nicht zurücknehme den Vorbesitzer anruft, und den fragt ob ich das wusste, bzw. ich das Auto schon mit dem Aussetzer gekauft habe.
Er würde wenn ich nicht zurück nehme eine Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges aufgeben.
Was soll ich tun? Oder besser was kann mir passieren wenn ich mich quer stelle, und es drauf ankommen lasse.
Über eure Meinungen wäre ich dankbar.
Mitglied: seit 2005
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Hallo Powerpack,
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Gruß
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Mitglied seit: 01.11.2005
Aschaffenburg
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763 Beiträge
dir kann gaaaaaarnichts passieren wenn du in deinen kaufvertrag stehen hast "gekauft wie gesehen ohne garantie"
du hast ihn auf die klappernden hydros hingewiesen und damit isses gut.
wenn etz aufdessen ein zylinder ausfällt, was bei dir noch net der fall war, isses halt einfach pech..
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
1. Privater Kaufvertrag und vermerkt das was mit dem auto nicht stimmt.
somit bist du eigentlich schon rasu, denn dir ist nicht zumutbar alle defekte zu kennen. Selbst wenn das der 1. verkäufer wusste.
So würde ich das als Nichtanwalt sehen.
Aber meist hat der recht der den besseren anwalt hat... leider
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Dann laß ihn doch kommen... war doch beim Kauf (auch bei dem Händler) nicht von einem Defekt des Zylinders die Rede, sondern nur von den klappernden Hydros
Bei einer Betrugsanzeige müßte man Dir erstmal nachweisen, das Du von diesem Umstand gewußt hast und den Wagen trotz des Wissens um diesen Defekt an den Gutgläubigen Käufer weiter veräußert hast
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.01.2005
Emmering bei München
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498 Beiträge
Ihr meint also nicht zurück nehmen, und auf Sress ankommen lassen....
Warte einfach was passiert. Wenn er eine Anzeige macht und es stellt sich heraus, dass er diese aus Trotz gemacht hat, um seine Kohle wieder zu bekommen und dir ein Zettelchen zu verpassen. Wenn er das Problem mit den Hydros kannte und der Kaufvertrag auch dementsprechend erweitert ist, sitzt du am längeren Hebel.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Naja, vielleicht sollte ihn mal jemand aufklären, das Strafanzeige nicht automatisch Geld zurück heisst, das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Ich würde den Wagen nicht zurücknehmen
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Eben, ich würds drauf ankommen lassen!
Hi, also zu gekauft wie gesehen kann ich nur sagen das war mal zu Großvaters Zeiten,dieser Zusatz ist nutzlos. Habt Ihr Probefahrt gemacht? Ist der Zusatz mit Hydrost. wirklich unterschrieben?(was will er dann). Betrug ist das nur wenn du davon wußtest,frag dich das selbst mal ehrlich,sonst ist es ja eventuell wirklich so. Bist du oder Bekannter-Verwandter beim ADAC,haben da Berater für sowas.Tschau
Mitglied seit: 01.11.2005
Aschaffenburg
Deutschland
763 Beiträge
gekauft wie gesehen war nicht zu großvaterszeiten.das ist gerade JETZT so (siehe ebay)...
Zitat:
gekauft wie gesehen war nicht zu großvaterszeiten.das ist gerade JETZT so (siehe ebay)...
(Zitat von: coupe_e36)
gekauft wie gesehen????
gibs doch nicht mehr ,das war mal....
Bearbeitet von - snake696 am 29.10.2006 22:19:00
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
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Mitglied seit: 11.01.2005
Emmering bei München
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498 Beiträge
Der Typ war gestern nochmal da, und hat einen riesen Stress gemacht.
Ich wollt mir dem seinen Scheiß nicht länger anhören und hab das Auto zurück genommen.
Mal sehen wo der Fehler liegt.
Zitat:
dir kann gaaaaaarnichts passieren wenn du in deinen kaufvertrag stehen hast "gekauft wie gesehen ohne garantie"
(Zitat von: coupe_e36)
Dieser Satz ist nichts Wert wenn dir der Käufer eine Täuschung nachweisen kann.
Die Gerichte entscheiden hier in der Regel zugunsten des Käufers.
Wer de Meinung ist mit obigem Satz sei er in jedem Fall aus dem Schneider ist einfach nur naiv.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Richtig. Sobald der Käufer nachweisen kann das man Bewust Mängel verschwiegen hat zählt der Satz überhaupt nichts. Denn dann ist es Betrug, mit Vorsatz und das is illegal. Nennt man Arglistige Täuschung. Da bekommt man als Käufer recht, bzw. sollte recht bekommen. Is wie wenn man ein Unfall kaschiert und sagt es war nur ne kleine Beule und dw. sei lackiert worden usw. Fakt ist: Gekauft wie gesehen is schon lange nicht mehr aktuell.
MAKE IT OR BRAKE IT!